GRI-Index
Die LUKB hat erstmals für das Geschäftsjahr 2024 ihren Nachhaltigkeitsbericht nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt. Die GRI-Standards sind die weltweit verbreitetsten branchenübergreifenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Kapiteln des Nachhaltigkeits- und des Geschäftsberichts 2024 und in welchen anderen öffentlich verfügbaren Dokumenten der LUKB die Berichtsinhalte gemäss den GRI-Standards zu finden sind.
GRI 1: Grundlagen 2021
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
1 (A7-A8) | Anwendungserklärung | Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Berichtsstandards Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Zeitraum und Häufigkeit der Berichterstattung | Die LUKB hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 berichtet. | |||
1 (A7) | Verwendeter GRI 1 | GRI 1: Grundlagen 2021 | ||||
1 (A7) | Anwendbare GRI-Branchenstandards | Keine | ||||
1 (A7) | Liste der wesentlichen Themen | Die LUKB hat die folgenden Themen als wesentlich identifiziert:
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GRI 2: Allgemeine Angaben 2021
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
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Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken | ||||||
2-1 | Organisationsprofil |
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2-2 | Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden | Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Systemgrenzen Geschäftsbericht | Corporate Governance | ||||
2-3 | Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle | Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Zeitraum und Häufigkeit der Berichterstattung Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Ansprechpartner | ||||
2-4 | Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen | Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Richtigstellungen und Neudarstellungen von Informationen | ||||
2-5 | Externe Prüfung | |||||
Tätigkeiten und Mitarbeitende | ||||||
2-6 | Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | Geschäftsbericht | Über die LUKB Geschäftsbericht | Lagebericht | Branche: Bank (GICS-Industrie-Code 401010) Aktivitäten, Produkte, Dienstleistungen: Vertrieb von Bankprodukten und Erbringung von Finanzdienstleistungen als Universalbank. Zum Kerngeschäft der LUKB gehören die Immobilien- und Unternehmensfinanzierung, die Vorsorge sowie die Vermögensberatung und -verwaltung. Sie verfügt über 23 Geschäftsstellen (22 im Kanton Luzern, 1 in Zürich). Viele Dienstleistungen der LUKB sind zudem 7 × 24 Stunden über lukb.ch und die LUKB-App nutzbar. Wertschöpfungskette: Die LUKB bezieht zur Erbringung ihrer Leistungen eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen von externen Lieferanten und Partnern, hauptsächlich:
Andere relevante Geschäftsbeziehungen/Netzwerkpartner: vgl. Geschäftsbericht, Kapitel «Über die LUKB» Wesentliche Änderungen in den Tätigkeiten, in der Wertschöpfungskette und in relevanten Geschäftsbeziehungen: Keine wesentlichen Änderungen im Geschäftsjahr 2024 | |||
2-7 | Mitarbeitende («Angestellte») | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Anzahl Mitarbeitende | Von der LUKB verwendete Bezeichnungen:
Es gab keine erheblichen Schwankungen in der Anzahl der Mitarbeitenden während des Berichtszeitraums und zwischen den Berichtszeiträumen. | |||
2-8 | Mitarbeitende, die keine Angestellten sind | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Anzahl externe Mitarbeitende | Von der LUKB verwendete Bezeichnung: Externe Mitarbeitende | |||
Unternehmensführung | ||||||
2-9 | Führungsstruktur und Zusammensetzung | Geschäftsbericht | Corporate Governance | Verwaltungsrat Management der Nachhaltigkeit | Organisation/Governance | ||||
2-10 | Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | |||||
2-11 | Vorsitzende/Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans | |||||
2-12 | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | Geschäftsbericht | Corporate Governance | Verwaltungsrat Geschäftsbericht | Finanzbericht Konzern | Risikomanagement Management der Nachhaltigkeit | Organisation/Governance | Verwaltungsrat Ansatz und Stossrichtungen | Im Sinne einer erfolgreichen und verantwortungsvollen Unternehmensführung setzen sich sämtliche Führungsfunktionen der LUKB, einschliesslich des Verwaltungsrates, stets mit den sich verändernden Bedürfnisse ihrer Anspruchsgruppen (Stakeholder) auseinander. Eine transparente Kommunikation sowie ein regelmässiger und enger Austausch mit allen Stakeholdern ist ein zentrales Anliegen der LUKB. Im Kapitel «Ansatz und Stossrichtungen» wird auf die Rolle der Stakeholder sowie auf das Engagement und den Dialog mit ihnen eingegangen. | |||
2-13 | Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | |||||
2-14 | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | |||||
2-15 | Interessenkonflikte | Geschäftsethik und Compliance | Vermeidung von Interessenkonflikten | ||||
2-16 | Übermittlung kritischer Anliegen | |||||
2-17 | Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | |||||
2-18 | Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | |||||
2-19 | Vergütungspolitik | Geschäftsbericht | Vergütungsbericht Gesetz und Statuten: https://www.lukb.ch/statuten | Die Vergütungspolitik der LUKB wird im Geschäftsbericht, Teil Vergütungsbericht, und in den Artikeln 21 und 24 der Statuten beschrieben. Die Erreichung spezifischer Nachhaltigkeitsziele ist integraler Bestandteil des Vergütungssystems der LUKB. | |||
2-20 | Verfahren zur Festlegung der Vergütung | Geschäftsbericht | Vergütungsbericht Gesetz und Statuten: https://www.lukb.ch/statuten Traktanden, Beschlussprotokolle und Resultate der Generalversammlungen: https://www.lukb.ch/ueber-uns/investoren/aktionaersinformationen/generalversammlung | Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung: Artikel 21 der Statuten der LUKB legt die Eckpunkte der Vergütung des Verwaltungsrates fest, während Artikel 24 der Statuten die Eckpunkte der Vergütung und Anstellungsbedingungen der Mitglieder der Geschäftsleitung regelt. In diesen Artikeln ist auch festgelegt, dass die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer seit der letzten Generalversammlung, die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr sowie die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das abgeschlossene Geschäftsjahr genehmigt. Die Vergütungspolitik und das Verfahren zur Festlegung der Vergütungen sind im Geschäftsbericht, Teil Vergütungsbericht, der LUKB beschrieben. Die Traktanden, Beschlussprotokolle und Resultate der Generalversammlungen, einschliesslich der Abstimmergebnisse über die einzelnen Traktanden zu den Vergütungen, sind auf der Website der LUKB veröffentlicht. Vergütungen an übrige Mitarbeitende: Der Verwaltungsrat der LUKB fällt gemäss der Kompetenzordnung den Entscheid über die konzernweite Vergütungspolitik und -systeme. Die jährlichen Vergütungen (einschliesslich der Fixlohnanpassungen und variablen Gehälter) sind vom Personal- und Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates (VA-VR) zu genehmigen. | |||
2-21 | Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Vergütungspolitik | ||||
Strategie, Richtlinien und Praktiken | ||||||
2-22 | Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | |||||
2-23 | Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | Management der Nachhaltigkeit | Organisation/Governance Orientierungsrahmen der LUKB bei der Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung: Grundlagen: Bekenntnis zur langfristigen Wertschöpfung Mitgliedschaften und Initiativen: Management der Nachhaltigkeit | Mitgliedschaften und Initiativen Verhaltens- und Ethikkodex («Code of Conduct») der LUKB: https://www.lukb.ch/code-of-conduct Beschaffung: Beschaffung und Entsorgung Lieferantenkodex: https://www.lukb.ch/lieferantenkodex Bekenntnis zum Netto-Null-Ziel 2050 und zum Netto-Null-Zwischenziel Scope 1 und 2 im Jahr 2030: Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | ||||
2-24 | Einbeziehung der Verpflichtungserklärungen zu Grundsätzen und Handlungsweisen | Verantwortlichkeiten für die Umsetzung: Management der Nachhaltigkeit | Organisation/Governance Geschäftsethik und Compliance Verhaltens- und Ethikkodex («Code of Conduct») der LUKB: https://www.lukb.ch/code-of-conduct Beschaffung: Beschaffung und Entsorgung Ausbildung: Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Ausbildungsmassnahmen für Nachhaltigkeit Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Schulung verantwortungsvoller Beratungs- und Verkaufspraktiken | ||||
2-25 | Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | |||||
2-26 | Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | Über diesen Nachhaltigkeitsbericht | Ansprechpartner Management der Nachhaltigkeit | Organisation/Governance | Fachstelle Nachhaltigkeit Geschäftsethik und Compliance | Kritische Anliegen | ||||
2-27 | Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | Einschränkungen aufgrund einer Verschwiegenheitspflicht: Wesentliche Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen, die gemäss den börsenrechtlichen Pflichten publiziert werden müssen, werden auf diesem Weg bekannt gemacht. Im Berichtsjahr mussten keine meldepflichtigen Publikationen getätigt werden. | ||||
2-28 | Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | Management der Nachhaltigkeit | Mitgliedschaften und Initiativen | ||||
Einbindung von Stakeholdern | ||||||
2-29 | Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern | |||||
2-30 | Tarifverträge | Im gesamten Konzern LUKB gibt es keine Mitarbeitenden, die einem Tarifvertrag unterstehen. Die Anstellungsbedingungen der LUKB unterliegen hingegen der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB). Die VAB legt verschiedene arbeitsvertragliche Bestimmungen fest. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen zu den Treuepflichten, zur Arbeitszeit, zu den Ferien, zum Lohn und zur Lohnfortzahlung. Ausserdem regelt sie die Mitwirkung der einzelnen Angestellten, der Angestelltenvertretungen (Personalkommissionen) und der Sozialpartner sowie die Verfahren bei Bankschliessungen und Entlassungen. Die VAB gilt für alle für mehr als drei Monate eingegangenen Arbeitsverhältnisse der LUKB, mit Ausnahme von jenen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates. Die VAB wird von den Sozialpartnern Schweizerischer Bankpersonalverband, Arbeitgeber Banken und Kaufmännischer Verband Schweiz getragen. |
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
Angaben zu wesentlichen Themen | ||||||
3-1 | Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen | |||||
3-2 | Liste der wesentlichen Themen | Ansatz und Stossrichtungen | Hintergrund wesentliche Themen | Wesentlichkeitsmatrix | Die wesentlichen Themen entsprechen denjenigen des vorangegangenen Geschäftsjahrs. | |||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | Vgl. die Erläuterungen zu jedem wesentlichen Thema im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht. |
Langfristige Wertschöpfung
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 | ||||||
201-1 | Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert | |||||
201-2 | Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen | Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | Risiken und Chancen |
Datenschutz und Privatsphäre
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 | ||||||
418-1 | Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten und den Verlust von Kundendaten | Datenschutz und Privatsphäre | Datenschutz und Informationssicherheit |
Geschäftsethik und Compliance
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 205: Antikorruption 2016 | ||||||
205-1 | Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | Geschäftsethik und Compliance | Compliance-Management Geschäftsethik und Compliance | Bekämpfung von Marktmissbrauch und Korruption | ||||
205-2 | Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | |||||
205-3 | Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen | Einschränkungen aufgrund einer Verschwiegenheitspflicht: Wesentliche Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen, die gemäss den börsenrechtlichen Pflichten publiziert werden müssen, werden auf diesem Weg bekannt gemacht. Im Berichtsjahr mussten keine meldepflichtigen Publikationen getätigt werden. | ||||
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | ||||||
206-1 | Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung | Einschränkungen aufgrund einer Verschwiegenheitspflicht: Wesentliche Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen, die gemäss den börsenrechtlichen Pflichten publiziert werden müssen, werden auf diesem Weg bekannt gemacht. Im Berichtsjahr mussten keine meldepflichtigen Publikationen getätigt werden. |
Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
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GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 401: Beschäftigung (2016) | ||||||
401-1 | Neu eingestellte Mitarbeitende und Angestelltenfluktuation | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Mitarbeitendenfluktuation | ||||
401-2 | Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden | Siehe Kommentar | Den Mitarbeitenden werden die üblichen betrieblichen Leistungen gewährt. Für Teilzeitmitarbeitende gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Vollzeitmitarbeitende. Mitarbeitende in befristeten Arbeitsverhältnissen < 12 Monate erhalten keine Sonderkonditionen bei der Eigenheimfinanzierung. | |||
401-3 | Elternzeit | |||||
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (2016) | ||||||
402-1 | Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | Siehe Kommentar | Die LUKB informiert die Mitarbeitenden möglichst frühzeitig über wesentliche betriebliche Änderungen wie beispielsweise Anpassungen der Organisationsstruktur. Für vertragliche Änderungen werden mindestens die Fristen gemäss Vertragsvereinbarungen eingehalten. | |||
GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (2018) | ||||||
403-1 | Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||||
403-2 | Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||||
403-3 | Arbeitsmedizinische Dienste | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||||
403-4 | Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Aufgrund der geringen Bedeutung bestehen keine spezifischen Ausschüsse für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Der Personalverein der LUKB vertritt die Interessen der Mitarbeitenden auch in diesen Themen gegenüber den Führungsgremien der LUKB. | |||
403-5 | Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||||
403-6 | Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||||
403-7 | Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||||
403-8 | Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Nicht abgedeckt vom betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) sind die externen Mitarbeitenden (d.h. diejenigen, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der LUKB kontrolliert werden, vgl. GRI 2-8). Hingegen sind auch diese Mitarbeitenden vom Managementsystem für Sicherheit am Arbeitsplatz der LUKB abgedeckt. | |||
403-9 | Arbeitsbedingte Verletzungen | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Krankheit und Unfall | ||||
403-10 | Arbeitsbedingte Erkrankungen | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Krankheit und Unfall | ||||
GRI 404: Aus- und Weiterbildung (2016) | ||||||
404-1 | Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Aus- und Weiterbildung | ||||
404-2 | Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Aus- und Weiterbildung | ||||
404-3 | Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Mitarbeiterentwicklung | ||||
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit (2016) | ||||||
405-1 | Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | |||||
405-2 | Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität | Lohngleichheit | ||||
GRI 406: Nichtdiskriminierung (2016) | ||||||
406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen | Siehe Kommentar | Die LUKB hat keine Kenntnis von Diskriminierungsvorfällen im Berichtszeitraum. |
Beziehungen zu Lieferanten und Partnern
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | ||||||
204-1 | Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten |
Treibhausgasemissionen und Klimaschutz
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 302: Energie 2016 | ||||||
302-1 | Energieverbrauch innerhalb der Organisation | Tabelle «Energieverbrauch im Geschäftsbetrieb» | ||||
302-2 | Energieverbrauch ausserhalb der Organisation | Tabelle «Energieverbrauch – vermietete Flächen». Berücksichtigt ist der Wärme- und Kühlenergieverbrauch von vermieteten Flächen. Der Stromverbrauch von vermieteten Flächen wird nicht erfasst, da die Mieter für ihren Stromeinkauf selbst verantwortlich sind (ausserhalb der operativen Kontrolle der LUKB). | ||||
302-3 | Energieintensität | |||||
302-4 | Verringerung des Energieverbrauchs | Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | Handlungsfelder und Massnahmen | ||||
GRI 305: Emissionen 2016 | ||||||
305-1 | Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 1 und 2 | ||||
305-2 | Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 1 und 2 | ||||
305-3 | Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 3 Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen | ||||
305-4 | Intensität der Treibhausgasemissionen | Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 1 und 2 Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 3 Treibhausgasemissionen und Klimaschutz | THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen | ||||
305-5 | Senkung der Treibhausgasemissionen |
Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung
GRI-Standard | Angaben | Ort der Angaben | Ergänzende Kommentare und Auslassungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | ||||||
3-3 | Management von wesentlichen Themen | |||||
GRI 301: Materialien 2016 | ||||||
301-1 | Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | |||||
301-2 | Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe | |||||
GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 | ||||||
303-1 | Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | |||||
303-5 | Wasserverbrauch | |||||
GRI 306: Abfall 2020 | ||||||
306-1 | Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | |||||
306-3 | Angefallener Abfall | |||||
306-4 | Von Entsorgung umgeleiteter Abfall | |||||
306-5 | Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall |