Anhang Konzern
Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft gemäss Schweizerischem Obligationenrecht mit Sitz in Luzern. Der Konzern LUKB verfügt über ein dichtes Niederlassungsnetz mit 22 Geschäftsstellen im Kanton Luzern und einem Standort in Zürich (Private Banking und Strukturierte Produkte). Für das Geschäft mit Strukturierten Produkten hat die LUKB zwei Verkaufsstützpunkte in der lateinischen Schweiz (Lausanne und Lugano).
Allgemeine Grundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Rechnungslegung (RelV-FINMA) und den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und -konglomerate gemäss FINMA-Rundschreiben 2020/01 «Rechnungslegung – Banken». Die Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage («True and Fair View») des Konzerns LUKB. Die einzelnen Zahlen sind für die Publikation gerundet. Die Berechnungen wurden jedoch anhand der ungerundeten Zahlen vorgenommen.
Konsolidierungskreis
Die Konzernrechnung umfasst die Abschlüsse des Stammhauses sowie der direkt oder indirekt gehaltenen Konzerngesellschaften, an denen die LUKB die Stimmen- oder Kapitalmehrheit besitzt (siehe Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» und «Konsolidierungsmethode»).
Konsolidierungsmethode
Die im Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» im Absatz «Vollkonsolidierte Beteiligungen» erwähnten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Für die Kapitalkonsolidierung erfolgt die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs nach der Purchase-Methode. Bei dieser Methode werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 % erfasst. Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit Beteiligungsquoten von 20 % bis 50 % werden nach der Equity-Methode in der Konzernrechnung berücksichtigt, wobei bei Zwischenholdings zur Ermittlung der Beteiligungsquote auf die operative Einheit durchgegriffen wird. Ein sich aus der Erstbewertung ergebender Aktivüberschuss (Goodwill) wird unter «Immaterielle Werte» bilanziert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der aktivierte Goodwill wird in der Regel über einen Zeitraum von 5 Jahren, in begründeten Fällen über maximal 10 Jahre abgeschrieben. Der Goodwill, dessen Aktivierung aufgrund einer Beurteilung per Bilanzstichtag nicht mehr gerechtfertigt ist, wird zum entsprechenden Zeitpunkt zusätzlich abgeschrieben. Diese Beurteilung erfolgt, wenn Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen vorliegen (Impairment). Konzerninterne Geschäfte werden bei der Erstellung der Konzernrechnung eliminiert. Es entstehen keine Zwischengewinne.
Konsolidierungszeitraum
Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr. Sofern konsolidierte Beteiligungen vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre haben, wird zum Bilanzstichtag ein Zwischenabschluss erstellt.
Detailbestimmungen
Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Konzerns und der Konzerngesellschaften ausgegangen. Damit erfolgt die Bilanzierung zu Fortführungswerten.
Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen und enthaltenen Positionen werden einzeln bewertet. Sind Aktiven am Bilanzstichtag in ihrem Wert beeinträchtigt, werden individuelle Wertberichtigungen und Abschreibungen vorgenommen. Folgende Positionen werden zum Nominalwert bewertet:
Bilanz: Aktiven
- Flüssige Mittel
- Forderungen gegenüber Banken
- Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
- Forderungen gegenüber Kunden
- Hypothekarforderungen
Bilanz: Passiven
- Verpflichtungen gegenüber Banken
- Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
- Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
- Kassenobligationen
- Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Ausserbilanz
- Eventualverpflichtungen
- Unwiderrufliche Zusagen
- Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen
- Verpflichtungskredite
- Treuhandgeschäfte
Für bonitätsbedingte Ausfallrisiken werden für Aktiven Wertberichtigungen und für Ausserbilanzpositionen Rückstellungen gebildet. Zinsen und Diskont werden zeitlich abgegrenzt und im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» berücksichtigt.
Grundsätzlich erfolgt keine Verrechnung von Aktiven und Passiven. Eine Verrechnung von Aktiven und Passiven kann hingegen in folgenden Fällen vorgenommen werden:
- Forderungen und Verbindlichkeiten, sofern sie aus gleichartigen Geschäften mit derselben Gegenpartei erwachsen, eine gleiche oder frühere Fälligkeit der Forderung aufweisen sowie auf die gleiche Währung lauten und zu keinem Gegenparteirisiko führen. Diese Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein;
- Nicht erfolgswirksam erfasste positive und negative Wertanpassungen im Ausgleichskonto;
- Passive latente Ertragssteuern mit aktiven latenten Ertragssteuern, wenn sie sowohl das gleiche Steuersubjekt als auch die gleiche Steuerbehörde betreffen;
- Aufrechnung (Netting) von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten von derivativen Finanzinstrumenten sowie der in diesem Zusammenhang zur Sicherheit hinterlegten Barbestände (Cash Collaterals), sofern anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen.
Eine Verrechnung von Aktiven und Passiven wird zudem in folgenden Fällen vorgenommen:
- Eigene Schuldtitel mit der entsprechenden Passivposition;
- Wertberichtigungen mit der entsprechenden Aktivposition;
- Als federführende Bank abgegebene Unterbeteiligungen an einem Kredit mit der entsprechenden Hauptforderung.
Grundsätzlich erfolgt keine Verrechnung von Aufwänden und Erträgen. Eine Verrechnung von Aufwänden und Erträgen kann hingegen in folgenden Fällen vorgenommen werden:
- Neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Wertberichtigungen (Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft»);
- Neu gebildete Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen und Verluste mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Rückstellungen und Wertberichtigungen (Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste»);
- Kursgewinne aus Handelsgeschäften und von gemäss der Fair-Value-Option bewerteten Transaktionen mit den Kursverlusten aus diesen Geschäften;
- Positive Wertanpassungen von zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen mit den entsprechend negativen Wertanpassungen;
- Aufwände und Erträge aus Liegenschaften werden in der Position «Liegenschaftenerfolg » ausgewiesen;
- Refinanzierungserfolg für Handelsgeschäfte mit der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option»;
- Erfolg aus Absicherungsgeschäften mit entsprechendem Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft;
- Personalaufwand mit dem Ertrag aus der Weiterverrechnung von Mitarbeiterleistungen an Dritte;
- Weiterbelasteter Drittaufwand (d.h. der LUKB in Rechnung gestellter Aufwand) mit dem entsprechenden Erlös.
Flüssige Mittel
Die Flüssigen Mittel umfassen Münzen, Banknoten und Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank sowie bei von der FINMA anerkannten Girozentralen.
Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Der Konzern LUKB verkauft einerseits im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes und Geldmarktbuchforderungen mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft andererseits im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung. Die Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften, die Reverse-Repurchase-Geschäfte als Vorschuss mit Wertschriftendeckung behandelt. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften, welche nicht bar gedeckt sind, werden nicht bilanziert, jedoch im Anhang ausgewiesen.
Ebenfalls unter den Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften ausgewiesen sind die Rückerstattungsansprüche und -pflichten aus dem «Securities Lending und Borrowing», welche aus Bareinlagen für die geborgten bzw. geliehenen, nicht monetären Werte entstehen. Aufwendungen sowie Erträge im Rahmen des «Securities Lending und Borrowing » (z.B. Ausgleichszahlungen für Dividenden oder Zinsen von ausgeliehenen Titeln) werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen
Für erkennbare Verlustrisiken werden Wertkorrekturen gebildet, wobei Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen und Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen (inkl. solche für Länderrisiken) mit den Forderungen verrechnet werden. Die Methoden zur Ermittlung der Wertkorrekturen sind in Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfes» beschrieben. Basis für die Ermittlung der Wertkorrektur von Forderungen bildet, wie im Kapitel 4 erwähnt, mindestens die vereinbarte Kreditlimite. Die Benützung dieser Limite unterliegt bei Kontokorrentkrediten typischerweise häufigen und hohen Schwankungen. Deshalb wird bei der erstmaligen Bildung die gesamte Wertkorrektur (sowohl aufgrund des Forderungs- wie auch des offenen Limitenanteils) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht. Dabei erfolgt die Gegenbuchung:
- in der Höhe der Forderung abzüglich allfälliger Liquidationserlöse der Sicherheiten als Wertberichtigung der entsprechenden Bilanzposition,
- in der Höhe der unbenutzten Limite bzw. der restlichen Wertkorrektur als Rückstellung.
Dies führt dazu, dass die Kundenausleihungen mindestens im Umfang der werthaltigen Sicherheiten bilanziert werden.
Verändert sich nun die Forderungshöhe und damit auch der Anteil der unbenutzten Limite, so wird der entsprechende Betrag erfolgsneutral zwischen der Wertberichtigung für die entsprechende Bilanzposition und der Rückstellung umgebucht. Diese Umbuchung wird in der Tabelle 8.15 «Wertberichtigungen und Rückstellungen / Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt. Die Wertkorrektur der gefährdeten Forderung erfolgt wie in Kapitel 4 erwähnt unter Berücksichtigung allfälliger Liquidationserlöse der Sicherheiten. Damit bleibt die gefährdete Forderung im Umfang der Liquidationserlöse in der Bilanz bestehen. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden direkt mit den Wertberichtigungen oder Rückstellungen für Kreditrisiken verrechnet. Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen und Rückstellungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» aufgelöst.
Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus Handelsgeschäften
Die aktiv bewirtschafteten und damit für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden zum Fair Value am Bilanzstichtag bewertet (Wert an einem preiseffizienten und liquiden Markt). Die Bewertungsgewinne oder -verluste bilden Bestandteil des «Erfolgs aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option». Die Zins- und Dividendenerträge werden ebenfalls unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Integralen Bestandteil des Handelsgeschäfts bilden die im Rahmen der Absicherung der von der LUKB emittierten Strukturierten Produkte getätigten Wertschriftenkäufe. Für die Behandlung eigener Schuld- und Beteiligungstitel verweisen wir auf das entsprechende Kapitel.
Positive und Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente werden wie folgt verbucht:
- Absicherungsgeschäft: Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen eingesetzt. Die Grundsätze und das Hedge Accounting sind im Kapitel «Hedge Accounting» beschrieben. Bei den im Rahmen des Asset & Liability Managements (ALM) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten gelangt die Accrual-Methode zur Anwendung. Der Erfolg aus derivativen Absicherungsgeschäften wird derselben Erfolgsposition zugewiesen wie der Erfolg aus dem Grundgeschäft. Der Erfolg von Makro-Hedges im Zinsabsicherungsbereich ist zusammen mit dem Zinserfolg für im Bankenbuch abgeschlossene Währungsswaps im «Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften» gesamthaft je nach Vorzeichen im Zinsertrag oder -aufwand enthalten. Der Absicherungserfolg von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen wird während der Laufzeit der Absicherungsgeschäfte, so lange diese als effektiv gelten, pauschal in ein unter den Finanzanlagen bilanziertes Abwicklungskonto gebucht. Nach Ablauf oder Auflösung der Absicherung werden die Einstandspreise der abgesicherten Titel um den gesamten effektiv wirksamen Absicherungserfolg im Verhältnis zu den Buchwerten der abgesicherten Titel angepasst. Nicht oder nur teilweise wirksame Absicherungsgeschäfte werden im Umfang des nicht wirksamen Teils wie Handelsgeschäfte behandelt. Die Wiederbeschaffungswerte von derivativen Absicherungsinstrumenten werden in den «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» gegen das Ausgleichskonto gebucht. In das Ausgleichskonto werden auch die aufgelaufenen Zinsen der Absicherungspositionen einbezogen. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos aus Absicherungen von Zinsgeschäften wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» ausgewiesen. Selbst emittierte Strukturierte Produkte werden in ihre Komponenten (Basisinstrument und eingebettetes Derivat) zerlegt und entsprechend bilanziert und bewertet, sofern nicht im Sinne von Art. 18 Abs. 2 RelV-FINMA die Fair-Value-Option gewählt wurde. Absicherungen von Zinsrisiken im Bankenbuch werden über die Organisationseinheit Trading & Treasury Services (Handel) abgeschlossen. Der Zinsertrag für im Bankenbuch abgeschlossene Währungsswaps wird im «Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften» im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» ausgewiesen. Dabei schliesst der Handel die entsprechenden derivativen Finanzinstrumente mit externen Gegenparteien ab. Während der Währungserfolg dem Handelsgeschäft zugeordnet wird, erfolgt die Vereinnahmung des Zinserfolgs im Bankenbuch («Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft»). In der Tabelle 8.4 «Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)» werden diese Geschäfte als Handelsinstrumente gezeigt.
- Handelsgeschäft: Bei den Handelsgeschäften kommt das Marktwertprinzip zur Anwendung, sofern die Kontrakte börsenkotiert sind oder ein repräsentativer Markt besteht. Nicht börsenkotierte derivative Finanzinstrumente werden auf Discounted-Cashflow-Basis oder anhand von Optionspreis-Modellen bewertet. Realisierte und nicht realisierte Erfolge von derivativen Finanzinstrumenten zu Handelszwecken werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht, während die positiven oder negativen Wiederbeschaffungswerte in der entsprechenden Position bilanziert werden.
- Kommissionsgeschäft: Neben dem Derivatgeschäft auf eigene Rechnung als Eigenhändler betreibt die LUKB auch das Kommissionsgeschäft mit Kunden. Hier erfolgt die Bilanzierung der Wiederbeschaffungswerte nach folgenden Regeln:
- Ausserbörslicher Handel (OTC): Sämtliche Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente werden bilanziert.
- Börsenhandel (exchange traded): Es werden nur die Wiederbeschaffungswerte der von Kunden verkauften derivativen Finanzinstrumente bilanziert (und die Gegenposition als an der Börse erworbene derivative Finanzinstrumente).
Erhaltene oder bezahlte Geldsicherheiten im Rahmen von Credit Support Annexes (CSA) mit anderen Gegenparteien werden als Forderungen oder Verpflichtungen separat bilanziert und nicht mit den Wiederbeschaffungswerten verrechnet.
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung sowie Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung
Unter den «Übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» werden Finanzinstrumente verbucht, welche nicht Bestandteil des Handelsgeschäfts sind, aber trotzdem zum Fair Value bewertet werden.
Selbst emittierte Strukturierte Produkte, für welche im Sinne von Art. 18 Abs. 2 RelV-FINMA die Fair-Value-Option gewählt wurde, werden als Einheit behandelt und in der Bilanzposition «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» verbucht.
Bewertungsveränderungen werden, mit Ausnahme des Bewertungserfolgs von eigenen Aktien in selbst emittierten Trackern, in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht, während der Zinsaufwand im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» berücksichtigt wird. Der Bewertungserfolg der eigenen Aktien in selbst emittierten Trackern wird während der Laufzeit abgegrenzt und bei Realisierung analog Kapitel «Eigene Schuld- und Beteiligungstitel» im Eigenkapital verbucht.
Finanzanlagen
Die mit der Absicht der langfristigen Anlage erworbenen Wertschriften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Für die mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit erworbenen Schuldtitel kommt die Accrual-Methode zur Anwendung, das heisst, ein allfälliges Agio bzw. Disagio wird über die Laufzeit bis zum Endverfall diskontiert bzw. aufgezinst. Eine Abgrenzung der Zinskomponenten über die Restlaufzeit erfolgt bei diesen Titeln in gleicher Weise auch bei einer vorzeitigen Veräusserung oder bei einer vorzeitigen Kündigung. Allfällige bonitätsbedingte Wertkorrekturen werden zulasten der Erfolgsposition «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht. Unter den Finanzanlagen geführte, zur Absicherung der Bestände auf den Metallkonten von Banken und Kunden gehaltene physische Edelmetallbestände werden zum Fair Value bewertet.
Alle Schuldtitel in der Form von Wandel- und Optionsanleihen, mit der Absicht zur Wiederveräusserung gehaltene Schuld- sowie alle Beteiligungstitel inklusive Anlagefonds werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst zu Anschaffungskosten oder zum allenfalls tieferen Marktpreis. Marktbedingte Wertanpassungen sowie die Absicherungserfolge werden im «Anderen ordentlichen Ertrag bzw. Aufwand» verbucht. Allfällige Zahlungseingänge infolge Nominalkapitalreduktionen bei Beteiligungstiteln werden zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen und damit nicht als Ertrag verbucht. Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Wiederverkauf bestimmten Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet (Anschaffungskosten oder allenfalls vorsichtig geschätzter tieferer Liquidationswert). Allfällig notwendige Wertanpassungen der zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen werden über die Erfolgspositionen «Anderer ordentlicher Ertrag bzw. Aufwand» verbucht, wobei maximal eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten erfolgt.
Für die Behandlung eigener Schuld- und Beteiligungstitel verweisen wir auf das entsprechende Kapitel «Eigene Schuld- und Beteiligungstitel».
Nicht konsolidierte Beteiligungen
Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit Beteiligungsquoten von 20 % bis 50 % werden nach der Equity-Methode in die Konzernrechnung einbezogen (siehe auch Kapitel «Konsolidierungsmethode»). Diese Gesellschaften sind mit dem der Beteiligungsquote entsprechenden anteiligen Geschäftsergebnis im Konzernabschluss erfasst. Erträge der nach der Equity-Methode erfassten Beteiligungen werden in der Erfolgsrechnung unter dem «Beteiligungsertrag aus nach Equity-Methode erfassten Beteiligungen » gebucht, während negative Wertanpassungen den «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten» belastet werden. Gesellschaften, an denen die LUKB mit einem Anteil von weniger als 20 % beteiligt ist oder deren Grösse keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung hat, werden jeweils zum Niederstwert bilanziert. Darunter fallen insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen der Banken und an lokalen Institutionen im Kanton Luzern.
Beteiligungen an kleineren, lokalen Institutionen werden generell sofort auf den Erinnerungsfranken abgeschrieben. Diesbezügliche Wertanpassungen erfolgen jeweils über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten». Realisierte Erfolge aus der Veräusserung von Beteiligungen werden im «Ausserordentlichen Ertrag» oder «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.
Die nicht konsolidierten Beteiligungen sind – soweit wesentlich – im Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» aufgelistet.
Sachanlagen Immobilien
Die unter den «Sachanlagen» bilanzierten Bankgebäude und anderen Liegenschaften werden höchstens zu Anschaffungswerten abzüglich linearer Abschreibungen über die Nutzungsdauer bis zu einem Restwert ausgewiesen. Die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern im Konzern betragen für:
- Grundstücke: n.a., keine Abschreibungen
- Gebäude bzw. Hülle: 33 Jahre
- Innenausbau: 20 Jahre
- Technische Anlagen: 10 Jahre
Der Restwert entspricht dem Grundstückwert sowie einem Zuschlag von maximal 25 % des Investitionsbetrags in die Gebäudehülle. Ein allfällig tieferer Verkehrswert der pro Objekt einzeln bewerteten Liegenschaften bildet immer die Obergrenze der Bilanzierung, das heisst, dass in diesem Fall zusätzliche Abschreibungen auf den Verkehrswert vorgenommen werden. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen wird auf jeden Bilanzstichtag überprüft, ob die Immobilien in ihrem Wert beeinträchtigt sind.
IT-Software
Einmallizenzen für EDV-Software werden unter den «Sachanlagen» aktiviert, sofern der Grenzwert von 100 000 Franken überschritten wird und die Software während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt wird. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer ab tatsächlichem Beginn der betrieblichen Nutzung, über:
- Gesamtbank-Software: maximal 5 Jahre
- Spezialsoftware: maximal 3 Jahre
Bei Investitionsvolumen kleiner als 5 Millionen Franken erfolgt üblicherweise eine Sofortabschreibung. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen.
Übrige Sachanlagen
Übrige Sachanlagen werden aktiviert, sofern sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsgrenze von 100 000 Franken überschreiten. Die Abschreibung erfolgt sofort oder linear über die Nutzungsdauer. Die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern im Konzern betragen für:
- Betriebseinrichtungen inkl. Kundentresor: maximal 10 Jahre
- Geschäftsmobiliar: maximal 5 Jahre
- Büromaschinen: maximal 4 Jahre
- Telekommunikation / Arbeitsplatztechnik: maximal 4 Jahre
- IT-Hardware: maximal 4 Jahre
- Integrationskosten Software: maximal 4 Jahre
Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer. Bei Investitionsvolumen kleiner als 5 Millionen Franken erfolgt üblicherweise eine Sofortabschreibung. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen.
Zuschreibungen erfolgen, wenn der Grund für ausserplanmässige Abschreibungen wegfällt. Realisierte Gewinne und Verluste werden über die Erfolgsrechnung im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.
Immaterielle Werte
Für die Behandlung eines allfälligen Goodwills im Zusammenhang mit der erstmaligen Konsolidierung einer Gesellschaft verweisen wir auf das Kapitel «Konsolidierungsmethode». Übrige erworbene Immaterielle Werte werden aktiviert, wenn sie über mehrere Rechnungsperioden einen Nutzen bringen und die Aktivierungsgrenze von 100 000 Franken überschreiten. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei der erstmaligen Aktivierung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen. Realisierte Gewinne und Verluste werden über die Erfolgsrechnung im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.
Für die Kategorien Sachanlagen Immobilien, IT-Software, Übrige Sachanlagen sowie für Immaterielle Werte erfolgen plan- und ausserplanmässige Abschreibungen zulasten der «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten».
Rückstellungen
Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden gemäss Kapitel «Allgemeine Grundsätze» entsprechende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Betriebswirtschaftlich nicht mehr notwendige Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Die Bildung und Auflösung von Vorsorgerückstellungen erfolgt über den «Personalaufwand», während andere Rückstellungen über «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebucht werden. Bezüglich latenter Steuern verweisen wir auf das Kapitel «Steuern».
Vorsorgeverpflichtungen
Die Mitarbeitenden des Konzerns LUKB sind bei der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank versichert. Zusätzlich besteht eine Kaderversicherung (Anschluss an eine Sammelstiftung). Per 31. Dezember 2024 sind fünf Mitarbeitende dieser Kaderversicherung angeschlossen.
Die LUKB trägt die Arbeitgeberkosten der beruflichen Vorsorge der Mitarbeitenden sowie deren Hinterbliebenen aufgrund der gesetzlichen sowie der reglementarischen Vorschriften. Sämtliche Vorsorgepläne sind beitragsorientiert. Die Vorsorgeverpflichtungen bzw. die zur Deckung dienenden Vermögenswerte sind in rechtlich selbständige Stiftungen ausgegliedert. Die Arbeitgeberbeiträge aus diesen Vorsorgeplänen sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten.
Es wird jährlich für jeden Vorsorgeplan beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der LUKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Dieser wirtschaftliche Nutzen (unter den «Sonstigen Aktiven») oder die wirtschaftliche Verpflichtung (unter den «Rückstellungen») der einzelnen Vorsorgepläne werden bilanziert (eine Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn die Bedingungen für eine Rückstellungsbildung erfüllt sind). Die Differenz zum Wert der Vorperiode wird als «Personalaufwand» erfasst. Als Basis zur Ermittlung des Nutzens oder der Verpflichtung dienen die Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen, die nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden. Diese stellen die finanzielle Situation sowie die bestehende Über- oder Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen für die entsprechende Vorsorgeeinrichtung dar. Weiterführende Angaben können dem nachstehenden Kapitel «Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen» sowie dem Kapitel 8.12 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen» entnommen werden.
Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen
Für die vor 1986 beförderten Direktionsmitglieder und für die vor 1990 beförderten Geschäftsleitungsmitglieder wird eine bankinterne Altersvorsorgekasse für Fixgehaltskomponenten, die nicht durch die Pensionskasse versichert waren, geführt. Die Leistungen orientieren sich am letzten versicherten Gehalt vor der Pensionierung und umfassen Altersrenten und Renten für die Hinterbliebenen. Anstelle einer Rentenleistung konnte der Destinatär bei der Pensionierung einen einmaligen Kapitalbezug tätigen.
Diese Altersvorsorgekasse wurde im Zusammenhang mit dem Primatwechsel der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank (seit dem 1. Januar 2002 gilt das Beitragsprimat) eingestellt. Per 31. Dezember 2024 umfasst sie noch sieben Destinatäre. In den Vorjahren wurden die notwendigen Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenrenten der Destinatäre zulasten der Erfolgsrechnung gebildet. Seit 2010 erfolgte auch keine zusätzliche Verzinsung des Vorsorgekapitals.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden auf einem besonderen Konto ausgeschieden und als Eigenmittel angerechnet. Sie können zweckbestimmte Komponenten enthalten, wobei diese im «Eigenkapitalnachweis Konzern» und im Kapitel 8.15 «Wertberichtigungen und Rückstellungen/Reserven für allgemeine Bankrisiken» entsprechend beschrieben sind.
Eigene Schuld- und Beteiligungstitel
Eigene Anleihens- und Kassenobligationen werden mit den entsprechenden unter den Passiven ausgewiesenen Posten verrechnet. Zinserträge auf eigenen Anleihens- und Kassenobligationen werden erfolgsneutral mit dem Zinsaufwand verrechnet. Eigene Beteiligungstitel werden zu den Anschaffungskosten unter der Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital abgezogen. Die zur Absicherung von selbst emittierten Trackern gehaltenen eigenen Aktien werden ebenfalls in dieser Bilanzposition berücksichtigt. Allfällige Zahlungseingänge infolge einer Nominalkapitalreduktion für die eigenen Beteiligungstitel werden zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen. Dividendenzahlungen und Wiederveräusserungserfolge werden der «Kapitalreserve» zugewiesen.
Beteiligungsprogramme
Ein Teil der variablen Entschädigung der Geschäftsleitung sowie des obersten Kaders wird über ein Aktienbeteiligungsprogramm ausbezahlt. Zusätzlich kann die Bank periodisch allen Mitarbeitenden ein Recht zum Bezug einer limitierten Anzahl Mitarbeiteraktien einräumen. Die aus den Beteiligungsprogrammen resultierenden Aufwendungen basieren auf Bewertungen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung eines Abzugs für Sperrfristen und sind im «Personalaufwand» enthalten. Weiterführende Angaben zur Ausgestaltung der Programme können den Ausführungen im Vergütungsbericht entnommen werden.
Eventualverpflichtungen, Unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungskredite
Der Ausweis der Ausserbilanzgeschäfte erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet. Bezüglich Methodik der Ermittlung dieser Rückstellungen verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfes».
Wertschriften und Treuhandanlagen
Die Bestände an Wertschriften und Wertrechten, Münzen und Edelmetallen, börsengehandelten derivativen Finanzinstrumenten und Strukturierten Produkten sowie die Kryptowährungen in offenen Kundendepots werden in dieser Position dargestellt. Die Kryptowährungen sind gemäss Art. 16 Abs. 1bis Bst. b BankG einer Gemeinschaft zugeordnet und es ist ersichtlich, welcher Anteil am Gemeinschaftsvermögen dem einzelnen Depotkunden zusteht. Die Kryptowährungen sind im Konkursfall der Bank somit aussonderbar. Die Treuhandgeschäfte sind Anlagen oder Kredite, welche die Konzerngesellschaften in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden tätigen oder gewähren.
Steuern
Der Steueraufwand setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Die laufenden Steuern richten sich nach den einschlägigen Steuergesetzen und werden in derjenigen Berichtsperiode der Erfolgsrechnung belastet, in der die jeweiligen Gewinne anfallen. Für zeitliche Unterschiede zwischen den in der «Bilanz Konzern» ausgewiesenen und den von der Steuerbehörde anerkannten Buchwerten der Aktiven und Passiven werden latente Steuerguthaben und -verpflichtungen berechnet. Diese werden für jede Geschäftsperiode und pro Steuersubjekt separat ermittelt. Dabei werden latente Steuerguthaben nur aktiviert, falls sie kurzfristig realisierbar sind. Änderungen der latenten Steuern werden erfolgswirksam verbucht und im Kapitel 10.12 «Steuern und Steuersatz» ausgewiesen. Sowohl der laufende Ertrags- und Kapitalsteueraufwand wie die Veränderung der latenten Steuern innerhalb der «Rückstellungen» werden über die Position «Steuern» gebucht.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt.
Erfassung der Geschäftsvorfälle
Alle abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag erfasst und gemäss den Bestimmungen in den Kapiteln «Fremdwährungsumrechnungen» und «Detailbestimmungen» bewertet. Entsprechend wird auch der Erfolg ab dem Abschlusstag in die Erfolgsrechnung einbezogen. Derivative Finanzinstrumente (mit Ausnahme der über das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement [CLS] abgewickelten Geschäfte) werden zwei Tage vor Verfall auf Konten ausgebucht, welche auf die Gegenpartei lauten. Die Ausbuchung der CLS-fähigen Devisengeschäfte findet am Erfüllungstag statt.
Behandlung von überfälligen Zinsen
Mehr als 90 Tage überfällige, nicht bezahlte Zinsen und Kommissionen werden nicht in den «Zins- und Diskontertrag» einbezogen, sondern direkt den Wertberichtigungen zugewiesen. Ebenfalls nicht im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» enthalten sind die Marchzinsen dieser Positionen. Zudem werden Ausleihungen zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen unwahrscheinlich scheint.
Fremdwährungsumrechnungen
Forderungen und Verpflichtungen in fremden Währungen und Edelmetallen sowie Sortenbestände für das Change-Geschäft werden in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften zu den am Bilanzstichtag geltenden und konzernweit einheitlichen Mittelkursen bewertet. Die aus dieser Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste sind unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Transaktionen in fremden Währungen werden jeweils zum Tageskurs umgerechnet und die anfallenden Gewinne und Verluste in der Erfolgsrechnung verbucht. Die im Konzern der Luzerner Kantonalbank einheitlich angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse betrugen per Stichtag:
Einheit | Währungscode | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
1 US-Dollar | USD | 0.906 | 0.842 | |||
1 Pfund Sterling | GBP | 1.134 | 1.073 | |||
1 Euro | EUR | 0.938 | 0.931 | |||
100 Japanische Yen | JPY | 0.576 | 0.597 |
Refinanzierung der Positionen im Handelsgeschäft
Die Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Der auf der Basis des Tom/Next-Zinssatzes berechnete Refinanzierungserfolg für das Handelsgeschäft (Funding) wird dagegen im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» sowie im «Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen» innerhalb des «Zins- und Diskontertrags» gebucht.
Risikopolitik
Als Finanzinstitut ist die LUKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Dies sind Ausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle, Compliance-, Strategie- sowie Reputationsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken (ESG) und darin enthaltene Klimarisiken sind dabei keine eigenständige Risikokategorie, sondern vielmehr Treiber für die oben aufgeführten Risikokategorien.
Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der LUKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Verwaltungsrat verabschiedete Risikopolitik definiert das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken».
Zu den Grundsätzen der Risikopolitik zählt der vorsichtige Umgang mit Risiken. Aus risikopolitischen Erwägungen tätigt die LUKB nur jene Geschäfte, für die sichergestellt ist, dass die Bank über die Grundlagen zur Beherrschung der damit verbundenen Risiken verfügt. Damit strebt die LUKB neben dem Schutz der Finanzkraft auch die Wahrung der Reputation an. Alle Mitarbeitenden müssen Letzterer einen hohen Stellenwert beimessen.
Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die im FINMA-Rundschreiben 2016/01 «Offenlegung – Banken» geforderten qualitativen Angaben. Die Erläuterungen der für die Eigenmittelberechnung angewendeten Ansätze für die Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie Ausführungen zur Quantität finden sich im separaten Offenlegungsbericht 2024.
Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ in der Risikomanagement-Organisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die Risikostrategie, die Risikoidentifikation, -messung und -beurteilung, -steuerung und -überwachung sowie die Grundsätze der Risikomanagement-Organisation bezüglich der unabhängigen Compliance-Funktion und der unabhängigen Funktion Risikokontrolle. Zudem legt er die Risikotoleranz fest und genehmigt strategische Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der LUKB. Bei der Festlegung der strategischen Risikolimiten wird darauf geachtet, dass auch beim Eintreten verschiedener negativer Ereignisse die gesetzlich erforderlichen Eigenmittel erhalten bleiben. Mittels eines stufengerechten, periodischen und standardisierten Reportings sowie unverzüglicher Informationen in Ausnahmefällen sind die Überwachung der Risiken sowie die Einhaltung der Risikopolitik durch das oberste Organ sichergestellt (dazu verweisen wir auch auf die Ausführungen im Kapitel zur Corporate Governance «Interne Organisation»). Der Verwaltungsrat überprüft periodisch – mindestens jährlich – die Risikopolitik und passt sie bei Bedarf an.
Der Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates bereitet die Entscheidungsgrundlagen bezüglich Risikopolitik vor (Grundsätze und Ausgestaltung des internen Kontrollsystems sowie Bestimmung des Risikoprofils, der Risikotragfähigkeit und der Risikobereitschaft). Ferner beurteilt er die Gesamtrisikosituation der LUKB und überwacht die Angemessenheit der Risikopolitik und deren Umsetzung. Die Vorgaben der Risikopolitik werden durch den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates in entsprechenden Risiko-Subpolitiken weiter konkretisiert. Diese werden durch den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates periodisch überprüft – mindestens alle zwei Jahre – und bei Bedarf angepasst.
Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates bildet sich ein eigenständiges Urteil über die interne Revision, die externe Prüfgesellschaft, das interne Kontrollsystem (IKS) und den Jahresabschluss. Er überwacht die Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.
Die Konzernleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und der Risiko-Subpolitiken und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Messung und Beurteilung, Steuerung und Überwachung der durch den Konzern eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Zuteilung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikolimiten auf die einzelnen Geschäftsbereiche, die Delegation der entsprechenden Kompetenzen sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Funktion Risikokontrolle und der Compliance-Funktion. Die Konzernleitung vergewissert sich regelmässig über die Angemessenheit des internen Kontrollsystems und damit auch über die Effektivität des Risikomanagements.
Funktion Risikokontrolle
Die LUKB verfügt über eine zentral geführte, von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Risiko-Funktion, die auch die Funktion Risikokontrolle ausübt. Sie ist zuständig für alle Risiken im Konzern und hat folgende Aufgaben:
- Konzeption: Konzeption der Risikosystematik, der IKS-Massnahmen in den Prozessen bezüglich Methodik, Grundsätze und Anforderungen sowie der Risikotragfähigkeit, Risikobereitschaft und der Risikolimiten
- Unabhängige Risikokontrolle: Kontrolle der Limiten gemäss Risikopolitik und zugehörigem Regelwerk. Abnahme der Steuerungsinstrumente und Risikomodelle sowie Risikobeurteilung zu Veränderungen der Bank zuhanden der Entscheidungsinstanz
- Risikoreporting: Berichterstattung über die Risikosituation und Limiteneinhaltung gemäss Risikopolitik und zugehörigem Regelwerk.
Die Risiko-Funktion ist direkt dem CEO unterstellt. Sie rapportiert quartalsweise mittels Risikoreport über alle Risikokategorien an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat. Zu jeder Risikokategorie werden eine Risikobeurteilung und ein Vergleich der aktuellen Situation mit den dazugehörenden Limiten vorgenommen. Bei ausserordentlichen Ereignissen oder Limitenüberschreitungen erfolgt unverzüglich ein ausserordentliches Reporting (Exception-Report) an die zuständigen Kompetenzträger.
Compliance-Funktion
Die LUKB verfügt über eine zentral geführte, von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion für den Konzern. Diese unterstützt die Konzernleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko und berichtet über dessen Änderungen sowie über schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist direkt dem CEO unterstellt. Sie rapportiert jährlich an die Konzernleitung, den Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos. Bei ausserordentlichen Ereignissen erfolgt unverzüglich ein Exception-Report an die zuständigen Kompetenzträger.
Interne Revision
Die interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Der Verwaltungsrat genehmigt die risikoorientierte Jahresplanung und den jährlichen Tätigkeitsbericht der internen Revision. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates ist für die Führung der internen Revision zuständig. Die interne Revision prüft das IKS regelmässig. Die Prüfberichte der internen Revision werden im Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates behandelt, der falls erforderlich neben den in den Berichten vorgesehenen zusätzliche Massnahmen veranlasst.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Das in der Risikopolitik definierte IKS der LUKB umfasst alle Aufgaben und Prozesse, welche die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und den ordnungsgemässen Betrieb sicherstellen.
Das IKS der LUKB besteht aus drei Ebenen:
- In einer ersten Linie stellt das IKS in allen Bankprozessen ein angemessenes Management der Risiken sicher, indem die Risiken systematisch identifiziert, gemessen und bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.
- In einer zweiten Linie kontrollieren die von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängigen Funktionen Risikokontrolle und Compliance die Geschäftsprozesse.
- In einer dritten Linie prüft die interne Revision das Institut.
Ausserhalb der eigentlichen Risikoorganisation der Bank prüft die Prüfgesellschaft das Institut.
Umgang mit den Risiken
Ausfallrisiken
Mit dem Ausfallrisiko (Kreditrisiko) wird das Risiko eines finanziellen Verlustes bezeichnet, wenn eine Gegenpartei ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zeitweilig oder dauernd nicht nachkommen kann oder will. Ausfallrisiken können durch gegenparteispezifische Faktoren, Störungen des Erfüllungsprozesses (Erfüllungsrisiko, beispielsweise Settlement-Risiko bei Devisentransaktionen) oder auch wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten eines Landes (Länderrisiko) hervorgerufen werden.
Ausfallrisiken bestehen sowohl im eigentlichen Kreditgeschäft (Ausleihungen, feste Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten) wie auch im Interbank- und Handelsgeschäft (Derivate wie Termingeschäfte, Optionen und Swaps, Finanzanlagen sowie Repo-Transaktionen).
Methodik und Instrumente
Die Grundlage für das Kreditgeschäft bilden die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates verabschiedeten und bei Bedarf (mindestens alle zwei Jahre) zu überprüfenden Risiko-Subpolitiken Nicht-Banken, Banken und Länder sowie zugehörige präzisierende Weisungen. Darin sind die Zielkundensegmente, die wesentlichen Produkte und deren Grundsätze, der Kreditbewilligungs- und Kreditüberwachungsprozess, Standards und Restriktionen sowie Limiten für eingegangene Positionen und die angewendeten Ratings (bei kommerziellen Kunden, Banken und Ländern) festgehalten.
Ausfallrisiken bei den Kundenausleihungen
Bei allen Geschäften ist die Bewilligungsinstanz durch die Kompetenzregelung für das Kreditgeschäft bestimmt. Abhängig von der Struktur des Geschäfts können gewisse Kredite direkt innerhalb des Marktbereiches (z.B. Kundenberater) bewilligt werden. Diese Geschäfte werden im Sinne der Risikoeinhaltungs- und Kompetenzkontrolle nachträglich durch das zentrale Kreditrisikomanagement mittels Stichproben geprüft (Second Opinion). Alle übrigen Kreditgeschäfte werden erst nach Prüfung durch das zentrale Kreditrisikomanagement bewilligt bzw. das Kreditrisikomanagement bereitet die Kreditgeschäfte zur Bewilligung für den Kompetenzträger auf (z.B. für den aus den Departementsleitern bestehenden Kreditausschuss).
Die von den Kundenberatern und dem Kreditrisikomanagement unabhängige zentrale Kreditproduktion ist für die korrekte Datenerfassung, die Kontrolle der Sicherheiten und Verträge, die Limitenaussetzung sowie die Schlusskontrolle der Limitenverfügbarkeit und die Auszahlung zuständig. Sie stellt damit sicher, dass die Kreditabwicklung auch mit den Vorgaben der Kreditbewilligung übereinstimmt.
Buchführungspflichtige Unternehmen werden zusätzlich einem Ratingprozess durch das System CreditMaster (RSN Risk Solution Network AG) unterzogen. Bei grossen Unternehmen werden die Finanzkennzahlen mit qualitativen Einschätzungen zu Strategie und Führung ergänzt. Es stehen fünf Ratingsysteme zur Verfügung, für grosse Unternehmen (Produktion sowie Handel / Dienstleistung) sowie für kleine Unternehmen (Produktion sowie Handel / Dienstleistung) und eines für Immobiliengesellschaften. Zur Risikobeurteilung und -früherkennung wird bei kommerziellen Kunden das Kundenrating periodisch aufgrund der einzureichenden Jahresrechnung aktualisiert und beurteilt.
Überfällige, gefährdete oder notleidende Forderungen werden durch Fachspezialisten des Bereichs Spezialfinanzierungen (mit-)betreut. Ziel ist es, das Ausfallrisiko zu minimieren. Kreditgeschäfte ausserhalb der üblichen Norm (Exception to Policy-Transaktionen) erfordern im Rahmen des Bewilligungsprozesses eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine spezielle Kompetenzregelung. Die Konzernleitung und der Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates erhalten quartalsweise ein entsprechendes Reporting über das Neugeschäft. Als Exception to Policy (EtP) werden unter anderem Kredite verstanden, bei denen eine oder mehrere der folgenden Vorgaben bei Kreditvergabe nicht eingehalten werden:
- Belehnung ausserhalb definierter Grenzwerte (z.B. Renditeliegenschaften Wohnbau >75 %, Bauland >60 %)
- Tragbarkeit ausserhalb definierter Grenzwerte (z.B. Eigenheimfinanzierungen: kalkulatorische Kosten übersteigen 34 % bis 40 % des Nettoeinkommens [je nach Höhe des Nettoeinkommens])
- Amortisationen liegen unter der definierten Sollvorgabe gemäss Risiko-Subpolitik Nicht-Banken. Dabei wird jeweils die einzelne Immobilie betrachtet, auch wenn bei einer Portfolio-Betrachtung keine Amortisation notwendig wäre.
Ausfallrisiken im Interbankengeschäft
Im Interbankengeschäft wird zur Bewirtschaftung der Gegenparteirisiken ein mehrstufiges, systemunterstütztes Limitensystem eingesetzt, welches Delkredere- und Settlement-Risiken unterscheidet. Die Limitenhöhe hängt grundsätzlich vom Rating der Gegenpartei (es gelangen die Bankenratings der Zürcher Kantonalbank zur Anwendung) und deren Eigenkapitalausstattung ab. Das Limitensystem ist derart aufgebaut, dass einer adäquaten Diversifikation der Gegenparteien Rechnung getragen wird. In Abhängigkeit der Risikosituation der Gegenpartei und der Marktsituation werden Interbankengeschäfte punktuell gegen Besicherung (Repo) abgewickelt. Zudem werden mit den Gegenparteien im Rahmen der ISDA-Verträge Vereinbarungen über Besicherungen (Credit Support Annex – CSA) abgeschlossen. Die Einhaltung der Limiten wird täglich kontrolliert.
Länderrisiken
Die Auslandexposures umfassen alle Aktiven mit Risikodomizil Ausland zum Buchwert bzw. bei Derivaten zum Wiederbeschaffungswert zuzüglich Add-on. Basierend auf Länderratings (es gelangen die Länderratings der Zürcher Kantonalbank zur Anwendung) erfolgt die Bewirtschaftung mittels eines mehrstufigen, einer adäquaten Diversifikation Rechnung tragenden Limitensystems. Die Einhaltung der Limiten wird monatlich kontrolliert.
Marktrisiken
Mit dem Marktrisiko wird das Verlustpotenzial bezeichnet, das auf ungünstige Veränderungen von Zinssätzen, Aktienpreisen, Devisen- und Kryptowährungskursen und Immobilienpreisen sowie anderen relevanten Marktparametern wie Volatilitäten zurückzuführen ist. Marktrisiken sind sowohl im Banken- als auch im Handelsbuch vorhanden.
Methodik und Instrumente
Die Steuerung der Marktrisiken erfolgt über die Modified Duration des Barwerts des Eigenkapitals (Bankenbuch), Value at Risk-Limiten (Banken- und Handelsbuch) und weitere Limiten. Diese werden durch periodisch vorgenommene Szenarioanalysen und Stresstests ergänzt.
Die Grundlagen für die Bewirtschaftung des Marktrisikos bilden im Wesentlichen die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates verabschiedeten und bei Bedarf (mindestens aber alle zwei Jahre) zu überprüfenden Risiko-Subpolitiken Asset & Liability Management (ALM) und Handel sowie zugehörige präzisierende Weisungen.
Marktrisiken im Bankenbuch
Aufgrund der starken Positionierung der LUKB im Zinsdifferenzgeschäft stellt das Zinsänderungsrisiko ein wesentliches Risiko dar. Dabei können Zinsänderungsrisiken aufgrund zeitlicher Inkongruenzen der Zinsbindung oder der Zinsneufestsetzung von Aktiven, Passiven und ausserbilanziellen Positionen (Zinsneufestsetzungsrisiko) oder aus Bilanzstrukturveränderungen sowie bei Veränderungen der Zinssätze für Instrumente, die zwar eine ähnliche Laufzeit aufweisen, aber auf Basis unterschiedlicher Zinssätze bewertet werden (Basisrisiko), entstehen. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt durch das aus den Departementsleitern bestehende Asset & Liability Committee (ALCO), auf Antrag des ALCO-Vorbereitungsgremiums. Monatlich werden im Rahmen der Überwachung durch den Bereich Finanzen die Zinsrisiko-Messgrössen sowie die Beanspruchung der definierten Limiten ermittelt und von der unabhängigen Risiko-Funktion überprüft. Dabei werden kündbare oder auf Sicht fällige Positionen mittels eines jährlich zu überprüfenden Replikationsmodells in den einzelnen Kenngrössen berücksichtigt. Ergänzend erfolgt quartalsweise eine dynamische Analyse des Einkommenseffektes basierend auf verschiedenen Szenarien. Die Resultate regelmässig vorgenommener Stresstests runden die Entscheidungsgrundlagen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos ab. Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden im Rahmen des Asset & Liability Managements (ALM) zusätzlich derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Für weiterführende Informationen zum Management der Zinsrisiken verweisen wir auf Kapitel «Zinsrisiko» im Offenlegungsbericht 2024.
Neben dem Zinsänderungsrisiko sind auf dem Bankenbuch weitere Marktrisiken zu bewirtschaften. Das Fremdwährungsrisiko von Bilanzpositionen im Bankenbuch gehört zum Handelsbuch und wird über die Value at Risk-Limiten des Handelsbuchs begrenzt (siehe im nachfolgenden Kapitel «Marktrisiken im Handelsbuch»). Mittels Limitensystem (Positions- und Verlustlimiten sowie Risikospreadlimiten) werden die aus den Finanzanlagen und Immobilien hervorgehenden Risiken gesteuert. Die Finanzanlagen umfassen grösstenteils kotierte, an anerkannten Märkten gehandelte Titel in guter Qualität. Der überwiegende Teil betrifft Zinspapiere (siehe Kapitel 8.5 «Finanzanlagen»).
Marktrisiken im Handelsbuch
Die LUKB führt ein Handelsbuch mit Beständen an Wertschriften, Devisen, Kryptowährungen, Zinspapieren und den jeweiligen Derivaten, die den Kursschwankungen bzw. deren Volatilitäten ausgesetzt sind. Integralen Bestandteil des Handelsbuchs bilden auch die Derivatkomponenten und die entsprechenden Absicherungsgeschäfte der von der LUKB emittierten Strukturierten Produkte. Zudem wird das Fremdwährungsrisiko von Bilanzpositionen im Bankenbuch über das Handelsbuch bewirtschaftet.
Die Steuerung der Marktrisiken des Handelsbuchs erfolgt in den Organisationseinheiten Trading & Treasury Services sowie Trading Strukturierte Produkte, während die Überwachung der Limiten durch die unabhängige Risiko-Funktion vorgenommen wird. Die Limiten werden täglich auf deren Einhaltung überprüft. Neben Volumen- und Sensitivitätslimiten gelangen Value at Risk-Limiten auf Stufe Gesamthandel und auf Stufe einzelner Handelsdesks (Wertschriften- und Geldhandel, Devisenhandel und Strukturierte Produkte) auf einem Konfidenzniveau von 99 % mit Haltedauer 1 Tag zur Anwendung. Mit einem täglichen Backtesting wird die Prognosegüte des Value at Risk-Modells überprüft.
Liquiditätsrisiken
Unter Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Bank ihre Aktiven (und Erhöhungen derselben) oder Verpflichtungen nicht zu marktgängigen Bedingungen refinanzieren oder erfüllen kann. Liquiditätsrisiken können sich für die Bank durch unerwartete Ereignisse ergeben. Beispiele sind unplanmässige Inanspruchnahme von Kreditlimiten seitens der Kunden, Abflüsse von Kundengeldern sowie die Streichung von Refinanzierungslimiten durch Gegenparteien.
Methodik und Instrumente
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt im Rahmen des Asset & Liability Managements (ALM). Die Grundlagen für die Bewirtschaftung des Liquiditätsrisikos bilden im Wesentlichen die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates verabschiedeten und bei Bedarf (mindestens aber alle zwei Jahre) zu überprüfende Risiko-Subpolitik ALM und interne Weisungen. Während die kurzfristige Steuerung der Liquidität am Geldmarkt dem Handel obliegt, wird die langfristige Refinanzierung im Treasury vorgenommen.
Der Bereich Finanzen ermittelt periodisch die Ausnutzung der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Limiten und Zielwerte zur Liquiditätssteuerung betreffend Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio sowie weiterer Liquiditätsrisiko-Kenngrössen und rapportiert diese an das ALCO-Vorbereitungsgremium, das ALCO, den Handel und die unabhängige Risiko-Funktion. Die unabhängige Risiko-Funktion überprüft die Informationen und nimmt die Berichterstattung an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat im Rahmen des quartalsweisen Risikoreports vor. Zudem führt die Risiko-Funktion zusammen mit dem Bereich Finanzen periodisch Liquiditätsstresstests durch. Für unerwartete Liquiditätsereignisse besteht ein Notfallplan.
Kurzfristige und strukturelle Liquidität
Durch eine vorsichtige Liquiditätsbewirtschaftung strebt die LUKB eine solide Liquiditätsposition an, um ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit rechtzeitig erfüllen zu können. Bezüglich Entwicklung der Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio [LCR]) sowie der Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio [NSFR]) verweisen wir auf den Offenlegungsbericht 2024 (siehe Kapitel «LIQ1: Informationen zur Liquiditätsquote (LCR)» und «LIQ2: Informationen zur Finanzierungsquote (NSFR)»).
In Ergänzung zu den erwähnten regulatorischen Mindestanforderungen wird das Liquiditätsrisiko über interne Limiten und Zielwerte gesteuert.
Operationelle Risiken
Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen oder Systemen, des unangemessenen Handelns von Mitarbeitenden oder durch sie begangene Fehler, oder infolge von externen Ereignissen eintreten.
Methodik und Instrumente
Die operationellen Risiken werden mittels einer durch die Risiko-Funktion mit den Prozessverantwortlichen durchgeführten strukturierten Selbstdiagnose identifiziert und quantifiziert. Dabei erfolgt eine Klassierung nach den Verlustereignis-Kategorien gemäss Rahmenwerk des Basel Committee on Banking Supervision bzw. der FINMA. Zur Messung der Risiken sind das potenzielle Schadensausmass sowohl im Normalfall (90 % der möglichen Risiken, die bei normalem Geschäftsgang eintreten können) wie auch bei Eintreten von Extremfällen (Risiken mit einem sehr hohen Schadenspotenzial und einem wenig wahrscheinlichen Ereigniseintritt) zu ermitteln. Ergänzend führt die Risiko-Funktion eine Schadenfall-Datenbank über eingetretene Verluste.
Zur Risikosteuerung werden die möglichen Verlustereignisse in vier verschiedene Risikozonen aufgeteilt. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung werden anschliessend stufengerechte Massnahmen zur Eindämmung der identifizierten Verlustpotenziale definiert. Die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates bei Bedarf (mindestens aber alle zwei Jahre) zu überprüfende Subpolitik operationelle Risiken sowie zugehörige Weisungen bilden im Wesentlichen die Grundlage zur Bewirtschaftung der operationellen Risiken.
Verfahren, Prozesse und Personen
Die LUKB unternimmt grosse Anstrengungen, risikoreduzierende Massnahmen in den Bereichen Prozess- und Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und interne Kontrollen zu implementieren. Zu diesem Zweck wird unter anderem ein hohes Risikobewusstsein auf allen Stufen gefördert und die Mitarbeitenden der LUKB werden zielgerichtet aus- und weitergebildet. Zusätzlich wird die Überprüfung aller risikorelevanten Aspekte vor Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen sichergestellt, der Ausbau eines effizienten Frühwarnsystems gefördert und die Gewährleistung eines reibungslosen operativen Geschäftsbetriebs – auch im Fall von Infrastrukturausfällen und Katastrophen – sichergestellt. Zudem befassen sich Spezialisten der unabhängigen Risiko-Funktion sowohl mit der ICT-Sicherheit als auch mit dem Gebäude- und Personenschutz (physische Sicherheit).
Business Continuity Management (BCM)
Das BCM bezeichnet den institutsweiten Ansatz, um im Falle einer über das Vorfallmanagement hinausgehenden, bedeutenden Störung oder Unterbrechung den Betrieb der kritischen Prozesse wiederherzustellen. Es definiert die Reaktion auf bedeutende Störungen oder Unterbrechungen.
Mittels einer jährlichen Business-Impact-Analyse werden die Kritikalität der Geschäftsprozesse sowie deren ihr zugrunde liegenden kritischen Ressourcen (Einrichtungen, Personal, ICT, Informationen, Externe) identifiziert. Basierend darauf werden für kritische Prozesse entsprechende Business-Continuity-Pläne (BCP) erstellt, welche die notwendigen Vorgehensweisen, Wiederherstellungsoptionen und Ersatzressourcen zur Sicherstellung der Kontinuität und zur Wiederherstellung der kritischen Prozesse festlegen. Die BCP sind in einem Krisen- und BCP-Handbuch dokumentiert.
Das BCM wird jährlich auf seine Funktionalität getestet und im Fall von identifizierten Mängeln verbessert.
Operationelle Resilienz
Operationelle Resilienz bezeichnet die Fähigkeit der Bank, ihre kritischen Funktionen bei Unterbrechungen innerhalb der Unterbrechungstoleranz wiederherstellen zu können. Das heisst, die Fähigkeit der LUKB, interne oder externe Gefahren und mögliche Ausfälle zu identifizieren, sich davor zu schützen und darauf zu reagieren, bei Unterbrechungen den ordentlichen Geschäftsbetrieb wiederherzustellen und daraus zu lernen, um die Auswirkungen von Unterbrechungen auf die Erbringung der kritischen Funktionen zu minimieren.
Die unabhängige Risiko-Funktion führt ein Inventar über die kritischen Funktionen der Bank und deren Unterbrechungstoleranzen sowie die Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen den benötigten kritischen Prozessen und deren Ressourcen zur Erbringung der kritischen Funktionen. Die Einhaltung der definierten Unterbrechungstoleranzen wird regelmässig mittels Szenario-basierter Tests und Übungen getestet. Dabei identifizierte Schwachstellen sind zu beurteilen und nach Möglichkeit durch zusätzliche Verbesserungsmassnahmen zu beheben.
Der Verwaltungsrat genehmigt jährlich die identifizierten kritischen Funktionen und deren Unterbrechungstoleranzen. Zudem genehmigt und überwacht er das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz mittels einer jährlichen Berichterstattung zur operationellen Resilienz durch die unabhängige Risiko-Funktion.
Compliance-Risiken
Als Compliance-Risiko gilt die Gefahr von Verstössen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorschriften, marktübliche Standards und Standesregeln sowie von entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen und finanziellen Schäden. Die Umsetzung von Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten. Die zentrale Compliance-Funktion unterstützt die Konzernleitung und die Mitarbeitenden bei dieser Aufgabe.
Der Verwaltungsrat legt im Rahmen der Risikopolitik die konzernweite Compliance-Organisation und die Compliance-Risikopolitik fest. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates beurteilt und überwacht die Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit der Compliance-Organisation und des Compliance-Risikomanagements.
Die LUKB ist im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit in einzelne Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren involviert. Für diese Fälle werden adäquate Rückstellungen vorgenommen. Die bankinterne Bearbeitung aller Rechtsfälle erfolgt durch den zentralen Rechtsdienst.
Strategierisiken
Die strategischen Ziele und Ausrichtungen werden durch den Verwaltungsrat vorgegeben. Als Strategierisiko wird die Gefahr verstanden,
- den Strategieprozess nicht oder nicht strukturiert anzugehen,
- eine falsche Strategie zu verfolgen oder
- die definierte Strategie nicht umsetzen zu können.
Strategierisiken werden durch eine periodische Überprüfung der Strategie im Rahmen der rollenden Unternehmensplanung überwacht. Die unabhängige Risiko-Funktion rapportiert über die Strategierisiken im Rahmen ihres quartalsweisen Risikoreports an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat.
Reputationsrisiken
Als Reputationsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass das wahrgenommene Verhalten der LUKB nicht den Erwartungen der Stakeholder entspricht und daraus ein Verlust entsteht. Das Reputationsrisiko wird quartalsweise identifiziert und beurteilt. Bei Bedarf werden risikoreduzierende Massnahmen definiert und deren Umsetzung kontrolliert. Die vorangehend erwähnten Risikomanagement- und -kontrollmechanismen dienen dem Schutz vor Reputationsverlusten. Wesentliche Elemente sind dabei insbesondere:
- die konsequente Umsetzung des Leitbilds,
- ein Geschäftsgebaren, das keine Schädigung des guten Rufs zur Folge hat, sowie
- eine offene interne und externe Kommunikation.
Die unabhängige Risiko-Funktion rapportiert über die Reputationsrisiken im Rahmen ihres quartalsweisen Risikoreports an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat.
Stresstesting
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Methoden und Instrumenten zum Umgang mit den Risiken führt die LUKB unter Leitung der unabhängigen Risiko-Funktion periodisch Gesamtbankstresstests durch. Mittels Szenarioanalysen werden die Auswirkungen der Änderung verschiedener makroökonomischer Faktoren ermittelt. Dabei wird über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren die Entwicklung der Bilanz und Erfolgsrechnung sowie der wichtigsten Finanzkennzahlen simuliert. Die Resultate der Gesamtbankstresstests werden unter anderem bei der Kapitalplanung berücksichtigt.
Auf Basis der Gesamtbankstresstests wird zusätzlich über einen Zeitraum von acht Quartalen ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Ergänzend werden Intraday-Stressanalysen durchgeführt.
Die Resultate des Stresstestings werden durch die unabhängige Risiko-Funktion jährlich an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat rapportiert.
Ausleihungen mit einem Gesamtobligo von über 100 000 Franken sind in folgenden Fällen speziell zu überwachen (Watch-List) und bezüglich Wertberichtigungs-/Rückstellungsbedarf zu prüfen:
- Vertragsbruch (Zins- und Amortisationsausstände älter als 90 Tage, andauernde Kreditüberschreitungen länger als 90 Tage, durch LUKB gekündigte Kreditpositionen)
- Störungen im Vertrauensverhältnis mit Kreditnehmern (z.B. überfällige Dokumentationen)
- Kreditnehmer in Liquidation
- Negativabweichungen der Basisfaktoren von der ursprünglichen Kreditbeurteilung:
- Ratingstufe 9 und 10 bei ungenügender Deckung oder ungedeckten Ausleihungen
- ungenügende Ertragslage / Tragbarkeitsprobleme
- rückläufige Ertragswerte bei Renditeobjekten
- ungeregelte, aber anstehende Nachfolge
- sonstige Gründe (z.B. Strafuntersuchungsverfahren / Strafanzeigen gegenüber Kreditnehmer, Risikobeurteilungen durch den Kundenbetreuer oder den Kompetenzträger)
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen
Die Einzelwertberichtigung bzw. -rückstellung wird als Differenz zwischen Engagement (Kreditlimite oder höhere Schuld, inkl. Eventualverbindlichkeiten) und Realisierungswert allfälliger Sicherheiten ermittelt. Als Realisierungswert der Deckung gilt der Liquidationswert (geschätzter realisierbarer Veräusserungswert abzüglich Halte- und Liquidationskosten). Dabei ist immer das gesamte Engagement des Kunden bzw. der wirtschaftlichen Einheit miteinzubeziehen.
Gefährdete Forderungen werden durch den Bereich Spezialfinanzierungen (mit-)betreut, der auch die Höhe der Einzelwertberichtigung bzw. -rückstellung festlegt.
Einzelwertberichtigungen werden bei gefährdeten Forderungen gebildet, sofern die Unterdeckung nach dem Impairment-Test höher als 100 000 Franken ist. Für überfällige Forderungen (Non Performing Loans), welche diese Schwelle nicht erreichen, bestehen pauschalierte Einzelwertberichtigungen, die aufgrund von Erfahrungswerten berechnet werden. Als überfällige Forderungen (Non Performing Loans) gelten:
- Forderungen mit Zins-/Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen länger als 90 Tage (sind Zins- /Amortisationsausstände aus einer Grundforderung [z.B. Hypothek] entstanden, so gilt auch die Grundforderung als non performing)
- Forderungen gegenüber Schuldnern in Liquidation (gerichtlich oder aussergerichtlich)
- Forderungen, bei denen bonitätsbedingte Zinszugeständnisse unter den eigenen Refinanzierungskosten gemacht wurden
Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen
Als Bank der Kategorie 3 bildet die LUKB im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Bst. b RelV-FINMA Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (inkl. Länderrisiken) auf nicht gefährdeten Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen.
Zur Berechnung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden jeweils im 1. Quartal des Jahres auf Basis von Erfahrungswerten bezüglich effektiver Ausfälle im Kreditgeschäft fixe Wertberichtigungssätze hergeleitet und auf ihre Angemessenheit überprüft. Als Basis werden die effektiven während der vergangenen 30 Kalenderjahre verbuchten Kreditverluste verwendet, ergänzt um die gemäss jeweiligem Finanzplan erwarteten Verluste für die Planperiode. Bei dem Wertberichtigungssatz auf Kundenausleihungen kommt aktuell ein Floor von 0.12 % zur Anwendung, da der Durchschnittswert über die letzten 30 Jahre mittlerweile unterhalb des Floors liegt.
Aufgrund der historisch tiefen Ausfälle und der daraus resultierenden tiefen Wertberichtigungssätze wendet die LUKB zur Festlegung des Wertberichtigungsbestandes ergänzend einen Marktadjustierungsfaktor an, welcher maximal 2.0 beträgt. Die effektive Festlegung erfolgt jeweils unter Würdigung der Marktsituation und der Erwartungshaltung der FINMA. Per 31. Dezember 2024 wird unverändert ein Faktor von 1.60 angewendet.
Die Berechnung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt auf Stufe Einzelkredit, während die Verbuchung anschliessend aggregiert den jeweiligen Bilanzpositionen in Abzug gebracht wird. Die Wertberichtigungen werden monatlich auf die Bilanzpositionen verteilt und über die «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Zweckkonforme Verwendung
Eine bestehende Wertberichtigung/Rückstellung wird erfolgswirksam aufgelöst, wenn die Ausleihung amortisiert ist oder sich die Realisierungswerte und/oder die Kundenbonität nachhaltig erhöht bzw. verbessert haben. Ausbuchungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht.
Die bestehenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können insbesondere in einer Situation mit ausserordentlich hohem Bedarf an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken (Krisensituation) zur Brechung der Prozyklizität für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden. Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser brutto 1 % der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 % des Bruttozinserfolgs des Konzerns (Ebene Vorjahresende) übersteigt. Der CFO entscheidet über die Verwendung und informiert die Geschäftsleitung, den Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat über die Höhe der Verwendung (inkl. der zur Betragsfixierung gewählten Parameter) sowie den geplanten Zeitraum des Wiederaufbaus (maximal sechs Jahre). Damit wird der Marktadjustierungsfaktor vorübergehend reduziert und die dadurch freigelegten Wertberichtigungen zweckkonform verwendet. Spätestens nach sechs Jahren muss der Marktadjustierungsfaktor wieder bei mindestens 1.0 sein.
Im Berichtsjahr erfolgte keine Verwendung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Zudem besteht per 31. Dezember 2024 keine Unterdeckung.
Die Verbuchung der Wertberichtigungen und Rückstellungen ist in Kapitel «Detailbestimmungen» (zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen) geregelt.
Als Bestandteil der Risikobegrenzung werden Sicherheiten abzüglich einer Risikomarge als Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften berücksichtigt (siehe Kapitel 8.2 «Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften / gefährdete Forderungen / überfällige Forderungen»). Die Berechnungsbasis richtet sich nach der Marktfähigkeit und der Liquidität der Besicherung.
Die LUKB legt hohen Wert auf eine gute Besicherung ihrer Kredite. Die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten wird in risikoadäquaten Zeitabständen überprüft.
Illustrativ zeigen wir in der nachfolgenden Grafik die Belehungswerte der per Stichtag laufenden Wohnbauhypotheken.
Hypothekarisch gedeckte Kredite
Zur Ermittlung der Verkehrswerte (Belehnungsbasis) von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit zur jeweiligen Objektnutzung (z.B. Eigenheime: hedonisches Modell; Renditeobjekte: Ertragswertmethodik). Es gilt für alle Bewertungen das Niederstwertprinzip als Belehnungsbasis. Die Kredite sind in Abhängigkeit von Objektart, Belehnungshöhe und Verwendungszweck zu amortisieren.
Übrige Sicherheiten
Zur Deckung von Lombardkrediten und anderen gedeckten Krediten werden insbesondere Wertpapiere (wie Aktien, Anleihen oder Fonds), Geldanlagen und Edelmetalle als Sicherheiten angenommen. Je nach Liquidität und Handelbarkeit wendet die LUKB unterschiedlich hohe Abschläge auf die Markt- oder Nominalwerte an, um das mit der Sicherheit verbundene Marktrisiko abzudecken.
Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten
Derivative Finanzinstrumente werden sowohl im Handels- wie auch im Bankenbuch eingesetzt (im Bankenbuch zu Absicherungszwecken im Rahmen des Asset & Liability Managements und der Beteiligungstitel in den Finanzanlagen). Zudem erfolgen auch Geschäfte für Rechnung der Kunden. Mit derivativen Finanzinstrumenten handeln einzig die beiden Organisationseinheiten Trading & Treasury Services und Trading Strukturierte Produkte. Der Eigen- und Kundenhandel (inkl. auf Kommissionsbasis) erfolgt mit standardisierten börsengehandelten wie auch OTC-Instrumenten auf Zinsen, Währungen, Beteiligungstiteln/Indizes, Edelmetallen und Rohstoffen. Derivative Finanzinstrumente können auch als Teile von Strukturierten Produkten (z.B. Doppelwährungsanlagen, Discount-Zertifikaten) eingesetzt werden. Strukturierte Produkte im Sinne von Art. 18 Abs. 1 RelV-FINMA setzen sich zusammen aus einem Basisinstrument und einem eingebetteten Derivat. Bei selbst emittierten Strukturierten Produkten wird das Derivat vom Basisinstrument getrennt und separat bewertet und bilanziert, sofern:
- keine enge Verbindung zwischen den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des eingebetteten Derivates und dem Basisinstrument besteht,
- das Strukturierte Produkt als Ganzes die Bedingung für eine Erfassung als Handelsgeschäft nicht erfüllt bzw. die Fair-Value-Option nicht gewählt wird, und
- das eingebettete Derivat als eigenständiges Instrument die Definition eines derivativen Finanzinstruments erfüllt.
Die Schuldverschreibungen (Basisinstrument) werden dabei unter «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» zum Nominalwert bilanziert. Die Derivatkomponente wird in der Bilanzposition «Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» bzw. «Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» zum Fair Value ausgewiesen.
Der Erfolg aus selbst emittierten Strukturierten Produkten wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Hedge Accounting
Hedge Accounting wird zur Absicherung von Zinsrisiko-Positionen im Bankenbuch im Rahmen des Asset & Liability Managements und von Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen eingesetzt.
Absicherung von Zinsrisiken im Bankenbuch
Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten sollen die Auswirkungen von zukünftigen Zinsänderungen gesteuert werden. Dabei werden Zinsänderungsrisiken von zinssensitiven Positionen im Bankenbuch durch Zinssatzswaps und Zinsfutures abgesichert.
Die Sicherungsbeziehung sowie die Ziele und die Strategie für Absicherungsinstrumente werden bei Geschäftsabschluss dokumentiert, während die Effektivität der Absicherung periodisch überprüft wird. Dazu werden die Aktiven und Passiven separat betrachtet. Als «effektiv» wird eine Absicherung eingestuft, wenn die Barwertveränderung der derivativen Finanzinstrumente gegenläufig zu derjenigen der damit abgesicherten Gruppe von Grundgeschäften erfolgt. Ist dies nicht der Fall, werden die Absicherungsgeschäfte als ineffektiv qualifiziert, und der überschreitende Teil des derivativen Instruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden Zinsswaps zwischen dem Handels- und dem Bankenbuch abgeschlossen. Die Behandlung derselben ist in Kapitel «Detailbestimmungen» im Abschnitt «Positive und Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» beschrieben.
Absicherung von Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen
Als Absicherungsinstrumente von Beteiligungstiteln in Schweizer Franken oder Euro in den Finanzanlagen qualifizieren an der Börse auf die Indizes SMI, SLI oder DAX verkaufte Futures oder gekaufte Put-Optionen. Das Verhältnis des Kontraktwerts der Absicherungsinstrumente (bei Optionen deltagewichtet) zu den Marktwerten der abgesicherten Beteiligungstitel (korrigiert um das bei Absicherungsauslösung berechnete Verhältnis Buch- zu Marktwerten und das Beta) muss während der Laufzeit des Absicherungsgeschäfts zwischen 50 % und 150 % liegen. Bricht das Verhältnis aus diesem Korridor aus, gilt das Absicherungsgeschäft als ineffektiv und wird zum Handelsgeschäft umqualifiziert.
Situation am Bilanzstichtag
Am Bilanzstichtag (wie auch im Vorjahr) mussten keine Absicherungsgeschäfte als ineffektiv qualifiziert werden.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns LUKB haben.
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften1) | 0 | 40 000 | – 40 000 | |||
Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften1) | 3 861 798 | 3 934 518 | – 72 721 | |||
Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz | 3 957 324 | 4 188 936 | – 231 612 | |||
davon bei denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde | 3 957 324 | 4 188 936 | – 231 612 | |||
Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde | 92 968 | 129 849 | – 36 881 | |||
davon weiterverpfändete Wertschriften | 0 | 0 | 0 | |||
davon weiterveräusserte Wertschriften | 88 166 | 127 804 | – 39 638 |
1)Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge
Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften
Werte in 1 000 Franken | Hypothekarische Deckung | Andere Deckung | Ohne Deckung | Total | ||||
Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) | ||||||||
Forderungen gegenüber Kunden | 615 463 | 1 978 860 | 2 679 104 | 5 273 428 | ||||
Hypothekarforderungen | 38 308 860 | 0 | 7 3661) | 38 316 226 | ||||
| 31 421 643 | 0 | 2 842 | 31 424 485 | ||||
| 4 776 296 | 0 | 3 213 | 4 779 509 | ||||
| 879 503 | 0 | 723 | 880 226 | ||||
| 1 231 418 | 0 | 588 | 1 232 005 | ||||
Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) | 38 924 324 | 1 978 860 | 2 686 470 | 43 589 654 | ||||
Anteil in % | 89.3 | 4.5 | 6.2 | 100.0 | ||||
Vorjahr | 37 354 909 | 1 924 754 | 2 662 862 | 41 942 524 | ||||
Anteil in % | 89.1 | 4.6 | 6.3 | 100.0 | ||||
Wertberichtigungen | 0 | 0 | 186 785 | 186 785 | ||||
Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) | 38 924 324 | 1 978 860 | 2 499 685 | 43 402 869 | ||||
Anteil in % | 89.7 | 4.6 | 5.8 | 100.0 | ||||
Vorjahr | 37 354 909 | 1 924 754 | 2 458 674 | 41 738 336 | ||||
Anteil in % | 89.5 | 4.6 | 5.9 | 100.0 | ||||
Ausserbilanzgeschäfte | ||||||||
Eventualverpflichtungen | 69 119 | 92 775 | 155 379 | 317 273 | ||||
Unwiderrufliche Zusagen | 407 615 | 336 201 | 1 291 069 | 2 034 885 | ||||
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen | 0 | 0 | 76 056 | 76 056 | ||||
Verpflichtungskredite | 0 | 341 | 347 | 688 | ||||
Total Ausserbilanzgeschäfte | 476 733 | 429 317 | 1 522 850 | 2 428 901 | ||||
Vorjahr | 360 697 | 401 184 | 1 358 165 | 2 120 046 |
1)Dabei handelt es sich um wertberichtigte Positionen.
Gefährdete Forderungen
Werte in 1 000 Franken | Bruttoschuldbetrag | Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten | Netto- schuldbetrag | Einzelwert- berichtigungen | ||||
Gefährdete Forderungen | 192 797 | 75 720 | 117 077 | 103 537 | ||||
Vorjahr | 210 305 | 73 678 | 136 627 | 124 166 |
Die Einzelwertberichtigungen decken den Nettoschuldbetrag dann nicht vollständig ab, wenn ein Anteil des Nettoschuldbetrags noch als einbringbar erachtet wird.
Überfällige Forderungen (Non Performing Loans)
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Kundenausleihungen | 55 585 | 47 781 | 7 804 | |||
Total Überfällige Forderungen | 55 585 | 47 781 | 7 804 |
Für die Definition der überfälligen Forderungen verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfes». Insbesondere ist zwischen gefährdeten Forderungen und überfälligen Forderungen zu unterscheiden. Ist eine Forderung überfällig, kann dies ein Anzeichen für eine Gefährdung sein. Besteht jedoch mindestens im Umfang der Forderung eine einwandfreie Deckung, so ist keine Wertberichtigung notwendig.
Buchwert | ||||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Aktiven | ||||||
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte | 326 089 | 320 429 | 5 661 | |||
davon kotiert | 316 262 | 309 783 | 6 479 | |||
Beteiligungstitel | 1 096 569 | 528 965 | 567 604 | |||
Edelmetalle | 1 238 | 1 375 | – 137 | |||
Kryptowährungen | 0 | 0 | 0 | |||
Weitere Handelsaktiven | 65 302 | 46 639 | 18 663 | |||
Total Handelsgeschäfte | 1 489 198 | 897 408 | 591 790 | |||
Strukturierte Produkte | 0 | 0 | 0 | |||
Total übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung | 0 | 0 | 0 | |||
Total Aktiven | 1 489 198 | 897 408 | 591 790 | |||
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt | 0 | 0 | 0 | |||
davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften | 242 985 | 182 083 | 60 901 | |||
Verpflichtungen1) | ||||||
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte | 88 166 | 87 975 | 191 | |||
davon kotiert | 88 166 | 87 975 | 191 | |||
Beteiligungstitel | 0 | 3 | – 2 | |||
Edelmetalle | 0 | 0 | 0 | |||
Kryptowährungen | 0 | 0 | 0 | |||
Weitere Handelspassiven | 0 | 0 | 0 | |||
Total Handelsgeschäfte | 88 167 | 87 978 | 189 | |||
Strukturierte Produkte | 695 172 | 434 829 | 260 343 | |||
Total übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung | 695 172 | 434 829 | 260 343 | |||
Total Verpflichtungen | 783 339 | 522 807 | 260 532 | |||
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt | 695 172 | 434 829 | 260 343 |
1)Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip)
Aufgliederung nach Kontraktarten
Handels-Instrumente | «Hedging»-Instrumente | |||||||||||
Werte in 1 000 Franken | Positive WBW | Negative WBW | Kontraktvolumen | Positive WBW | Negative WBW | Kontraktvolumen | ||||||
Zinsinstrumente | 51 835 | 63 789 | 3 160 461 | 142 436 | 187 050 | 10 663 453 | ||||||
Terminkontrakte inkl. FRA | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Swaps | 51 835 | 63 789 | 2 662 733 | 142 436 | 187 050 | 10 663 453 | ||||||
Tom Next Indexed Swaps (TOIS) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Caps / Floors / Collars | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (OTC) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (exchange traded) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Futures | 0 | 0 | 497 728 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Devisen / Edelmetalle | 135 318 | 74 846 | 7 775 053 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Terminkontrakte | 134 590 | 74 370 | 7 608 870 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Kombinierte Zins- / Währungsswaps | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Futures | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (OTC) | 728 | 476 | 166 183 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (exchange traded) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Beteiligungspapiere / Indizes | 86 515 | 154 825 | 2 711 012 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Terminkontrakte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Swaps | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Futures | 0 | 0 | 1 495 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (OTC) | 75 903 | 51 747 | 1 459 488 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (exchange traded) | 10 611 | 103 079 | 1 250 029 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Übrige Derivative Finanzinstrumente | 435 | 435 | 5 609 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Terminkontrakte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Swaps | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Futures | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (OTC) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Optionen (exchange traded) | 435 | 435 | 5 609 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge | 274 104 | 293 896 | 13 652 134 | 142 436 | 187 050 | 10 663 453 | ||||||
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt | 263 057 | 190 382 | – | 142 436 | 187 050 | – | ||||||
Vorjahr | 326 462 | 425 500 | 17 500 089 | 170 254 | 143 103 | 11 829 830 | ||||||
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt | 316 981 | 387 058 | – | 170 254 | 143 103 | – | ||||||
Positive WBW | Negative WBW | Kontraktvolumen | ||||||||||
Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge1) | 172 383 | 145 126 | 24 315 587 | |||||||||
Vorjahr | 140 694 | 160 566 | 29 329 919 |
1)Obwohl positive und negative Wiederbeschaffungswerte von Gegenparteien mit entsprechenden ISDA-Vereinbarungen und Bardeckungen netto ausgewiesen werden dürfen, verzichtet die LUKB auf die möglichen Verrechnungen und weist die Werte in der Bilanz brutto aus. In der vorliegenden Tabelle werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte nach Berücksichtigung der Nettingverträge dargestellt.
FRA = Forward Rate Agreement
OTC = Over the Counter
WBW = Wiederbeschaffungswerte
Aufgliederung nach Gegenparteien
Werte in 1 000 Franken | Zentrale Clearing- stellen | Banken und Wertpapier- häuser | Übrige Kunden | |||
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)1) | 882 | 51 610 | 119 891 | |||
Vorjahr | 0 | 46 167 | 94 526 |
1)Obwohl positive und negative Wiederbeschaffungswerte von Gegenparteien mit entsprechenden ISDA-Vereinbarungen und Bardeckungen netto ausgewiesen werden dürfen, verzichtet die LUKB auf die möglichen Verrechnungen und weist die Werte in der Bilanz brutto aus. In der vorliegenden Tabelle werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte nach Berücksichtigung der Nettingverträge dargestellt.
Aufgliederung nach Kontraktarten
Buchwert | Fair Value | |||||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
Schuldtitel | 4 749 301 | 4 590 854 | 4 782 163 | 4 428 392 | ||||
davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit | 4 730 490 | 4 567 167 | 4 762 470 | 4 403 778 | ||||
davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) | 18 811 | 23 687 | 19 693 | 24 614 | ||||
Beteiligungstitel | 404 386 | 415 850 | 447 101 | 459 059 | ||||
davon qualifizierte Beteiligungen1) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Geldmarktpapiere | 0 | 44 801 | 0 | 44 818 | ||||
Edelmetalle | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Liegenschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Total Finanzanlagen | 5 153 687 | 5 051 505 | 5 229 265 | 4 932 270 | ||||
davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften | 4 624 854 | 4 455 711 | – | – |
1)Mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating
Werte in 1 000 Franken | Sehr gute bis gute Bonität | Gute bis befriedigende Bonität | Befriedigende Bonität | Ausreichende Bonität | Mangelhafte Bonität | Ungenügende Bonität | Ohne Rating | |||||||
Buchwert der Schuldtitel1) | 4 623 632 | 48 954 | 20 013 | 0 | 0 | 1 200 | 55 501 | |||||||
Vorjahr | 4 409 156 | 83 058 | 28 849 | 0 | 0 | 0 | 114 592 |
1)Inkl. Geldmarktpapiere
Ratingklassen abgestützt auf externen Informationen. Die Einteilung in die verschiedenen Ratingklassen wurde mit einem auf externen Ratings basierenden Modell vorgenommen.
Übersicht der Beteiligungen
Werte in 1 000 Franken | Anschaf- fungswert | Bisher aufge- laufene Wert- berichtigun- gen bzw. Wertanpas- sungen (Equity- Bewertung) | Buchwert per 31.12.2023 | Investitionen | Desinvesti- tionen | Wertberich- tigungen | Wertan- passungen der nach Equity bewer- teten Beteili- gungen / Zuschrei- bungen | Buchwert per 31.12.2024 | ||||||||
Beteiligungen ohne Kurswert | 36 549 | – 5 457 | 31 092 | 1 054 | – 2 080 | – 720 | – 300 | 29 045 | ||||||||
davon nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen | 4 149 | 2 091 | 6 240 | 0 | – 2 080 | 0 | – 300 | 3 860 | ||||||||
davon übrige Beteiligungen | 32 400 | – 7 548 | 24 852 | 1 054 | – 0 | – 720 | 0 | 25 185 | ||||||||
Total Beteiligungen | 36 549 | – 5 457 | 31 092 | 1 054 | – 2 080 | – 720 | – 300 | 29 045 |
Im Vorjahr verkaufte Beteiligungen werden beim Anschaffungswert und bei den bisher aufgelaufenen Wertberichtigungen nicht mehr berücksichtigt.
Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen
Beteiligungsquote in % | ||||||||||
Firmenname | Sitz | Geschäftstätigkeit | Gesellschafts- kapital in 1 000 Franken | Kapital 31.12.2024 | Stimmen 31.12.2024 | |||||
Vollkonsolidierte Beteiligungen | ||||||||||
LUKB Expert Fondsleitung AG | Luzern | Finanzgesellschaft | 5 000 | 100.0 | 100.0 | |||||
Refinum AG | Zürich | Finanzdienstleistungen | 1 000 | 100.0 | 100.0 | |||||
Nach Equity-Methode erfasste Beteiligungen | ||||||||||
RSN Risk Solution Network AG | Zürich | Finanzdienstleistungen | 4 500 | 33.3 | 33.3 | |||||
FG Next Holding AG1) | Zug | Finanzdienstleistungen | 373 | 26.8 | 26.8 | |||||
Beteiligungen an Gemeinschaftswerken2) | ||||||||||
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG | Zürich | Pfandbriefzentrale | 2 225 0003) | 4.3 | 4.3 | |||||
Viseca Payment Services AG | Zürich | Finanzdienstleistungen | 25 000 | 2.7 | 2.7 |
1)Die LUKB ist seit dem Jahr 2020 an der Fundamenta Group Holding AG mit einer Quote von 26.8 % beteiligt. Nach der Abspaltung und anschliessender Veräusserung der Immobiliensparte wurde die Unternehmung in «FG Next Holding AG» umfirmiert.
2)Mit Beteiligungsquote ≥ 2 % und Kapitalanteil LUKB ≥ 0.5 Millionen Franken
3)Davon einbezahlt 20 % bzw. 445 Millionen Franken
Die Beteiligungsquote entspricht auch der Stimmrechtsquote, da keine der aufgeführten Gesellschaften über Stimmrechtsaktien verfügt. Sämtliche Stimmen sind in direktem Besitz. Neben den vorstehend aufgeführten wesentlichen Beteiligungen bzw. Beteiligungen an Gemeinschaftswerken bestehen auch Beteiligungen an Lokalwerten.
Werte in 1 000 Franken | Anschaf- fungswert | Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen | Buchwert per 31.12.2023 | Umglie- derungen | Investi- tionen | Desinvesti- tionen | Abschrei- bungen | Zuschrei- bungen | Buchwert per 31.12.2024 | |||||||||
Liegenschaften | 401 023 | – 178 448 | 222 576 | 0 | 4 791 | 0 | – 8 831 | 0 | 218 537 | |||||||||
davon Bankgebäude | 366 268 | – 176 137 | 190 131 | 0 | 4 506 | 0 | – 8 435 | 0 | 186 202 | |||||||||
davon andere Liegenschaften | 34 756 | – 2 311 | 32 445 | 0 | 286 | 0 | – 396 | 0 | 32 335 | |||||||||
Übrige Sachanlagen | 23 045 | – 23 045 | 0 | 0 | 19 363 | 0 | – 19 363 | 0 | 0 | |||||||||
Total Sachanlagen | 424 069 | – 201 493 | 222 576 | 0 | 24 154 | 0 | – 28 193 | 0 | 218 537 | |||||||||
Verpflichtungen: | ||||||||||||||||||
Nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten | ||||||||||||||||||
(Operatives Leasing)1) | 0 | 0 |
1)Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Niederlassungen) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, welche die Bank nicht als operatives Leasing betrachtet.
Im Vorjahr verkaufte oder liquidierte Sachanlagen werden beim Anschaffungswert und bei den bisher aufgelaufenen Abschreibungen nicht mehr berücksichtigt.
Werte in 1 000 Franken | Anschaf- fungswert | Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen | Buchwert per 31.12.2023 | Investi- tionen | Desinvesti- tionen | Abschrei- bungen | Buchwert per 31.12.2024 | |||||||
Goodwill | 42 384 | – 26 843 | 15 541 | 0 | – 15 541 | 0 | 0 | |||||||
Total Immaterielle Werte | 42 384 | – 26 843 | 15 541 | 0 | – 15 541 | 0 | 0 |
Der Goodwill wurde im Rahmen der Abspaltung der Immobiliensparte der Fundamenta Group Holding AG vollständig an die Swiss Prime Site AG (SPS) veräussert.
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Sonstige Aktiven | ||||
Ausgleichskonto | 43 667 | 0 | ||
Indirekte Steuern | 9 974 | 8 729 | ||
Abrechnungskonten | 1 808 | 3 971 | ||
Übrige Aktiven | 0 | 1 | ||
Total Sonstige Aktiven | 55 449 | 12 701 | ||
Sonstige Passiven | ||||
Ausgleichskonto | 0 | 32 178 | ||
Indirekte Steuern | 33 241 | 37 593 | ||
Abrechnungskonten | 15 896 | 4 532 | ||
Nicht eingelöste Coupons, Kassenobligationen und Obligationenanleihen | 3 126 | 3 123 | ||
Übrige Passiven | 2 | 3 | ||
Total Sonstige Passiven | 52 265 | 77 429 |
31.12.2024 | 31.12.20231) | |||||||
Werte in 1 000 Franken | Buchwert | Effektive Verpflichtung | Buchwert | Effektive Verpflichtung | ||||
Flüssige Mittel2) | 68 992 | 0 | 65 718 | 0 | ||||
Forderungen gegenüber Banken | 202 728 | 202 054 | 120 566 | 69 935 | ||||
Forderungen gegenüber Kunden | 29 872 | 31 539 | 73 627 | 60 937 | ||||
Eigene Wertschriften | 230 454 | 31 308 | 308 424 | 70 608 | ||||
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen | 11 271 419 | 7 821 000 | 10 449 064 | 7 700 000 | ||||
Total verpfändete Aktiven | 11 803 465 | 8 085 901 | 11 017 400 | 7 901 480 | ||||
Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt | 0 | 0 | 0 | 0 |
1)Die Gliederung und die Zusammensetzung der verpfändeten oder abgetretenen Aktiven wurden überarbeitet. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken angepasst.
2)Verpfändete oder abgetretene Flüssige Mittel zur Sicherstellung der hälftigen Zahlungsverpflichtung an die esisuisse im Zusammenhang mit der Einlagensicherung.
Als Sicherheit dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden im Kapitel 8.1 «Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)» dargestellt.
Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 22 722 | 19 369 | 3 353 | |||
Total Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank | 22 722 | 19 369 | 3 353 |
Diese Verpflichtungen stammen aus Geldanlagen, die durch die Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank im Konzern getätigt wurden.
Eigene Beteiligungstitel bei eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Werte in Stückzahlen | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank | 0 | 0 | 0 |
Arbeitgeberbeitragsreserven
Nettobetrag | Einfluss der Arbeitgeberbeitrags- reserven auf Personalaufwand | |||||||||||
Werte in 1 000 Franken | Nominalwert | Verwendungs- verzicht | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 2024 | 2023 | ||||||
Vorsorgeeinrichtungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Total Arbeitgeberbeitragsreserven | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Über- / Unterdeckung | Wirtschaftlicher Anteil der Bank | Veränderung wirtschaftlicher Anteil zum | Bezahlte Beiträge | Vorsorgeaufwand im Personalaufwand | ||||||||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Vorjahr | 2024 | 2024 | 2023 | |||||||
Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 19 883 | 19 883 | 18 748 | |||||||
Total | 0 | 0 | 0 | 0 | 19 883 | 19 883 | 18 748 |
1)Im nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Abschluss der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank beträgt der Deckungsgrad per 31. Dezember 2024 127.4 % (Vorjahr 125.4 %). Damit haben die Wertschwankungsreserven - anders als im Vorjahr - den Zielwert von 25.6 % erreicht. Die sorgfältige Beurteilung hat gezeigt, dass sich daraus trotz des freien Kapitals keine wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bank ergeben.
Buchwert | ||||||||||
Gesamtbewertung | Getrennte Bewertung | |||||||||
Werte in 1 000 Franken Zugrunde liegendes Risiko (Underlying Risk) des eingebetteten Derivates | Verbuchung im Handels- geschäft | Verbuchung in den übrigen Finanzinstru- menten mit Fair-Value- Bewertung | Wert des Basis- instruments | Wert des Derivats | Total | |||||
Zinsinstrumente | ||||||||||
mit eigener Schuldverschreibung (eSV) | – | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
ohne eSV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Beteiligungstitel | ||||||||||
mit eigener Schuldverschreibung (eSV) | – | 695 172 | 1 022 212 | 71 825 | 1 789 209 | |||||
ohne eSV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Devisen | ||||||||||
mit eigener Schuldverschreibung (eSV) | – | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
ohne eSV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Rohstoffe / Edelmetalle | ||||||||||
mit eigener Schuldverschreibung (eSV) | – | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
ohne eSV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Total Emittierte Strukturierte Produkte | 0 | 695 172 | 1 022 212 | 71 825 | 1 789 209 | |||||
Vorjahr | 0 | 434 829 | 1 065 185 | 57 978 | 1 557 992 |
Übersicht der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Werte in Millionen Franken per 31.12.2024 | Ausstehender Betrag | Gewichteter Durchschnittszinssatz | Fälligkeiten | |||
Obligationenanleihen (Emittent: Luzerner Kantonalbank AG) | 7 574 | |||||
davon nicht nachrangig | 6 364 | 1.088 % | 2025 - 2071 | |||
davon nachrangig ohne PONV-Klausel1) | – | – | – | |||
davon nachrangig mit PONV-Klausel1) | 1 210 | 1.438 % | 2031 - unbefristet | |||
davon nachrangige Additional-Tier-1-Anleihen | 810 | 1.716 % | unbefristet | |||
davon nachrangige Tier-2-Anleihe | 400 | 0.875 % | 2031 | |||
Pfandbriefdarlehen | 7 821 | 0.784 % | 2025 - 2044 | |||
Funding-Teil Strukturierte Produkte2) | 1 022 | 1.156 % | 2025 - 2027 |
1)PONV-Klausel = Point of no viability / Zeitpunkt drohender Insolvenz
2)Wert der Basisinstrumente gemäss Tabelle «Emittierte Strukturierte Produkte»
Fälligkeitsstruktur der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Werte in Millionen Franken per 31.12.2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | nach 2029 | Total | |||||||
Obligationenanleihen | 650 | – | 475 | 275 | 100 | 6 074 | 7 574 | |||||||
Pfandbriefdarlehen | 293 | 442 | 505 | 942 | 764 | 4 875 | 7 821 | |||||||
Funding-Teil Strukturierte Produkte1) | 716 | 286 | 20 | – | – | – | 1 022 | |||||||
Total | 1 659 | 728 | 1 000 | 1 217 | 864 | 10 949 | 16 417 |
1)Wert der Basisinstrumente gemäss Tabelle «Emittierte Strukturierte Produkte»
Werte in 1 000 Franken | Stand per 31.12.2023 | Zweck- konforme Verwendung | Umbuchungen | Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge | Neubildungen zulasten Erfolgs- rechnung | Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung | Stand per 31.12.2024 | |||||||
Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen | 854 | – 144 | – | – | 0 | 0 | 710 | |||||||
Rückstellungen für Ausfallrisiken1) | 21 236 | 0 | – 1 242 | 0 | 61 | – 3 406 | 16 649 | |||||||
davon für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA) | 21 236 | 0 | – 1 242 | 0 | 61 | – 3 406 | 16 649 | |||||||
Einzelrückstellung Kundenkredite | 21 192 | 0 | – 1 242 | 0 | 37 | – 3 338 | 16 649 | |||||||
Pauschalierte Einzelrückstellungen | 44 | 0 | 0 | 0 | 24 | – 67 | 0 | |||||||
davon für inhärente Ausfallrisiken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Rückstellung für inhärente Ausfallrisiken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Rückstellungen für Restrukturierungen | 2 359 | – 340 | – | 0 | 100 | 0 | 2 119 | |||||||
Übrige Rückstellungen | 10 838 | – 585 | 0 | 98 | 545 | – 11 | 10 886 | |||||||
Total Rückstellungen | 35 287 | – 1 069 | – 1 242 | 98 | 706 | – 3 417 | 30 364 | |||||||
Reserven für allgemeine Bankrisiken2) | 669 354 | – | 0 | – | 25 000 | 0 | 694 354 | |||||||
davon zweckbestimmt | 53 052 | – | 0 | – | 0 | 0 | 53 052 | |||||||
davon für zukünftige Strategieprojekte | 14 368 | – | 0 | – | 0 | 0 | 14 368 | |||||||
davon für allgemeine Risiken | 38 683 | – | 0 | – | 0 | 0 | 38 683 | |||||||
davon nicht zweckbestimmt | 616 302 | – | 0 | – | 25 000 | 0 | 641 302 | |||||||
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken | 209 083 | – 32 845 | 1 242 | 1 643 | 55 185 | – 40 085 | 194 224 | |||||||
davon für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen / Finanzanlagen | 129 027 | – 32 845 | 1 242 | 1 643 | 51 941 | – 40 085 | 110 923 | |||||||
Einzelwertberichtigung Banken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Einzelwertberichtigung Kundenkredite | 123 568 | – 32 549 | 1 242 | 1 307 | 48 888 | – 39 728 | 102 728 | |||||||
Einzelwertberichtigung Zinsen | 429 | 0 | 0 | 279 | 0 | – 77 | 631 | |||||||
Pauschalierte Einzelwertberichtigung | 169 | – 296 | 0 | 0 | 373 | – 69 | 177 | |||||||
Bonitätsbedingte Einzelwertberichtigung Finanzanlagen | 4 861 | 0 | 0 | 56 | 2 680 | – 211 | 7 386 | |||||||
davon für inhärente Ausfallrisiken | 80 056 | 0 | 0 | 0 | 3 245 | 0 | 83 301 | |||||||
Wertberichtigung für inhärente Ausfallrisiken | 80 056 | 0 | 0 | 0 | 3 245 | 0 | 83 301 |
1)Für potenzielle Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften
2)Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||||||
Werte in 1 000 Franken | Gesamt- nominal- wert | Stückzahl | Dividenden- berechtigtes Kapital | Gesamt- nominal- wert | Stückzahl | Dividenden- berechtigtes Kapital | ||||||
Aktienkapital, vollständig liberiert | 183 458 | 49 583 333 | 183 458 | 183 458 | 49 583 333 | 183 458 |
2024 | 2023 | |||||||
Beteiligungsrechte | Beteiligungsrechte | |||||||
Werte in 1 000 Franken | Anzahl | Wert | Anzahl | Wert | ||||
Mitglieder des Verwaltungsrates1) | n.a.2) | 407 500 | 8 662 | 430 2423) | ||||
Mitglieder der Geschäftsleitung | 26 534 | 1 191 642 | 24 032 | 1 204 244 | ||||
Mitarbeitende | 22 848 | 1 321 781 | 155 6884) | 9 468 287 | ||||
Total | n.a. | 2 920 923 | 188 382 | 11 102 772 |
1)Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen sich auf die Perioden GV 2024 bis GV 2025 (15. April 2024 bis 14. April 2025) und GV 2023 bis GV 2024 (17. April 2023 bis 15. April 2024).
2)Der Verwaltungsrat erhält 50 % der beantragten Vergütung (Gesamtvergütung Wahlperiode GV 2024 bis GV 2025: 815 000 Franken) in während mindestens sechs Jahren gesperrten Aktien (Sperrfrist bis 30. April 2031) ausbezahlt. Dabei werden 50 % der VR-Vergütung in Aktienform zum massgeblichen Steuerkurs ausbezahlt, wobei jeweils die Aktienzahl auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Der massgebliche Anrechnungswert für die im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Beteiligungsrechte wird aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses der Periode vom 1. März 2025 bis 14. April 2025 ermittelt. Die genaue Anzahl der zugeteilten Aktien wird im Finanzbericht 2025 offengelegt.
3)Die im Vorjahr dem Verwaltungsrat als Teil der Entschädigung nach der Generalversammlung 2024 zugewiesenen Aktien wurden aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses der Periode vom 1. März 2024 bis 15. April 2024 ermittelt, wobei die Anzahl der Aktien zum massgeblichen Steuerkurs jeweils auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Die genaue Anzahl war bei Drucklegung des Finanzberichts 2023 noch nicht bekannt. Deshalb ergeben sich zu den im Vorjahr ausgewiesenen Zahlen geringe Differenzen.
4)In periodischen Abständen wird den Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zum Erwerb von gesperrten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG zu Vorzugskonditionen eingeräumt. 2023 wurden 136 709 Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG mit einem Kurs von 71.81 Franken (Durchschnittskurs 31. Mai 2023 bis 13. Juni 2023) zu 57.00 Franken durch die Mitarbeitenden erworben. Der Aufwand von rund 2.0 Millionen Franken ist im Personalaufwand enthalten (teilweise in den Vorjahren seit Durchführung des letzten freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2020 abgegrenzt). 2024 wurde kein freiwilliges Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durchgeführt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und der zweiten Führungsstufe erhalten einen definierten Teil ihrer Vergütung in Form von während mehrerer Jahre gesperrten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG zugeteilt. Die entsprechenden Details dazu können dem Vergütungsbericht entnommen werden.
Forderungen | Verpflichtungen | |||||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
Qualifiziert Beteiligte1) | 40 317 | 9 869 | 327 | 84 552 | ||||
Verbundene Gesellschaften2) | 208 408 | 269 693 | 208 542 | 140 417 | ||||
Organgeschäfte | 11 327 | 16 344 | 13 578 | 11 241 | ||||
Weitere nahestehende Personen3) | 25 156 | 25 855 | 2 751 | 2 426 |
1)Kanton Luzern
2)Öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Luzern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Luzern qualifiziert beteiligt ist.
3)Dabei handelt es sich um Forderungen und Verpflichtungen gegenüber den Organen der Bank nahestehende juristische Personen.
Zu den nahestehenden Personen zählen massgebliche Aktionäre, Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle sowie von diesem Kreis beherrschte Gesellschaften / Personen.
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Die aktiven und pensionierten Mitarbeitenden (inkl. Mitglieder der Geschäftsleitung) sowie deren im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen erhalten branchenübliche, zumeist limitierte Vorzugskonditionen. Für alle übrigen nahestehenden Personen werden – mit Ausnahme der vom Kanton gebührenfrei bei der LUKB deponierten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG – Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Unter den Transaktionen werden Kreditgewährungen, Verzinsung der Einlagen, Kontoführung, Zahlungsverkehr, Wertschriftengeschäfte usw. verstanden.
Unternehmen, die Verwaltungsratsmitgliedern nahestehen, können sich an Ausschreibungen von Aufträgen der LUKB beteiligen. Das betroffene Organmitglied hat bei der Auftragsvergabe keine Vorrechte und ist an der Entscheidverhandlung nicht vertreten (Ausstand). Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Aufträge zu marktunüblichen Konditionen an Verwaltungsratsmitgliedern nahestehende Gesellschaften und Personen vergeben.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||
Werte in 1 000 Franken | Nominalwert | Anteil in % | Nominalwert | Anteil in % | ||||
Kanton Luzern | 112 786 | 61.5 | 112 786 | 61.5 | ||||
Total Wesentliche Beteiligte | 112 786 | 61.5 | 112 786 | 61.5 |
2024 | 2023 | |||||||
Eigene Beteiligungstitel (Namenaktien) | Anzahl | Durchschnitts- preis pro Aktie in Franken | Anzahl | Durchschnitts- preis pro Aktie in Franken | ||||
Aktien à nominal 3.70 CHF | Aktien à nominal 3.70 CHF | |||||||
Bestand am 01.01.1) | 273 104 | – | 77 120 | – | ||||
+ Käufe Aktien | 64 780 | 68.35 | 393 830 | 70.69 | ||||
– Verkäufe Aktien2), 3) | – 74 388 | 70.16 | – 197 846 | 74.99 | ||||
Bestand am 31.12.4) | 263 496 | – | 273 104 | – |
1)Der Bestand per 1. Januar 2023 sowie die Bewegungen (Käufe/Verkäufe) wurden aufgrund des am 25. April 2023 erfolgten 1:5-Aktiensplits angepasst.
2)Davon stehen im Jahr 2024 53 495 Pflichtaktien im Zusammenhang mit aktienbezogenen Vergütungen.
3)2024 wurde ein Gewinn aus dem Handelsbestand von 72 265 Franken und ein Gewinn aus dem übrigen Bestand von 52 382 Franken erzielt (ebenfalls erfasst in der Kapitalreserve). 2023 wurde ein Gewinn aus dem Handelsbestand von 83 933 Franken und ein Verlust aus dem übrigen Bestand von 385 297 Franken erzielt (ebenfalls erfasst in der Kapitalreserve).
4)Per 31. Dezember 2024 wurden 30 595 eigene Aktien à nominal 3.70 Franken (Vorjahr: 23 936 eigene Aktien à nominal 3.70 Franken) zur Absicherung von selbst emittierten Strukturierten Produkten (Tracker-Zertifikaten) gehalten.
Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 wurden keine Optionen zugeteilt und es sind keine Optionen ausstehend.
Werte in Millionen Franken | Auf Sicht | Kündbar | Fällig innert 3 Monaten | Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten | Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren | Fällig nach 5 Jahren | Immo- bilisiert | Total | ||||||||
Umlaufvermögen | ||||||||||||||||
Flüssige Mittel | 8 143.6 | 69.01) | – | – | – | – | – | 8 212.6 | ||||||||
Forderungen gegenüber Banken | 322.3 | 0.0 | 36.4 | 10.0 | 15.0 | 0.0 | – | 383.6 | ||||||||
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | – | 0.0 | ||||||||
Forderungen gegenüber Kunden | 52.9 | 713.2 | 1 711.6 | 851.9 | 1 423.0 | 414.8 | – | 5 167.4 | ||||||||
Hypothekarforderungen | 0.1 | 1 116.5 | 4 117.7 | 4 478.6 | 20 637.3 | 7 885.2 | 0.0 | 38 235.4 | ||||||||
Handelsgeschäft | 1 489.2 | 0.0 | – | – | – | – | – | 1 489.2 | ||||||||
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 416.5 | 0.0 | – | – | – | – | – | 416.5 | ||||||||
Finanzanlagen | 423.2 | 0.0 | 79.8 | 430.5 | 1 921.1 | 2 299.1 | 0.0 | 5 153.7 | ||||||||
Total Umlaufvermögen | 10 847.8 | 1 898.8 | 5 945.5 | 5 771.1 | 23 996.4 | 10 599.0 | 0.0 | 59 058.5 | ||||||||
Vorjahr | 10 586.4 | 1 673.0 | 6 664.8 | 5 281.8 | 21 809.6 | 10 990.1 | 0.0 | 57 005.7 | ||||||||
Fremdkapital | ||||||||||||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 595.5 | 9.4 | 2 385.0 | 1 130.2 | 0.0 | 0.0 | – | 4 120.1 | ||||||||
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften | 0.0 | 0.0 | 3 820.2 | 41.6 | 0.0 | 0.0 | – | 3 861.8 | ||||||||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 12 598.6 | 10 146.5 | 4 216.8 | 1 566.9 | 453.4 | 119.5 | – | 29 101.7 | ||||||||
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften | 88.2 | 0.0 | – | – | – | – | – | 88.2 | ||||||||
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 480.9 | 0.0 | – | – | – | – | – | 480.9 | ||||||||
Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung | 695.2 | 0.0 | – | – | – | – | – | 695.2 | ||||||||
Kassenobligationen | – | – | 41.1 | 88.9 | 145.2 | 7.3 | – | 282.5 | ||||||||
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | – | – | 454.4 | 1 204.9 | 3 809.9 | 10 947.9 | – | 16 417.1 | ||||||||
Total Fremdkapital | 14 458.4 | 10 155.9 | 10 917.5 | 4 032.6 | 4 408.5 | 11 074.7 | – | 55 047.6 | ||||||||
Vorjahr | 14 014.6 | 10 310.4 | 10 620.8 | 2 434.7 | 4 595.2 | 11 144.6 | – | 53 120.4 |
1)Betrifft die Sicherstellung der hälftigen Zahlungsverpflichtung an die esisuisse im Zusammenhang mit der Einlagensicherung.
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||||
Rating1) | Betrag | Anteil in % | Betrag | Anteil in % | ||||
Schweiz | 57 164 579 | 96.14 | 55 147 423 | 96.08 | ||||
0 / «High Income» | 2 234 113 | 3.76 | 2 198 481 | 3.83 | ||||
1 | – | n.a. | – | n.a. | ||||
2 | 29 459 | 0.05 | 26 003 | 0.05 | ||||
3 | 21 654 | 0.04 | 12 132 | 0.02 | ||||
4 | 717 | 0.00 | 26 | 0.00 | ||||
5, 6 | 5 719 | 0.01 | 5 231 | 0.01 | ||||
7 | 98 | 0.00 | 1 580 | 0.00 | ||||
Kein Rating | 6 141 | 0.01 | 6 203 | 0.01 | ||||
Total Ausland | 2 297 901 | 3.86 | 2 249 656 | 3.92 | ||||
Keinem Land zuordenbar2) | 4 | 0.00 | – | 0.00 | ||||
Total Aktiven | 59 462 485 | 100.00 | 57 397 079 | 100.00 |
1)Ratings der SERV (Schweizer Exportrisikoversicherung)
2)Dabei handelt es sich um Aktiven in Kryptowährungen.
Unter dem Rating versteht die SERV die Einstufung der Länder durch die OECD in die Kategorien LK 0 bis LK 7 und «High Income». LK 0 steht für das tiefste, LK 7 für das höchste Risiko. Die Kategorie «High Income» beinhaltet die einkommensstarken OECD-Länder sowie die einkommensstarken Länder der Eurozone, die nicht nach ihrem Risiko klassifiziert werden.
Währungen, umgerechnet in CHF | ||||||||||
Werte in Millionen Franken | CHF | EUR | USD | Übrige | Total | |||||
Aktiven | ||||||||||
Flüssige Mittel | 8 202.6 | 9.3 | 0.3 | 0.3 | 8 212.6 | |||||
Forderungen gegenüber Banken | 123.6 | 130.0 | 40.5 | 89.5 | 383.6 | |||||
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | |||||
Forderungen gegenüber Kunden | 4 560.5 | 466.0 | 137.6 | 3.2 | 5 167.4 | |||||
Hypothekarforderungen | 38 163.7 | 31.0 | 40.7 | 0.0 | 38 235.4 | |||||
Handelsgeschäft | 1 087.4 | 135.4 | 202.5 | 63.8 | 1 489.2 | |||||
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 393.3 | 13.6 | 8.9 | 0.7 | 416.5 | |||||
Finanzanlagen | 4 658.3 | 344.3 | 131.5 | 19.6 | 5 153.7 | |||||
Aktive Rechnungsabgrenzungen | 96.9 | 2.5 | 1.4 | 0.1 | 101.0 | |||||
Nicht konsolidierte Beteiligungen | 29.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 29.0 | |||||
Sachanlagen | 218.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 218.5 | |||||
Immaterielle Werte | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | |||||
Sonstige Aktiven | 55.2 | 0.2 | 0.0 | 0.0 | 55.4 | |||||
Total bilanzwirksame Aktiven | 57 589.0 | 1 132.4 | 563.6 | 177.4 | 59 462.5 | |||||
Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Kontraktwerte deltagewichtet) | 2 039.7 | 2 681.4 | 2 543.6 | 380.8 | 7 645.6 | |||||
Total Aktiven | 59 628.8 | 3 813.8 | 3 107.3 | 558.3 | 67 108.1 | |||||
Passiven | ||||||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 2 357.9 | 1 154.0 | 562.1 | 46.2 | 4 120.1 | |||||
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften | 3 364.0 | 248.6 | 249.2 | 0.0 | 3 861.8 | |||||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 26 922.9 | 1 344.5 | 670.2 | 164.1 | 29 101.7 | |||||
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften | 88.2 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 88.2 | |||||
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 460.3 | 10.9 | 9.2 | 0.6 | 480.9 | |||||
Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung | 502.8 | 104.3 | 88.1 | 0.0 | 695.2 | |||||
Kassenobligationen | 282.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 282.5 | |||||
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | 16 269.6 | 93.3 | 54.2 | 0.0 | 16 417.1 | |||||
Passive Rechnungsabgrenzungen | 271.3 | 8.0 | 7.4 | 0.3 | 287.0 | |||||
Sonstige Passiven | 42.3 | 9.7 | 0.3 | 0.0 | 52.3 | |||||
Rückstellungen | 28.9 | 1.5 | 0.0 | 0.0 | 30.4 | |||||
Reserven für allgemeine Bankrisiken | 694.4 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 694.4 | |||||
Gesellschaftskapital | 183.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 183.5 | |||||
Kapitalreserve | 552.8 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 552.8 | |||||
Gewinnreserve | 2 346.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 2 346.5 | |||||
Eigene Kapitalanteile | – 18.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | – 18.5 | |||||
Konzerngewinn | 286.6 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 286.6 | |||||
Total bilanzwirksame Passiven | 54 635.8 | 2 974.8 | 1 640.7 | 211.2 | 59 462.5 | |||||
Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Kontraktwerte deltagewichtet) | 5 079.1 | 827.9 | 1 397.6 | 285.3 | 7 589.9 | |||||
Total Passiven | 59 714.9 | 3 802.7 | 3 038.3 | 496.5 | 67 052.4 | |||||
Nettoposition pro Währung | – 86.1 | 11.1 | 69.0 | n.a. | 55.7 | |||||
Vorjahr | – 160.7 | 5.3 | 21.8 | n.a. | – 86.7 |
CHF = Schweizer Franken
EUR = Euro
USD = US-Dollar
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches | 83 542 | 83 323 | 219 | |||
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches | 191 340 | 136 862 | 54 478 | |||
Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven | 42 391 | 8 594 | 33 797 | |||
Total Eventualverpflichtungen | 317 273 | 228 778 | 88 495 |
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Verpflichtungen aus aufgeschobenen Zahlungen | 688 | 0 | 688 | |||
Total Verpflichtungskredite | 688 | 0 | 688 |
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | |||
Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften | 164 939 | 203 695 | – 38 756 | |||
Total Treuhandgeschäfte | 164 939 | 203 695 | – 38 756 |
Zins- und Diskontertrag
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Zinsertrag gegenüber Banken | 4 977 | 4 595 | 382 | |||
Zinsertrag aus Kundenausleihungen | 718 742 | 635 823 | 82 919 | |||
Zinsertrag aus übrigen Forderungen | 111 072 | 156 514 | – 45 442 | |||
Kreditkommissionen | 6 024 | 5 319 | 705 | |||
Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen | 4 097 | 3 803 | 294 | |||
Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften | 116 820 | 135 736 | – 18 916 | |||
Negativzinsen auf Aktivgeschäften | 0 | – 194 | 194 | |||
Total Zins- und Diskontertrag | 961 731 | 941 595 | 20 136 |
Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Zinsertrag aus Finanzanlagen | 34 983 | 29 768 | 5 215 | |||
Dividendenertrag aus Finanzanlagen | 11 390 | 11 927 | – 538 | |||
Total Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen | 46 372 | 41 695 | 4 677 |
Zinsaufwand
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Zinsaufwand gegenüber Banken | 176 002 | 194 818 | – 18 816 | |||
Zinsaufwand aus Kundeneinlagen | 201 661 | 203 940 | – 2 279 | |||
Zinsaufwand aus Kassenobligationen | 3 181 | 1 971 | 1 210 | |||
Zinsaufwand aus Anleihen und Pfandbriefdarlehen1) | 156 539 | 139 113 | 17 426 | |||
Zinsaufwand aus übrigen Verpflichtungen | 11 620 | 16 385 | – 4 765 | |||
Negativzinsen auf Passivgeschäften | 0 | – 300 | 300 | |||
Total Zinsaufwand | 549 002 | 555 926 | – 6 924 |
1) Der Zinsaufwand aus unter Anleihen und Pfandbriefdarlehen bilanzierten strukturierten Produkten wird in der Zeile Anleihen und Pfandbriefdarlehen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken angepasst.
Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Einzelwertberichtigung Kundenkredite | 9 083 | – 7 461 | 16 543 | |||
Einzelwertberichtigung Banken | 0 | 0 | 0 | |||
Pauschalierte Einzelwertberichtigung | 304 | 268 | 36 | |||
Bonitätsbedingte Einzelwertberichtigung Finanzanlagen | 2 469 | 3 196 | – 727 | |||
Verluste | 24 | 0 | 24 | |||
Total für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen / Finanzanlagen | 11 880 | – 3 997 | 15 876 | |||
Wertberichtigung für inhärente Ausfallrisiken | 3 245 | 9 126 | – 5 881 | |||
Total für inhärente Ausfallrisiken | 3 245 | 9 126 | – 5 881 | |||
Total Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft | 15 125 | 5 130 | 9 995 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Kommissionsertrag Wertschriften- und Anlagegeschäft | 111 221 | 98 655 | 12 565 | |||
Asset Management / Fondsgeschäfte | 37 813 | 33 396 | 4 417 | |||
Vermögensverwaltung | 19 301 | 16 411 | 2 890 | |||
Vermögensberatung | 24 829 | 22 218 | 2 611 | |||
Administrationspauschale / Depotbankentschädigung | 15 140 | 14 115 | 1 024 | |||
Courtage | 10 992 | 9 633 | 1 359 | |||
Treuhandkonten | 220 | 292 | – 73 | |||
Übriges Wertschriften- und Anlagegeschäft | 2 926 | 2 590 | 336 | |||
Kommissionsertrag Kreditgeschäft | 3 704 | 3 279 | 424 | |||
Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft | 28 418 | 27 069 | 1 349 | |||
Kartenerträge | 14 736 | 14 191 | 544 | |||
Kontoführungsspesen | 9 401 | 9 158 | 244 | |||
Schrankfachmieten | 1 157 | 1 120 | 36 | |||
Übriges Dienstleistungsgeschäft | 3 124 | 2 600 | 525 | |||
Kommissionsaufwand | – 13 231 | – 10 926 | – 2 305 | |||
Total Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft | 130 111 | 118 078 | 12 034 |
Erfolg aus dem Handelsgeschäft gegliedert nach Geschäftssparten
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Kundenhandel | 26 015 | 22 028 | 3 986 | |||
Eigenhandel | 30 488 | 37 575 | – 7 087 | |||
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option | 56 503 | 59 603 | – 3 100 |
Erfolg aus dem Handelsgeschäft gegliedert nach Risiken
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Devisen / Edelmetalle / Kryptowährungen | 36 215 | 34 856 | 1 358 | |||
Beteiligungstitel (inkl. Fonds) | 27 679 | 17 967 | 9 712 | |||
Zinsinstrumente (inkl. Fonds) | – 3 294 | 10 583 | – 13 876 | |||
Refinanzierungserfolg | – 4 097 | – 3 803 | – 294 | |||
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option | 56 503 | 59 603 | – 3 100 |
Die Absicherungsgeschäfte der selbst emittierten Strukturierten Produkte, deren Bewertung aufgrund der Fair-Value-Option erfolgt und die folglich in der Position «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» erfasst sind, werden auf der Aktivseite im Handelsgeschäft zu Fair Value geführt. Der entsprechende Erfolg ist im Total «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» integriert. Ein separater Ausweis des Erfolgs aus der Anwendung der Fair-Value-Option nur auf Verpflichtungen ist nicht aussagekräftig, weshalb darauf verzichtet wird.
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Gehälter und Zulagen | 167 867 | 155 237 | 12 630 | |||
davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen | 4 684 | 4 418 | 266 | |||
Sozialleistungen (AHV, IV, ALV usw.) | 11 104 | 9 691 | 1 413 | |||
Vorsorgeaufwand | 19 885 | 18 761 | 1 123 | |||
Aus- und Weiterbildung | 2 100 | 1 841 | 258 | |||
Übriger Personalaufwand | 8 036 | 6 812 | 1 224 | |||
Total Personalaufwand | 208 991 | 192 342 | 16 649 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Raumaufwand | 5 868 | 6 226 | – 358 | |||
Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik | 46 535 | 43 124 | 3 411 | |||
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing | 971 | 685 | 286 | |||
Honorare der Prüfgesellschaft | 749 | 770 | – 21 | |||
davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung | 625 | 587 | 38 | |||
davon für andere Dienstleistungen | 124 | 184 | – 60 | |||
Übriger Geschäftsaufwand | 32 647 | 29 381 | 3 266 | |||
Total Sachaufwand | 86 770 | 80 187 | 6 583 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Wertberichtigungen auf Beteiligungen | 720 | 460 | 260 | |||
Abschreibungen auf Bankgebäuden | 8 435 | 8 266 | 169 | |||
Abschreibungen auf anderen Liegenschaften | 396 | 392 | 4 | |||
Abschreibungen auf übrigen Sachanlagen | 19 363 | 17 848 | 1 515 | |||
Abschreibungen auf Immateriellen Werten | 0 | 8 477 | – 8 477 | |||
Total Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten | 28 913 | 35 443 | – 6 530 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Rückstellungen für Ausfallrisiken | – 3 345 | – 7 203 | 3 858 | |||
davon für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA) | – 3 345 | – 7 201 | 3 855 | |||
davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken | 0 | – 2 | 2 | |||
Rückstellungen für übrige Risiken | 634 | 444 | 190 | |||
Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen | – 2 711 | – 6 759 | 4 048 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Realisationsgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen1) | 31 580 | 0 | 31 580 | |||
Total Ausserordentlicher Ertrag | 31 580 | 0 | 31 580 |
1)Die Luzerner Kantonalbank AG ist seit dem Jahr 2020 an der Fundamenta Group Holding AG mit aktuell einer Quote von 26.8 % beteiligt. Rückwirkend per 1. Januar 2024 wurde die Immobiliensparte der Fundamenta Group abgespaltet und von den Aktionären an die Swiss Prime Site AG (SPS) veräussert. Die Belvédère Asset Management AG mit ihrem Vermögensverwaltungsgeschäft verbleibt bei der Fundamenta Group Holding AG (heute umfirmiert FG Next Holding AG), an der die LUKB weiterhin mit 26.8 % beteiligt ist. Die LUKB wird ihre Kooperation mit Belvédère Asset Management AG wie bisher fortsetzen.
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Realisationsverluste aus der Veräusserung von Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | |||
Total Ausserordentlicher Aufwand | 0 | 0 | 0 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken nicht zweckbestimmt | 25 000 | 0 | 25 000 | |||
Total Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken nicht zweckbestimmt | 25 000 | 0 | 25 000 |
Infolge Veräusserung der Immobiliensparte der Fundamenta Group an die Swiss Prime Site AG (SPS) wurde ein Gewinn auf Stufe Konzern in der Höhe von rund 31.6 Millionen Franken realisiert. Davon wurden 25 Millionen Franken den Reserven für allgemeine Bankrisiken nicht zweckbestimmt zugewiesen.
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Auflösung von Reserven für allgemeine Bankrisiken nicht zweckbestimmt | 0 | 0 | 0 | |||
Total Auflösung von Reserven für allgemeine Bankrisiken nicht zweckbestimmt | 0 | 0 | 0 |
Werte in 1 000 Franken | 2024 | 2023 | Veränderung | |||
Laufende Ertragssteuern | 30 860 | 31 171 | – 312 | |||
Laufende Kapitalsteuern | 6 852 | 6 921 | – 69 | |||
Total laufende Steuern | 37 711 | 38 092 | – 381 | |||
Latente Steuern | 0 | – 13 | 13 | |||
Total Steueraufwand | 37 711 | 38 079 | – 368 | |||
Rückstellungen für latente Steuern | 0 | 0 | 0 | |||
Durchschnittlich gewichteter Steuersatz (Basis: Geschäftserfolg) | 11.9 % | 12.5 % | – 0.7 % |
Für die Berechnung von allfälligen latenten Steuern gelangt ein Satz von 15.0 % zur Anwendung.
Allfällige latente Steuerforderungen und -verpflichtungen werden pro Steuersubjekt saldiert. Überwiegende latente Steuerforderungen eines Steuersubjekts werden nur aktiviert, wenn absehbar ist, wann diese realisiert werden können. Hingegen werden überwiegende latente Steuerverpflichtungen immer ausgewiesen.
Namenaktien | ||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Konzerngewinn | 286 642 034 | 265 396 032 | ||
Unternehmensgewinn nach Steuern | 311 642 034 | 265 396 032 | ||
Ausstehende Beteiligungsrechte | ||||
Durchschnittliche zeitgewichtete Anzahl | 49 330 079 | 49 374 934 | ||
Ergebnis je Beteiligungstitel | ||||
Konzerngewinn unverwässert / verwässert | 5.81 | 5.38 | ||
Unternehmensgewinn nach Steuern unverwässert / verwässert | 6.32 | 5.38 |
Für die LUKB sind faire und fortschrittliche Anstellungsbedingungen die Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis. Dazu gehört, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
Die LUKB hat sich bereits 2014 freiwillig am Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner und des Bundes beteiligt und diesen als erste Bank in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen. Die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat, erfüllt die LUKB mit einer umfassenden Analyse für die Periode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Diese wurde von PricewaterhouseCoopers AG (PwC) geprüft. PwC bestätigte in ihrem Prüfbericht vom 15. Juni 2022, dass die Analyse den regulatorischen Vorgaben entspricht. Das Ergebnis zeigt, dass die LUKB - wie ununterbrochen seit dem Jahr 2014 - beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern unter dem tolerierten Wert von 5 % liegt und damit Lohngleichheit gewährleistet.
Die LUKB betont die Wichtigkeit dieses Anliegens mit dem Erhalt des Zertifikats «We Pay Fair» des Competence Centre for Diversity & Inclusion CCDI der Universität St. Gallen im Juli 2023.