Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat bildet das höchste Kontrollorgan der LUKB. Weiter gehören die ständigen Ausschüsse des Verwaltungsrates und die Geschäftsleitung zu den obersten Führungsgremien der LUKB.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates einer als Aktiengesellschaft organisierten Schweizer Bank sind im Schweizerischen Obligationenrecht1), im Bankengesetz2) sowie im FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»3) geregelt. Dabei ist die Geschäftsführung zwingend vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung zu delegieren, und der Verwaltungsrat einer Bank hat sich mit der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle zu befassen.
Sämtliche Personen des Verwaltungsrates sind nicht-exekutive Mitglieder. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates gehörten in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren weder der Geschäftsleitung der Luzerner Kantonalbank noch der Geschäftsleitung einer Gruppengesellschaft an. Kein Mitglied des Verwaltungsrates steht mit der Luzerner Kantonalbank in wesentlicher geschäftlicher Beziehung mit auftragsrechtlichem Charakter. Zudem sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates unabhängig vom Mehrheitsaktionär der LUKB, dem Kanton Luzern. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»3).
Mitglieder, Tätigkeiten und Interessenbindungen
(Stand 31. Dezember 2024)
Die Verwaltungsräte sind jeweils für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit läuft an der Generalversammlung vom 14. April 2025 ab. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates stellen sich zur Wiederwahl.
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Markus Hongler
VR-Präsident und Mitglied Personal- und Vergütungsausschuss
2018 Wahl in den VR (Präsident seit GV 2021)
Jahrgang 1957, Schweizer, wohnhaft in Zürich
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Haupttätigkeit
Verwaltungsrat
Ausbildung
- Eidg. Versicherungsexperte, Zürich
- IMEA, Universität St. Gallen
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenverbindungen
- Verwaltungsratsmitglied Nomoko AG, Zürich (in Liquidation)
- Stiftungsratspräsident Lucerne Festival, Luzern
- Stiftungsratspräsident Stiftung Lucerne Festival Friends, Luzern
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Dr. Martha Scheiber
VR-Vizepräsidentin und Vorsitz Personal- und Vergütungsausschuss
2014 Wahl in den VR
Jahrgang 1965, Schweizerin, wohnhaft in Uitikon Waldegg ZH
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Haupttätigkeit
Verwaltungsrätin
Ausbildung
- Dr. oec. HSG
- Dipl. natw. ETH Zürich (Umweltphysik)
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenverbindungen
- Verwaltungsratsmitglied
- Clean Energy Infrastructure Switzerland 3GP AG, Basel
- Clean Energy Infrastructure Switzerland 3 KmGK, Basel
- Renera AG, Basel
- Mobimo Holding AG, Luzern
- Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit SGH, Zürich
- Vizepräsidentin Stiftungsrat
- Stiftung Sympany Krankenkasse und alle Tochtergesellschaften, Basel
- Stiftungsratsmitglied
- Pensionskasse Stadt Luzern, Luzern
- Mitglied Anlageausschuss Stilllegungs-/Entsorgungsfonds CH Kernkraftwerke, Bern
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Prof. Dr. Andreas Dietrich
VR-Mitglied und Vorsitz Risiko- und Strategieausschuss
2015 Wahl in den VR
Jahrgang 1976, Schweizer, wohnhaft in Richterswil ZH
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Haupttätigkeit
Institutsleiter und Leiter Kompetenzzentrum «Financial Services Management» sowie Professor für Banking und Finance am Institut für Finanzdienstleistungen der Hochschule Luzern
Ausbildung
- Dr. oec. HSG
- Professor für Banking und Finance
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenbindungen
- Institutsleiter IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft, Zug
- Geschäftsführer Verein Institut für Finanzdienstleistungen Zug (VIFZ), Zug
- Vorstandsmitglied swissVR, Zug
- Gesellschafter Dietrich BaBe GmbH, Richterswil
- Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB)
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Dr. Erica Dubach Spiegler
VR-Mitglied und Mitglied Risiko- und Strategieausschuss
2023 Wahl in den VR
Jahrgang 1969, Schweizerin, wohnhaft in Zürich
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Tätigkeit
Abteilungsleiterin Digitale Transformation und IKT-Lenkung Bundeskanzlei, Bern
Ausbildung
- Dr. sc. Information Management, ETH Zürich
- Master of Science in Software Engineering, DePaul University, Chicago
- Bachelor of Science in Computer Science, University of Iowa
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenbindungen
- Abteilungsleiterin Digitale Transformation und IKT-Lenkung Bundeskanzlei, Bern
- Verwaltungsratsmitglied Schweizerische Mobiliar Genossenschaft, Bern
- Inhaberin Dubach Spiegler Digital Strategy, Zürich
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Andreas Emmenegger
VR-Mitglied und Vorsitz Prüfungs- und Finanzausschuss
2016 Wahl in den VR
Jahrgang 1966, Schweizer, wohnhaft in Luzern
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Tätigkeit
CFO und CBO von Swiss Rockets AG, Basel
Ausbildung
- Betriebsökonom der Hochschule Luzern – Wirtschaft
- Global Executive MBA der IESE Business School, Barcelona
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenbindungen
- Mitinhaber und Mitbegründer TargImmune Therapeutics AG, Basel
- Mitinhaber, Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsleitungsmitglied (CFO und CBO) der Swiss Rockets AG und deren Tochtergesellschaften, Basel
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Marc Gläser
VR-Mitglied, Mitglied Prüfungs- und Finanzausschuss sowie Personal- und Vergütungsausschuss
2023 Wahl in den VR
Jahrgang 1968, Schweizer, wohnhaft in Baar ZG
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Tätigkeit
CEO Stöckli Swiss Sports AG, Malters LU
Ausbildung
lic. oec. HSG (Vertiefung «Finance and Accounting»)
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenbindungen
- CEO und Mitinhaber Stöckli Swiss Sports AG, Malters
- Vorstandsmitglied IHZ Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Luzern
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Roger Studer
VR-Mitglied und Mitglied Risiko- und Strategieausschuss
2021 Wahl in den VR
Jahrgang 1967, Schweizer, wohnhaft in Pfäffikon SZ
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Tätigkeit
Unternehmer und Verwaltungsrat
Ausbildung
- MBA Universität Bern, Institut für Finanzmanagement, und University of Rochester, N.Y., USA
- Eidg. Finanz- und Anlageexperte/Certified International Wealth Manager (CIWM), AZEK
- Europäisch und eidg. dipl. Finanzanalytiker und Vermögensverwalter/Certified International Investment Analyst (CIIA), IFA
- Kant. dipl. Betriebsökonom Kanton Zürich (KSZ)
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenbindungen
- Verwaltungsratspräsident und Inhaber/Mitinhaber folgender Unternehmen:
- Studer Family Office AG, Pfäffikon SZ
- SFOA AG, Pfäffikon SZ
- SFOT AG, Pfäffikon SZ
- SFOG AG, Pfäffikon SZ
- Helveteq AG, Pfäffikon SZ
- Createq AG, Pfäffikon SZ
- Seven Roses GmbH, Zollikon
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Nicole Willimann Vyskocil
VR-Mitglied und Mitglied Prüfungs- und Finanzausschuss
2021 Wahl in den VR
Jahrgang 1968, Schweizerin, wohnhaft in Meggen LU
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Aktuelle berufliche Haupttätigkeit
Selbständige Rechtsanwältin, ADLEGEM Rechtsanwälte, Luzern
Vorsitzende der Geschäftsführung der Ernst von Siemens Musikstiftung, Zug
Ausbildung
- lic. iur. Universität Freiburg
- Anwaltspatent
- TEP (Trust and Estate Practitioner)
Erfahrung, Berufspraxis
Wesentliche Interessenbindungen
- Inhaberin und Verwaltungsratspräsidentin Orfist AG, Zug
- Gesellschafterin EWO Kanzlei GmbH, Luzern
- Geschäftsleitungs-Vorsitzende Ernst von Siemens Musikstiftung, Zug/Luzern
- Stiftungsratsmitglied Blutspendedienst Zentralschweiz (SRK), Luzern
- Paritätisches Kommissionsmitglied HEV bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Kantons Luzern, Luzern
Statutarische Regeln bezüglich zulässiger Tätigkeiten
Die maximale Anzahl der weiteren Mandate der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt gemäss Artikel 18 Absatz 2 der Statuten1):
- 5 Mandate in börsenkotierten Gesellschaften; und
- 10 Mandate in nicht börsenkotierten Gesellschaften oder in anderen Rechtseinheiten
Als Mandate gelten Mandate in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten ebenfalls als ein Mandat.
Keine Beschränkungen bestehen bei der Anzahl von Mandaten bei Rechtseinheiten, die durch die Luzerner Kantonalbank kontrolliert werden, sowie bei Mandaten in Vereinen, Stiftungen und Familienstiftungen ohne wirtschaftlichen Zweck sowie Personalfürsorgestiftungen. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfüllen die statutarischen Regeln. Es bestehen derzeit bei der LUKB keine gegenseitigen Einsitznahmen von Verwaltungsräten in kotierten Gesellschaften.
Nominierung und Auswahl
Der Verwaltungsrat definiert die erforderlichen Kompetenzen in detaillierten Anforderungsprofilen für die VR-Sitze. Die Anforderungen umfassen neben spezifischen Fachkenntnissen auch weitere Kompetenzen sowie Persönlichkeitskriterien wie Geschlecht und Berufserfahrung. Weitere Muss-Anforderungen sind die zeitliche Verfügbarkeit, eine einwandfreie Reputation sowie die Einhaltung sämtlicher Unabhängigkeitskriterien.
Gemäss den Statuten1) der Luzerner Kantonalbank gelten die folgenden Kriterien in Bezug auf die Nominierung und Auswahl der VR-Mitglieder:
- Minderheitsaktionärinnen und Minderheitsaktionäre haben Anspruch auf angemessene Vertretung im Verwaltungsrat.
- Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen über Initiative, Unabhängigkeit, Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge sowie allgemeine Kenntnisse des Bankgeschäfts verfügen.
Die LUKB konkretisiert zusätzlich die Anforderungen wie folgt:
- Der Verwaltungsrat hat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendigen und regulatorisch vorgeschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Fachkenntnisse, Erfahrung und zeitliche Verfügbarkeit, aufzuweisen.
- Innerhalb des Verwaltungsrat-Gremiums sollen insbesondere Finanzbranchenkenntnis, Erfahrung in Unternehmensführung und im politischen Geschehen ausreichend vorhanden sein.
- Der Verwaltungsrat soll in seiner Mehrheit eine genügende Vertrautheit mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen sowie dem Unternehmertum und der Bevölkerung im Kanton Luzern aufweisen.
- Die Interessen der Minderheitsaktionärinnen und -aktionäre müssen angemessen vertreten sein.
- Es wird erwartet, dass beide Geschlechter mindestens zu je 30 % im Verwaltungsrat vertreten sind, ansonsten hat der Verwaltungsrat die Abweichung zu begründen.
Der Suchprozess für die Mitglieder des Verwaltungsrates wird durch den Personal- und Vergütungsausschuss geführt, welcher durch ein externes Executive-Search-Unternehmen begleitet werden kann. In einem mehrstufigen Verfahren werden potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten evaluiert. Die Erfüllung des Anforderungsprofils steht im Auswahlprozess im Vordergrund. Der Personal- und Vergütungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat eine oder mehrere Personen zur Wahl vor, die sich dem Verwaltungsrat persönlich vorstellen.
Die Nomination von Mitgliedern des Verwaltungsrates setzt im Weiteren die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gemäss Bankengesetz2) Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit der Bankenverordnung3) Artikel 8a Absatz 2 voraus. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Generalversammlung.
In Bezug auf die Nominierungs- und Auswahlverfahren für die Ausschüsse des Verwaltungsrates hat der Personal- und Vergütungsausschuss zudem folgende Aufgaben:
- Nomination der Mitglieder der Ausschüsse des Verwaltungsrates zuhanden des Verwaltungsrates
- Vorbereitung der Anträge des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die Wahl und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Wahl und Amtszeit
Gemäss Artikel 17 der Statuten1) der Luzerner Kantonalbank besteht der Verwaltungsrat aus sieben bis neun Mitgliedern. Dabei werden Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, wobei ein Jahr den Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung zur nächsten umfasst.
Die Statuten1) lassen offen, ob die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates an der Generalversammlung einzeln oder in globo erfolgt. Die Mitglieder sind wiederwählbar, und die maximale Amtsdauer beträgt 15 Jahre. In jedem Fall scheiden diejenigen Mitglieder, die das 72. Altersjahr vollendet haben, auf die nächstfolgende Generalversammlung aus dem Verwaltungsrat aus.
Die Regeln in den Statuten1) über die Ernennung des Präsidenten oder der Präsidentin, der Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters stimmen mit den gesetzlichen Bestimmungen überein.
Interne Organisation
Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der Luzerner Kantonalbank ist für die Geschäftsstrategie verantwortlich. Er legt die strategischen, organisatorischen und finanzplanerischen Grundsätze fest und genehmigt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement (Risikopolitik). Der Verwaltungsrat ernennt und beaufsichtigt unter anderem die Geschäftsleitung der Gesellschaft. Ausserdem bereitet er die Generalversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Es bestehen dazu ein Organisations- und Geschäftsreglement1) sowie eine Kompetenzordnung, wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG)3) der Schweizer Börse sowie dem FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) relevanten Punkte in diesem Bericht enthalten sind.
Arbeitsweise des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat trifft sich so oft, wie es die Geschäfte erfordern. Der Verwaltungsrat kann seine Beschlüsse fassen: (a) an einer Sitzung mit Tagungsort, (b) unter Verwendung elektronischer Mittel, (c) auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Im Fall der Beschlussfassung auf elektronischem Weg ist keine Unterschrift erforderlich. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Festlegung des Verwaltungsrates. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der absoluten Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid. Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel offen, sofern nicht ein Mitglied die geheime Abstimmung verlangt. Der oder die Vorsitzende ordnet das offene, schriftliche oder elektronische Abstimmungs- und Wahlverfahren an. Beschlüsse des Verwaltungsrates auf dem schriftlichen Weg auf Papier oder in elektronischer Form werden mit der Mehrheit seiner Mitglieder gültig gefasst (Zirkularbeschlüsse). In der Regel nimmt die Geschäftsleitung als Ganzes oder mit einzelnen Mitgliedern an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil. Bei einigen Traktanden tagt der Verwaltungsrat ohne Beisein der Geschäftsleitung. Je nach traktandiertem Geschäft kann der Verwaltungsrat weitere Personen oder auch Sachverständige zu den Sitzungen einladen.
Verwaltungsratspräsidium
Der Verwaltungsrat wird geführt durch:
- Markus Hongler, Präsident
- Dr. Martha Scheiber, Vizepräsidentin
Der Verwaltungsratspräsident übt den Vorsitz über das Gesamtgremium aus und vertritt das Oberleitungsorgan nach innen und aussen. Insbesondere:
- Einberufung, Organisation und Leitung der Generalversammlung und Leitung der Verwaltungsratssitzungen
- Teilnahme als Gast an den Sitzungen der Ausschüsse nach Ermessen und unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben
- Koordination und Überwachung der Verwaltungsratsbeschlüsse und Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Verwaltungsrates
- Als direkter Vorgesetzter führt er einen regelmässigen Austausch mit dem CEO und ist zudem sein primärer Ansprechpartner
- Pflegt einen regelmässigen Austausch mit dem Finanzdirektor des Kantons Luzern bzw. dem Regierungsrat
Das Vizepräsidium wird vom Verwaltungsrat gewählt und nimmt die Stellvertretung des Verwaltungsratspräsidiums wahr. Darüber hinaus sind dem Vizepräsidium keine spezifischen Aufgaben zugeteilt.
Verwaltungsratssitzungen im Jahr 2024
Der Verwaltungsrat tagte im Jahr 2024 insgesamt zwölf Mal (davon vier ausserordentliche Sitzungen) und fasste sieben Zirkularbeschlüsse.
Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug 4.75 Stunden. Der Sekretär des Verwaltungsrates führte Protokoll über die Sitzungen.
Teilnahme Verwaltungsräte an den VR-Sitzungen
Ordentliche Sitzungen | Ausserordentliche Sitzungen2) | |||||||
Markus Hongler (VR-Präsident) | 8/8 | 100 % | 4/4 | 100 % | ||||
Dr. Martha Scheiber (VR-Vizepräsidentin) | 8/8 | 100 % | 4/4 | 100 % | ||||
Prof. Dr. Andreas Dietrich | 8/8 | 100 % | 4/4 | 100 % | ||||
Dr. Erica Dubach Spiegler | 7/8 | 88 % | 4/4 | 100 % | ||||
Andreas Emmenegger | 7/8 | 88 % | 4/4 | 100 % | ||||
Marc Gläser | 8/8 | 100 % | 4/4 | 100 % | ||||
Roger Studer | 8/8 | 100 % | 4/4 | 100 % | ||||
Nicole Willimann Vyskocil | 8/8 | 100 % | 3/4 | 75 % | ||||
Stefan Portmann1) | 2/2 | 100 % | 1/3 | 33 % |
1)Teilnahme bis Austritt aus dem Verwaltungsrat anlässlich GV vom 15. April 2024
2)Die Teilnahme an den a.o. Sitzungen hat oftmals informativen Charakter und ist freiwillig.
Verwaltungsratsausschüsse
Gemäss Statuten können Ausschüsse des Verwaltungsrates gebildet werden. Derzeit bestehen ein Personal- und Vergütungsausschuss, ein Prüfungs- und Finanzausschuss sowie ein Risiko- und Strategieausschuss. Pro Ausschuss besteht je ein separates Reglement. In der nachfolgenden Tabelle sind die relevanten Informationen zusammengefasst.
Aufgaben Verwaltungsratsausschüsse
Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR) | Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR) | Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR) | ||||
Rechtliche Vorgaben | Die Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei dessen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Artikel 716a Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts1). Sie üben ihre Aufgaben für den ganzen Konzern LUKB aus. | |||||
Aufgaben im Rahmen der Kompetenzordnung |
|
|
|
1)https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
2)https://economiesuisse.ch/de/publikationen/swiss-code
3)https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/
Personelle Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungsratsausschüsse
Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR) | Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR) | Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR) | ||||
Vorgaben zur Zusammensetzung der Ausschüsse |
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Personelle Zusammensetzung |
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Beschlussfähigkeit |
| |||||
Beschlussfassung |
| |||||
Protokolle |
| |||||
Orientierung |
| |||||
Übrige Sitzungsteilnehmende (mit beratender Stimme) |
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Verwaltungsrats-Ausschusssitzungen im Jahr 2024
Im Jahr 2024 tagten die Verwaltungsratsausschüsse insgesamt 16 Mal und es wurden total 33 Zirkularbeschlüsse gefasst.
Übersicht VR-Ausschusssitzungen
Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR) | Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR) | Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR) | ||||
Minimalzahl an Sitzungen pro Jahr | Mindestens 4 Sitzungen | Mindestens 4 Sitzungen, wovon mindestens 1 pro Quartal | Mindestens 4 Sitzungen, wovon mindestens 1 pro Quartal | |||
Total Sitzungen im Jahr 2024 | 4 | 7 | 5 | |||
Durchschnittliche Dauer der ordentlichen Sitzungen 2024 in Stunden | 2.75 | 3 | 3.75 | |||
Anzahl Zirkulationsbeschlüsse | 9 | 5 | 19 | |||
Beizug externe Sachverständige; Themen 2024 | Keine | Keine | zeb (Strategie-Review 2025) |
Teilnahme Verwaltungsräte an den VR-Ausschusssitzungen
VA-VR | Ordentliche Sitzungen | Ausserordentliche Sitzungen3) | ||||||
Dr. Martha Scheiber (Vorsitz) | 4/4 | 100 % | 2/2 | 100 % | ||||
Markus Hongler | 4/4 | 100 % | 2/2 | 100 % | ||||
Marc Gläser1) | 2/2 | 100 % | 1/1 | 100 % | ||||
Stefan Portmann2) | 2/2 | 100 % | 1/1 | 100 % | ||||
PA-VR | Ordentliche Sitzungen | Ausserordentliche Sitzungen3) | ||||||
Andreas Emmenegger (Vorsitz) | 7/7 | 100 % | 1/1 | 100 % | ||||
Marc Gläser | 7/7 | 100 % | 1/1 | 100 % | ||||
Nicole Willimann Vyskocil | 7/7 | 100 % | 1/1 | 100 % | ||||
RA-VR | Ordentliche Sitzungen | Ausserordentliche Sitzungen3) | ||||||
Prof. Dr. Andreas Dietrich (Vorsitz) | 5/5 | 100 % | 1/1 | 100 % | ||||
Dr. Erica Dubach Spiegler | 5/5 | 100 % | 0/1 | 0 % | ||||
Roger Studer | 5/5 | 100 % | 1/1 | 100 % |
1)Teilnahme ab Wahl in den VA-VR-Ausschuss anlässlich GV vom 15. April 2024
2)Teilnahme bis Austritt aus dem Verwaltungsrat anlässlich GV vom 15. April 2024
3)Die Teilnahme an den a.o. Sitzungen hat oftmals informativen Charakter und ist freiwillig.
Leistungsbeurteilung des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse
Im Sinne einer Beurteilung seiner Tätigkeit führt der Verwaltungsrat auf Stufe des Gesamtgremiums sowie der jeweiligen Ausschüsse jährlich eine Selbstevaluation durch. Beurteilt werden die Organisation und Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse sowie die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Darüber hinaus bildet die Wirksamkeit von Überwachung und Kontrolle (auch in Bezug auf das Management der Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsrisiken) einen Schwerpunkt dieser Selbstbeurteilung.
Die Beurteilung erfolgt anhand eines detaillierten elektronischen Fragebogens, den jedes Mitglied des Verwaltungsrates ausfüllt. Auch die Sicht der Geschäftsleitung wird anhand eines separaten elektronischen Fragebogens erhoben. Die Ergebnisse der Umfragen werden intern schriftlich festgehalten und im Verwaltungsrat sowie in den jeweiligen betreffenden Ausschüssen besprochen. Bei Bedarf werden Massnahmen mit Terminen und Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung abgeleitet. Die Erledigung der Pendenzen erfolgt durch Traktandierung der entsprechenden Themen im Rahmen der Arbeit des Verwaltungsrates.
Die im Jahr 2024 durchgeführte Selbstbeurteilung führte zu keinen Massnahmen.
Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Das Organisations- und Geschäftsreglement1) legt die Organisation der Organe, deren Verantwortungs- und Kompetenzrahmen sowie die Grundsätze der Geschäftstätigkeit als Bank fest. Im Weiteren bestehen eine detaillierte Kompetenzordnung für Konzern und Stammhaus sowie ein separates Reglement für die Geschäftsleitung, wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der RLCG3) der Schweizer Börse sowie die in den FINMA- Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) und 2016/01 «Offenlegung – Banken» relevanten Informationen in diesem Bericht enthalten sind. Die Kompetenz zur operativen Geschäftsführung ist gemäss den Vorgaben des Bankengesetzes5) für Konzern und Stammhaus Luzerner Kantonalbank an die Geschäftsleitung delegiert.
Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Interne Steuerung und Kontrolle der Bank
Die LUKB verfügt über ein ausgebautes und standardisiertes Management Information System (MIS), das dem Verwaltungsrat zur Erfüllung der Aufsichtspflicht und zur Überprüfung der an die Konzernleitung übertragenen Kompetenzen dient. Vierteljährlich erhält der Verwaltungsrat eine Kurzfassung des Konzernabschlusses mit Budget- und Vorjahresvergleich und die Risikoberichte. Dabei erfolgt ein Vergleich der aktuellen Situation mit den dazugehörenden Limiten. Die dazu verwendeten Systeme und Methoden sind im Anhang des Finanzberichts 2024 im Kapitel «Risikomanagement» dargestellt. Der Prüfungs- und Finanzausschuss und der Präsident des Verwaltungsrates erhalten die Monatsabschlüsse des Konzerns und des Stammhauses sowie quartalsweise einen detaillierten Bericht mit Budget- und Vorperiodenvergleich für den Konzern und die einzelnen Unternehmensbereiche. Die LUKB verfügt des Weiteren über ein internes Kontrollsystem (IKS), das der Sicherstellung des ordentlichen Betriebs dient. Der Verwaltungsrat lässt sich anhand der implementierten Systeme und Prozesse periodisch über relevante Tatsachen, Ereignisse und Entwicklungen informieren.
Der CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung rapportieren an den Sitzungen des Verwaltungsrates über den operativen Geschäftsgang in ihren Departementen. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat über die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrates ohne Zeitverzug informiert.
Die LUKB verfügt über die unabhängigen Funktionen Risikokontrolle und Compliance. Aufgrund der durch den Verwaltungsrat festgelegten Organisation informiert sich der Prüfungs- und Finanzausschuss regelmässig bei den internen Funktionsträgern über die Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung regulatorischer Vorschriften. Die Compliance-Funktion ist berechtigt, direkt an den Prüfungs- und Finanzausschuss zu rapportieren. Zudem kann sie von allen Mitarbeitenden im Falle von Interessenkonflikten, die mit den vorgesetzten Stellen nicht bereinigt werden können, jederzeit unter Diskretionsschutz direkt kontaktiert werden (z.B. als Whistleblower).
Die Funktionen Risikokontrolle sowie Compliance erstellen periodisch umfassende Berichte über die Ergebnisse ihrer Arbeiten zuhanden des Risiko- und Strategieausschusses bzw. des Prüfungs- und Finanzausschusses des Verwaltungsrates sowie des gesamten Verwaltungsrates.
Interne Revision
Der Verwaltungsrat und insbesondere der Prüfungs- und Finanzausschuss werden in ihrer Tätigkeit von der unabhängigen internen Revision und von der Prüfgesellschaft unterstützt. Die interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Es findet ein laufender Austausch in Bezug auf die Risikoeinschätzung und -situation zwischen der internen Revision und der Prüfgesellschaft statt. Sowohl die interne Revision als auch die Prüfgesellschaft führen eine eigenständige Risikoanalyse durch. Der Verwaltungsrat verabschiedet die Jahresplanung der internen Revision. Die Prüfleistungen der internen Revision und der Prüfgesellschaft werden unter Wahrung der jeweiligen Aufgaben koordiniert. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates überwacht die Aktivitäten der internen Revision. Die Arbeitsweise der internen Revision ist in einem separaten Reglement geregelt. Die Prüfungsergebnisse der internen Revision werden laufend an den Sitzungen des Prüfungs- und Finanzausschusses behandelt. Zudem erstellt die interne Revision einen jährlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Verwaltungsrates.
Externe Prüfgesellschaft
Die Prüfgesellschaft erstellt den umfassenden Bericht der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (gemäss Schweizerischem Obligationenrecht1) Artikel 728b Absatz 1) sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der umfassende Bericht umfasst das Geschäftsjahr und wird an den Verwaltungsrat adressiert. Der Bericht über die Aufsichtsprüfung umfasst das Kalenderjahr und wird an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) adressiert. Beide Berichte werden im Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates im Beisein der Prüfgesellschaft behandelt.