Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat bildet das höchste Kontrollorgan der LUKB. Weiter gehören die ständigen Ausschüsse des Verwaltungsrates und die Geschäftsleitung zu den obersten Führungsgremien der LUKB.

Die Aufgaben des Verwaltungsrates einer als Aktiengesellschaft organisierten Schweizer Bank sind im Schweizerischen Obligationenrecht1), im Bankengesetz2) sowie im FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»3) geregelt. Dabei ist die Geschäftsführung zwingend vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung zu delegieren, und der Verwaltungsrat einer Bank hat sich mit der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle zu befassen.

Sämtliche Personen des Verwaltungsrates sind nicht-exekutive Mitglieder. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates gehörten in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren weder der Geschäftsleitung der Luzerner Kantonalbank noch der Geschäftsleitung einer Gruppengesellschaft an. Kein Mitglied des Verwaltungsrates steht mit der Luzerner Kantonalbank in wesentlicher geschäftlicher Beziehung mit auftragsrechtlichem Charakter. Zudem sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates unabhängig vom Mehrheitsaktionär der LUKB, dem Kanton Luzern. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»3).

1) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
2) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
3) https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/

Mitglieder, Tätigkeiten und Interessenbindungen

(Stand 31. Dezember 2024)

Die Verwaltungsräte sind jeweils für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit läuft an der Generalversammlung vom 14. April 2025 ab. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates stellen sich zur Wiederwahl.

Markus Hongler

VR-Präsident und Mitglied Personal- und Vergütungsausschuss

2018 Wahl in den VR (Präsident seit GV 2021)
Jahrgang 1957, Schweizer, wohnhaft in Zürich

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Haupttätigkeit

Verwaltungsrat

Ausbildung
  • Eidg. Versicherungsexperte, Zürich
  • IMEA, Universität St. Gallen
Erfahrung, Berufspraxis
2011 – 2020 CEO der Gruppe Mobiliar
2009 – 2011 Mitglied der erweiterten Konzernleitung und CEO Western Europe, Zurich Insurance Group
2006 – 2008 CEO Zurich Schweiz
2004 – 2005 CEO Zurich Global Corporate in Europe
2001 – 2004 CEO Zurich Continental Europe Corp.
1997 – 2001 Mitglied der Geschäftsleitung Zurich Schweiz und Leiter Direkt-Geschäft
Wesentliche Interessenverbindungen
  • Verwaltungsratsmitglied Nomoko AG, Zürich (in Liquidation)
  • Stiftungsratspräsident Lucerne Festival, Luzern
  • Stiftungsratspräsident Stiftung Lucerne Festival Friends, Luzern

Dr. Martha Scheiber

VR-Vizepräsidentin und Vorsitz Personal- und Vergütungsausschuss

2014 Wahl in den VR
Jahrgang 1965, Schweizerin, wohnhaft in Uitikon Waldegg ZH

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Haupttätigkeit

Verwaltungsrätin

Ausbildung
  • Dr. oec. HSG
  • Dipl. natw. ETH Zürich (Umweltphysik)
Erfahrung, Berufspraxis
2010 – 2019 Mitglied Geschäftsleitung, Leiterin Asset Management PAX Versicherung, Basel 
2015 – 2019 Verwaltungsratspräsidentin/CEO PAX Verwaltungen AG, Basel
2015 – 2017 Verwaltungsratspräsidentin PAX Anlagen AG, Basel
2000 – 2009 In verschiedenen Funktionen in der Vermögensverwaltung und Beratung für institutionelle Kunden bei UBS und Credit Suisse
1998 – 2000 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Risikomanagement bei der Schweizerischen Nationalbank
1994 – 1998 Assistentin am Institut für Mathematik/Statistik HSG
1991 – 1992 Umweltphysikerin bei Suiselectra, Basel
Wesentliche Interessenverbindungen
  • Verwaltungsratsmitglied
  • Clean Energy Infrastructure Switzerland 3GP AG, Basel
  • Clean Energy Infrastructure Switzerland 3 KmGK, Basel
  • Renera AG, Basel
  • Mobimo Holding AG, Luzern
  • Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit SGH, Zürich
  • Vizepräsidentin Stiftungsrat
  • Stiftung Sympany Krankenkasse und alle Tochtergesellschaften, Basel
  • Stiftungsratsmitglied
  • Pensionskasse Stadt Luzern, Luzern
  • Mitglied Anlageausschuss Stilllegungs-/Entsorgungsfonds CH Kernkraftwerke, Bern

Prof. Dr. Andreas Dietrich

VR-Mitglied und Vorsitz Risiko- und Strategieausschuss

2015 Wahl in den VR
Jahrgang 1976, Schweizer, wohnhaft in Richterswil ZH

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Haupttätigkeit

Institutsleiter und Leiter Kompetenzzentrum «Financial Services Management» sowie Professor für Banking und Finance am Institut für Finanzdienstleistungen der Hochschule Luzern

Ausbildung
  • Dr. oec. HSG
  • Professor für Banking und Finance
Erfahrung, Berufspraxis
Seit 2008 Dozent/Professor an der Hochschule Luzern – Wirtschaft
2006 – 2007 Forschungsaufenthalt an der DePaul University, Finance Department, Chicago
2003 – 2006 Assistent am Schweizerischen Institut für Banken und Finanzen, HSG
2001 – 2003 Unternehmensberater im Finanzdienstleistungssektor bei Deloitte Consulting
Wesentliche Interessenbindungen
  • Institutsleiter IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft, Zug
  • Geschäftsführer Verein Institut für Finanzdienstleistungen Zug (VIFZ), Zug
  • Vorstandsmitglied swissVR, Zug
  • Gesellschafter Dietrich BaBe GmbH, Richterswil
  • Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Dr. Erica Dubach Spiegler

VR-Mitglied und Mitglied Risiko- und Strategieausschuss

2023 Wahl in den VR
Jahrgang 1969, Schweizerin, wohnhaft in Zürich

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Tätigkeit

Abteilungsleiterin Digitale Transformation und IKT-Lenkung Bundeskanzlei, Bern

Ausbildung
  • Dr. sc. Information Management, ETH Zürich
  • Master of Science in Software Engineering, DePaul University, Chicago
  • Bachelor of Science in Computer Science, University of Iowa
Erfahrung, Berufspraxis
Seit 2022  Verwaltungsrätin Die Mobiliar Genossenschaft, Bern
2019 – 2020 Geschäftsleitungsmitglied Republik, Zürich
2015 – 2020 Bankrätin Basellandschaftliche Kantonalbank, Liestal
2012 – 2021 Gründerin Dubach Digital Strategy, Zürich
Wesentliche Interessenbindungen
  • Abteilungsleiterin Digitale Transformation und IKT-Lenkung Bundeskanzlei, Bern
  • Verwaltungsratsmitglied Schweizerische Mobiliar Genossenschaft, Bern
  • Inhaberin Dubach Spiegler Digital Strategy, Zürich

Andreas Emmenegger

VR-Mitglied und Vorsitz Prüfungs- und Finanzausschuss

2016 Wahl in den VR
Jahrgang 1966, Schweizer, wohnhaft in Luzern

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Tätigkeit

CFO und CBO von Swiss Rockets AG, Basel

Ausbildung
  • Betriebsökonom der Hochschule Luzern – Wirtschaft
  • Global Executive MBA der IESE Business School, Barcelona
Erfahrung, Berufspraxis
2023 – 2024 CFO und Mitglied Geschäftsleitung, Owkin (Switzerland) Sàrl, Genève
2006 – 2022 CFO Molecular Partners AG, Schlieren-Zürich
2006 – 2007 Head Finance Strategic Alliance, F. Hoffmann-La Roche Ltd, Basel
2005 – 2006 CFO und Mitglied Geschäftsleitung, Glycart biotechnology AG, Schlieren-Zürich
2000 - 2003 CFO und Mitglied Konzernleitung, The Fantastic Corporation, Zug
1997 – 2000 CFO und Mitglied Konzernleitung, Interroll Holding AG, S. Antonino TI
1992 – 1996 Controller und M&A, Dräger Beteiligungen AG, Zug
1987 – 1989 Börsenhandel, Banque Privée Ferrier-Lullin & Cie SA, Genève
Wesentliche Interessenbindungen
  • Mitinhaber und Mitbegründer TargImmune Therapeutics AG, Basel
  • Mitinhaber, Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsleitungsmitglied (CFO und CBO) der Swiss Rockets AG und deren Tochtergesellschaften, Basel

Marc Gläser

VR-Mitglied, Mitglied Prüfungs- und Finanzausschuss sowie Personal- und Vergütungsausschuss

2023 Wahl in den VR
Jahrgang 1968, Schweizer, wohnhaft in Baar ZG

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Tätigkeit

CEO Stöckli Swiss Sports AG, Malters LU

Ausbildung

lic. oec. HSG (Vertiefung «Finance and Accounting»)

Erfahrung, Berufspraxis
Seit 2014 CEO Stöckli Swiss Sports AG, Malters
2012 – 2014 Managing Director Maurice Lacroix SA, Biel/Saignelégier
2008 – 2012 International Sales Director, Maurice Lacroix SA, Biel/Saignelégier
2005 – 2007 CEO WOGG AG, Baden
2001 – 2004 International Marketing Director, Maurice Lacroix SA, Biel/Saignelégier
1997 – 2001 Marketing bei Unilever und Feldschlösschen
Wesentliche Interessenbindungen
  • CEO und Mitinhaber Stöckli Swiss Sports AG, Malters
  • Vorstandsmitglied IHZ Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Luzern

Roger Studer

VR-Mitglied und Mitglied Risiko- und Strategieausschuss

2021 Wahl in den VR
Jahrgang 1967, Schweizer, wohnhaft in Pfäffikon SZ

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Tätigkeit

Unternehmer und Verwaltungsrat

Ausbildung
  • MBA Universität Bern, Institut für Finanzmanagement, und University of Rochester, N.Y., USA
  • Eidg. Finanz- und Anlageexperte/Certified International Wealth Manager (CIWM), AZEK
  • Europäisch und eidg. dipl. Finanzanalytiker und Vermögensverwalter/Certified International Investment Analyst (CIIA), IFA
  • Kant. dipl. Betriebsökonom Kanton Zürich (KSZ)
Erfahrung, Berufspraxis
2000 – 2019 Bank Vontobel AG, Zürich, ab 2008 Leiter Investment Banking und Mitglied Group Executive Management der Vontobel-Gruppe
1999 Head Quantitative Asset Allocation, Rentenanstalt/Swiss Life, Zürich
1997 – 1999 Marktverantwortlicher Gruppenleiter, Mitglied des Investmentkomitees, DG-Bank (Schweiz) AG, Zürich
1984 – 1996 Diverse Positionen, Wertpapierhandel, Derivate, Vermögensverwaltung, Bank J. Vontobel & Co. AG, Zürich
Wesentliche Interessenbindungen
  • Verwaltungsratspräsident und Inhaber/Mitinhaber folgender Unternehmen:
  • Studer Family Office AG, Pfäffikon SZ
  • SFOA AG, Pfäffikon SZ
  • SFOT AG, Pfäffikon SZ
  • SFOG AG, Pfäffikon SZ
  • Helveteq AG, Pfäffikon SZ
  • Createq AG, Pfäffikon SZ
  • Seven Roses GmbH, Zollikon

Nicole Willimann Vyskocil

VR-Mitglied und Mitglied Prüfungs- und Finanzausschuss

2021 Wahl in den VR
Jahrgang 1968, Schweizerin, wohnhaft in Meggen LU

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

Aktuelle berufliche Haupttätigkeit

Selbständige Rechtsanwältin, ADLEGEM Rechtsanwälte, Luzern
Vorsitzende der Geschäftsführung der Ernst von Siemens Musikstiftung, Zug

Ausbildung
  • lic. iur. Universität Freiburg
  • Anwaltspatent
  • TEP (Trust and Estate Practitioner)
Erfahrung, Berufspraxis
Seit 2020 Selbständige Rechtsanwältin, ADLEGEM Rechtsanwälte, Luzern
2013 – 2020 Mitglied Geschäftsführung, Ernst von Siemens Musikstiftung, Zug
1998 – 2020 Diverse Funktionen (ab 2008 Partnerin, ab 2012 Leiterin Rechtsberatung Zentralschweiz), KPMG AG, Zug und Luzern
Wesentliche Interessenbindungen
  • Inhaberin und Verwaltungsratspräsidentin Orfist AG, Zug
  • Gesellschafterin EWO Kanzlei GmbH, Luzern
  • Geschäftsleitungs-Vorsitzende Ernst von Siemens Musikstiftung, Zug/Luzern
  • Stiftungsratsmitglied Blutspendedienst Zentralschweiz (SRK), Luzern
  • Paritätisches Kommissionsmitglied HEV bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Kantons Luzern, Luzern

Statutarische Regeln bezüglich zulässiger Tätigkeiten

Die maximale Anzahl der weiteren Mandate der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt gemäss Artikel 18 Absatz 2 der Statuten1):

  • 5 Mandate in börsenkotierten Gesellschaften; und
  • 10 Mandate in nicht börsenkotierten Gesellschaften oder in anderen Rechtseinheiten

Als Mandate gelten Mandate in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten ebenfalls als ein Mandat.

Keine Beschränkungen bestehen bei der Anzahl von Mandaten bei Rechtseinheiten, die durch die Luzerner Kantonalbank kontrolliert werden, sowie bei Mandaten in Vereinen, Stiftungen und Familienstiftungen ohne wirtschaftlichen Zweck sowie Personalfürsorgestiftungen. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfüllen die statutarischen Regeln. Es bestehen derzeit bei der LUKB keine gegenseitigen Einsitznahmen von Verwaltungsräten in kotierten Gesellschaften.

1) https://www.lukb.ch/statuten

Nominierung und Auswahl

Der Verwaltungsrat definiert die erforderlichen Kompetenzen in detaillierten Anforderungsprofilen für die VR-Sitze. Die Anforderungen umfassen neben spezifischen Fachkenntnissen auch weitere Kompetenzen sowie Persönlichkeitskriterien wie Geschlecht und Berufserfahrung. Weitere Muss-Anforderungen sind die zeitliche Verfügbarkeit, eine einwandfreie Reputation sowie die Einhaltung sämtlicher Unabhängigkeitskriterien.

Gemäss den Statuten1) der Luzerner Kantonalbank gelten die folgenden Kriterien in Bezug auf die Nominierung und Auswahl der VR-Mitglieder:

  • Minderheitsaktionärinnen und Minderheitsaktionäre haben Anspruch auf angemessene Vertretung im Verwaltungsrat.
  • Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen über Initiative, Unabhängigkeit, Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge sowie allgemeine Kenntnisse des Bankgeschäfts verfügen.

Die LUKB konkretisiert zusätzlich die Anforderungen wie folgt:

  • Der Verwaltungsrat hat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendigen und regulatorisch vorgeschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Fachkenntnisse, Erfahrung und zeitliche Verfügbarkeit, aufzuweisen.
  • Innerhalb des Verwaltungsrat-Gremiums sollen insbesondere Finanzbranchenkenntnis, Erfahrung in Unternehmensführung und im politischen Geschehen ausreichend vorhanden sein.
  • Der Verwaltungsrat soll in seiner Mehrheit eine genügende Vertrautheit mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen sowie dem Unternehmertum und der Bevölkerung im Kanton Luzern aufweisen.
  • Die Interessen der Minderheitsaktionärinnen und -aktionäre müssen angemessen vertreten sein.
  • Es wird erwartet, dass beide Geschlechter mindestens zu je 30 % im Verwaltungsrat vertreten sind, ansonsten hat der Verwaltungsrat die Abweichung zu begründen.

Der Suchprozess für die Mitglieder des Verwaltungsrates wird durch den Personal- und Vergütungsausschuss geführt, welcher durch ein externes Executive-Search-Unternehmen begleitet werden kann. In einem mehrstufigen Verfahren werden potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten evaluiert. Die Erfüllung des Anforderungsprofils steht im Auswahlprozess im Vordergrund. Der Personal- und Vergütungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat eine oder mehrere Personen zur Wahl vor, die sich dem Verwaltungsrat persönlich vorstellen.

Die Nomination von Mitgliedern des Verwaltungsrates setzt im Weiteren die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gemäss Bankengesetz2) Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit der Bankenverordnung3) Artikel 8a Absatz 2 voraus. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Generalversammlung.

In Bezug auf die Nominierungs- und Auswahlverfahren für die Ausschüsse des Verwaltungsrates hat der Personal- und Vergütungsausschuss zudem folgende Aufgaben:

  • Nomination der Mitglieder der Ausschüsse des Verwaltungsrates zuhanden des Verwaltungsrates
  • Vorbereitung der Anträge des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die Wahl und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
1) https://www.lukb.ch/statuten
2) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/51/117_121_129/de
3) https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/804/de

Wahl und Amtszeit

Gemäss Artikel 17 der Statuten1) der Luzerner Kantonalbank besteht der Verwaltungsrat aus sieben bis neun Mitgliedern. Dabei werden Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, wobei ein Jahr den Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung zur nächsten umfasst.

Die Statuten1) lassen offen, ob die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates an der Generalversammlung einzeln oder in globo erfolgt. Die Mitglieder sind wiederwählbar, und die maximale Amtsdauer beträgt 15 Jahre. In jedem Fall scheiden diejenigen Mitglieder, die das 72. Altersjahr vollendet haben, auf die nächstfolgende Generalversammlung aus dem Verwaltungsrat aus.

Die Regeln in den Statuten1) über die Ernennung des Präsidenten oder der Präsidentin, der Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters stimmen mit den gesetzlichen Bestimmungen überein.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten

Interne Organisation

Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Luzerner Kantonalbank ist für die Geschäftsstrategie verantwortlich. Er legt die strategischen, organisatorischen und finanzplanerischen Grundsätze fest und genehmigt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement (Risikopolitik). Der Verwaltungsrat ernennt und beaufsichtigt unter anderem die Geschäftsleitung der Gesellschaft. Ausserdem bereitet er die Generalversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Es bestehen dazu ein Organisations- und Geschäftsreglement1) sowie eine Kompetenzordnung, wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG)3) der Schweizer Börse sowie dem FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) relevanten Punkte in diesem Bericht enthalten sind.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
3) https://www.ser-ag.com/de/topics/corporate-reporting.html
4) https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/

Arbeitsweise des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat trifft sich so oft, wie es die Geschäfte erfordern. Der Verwaltungsrat kann seine Beschlüsse fassen: (a) an einer Sitzung mit Tagungsort, (b) unter Verwendung elektronischer Mittel, (c) auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Im Fall der Beschlussfassung auf elektronischem Weg ist keine Unterschrift erforderlich. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Festlegung des Verwaltungsrates. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der absoluten Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid. Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel offen, sofern nicht ein Mitglied die geheime Abstimmung verlangt. Der oder die Vorsitzende ordnet das offene, schriftliche oder elektronische Abstimmungs- und Wahlverfahren an. Beschlüsse des Verwaltungsrates auf dem schriftlichen Weg auf Papier oder in elektronischer Form werden mit der Mehrheit seiner Mitglieder gültig gefasst (Zirkularbeschlüsse). In der Regel nimmt die Geschäftsleitung als Ganzes oder mit einzelnen Mitgliedern an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil. Bei einigen Traktanden tagt der Verwaltungsrat ohne Beisein der Geschäftsleitung. Je nach traktandiertem Geschäft kann der Verwaltungsrat weitere Personen oder auch Sachverständige zu den Sitzungen einladen.

Verwaltungsratspräsidium

Der Verwaltungsrat wird geführt durch:

  • Markus Hongler, Präsident
  • Dr. Martha Scheiber, Vizepräsidentin

Der Verwaltungsratspräsident übt den Vorsitz über das Gesamtgremium aus und vertritt das Oberleitungsorgan nach innen und aussen. Insbesondere:

  • Einberufung, Organisation und Leitung der Generalversammlung und Leitung der Verwaltungsratssitzungen
  • Teilnahme als Gast an den Sitzungen der Ausschüsse nach Ermessen und unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben
  • Koordination und Überwachung der Verwaltungsratsbeschlüsse und Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Verwaltungsrates
  • Als direkter Vorgesetzter führt er einen regelmässigen Austausch mit dem CEO und ist zudem sein primärer Ansprechpartner
  • Pflegt einen regelmässigen Austausch mit dem Finanzdirektor des Kantons Luzern bzw. dem Regierungsrat

Das Vizepräsidium wird vom Verwaltungsrat gewählt und nimmt die Stellvertretung des Verwaltungsratspräsidiums wahr. Darüber hinaus sind dem Vizepräsidium keine spezifischen Aufgaben zugeteilt.

Verwaltungsratssitzungen im Jahr 2024

Der Verwaltungsrat tagte im Jahr 2024 insgesamt zwölf Mal (davon vier ausserordentliche Sitzungen) und fasste sieben Zirkularbeschlüsse.

Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug 4.75 Stunden. Der Sekretär des Verwaltungsrates führte Protokoll über die Sitzungen.

Teilnahme Verwaltungsräte an den VR-Sitzungen

Ordentliche Sitzungen

Ausserordentliche Sitzungen2)

Markus Hongler (VR-Präsident)

8/8

100 %

4/4

100 %

Dr. Martha Scheiber (VR-Vizepräsidentin)

8/8

100 %

4/4

100 %

Prof. Dr. Andreas Dietrich

8/8

100 %

4/4

100 %

Dr. Erica Dubach Spiegler

7/8

88 %

4/4

100 %

Andreas Emmenegger

7/8

88 %

4/4

100 %

Marc Gläser

8/8

100 %

4/4

100 %

Roger Studer

8/8

100 %

4/4

100 %

Nicole Willimann Vyskocil

8/8

100 %

3/4

75 %

Stefan Portmann1)

2/2

100 %

1/3

33 %

1)Teilnahme bis Austritt aus dem Verwaltungsrat anlässlich GV vom 15. April 2024

2)Die Teilnahme an den a.o. Sitzungen hat oftmals informativen Charakter und ist freiwillig.

Verwaltungsratsausschüsse

Gemäss Statuten können Ausschüsse des Verwaltungsrates gebildet werden. Derzeit bestehen ein Personal- und Vergütungsausschuss, ein Prüfungs- und Finanzausschuss sowie ein Risiko- und Strategieausschuss. Pro Ausschuss besteht je ein separates Reglement. In der nachfolgenden Tabelle sind die relevanten Informationen zusammengefasst.

Aufgaben Verwaltungsratsausschüsse

Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR)

Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR)

Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR)

Rechtliche Vorgaben

Die Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei dessen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Artikel 716a Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts1). Sie üben ihre Aufgaben für den ganzen Konzern LUKB aus.

Aufgaben im Rahmen der Kompetenzordnung

  • Vorbereitung von Beschlüssen des Verwaltungsrates und Treffen von Umsetzungsentscheiden
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Festsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
  • Vorbereitung der Anträge des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie über die Wahl und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, der Mitglieder des VA-VR und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Erstellung des Vergütungsberichts
  • Jährliches Festlegen der Salärpolitik für das LUKB-Personal im Sinne eines Umsetzungsentscheides
  • Erstellung Pflichtenhefte für Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsfunktionen und Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
  • Auswahl und Nomination von neuen Mitgliedern des Verwaltungsrates (Voraussetzung Bewilligung FINMA)
  • Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates
  • Nomination von VR-Mitgliedern für die Wahl in die einzelnen Verwaltungsratsausschüsse
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Ernennung und Entlassung des CEO und der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Festlegung der strategischen Personalpolitik für die Mitarbeitenden der Bank
  • Erlass und Überwachung von Regeln zu Eigengeschäften und Interessenkonflikten bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

  • Vorbereitung von Beschlüssen des Verwaltungsrates und Treffen von Umsetzungsentscheiden
  • Beurteilung der Budget- und Finanzplanung
  • Erfüllung der Prüfungsaufgaben eines «Audit Committee» gemäss den Corporate-Governance-Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice»2) und des FINMA-Rundschreibens 2017/01 «Corporate Governance – Banken»3)
  • Antragstellung an den Verwaltungsrat für die Buchungs- und Bewertungsgrundsätze als Basis für die finanzielle Berichterstattung
  • Durchführung einer kritischen Beurteilung der finanziellen Berichterstattung sowie Antragstellung an den Verwaltungsrat
  • Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen und internen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften
  • Besprechung der Finanzabschlüsse und Qualität der zugrunde liegenden Rechnungslegungsprozesse mit dem CEO und dem CFO sowie bei Bedarf mit der Prüfgesellschaft und dem Leiter der internen Revision
  • Überwachung und Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS) im Bereich der finanziellen Berichterstattung sowie der Compliance-Funktion auf Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit
  • Überwachung und Beurteilung der Aktivitäten der internen Revision
  • Beurteilung, inwieweit die Tätigkeiten der Prüfgesellschaft und deren Zusammenwirken mit der internen Revision angemessen und wirksam sind
  • Vorbereitung Vergabe Prüfmandate sowie Wahl und Abberufung der Prüfgesellschaft

  • Vorbereitung von Beschlüssen des Verwaltungsrates und Treffen von Umsetzungsentscheiden
  • Erfüllung der vom Verwaltungsrat delegierten Vorbereitungsaufgaben im Bereich des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement (Risikopolitik) sowie Überwachungstätigkeiten im Bereich der Risikokontrolle
  • Konkretisierung von Vorgaben der Risikopolitik und Verabschiedung der entsprechenden Subpolitiken
  • Kritische Beurteilung der Risikoexposition des Stammhauses und des Konzerns; Überwachung der Umsetzung der Risikostrategien, insbesondere bezüglich Risikotoleranz und Risikolimiten. Dies beinhaltet auch die Überwachung des Managements der Cyberrisiken
  • Überwachung und Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS) auf Funktionsmässigkeit und Zweckmässigkeit mit Ausnahme der finanziellen Berichterstattung sowie der Compliance-Funktion
  • Periodische Würdigung der Kapital- und Liquiditätsplanung
  • Pflegen von periodischen Aussprachen mit dem CEO, dem CFO, dem Leiter der Risiko-Funktion, der internen Revision und der Prüfgesellschaft
  • Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen bezüglich der Unternehmensstrategie zuhanden des Verwaltungsrates, Überwachung der strategischen Risiken

1)https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22

2)https://economiesuisse.ch/de/publikationen/swiss-code

3)https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/

Personelle Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungsratsausschüsse

Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR)

Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR)

Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR)

Vorgaben zur Zusammensetzung der Ausschüsse

  • Drei unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrates, die durch die Generalversammlung gewählt werden
  • Der Verwaltungsrat bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
  • Der Präsident oder die Präsidentin des Verwaltungsrates kann nicht den Vorsitz führen

  • Drei unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrates, die vom Verwaltungsrat ernannt werden
  • Der Verwaltungsrat bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
  • Der Präsident oder die Präsidentin des Verwaltungsrates kann nicht Mitglied sein

  • Drei unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrates, die vom Verwaltungsrat ernannt werden
  • Der Verwaltungsrat bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
  • Der Präsident oder die Präsidentin des Verwaltungsrates kann nicht Mitglied sein

Personelle Zusammensetzung

  • Dr. Martha Scheiber, Vorsitz
  • Marc Gläser, Mitglied
  • Markus Hongler, Mitglied

  • Andreas Emmenegger, Vorsitz
  • Marc Gläser, Mitglied
  • Nicole Willmann Vyskocil, Mitglied

  • Prof. Dr. Andreas Dietrich, Vorsitz
  • Dr. Erica Dubach Spiegler, Mitglied
  • Roger Studer, Mitglied

Beschlussfähigkeit

  • Mindestens 2 Mitglieder müssen, im Normalfall physisch, anwesend sein
  • Die Sitzung kann ausnahmsweise auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden

Beschlussfassung

  • Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst
  • Es wird offen abgestimmt
  • Bei Anwesenheit von nur 2 Mitgliedern ist Einstimmigkeit notwendig
  • Die Ausschüsse des Verwaltungsrates können ihre Beschlüsse an einer Sitzung mit Tagungsort, unter Verwendung von elektronischen Mitteln oder auf dem schriftlichen Weg auf Papier oder in elektronischer Form fassen, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Im Falle der Beschlussfassung auf elektronischem Weg ist keine Unterschrift erforderlich. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Festlegung des Verwaltungsrates
  • Beschlüsse der Ausschüsse des Verwaltungsrates auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form werden mit der Mehrheit seiner Mitglieder gefasst

Protokolle

  • Der oder die Vorsitzende bestimmt den Protokollführer
  • Die Protokolle der einzelnen Ausschüsse sind allen Mitgliedern des Verwaltungsrates zugänglich

Orientierung

  • An den Verwaltungsratssitzungen orientieren die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse über wesentliche Vorkommnisse
  • In Fällen von besonderer Wichtigkeit oder Dringlichkeit orientieren die Ausschuss-Vorsitzenden die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrates und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates sofort

Übrige Sitzungsteilnehmende (mit beratender Stimme)

  • In der Regel CEO und Leiterin Personal
  • Je nach traktandiertem Geschäft können weitere Personen oder auch externe Sachverständige zu den Sitzungen eingeladen werden

  • In der Regel CEO, CFO und Leiter interne Revision
  • Je nach traktandiertem Geschäft können die Prüfgesellschaft sowie weitere Personen oder auch externe Sachverständige zu den Sitzungen eingeladen werden

  • In der Regel CEO, CFO und Leiter Risiko-Funktion
  • Je nach traktandiertem Geschäft können weitere Personen oder auch externe Sachverständige zu den Sitzungen eingeladen werden

Verwaltungsrats-Ausschusssitzungen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 tagten die Verwaltungsratsausschüsse insgesamt 16 Mal und es wurden total 33 Zirkularbeschlüsse gefasst.

Übersicht VR-Ausschusssitzungen

Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR)

Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR)

Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR)

Minimalzahl an Sitzungen pro Jahr

Mindestens 4 Sitzungen

Mindestens 4 Sitzungen, wovon mindestens 1 pro Quartal

Mindestens 4 Sitzungen, wovon mindestens 1 pro Quartal

Total Sitzungen im Jahr 2024

4

7

5

Durchschnittliche Dauer der ordentlichen Sitzungen 2024 in Stunden

2.75

3

3.75

Anzahl Zirkulationsbeschlüsse

9

5

19

Beizug externe Sachverständige; Themen 2024

Keine

Keine

zeb (Strategie-Review 2025)

Teilnahme Verwaltungsräte an den VR-Ausschusssitzungen

VA-VR

Ordentliche Sitzungen

Ausserordentliche Sitzungen3)

Dr. Martha Scheiber (Vorsitz)

4/4

100 %

2/2

100 %

Markus Hongler

4/4

100 %

2/2

100 %

Marc Gläser1)

2/2

100 %

1/1

100 %

Stefan Portmann2)

2/2

100 %

1/1

100 %

PA-VR

Ordentliche Sitzungen

Ausserordentliche Sitzungen3)

Andreas Emmenegger (Vorsitz)

7/7

100 %

1/1

100 %

Marc Gläser

7/7

100 %

1/1

100 %

Nicole Willimann Vyskocil

7/7

100 %

1/1

100 %

RA-VR

Ordentliche Sitzungen

Ausserordentliche Sitzungen3)

Prof. Dr. Andreas Dietrich (Vorsitz)

5/5

100 %

1/1

100 %

Dr. Erica Dubach Spiegler

5/5

100 %

0/1

0 %

Roger Studer

5/5

100 %

1/1

100 %

1)Teilnahme ab Wahl in den VA-VR-Ausschuss anlässlich GV vom 15. April 2024

2)Teilnahme bis Austritt aus dem Verwaltungsrat anlässlich GV vom 15. April 2024

3)Die Teilnahme an den a.o. Sitzungen hat oftmals informativen Charakter und ist freiwillig.

Leistungsbeurteilung des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse

Im Sinne einer Beurteilung seiner Tätigkeit führt der Verwaltungsrat auf Stufe des Gesamtgremiums sowie der jeweiligen Ausschüsse jährlich eine Selbstevaluation durch. Beurteilt werden die Organisation und Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse sowie die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Darüber hinaus bildet die Wirksamkeit von Überwachung und Kontrolle (auch in Bezug auf das Management der Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsrisiken) einen Schwerpunkt dieser Selbstbeurteilung.

Die Beurteilung erfolgt anhand eines detaillierten elektronischen Fragebogens, den jedes Mitglied des Verwaltungsrates ausfüllt. Auch die Sicht der Geschäftsleitung wird anhand eines separaten elektronischen Fragebogens erhoben. Die Ergebnisse der Umfragen werden intern schriftlich festgehalten und im Verwaltungsrat sowie in den jeweiligen betreffenden Ausschüssen besprochen. Bei Bedarf werden Massnahmen mit Terminen und Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung abgeleitet. Die Erledigung der Pendenzen erfolgt durch Traktandierung der entsprechenden Themen im Rahmen der Arbeit des Verwaltungsrates.

Die im Jahr 2024 durchgeführte Selbstbeurteilung führte zu keinen Massnahmen.

Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Das Organisations- und Geschäftsreglement1) legt die Organisation der Organe, deren Verantwortungs- und Kompetenzrahmen sowie die Grundsätze der Geschäftstätigkeit als Bank fest. Im Weiteren bestehen eine detaillierte Kompetenzordnung für Konzern und Stammhaus sowie ein separates Reglement für die Geschäftsleitung, wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der RLCG3) der Schweizer Börse sowie die in den FINMA- Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) und 2016/01 «Offenlegung – Banken» relevanten Informationen in diesem Bericht enthalten sind. Die Kompetenz zur operativen Geschäftsführung ist gemäss den Vorgaben des Bankengesetzes5) für Konzern und Stammhaus Luzerner Kantonalbank an die Geschäftsleitung delegiert.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
3) https://www.ser-ag.com/de/topics/corporate-reporting.html
4) https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/
5) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/51/117_121_129/de

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Interne Steuerung und Kontrolle der Bank

Die LUKB verfügt über ein ausgebautes und standardisiertes Management Information System (MIS), das dem Verwaltungsrat zur Erfüllung der Aufsichtspflicht und zur Überprüfung der an die Konzernleitung übertragenen Kompetenzen dient. Vierteljährlich erhält der Verwaltungsrat eine Kurzfassung des Konzernabschlusses mit Budget- und Vorjahresvergleich und die Risikoberichte. Dabei erfolgt ein Vergleich der aktuellen Situation mit den dazugehörenden Limiten. Die dazu verwendeten Systeme und Methoden sind im Anhang des Finanzberichts 2024 im Kapitel «Risikomanagement» dargestellt. Der Prüfungs- und Finanzausschuss und der Präsident des Verwaltungsrates erhalten die Monatsabschlüsse des Konzerns und des Stammhauses sowie quartalsweise einen detaillierten Bericht mit Budget- und Vorperiodenvergleich für den Konzern und die einzelnen Unternehmensbereiche. Die LUKB verfügt des Weiteren über ein internes Kontrollsystem (IKS), das der Sicherstellung des ordentlichen Betriebs dient. Der Verwaltungsrat lässt sich anhand der implementierten Systeme und Prozesse periodisch über relevante Tatsachen, Ereignisse und Entwicklungen informieren.

Der CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung rapportieren an den Sitzungen des Verwaltungsrates über den operativen Geschäftsgang in ihren Departementen. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat über die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrates ohne Zeitverzug informiert.

Die LUKB verfügt über die unabhängigen Funktionen Risikokontrolle und Compliance. Aufgrund der durch den Verwaltungsrat festgelegten Organisation informiert sich der Prüfungs- und Finanzausschuss regelmässig bei den internen Funktionsträgern über die Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung regulatorischer Vorschriften. Die Compliance-Funktion ist berechtigt, direkt an den Prüfungs- und Finanzausschuss zu rapportieren. Zudem kann sie von allen Mitarbeitenden im Falle von Interessenkonflikten, die mit den vorgesetzten Stellen nicht bereinigt werden können, jederzeit unter Diskretionsschutz direkt kontaktiert werden (z.B. als Whistleblower).

Die Funktionen Risikokontrolle sowie Compliance erstellen periodisch umfassende Berichte über die Ergebnisse ihrer Arbeiten zuhanden des Risiko- und Strategieausschusses bzw. des Prüfungs- und Finanzausschusses des Verwaltungsrates sowie des gesamten Verwaltungsrates.

Interne Revision

Der Verwaltungsrat und insbesondere der Prüfungs- und Finanzausschuss werden in ihrer Tätigkeit von der unabhängigen internen Revision und von der Prüfgesellschaft unterstützt. Die interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Es findet ein laufender Austausch in Bezug auf die Risikoeinschätzung und -situation zwischen der internen Revision und der Prüfgesellschaft statt. Sowohl die interne Revision als auch die Prüfgesellschaft führen eine eigenständige Risikoanalyse durch. Der Verwaltungsrat verabschiedet die Jahresplanung der internen Revision. Die Prüfleistungen der internen Revision und der Prüfgesellschaft werden unter Wahrung der jeweiligen Aufgaben koordiniert. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates überwacht die Aktivitäten der internen Revision. Die Arbeitsweise der internen Revision ist in einem separaten Reglement geregelt. Die Prüfungsergebnisse der internen Revision werden laufend an den Sitzungen des Prüfungs- und Finanzausschusses behandelt. Zudem erstellt die interne Revision einen jährlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Verwaltungsrates.

Externe Prüfgesellschaft

Die Prüfgesellschaft erstellt den umfassenden Bericht der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (gemäss Schweizerischem Obligationenrecht1) Artikel 728b Absatz 1) sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der umfassende Bericht umfasst das Geschäftsjahr und wird an den Verwaltungsrat adressiert. Der Bericht über die Aufsichtsprüfung umfasst das Kalenderjahr und wird an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) adressiert. Beide Berichte werden im Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates im Beisein der Prüfgesellschaft behandelt.

1) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22