Bericht 2024 über nichtfinanzielle Belange nach Artikel 964a bis c Obligationenrecht
Im vorliegenden Nachhaltigkeits- und Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht die LUKB den Bericht über nichtfinanzielle Belange gemäss den Anforderungen der Artikel 964a bis c des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Zu den nichtfinanziellen Belangen gehören die Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption.
Im Rahmen der Berichterstattung über Umweltbelange berichtet die LUKB gestützt auf diesen gesetzlichen Vorgaben detailliert über Klimabelange gemäss den Anforderungen der bundesrätlichen Verordnung über die Klimaberichterstattung und den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
OR-Index
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Kapiteln des Nachhaltigkeits- und des Geschäftsberichts 2024 der LUKB die Informationen gemäss Artikel 964a bis c des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) zu finden sind.
Klimaberichterstattungs-/TCFD-Index
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Kapiteln des Nachhaltigkeits- und des Geschäftsberichts 2024 der LUKB die Informationen gemäss den Anforderungen der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange und den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu finden sind.
Bestimmung in der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange | Kapitel im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 20241) | |||
Die Berichterstattung über Klimabelange, die sich auf den Bericht «Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures» in der Fassung vom Juni 2017 und den Anhang «Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures» in der Fassung vom Oktober 2021 stützt, umfasst insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen zu den folgenden Themenbereichen: | ||||
Art. 3 Abs. 1 lit. a | Governance | Siehe untenstehende Angaben zum Thema «Governance» | ||
Art. 3 Abs. 1 lit. b | Strategie | Siehe untenstehende Angaben zum Thema «Strategie» | ||
Art. 3 Abs. 1 lit. c | Risikomanagement | Siehe untenstehende Angaben zum Thema «Risikomanagement» | ||
Art. 3 Abs. 1 lit. d | Kennzahlen und Ziele | Siehe untenstehende Angaben zum Thema «Kennzahlen und Ziele» | ||
Die Umsetzung der Empfehlungen nach Art. 3 Abs. 1 lit. b (Strategie) umfasst insbesondere … | ||||
Art. 3 Abs. 3 lit. a | … einen Transitionsplan, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist | |||
Art. 3 Abs. 3 lit. b | … soweit möglich und sachgerecht Angaben in quantitativer Form sowie die Offenlegung der für die Vergleichbarkeit wesentlichen Grundannahmen und verwendeten Methoden und Standards | |||
Soweit möglich und sachgerecht umfasst die Umsetzung der Empfehlungen nach Art. 3 Abs. 1 lit. d (Kennzahlen und Ziele) insbesondere … | ||||
Art. 3 Abs. 4 lit. a | … quantitative CO2-Ziele und gegebenenfalls Ziele betreffend weitere Treibhausgase | |||
Art. 3 Abs. 4 lit. b | … die Angabe sämtlicher Treibhausgasemissionen | THG-Emissionen Scope 1 und 2 THG-Emissionen Scope 3 THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen | ||
Art. 3 Abs. 4 lit. c | … Angaben in quantitativer Form sowie die Offenlegung der für die Vergleichbarkeit wesentlichen Grundannahmen und verwendeten Methoden und Standards | THG-Emissionen Scope 1 und 2 THG-Emissionen Scope 3 THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen Klimastrategie/Klimatransitionsplan | ||
Art. 3 Abs. 5 | Die Berücksichtigung der sektorenspezifischen Orientierungshilfe für Finanzinstitute bei der Umsetzung der Empfehlung nach Art. 3 Abs. 1 lit. d umfasst vorwärtsschauende, szenarienbasierte Klimaverträglichkeits-Analysen. | |||
Art. 3 Abs. 6 | Der Nachweis der Wirksamkeit der vom Unternehmen ergriffenen Massnahmen im Zusammenhang mit den Klimabelangen kann im Rahmen einer qualitativen oder einer quantitativen Gesamtbeurteilung erfolgen. | THG-Emissionen Scope 1 und 2 THG-Emissionen Scope 3 THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen Energieeinsparungen Umweltbeitrag aus Nutzung öV | ||
Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) | Kapitel im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 20241) | |||
Die TCFD empfiehlt, im Wesentlichen die folgenden Inhalte zu beschreiben: | ||||
Governance | ||||
Empfehlungen S. 19, a. Governance, Offenlegung a) | Aufsicht des Verwaltungsrates über klimabezogene Risiken und Chancen | Management der Nachhaltigkeit | Verwaltungsrat Management der Nachhaltigkeit | Verwaltungsratsausschüsse Management der Nachhaltigkeit | Berichterstattung | ||
Empfehlungen S. 19, a. Governance, Offenlegung b) | Rolle der Geschäftsleitung bei der Beurteilung und Handhabung klimabezogener Risiken und Chancen | Management der Nachhaltigkeit | Geschäftsleitung Management der Nachhaltigkeit | Berichterstattung | ||
Strategie | ||||
Empfehlungen S. 20, b. Strategie, Offenlegung a) | Kurz-, mittel- und langfristige klimabezogene Risiken und Chancen, welche die Organisation identifiziert hat | |||
Empfehlungen S. 20, b. Strategie, Offenlegung b) | Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf Geschäft, Strategie und Finanzplan | |||
Empfehlungen S. 21, b. Strategie, Offenlegung c) | Resilienz (Widerstandsfähigkeit) der Strategie gegenüber verschiedenen Klimaszenarien (u.a. Szenario 2 °C oder weniger) | |||
Risikomanagement | ||||
Empfehlungen S. 21, c. Risikomanagement, Offenlegung a) | Prozesse, mit denen die Organisation klimabezogene Risiken identifiziert und beurteilt | |||
Empfehlungen S. 21, c. Risikomanagement, Offenlegung b) | Prozesse der Organisation zur Handhabung klimabezogener Risiken | |||
Empfehlungen S. 22, c. Risikomanagement, Offenlegung c) | Art und Weise, wie die Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung und Handhabung klimabezogener Risiken in das allgemeine Risikomanagement der Organisation integriert sind | Risikomanagement Management der Nachhaltigkeit | Risiko-Funktion Management der Nachhaltigkeit | Berichterstattung | ||
Zusätzlich empfiehlt die TCFD die folgenden Offenlegungen: | ||||
Kennzahlen und Ziele | ||||
Empfehlungen S. 22, d. Kennzahlen und Ziele, Offenlegung a) | Kennzahlen, welche die Organisation zur Beurteilung klimabedingter Risiken und Chancen gemäss Strategie und Risikomanagementprozess verwendet | THG-Emissionen Scope 1 und 2 THG-Emissionen Scope 3 THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen Risiken und Chancen | ||
Empfehlungen S. 22, d. Kennzahlen und Ziele, Offenlegung b) | Treibhausgasemissionen Scope 1, Scope 2 und gegebenenfalls Scope 3 und die damit verbundenen Risiken | THG-Emissionen Scope 1 und 2 THG-Emissionen Scope 3 THG-Emissionen Scope 3 – finanzierte Emissionen Risiken und Chancen | ||
Empfehlungen S. 22, d. Kennzahlen und Ziele, Offenlegung c) | Zielvorgaben, welche die Organisation zur Handhabung klimabedingter Risiken und Chancen verwendet, und die diesbezüglichen Ergebnisse |
1)Wo nicht anders vermerkt, beziehen sich die Angaben auf das Kapitel «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz» im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht.