Einleitung

Die LUKB erfüllt sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen deutlich. Die Gesamtkapitalquote beträgt bei einem strategischen Zielband von 16 % bis 20 % (aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe: 13.0 %1)) per 31. Dezember 2024 18.5 % (per 31. Dezember 2023: 18.0 %). Die Quote des harten Kernkapitals beträgt per 31. Dezember 2024 13.9 % (per 31. Dezember 2023: 13.4 %). Auch diese Quote übertrifft die LUKB-interne Minimalquote für das harte Kernkapital von 12.0 % (aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe: 8.8 %1)) klar. Die Kennzahlenentwicklung ist im gesamten Jahr 2024 wiederum durch das Ausleihungswachstum und die damit verbundene Zunahme der risikogewichteten Positionen (RWA) begründet. Die Leverage Ratio beträgt per 31. Dezember 2024 7.7 % (per 31. Dezember 2023: 7.6 %). Die durchschnittliche kurzfristige Liquiditätsquote (LCR) beträgt für das 4. bzw. 3. Quartal 2024 148.4 % bzw. 138.4 % bei einer Mindestanforderung gemäss Liquiditätsverordnung (LiqV) von 100 %. Die Finanzierungsquote (NSFR) beträgt per 31. Dezember 2024 126.5 % (per 31. Dezember 2023: 131.7 %).

Die im FINMA-Rundschreiben 2016/01 «Offenlegung – Banken» geforderten Angaben werden mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht erfüllt. Wo die im Rundschreiben verlangten Zahlen und Erläuterungen für die LUKB nicht anwendbar sind (z.B. weil entweder die entsprechenden Geschäftsaktivitäten nicht ausgeübt oder die Standards bzw. Berechnungsansätze und -modelle nicht verwendet werden), werden die entsprechenden Tabellen bzw. Zeilen in den Tabellen nicht dargestellt. Obwohl die LUKB quartalsweise Finanzinformationen offenlegt, kann sie sich im Sinne des Rundschreibens auf eine halbjährliche Offenlegung beschränken. Wo keine anderslautenden Angaben erfolgen, handelt es sich jeweils um die Zahlen für den LUKB-Konzern.

1) Inklusive antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV