Risikobeurteilung gemäss OR

Die LUKB beurteilt periodisch und in angemessenem Umfang konzernweit sämtliche Risikoarten. Dazu zählen auch die Nachhaltigkeitsrisiken, die potenzielle Ereignisse in Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie Unternehmensführung (Governance) umfassen. Diese schliessen auch Risiken im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung der Korruption ein.

Dabei behandelt die LUKB die Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikokategorie, sondern als Treiber für die Kategorien Ausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle, Compliance-, Strategie- sowie Reputationsrisiken.

In die Risikobeurteilung fliessen sowohl die Risiken aus dem eigenen Geschäftsbetrieb und den eigenen Produkten und Dienstleistungen als auch die Risiken, die in der Wertschöpfungskette der LUKB entstehen können, ein.

Mit einem systematischen Risikomanagement kann die LUKB frühzeitig Risiken erkennen und steuern. Dies kann einen positiven Einfluss auf die Ertragslage, die finanzielle Stabilität und die Reputation der LUKB haben. Zudem lässt sich dadurch das Vertrauen der verschiedenen Stakeholder stärken.

Das Kapitel «Risikomanagement» im Anhang zum Finanzbericht Konzern enthält weiterführende Informationen zur Risikopolitik, zur Organisation und Governance im Risikomanagement, zu den einzelnen Risikokategorien sowie zum Umgang mit den Risiken.

Die Ansätze und Massnahmen der LUKB zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Korruption sind im Kapitel «Geschäftsethik und Compliance» beschrieben.

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht beinhaltet zudem erstmals die Berichterstattung über die klimabezogenen Risiken und Chancen nach den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Damit setzt die LUKB die Anforderungen der bundesrätlichen Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange um. Die Informationen zu den vier Bereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele sind in den Kapiteln «Management der Nachhaltigkeit» und «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz» enthalten. In letzterem beschreibt die LUKB ausführlich, welche Klimarisiken sie identifiziert hat und wie sie mit ihnen umgeht. Als Basis dafür hat die LUKB im Jahr 2024 klimabezogene Risiken stärker in ihr konzernweites Risikomanagement integriert. Dafür hat sie verschiedene Grundlagendokumente erstellt, die das methodische und prozessuale Management von klimabezogenen Risiken festlegen. Um die Einwirkungen der Klimarisiken auf die bestehenden Risikokategorien zu identifizieren und zu beurteilen, hat die LUKB ein Risikoinventar zu Klimarisiken erstellt und für wesentliche Risiken weitergehende quantitative Szenarioanalysen durchgeführt.

Basierend auf ihrer konzernweit durchgeführten Risikobeurteilung stuft die LUKB zum Stichtag 31. Dezember 2024 ihre Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption insgesamt als unbedeutend ein.

Die LUKB verfolgt eine langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik, mit dem Ziel, einen hohen Nutzen für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Luzern zu schaffen. Als Marktführerin im Wirtschaftsraum Luzern und als bedeutende Arbeitgeberin ist sich die LUKB ihrer besonderen Verantwortung bewusst und nimmt diese aktiv, ganzheitlich und zukunftsgerichtet wahr. Sie achtet auf ein stets ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag und steuert die Risiken aktiv.

Die Kreditpolitik und die Ausleihungstätigkeit der LUKB sind traditionell auf Kunden mit Domizil Schweiz und primär auf den Wirtschaftsraum Luzern ausgerichtet. Die LUKB setzt bei der Kreditvergabe die Einhaltung ethischer und ökologischer Grundsätze voraus. Zudem hat der Verwaltungsrat der LUKB im Geschäftsjahr 2024 die bisher geltenden Kriterien überprüft und neue Nachhaltigkeitskriterien für die Kreditvergabe verabschiedet, welche am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind. Sie gelten konzernweit für sämtliche bilanziellen und ausserbilanziellen Kreditneugeschäfte. Das Kapitel «Kreditgeschäft» enthält weitere Informationen zu den angewandten Grundsätzen und Kriterien.

Im Anlagegeschäft werden die Anlagefonds und die Standardmandate in der Vermögensverwaltung auf der Grundlage eines nachhaltigen Ansatzes verwaltet. Die Vermögensberatung erfolgt unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel «Anlagegeschäft».

Bei Beschaffungen werden Nachhaltigkeitskriterien und möglichst regionale Lieferanten und Partner berücksichtigt. Mehr dazu in den Kapiteln «Beziehungen zu Lieferanten und Partnern» und «Beschaffung und Entsorgung».

Im Risikomanagement, in der Risikoüberwachung und im Compliance-Management hält die LUKB strenge und klar definierte Vorgaben für interne Kontrollen und Sorgfaltsprüfungen ein (siehe insbesondere dazu das Kapitel «Geschäftsethik und Compliance» im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht sowie das Kapitel «Risikomanagement» im Finanzbericht Konzern).