Geschäftsethik und Compliance

Relevanz des Themas

Verantwortungsvolle und faire Geschäftspraktiken im Einklang mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie den anerkannten beruflichen Grundsätzen der Bankbranche bilden die Vertrauensgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen der LUKB und ihren Anspruchsgruppen. Sie tragen dazu bei, die Compliance- und Reputationsrisiken der LUKB zu verringern.

Grundsatz

Die LUKB verpflichtet sich zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken. Sie stellt eine nachhaltige, ethische Unternehmensführung sicher. Sie bekennt sich bei ihren Tätigkeiten sowohl zur Einhaltung der Menschenrechte und der damit verbundenen internationalen Standards als auch zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetzgebungen. Die LUKB beobachtet die gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen aufmerksam und stellt bei neuen Gesetzen und Regularien die fristgerechte und konsequente Umsetzung sicher.

Ziel

Die LUKB bleibt frei von Reputationsschäden, die auf Nichteinhaltung von geltenden Gesetzen und Regularien zurückzuführen wären.

Stand 2024

Compliance-Management

Die LUKB verfügt über eine zentral geführte, von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance­-Funktion für den Konzern, die direkt dem CEO unterstellt ist. Die Compliance-­Funktion unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Sie umfasst ein systematisches internes Regelwerk, intensive Aus-­ und Weiterbildungen, ein engmaschiges Kontrollsystem und konsequente Sanktionierungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten. Die Compliance­-Funktion rapportiert jährlich an die Geschäftsleitung, den Prüfungs-­ und Finanzausschuss des Verwaltungsrates (PA-­VR) und den Verwaltungsrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance­-Risikos. Sie ist berechtigt, bei Bedarf direkt an den Verwaltungsrat zu gelangen. Zudem verfügt die LUKB über eine unabhängige Funktion Risikokontrolle.

Das Compliance- und das Risiko-Management-System der LUKB decken sämtliche relevanten Compliance-Themen und Risikoarten ab. Sie umfassen den gesamten Konzern LUKB mit seinen Tochtergesellschaften und seinen Geschäftsstellen innerhalb und ausserhalb des Kantons Luzern.

Die LUKB-Mitarbeitenden müssen regelmässig obligatorische Compliance-Trainings absolvieren. Die Schulungen umfassen Themen wie die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die Einhaltung von Marktverhaltensregeln sowie Massnahmen zur Bekämpfung von Korruption und zum Schutz personenbezogener Daten. Neue Mitarbeitende müssen im Rahmen ihrer Einführung die entsprechenden Schulungen besuchen, die sich speziell auf ihre Rolle oder ihr Geschäftsfeld beziehen.

Für die Mitarbeitenden der LUKB auf sämtlichen Führungsstufen gelten die spezifischen Weisungen, in denen die Grundsätze und Richtlinien der LUKB festgehalten sind. Die Werte des konzernweit gültigen Verhaltenskodex1) (Code of Conduct) werden regelmässig thematisiert und vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung vorgelebt.

Die LUKB erwartet von den betroffenen Lieferanten die Einhaltung des Lieferantenkodex2). Dieser hält Standards für geschäftliche Integrität und Ethik, soziale und ökologische Verantwortung sowie für damit korrespondierende Managementsysteme fest. Die LUKB fordert, dass die Lieferanten und Subunternehmer die geltenden Gesetze sowie die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien stets einhalten. Korruption und sonstige kriminelle Aktivitäten sind in jeder Form untersagt.

Weitere Einzelheiten zur Compliance-Funktion und zur Funktion Risikokontrolle: siehe LUKB-Geschäftsbericht 2024, Finanzbericht Konzern, Kapitel «Risikomanagement».

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/rechtliches/code-of-conduct
2) https://www.lukb.ch/lieferantenkodex

Einhaltung der Sorgfaltspflichten

Die LUKB verpflichtet sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Dazu setzt sie die nationalen und globalen Vorschriften sowie Sanktionen konsequent um. Sie kontrolliert deren Einhaltung im Rahmen ihres internen Kontrollsystems, das den regulatorischen Vorgaben entspricht. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird durch die interne und externe Revision regelmässig überprüft.

Im Sinne der Maxime «Know Your Customer» (KYC) identifiziert die LUKB ihre Vertragspartner (einschliesslich wirtschaftlich Berechtigter) gemäss den Vorschriften der Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) und der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung. Dazu gehören Kontrollen und Hintergrundabklärungen («Enhanced Due Diligence») bei Kundenbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken, sowohl bei der Eröffnung als auch im Verlauf der Geschäftsbeziehung.

Die LUKB eröffnet oder unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Kunden, wenn die KYC­-Informationen nicht ausreichend sind oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass Produkte oder Dienstleistungen der LUKB für illegale Zwecke verwendet werden, die Absicht dazu besteht oder wenn die Eröffnung oder der Unterhalt einer Geschäftsbeziehung ein zu hohes Risiko für Finanzkriminalität oder ein zu hohes Reputationsrisiko bedeutet.

Die LUKB überwacht Kundenbeziehungen und Transaktionen mithilfe verschiedener Systeme, die unter anderem einen automatisierten Namensabgleich mit aktuellen Personenlisten eines weltweit tätigen Datenlieferanten durchführen. Wird ein potenzieller Bezug zu einem Verbrechen festgestellt, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismus, Drogenhandel, Korruption, Waffen-­ oder Menschenhandel, werden die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen ergriffen. Verdächtige Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen werden den zuständigen Behörden gemäss der geltenden Geldwäscherei­- oder Embargo­-Gesetzgebung gemeldet.

Verantwortung in Steuerangelegenheiten

Die LUKB lehnt jede Form der Steuerhinterziehung ab und erwartet auch von ihren Kunden und Geschäftspartnern, dass sie dasselbe tun. Sie unterstützt weder ihre Kunden noch Dritte dabei, die Zahlung von geschuldeten Steuern zu vermeiden, und lehnt aggressive Steuerplanung, die der Absicht des Gesetzes und der Praxis zuwiderläuft, ab.

Bei der LUKB ist jede aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung verboten. So verlangt sie unter anderem von ihren Neukunden eine Bestätigung über die Steuerkonformität der Gelder, die der Bank anvertraut werden. Als Schweizer Finanzinstitut setzt die LUKB ihre Verpflichtungen aus dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) basierend auf den Vorgaben der OECD und der schweizerischen Umsetzungsgesetzgebung sowie des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) der Vereinigten Staaten von Amerika vollständig um.

Die Luzerner Kantonalbank AG (Stammhaus) und die zwei 100%igen Tochtergesellschaften, LUKB Expert Fondsleitung AG und Refinum AG, haben ihren rechtlichen Sitz in der Schweiz und sind daher vollumfänglich in der Schweiz steuerpflichtig. Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit über die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte bestehen verbindliche Auskünfte oder Vereinbarungen mit den zuständigen Steuerbehörden (Steuerrulings).

Bekämpfung von Marktmissbrauch und Korruption

Die LUKB untersagt ihren Mitarbeitenden jegliches marktmissbräuchliche Verhalten wie das Ausnutzen von Insiderinformationen (z.B. Front-­, Parallel-­ oder After-­Running), Markt-­ oder Kursmanipulationen oder andere Formen des Betrugs. Diese Regeln gelten auch für marktmissbräuchliches Verhalten von Kundinnen und Kunden. Für die Handelsabteilung gibt es eine separate Weisung für den Handel mit den eigenen Titeln der LUKB («Market Making»).

Die LUKB toleriert weder aktive noch passive Bestechung. Korruptionsbekämpfung ist in die internen Regelwerke der LUKB integriert. Die entsprechenden Standards werden in die Beschaffungsaktivitäten der LUKB miteinbezogen. Deren Einhaltung wird bei der Auswahl und beim Unterhalt von Beziehungen zu Dienstleistern, Lieferanten und Drittanbietern mitberücksichtigt. Die Beziehungen zu den wichtigsten Lieferanten werden regelmässig überprüft und überwacht.

Wie im Vorjahr wurden auch im Berichtsjahr 2024 keine erheblichen Korruptionsrisiken festgestellt.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Eignerstrategie der LUKB sieht vor, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates den Interessen der LUKB oberste Priorität einräumen. Dies ist bei der Planung und Zusammensetzung zu berücksichtigen. Der Umgang mit Interessenkonflikten richtet sich nach dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Interessenkonflikte sind transparent zu machen und einzelfallweise zu beurteilen. Personen, die in einem dauernden Interessenkonflikt stehen, dürfen dem Verwaltungsrat nicht angehören. Ebenso dürfen gemäss gesetzlicher Vorgabe die Mitlieder des Regierungsrates des Kantons Luzern, des Mehrheitsanteilseigners der LUKB, nicht dem Verwaltungsrat angehören. Der Regierungsrat verzichtet zudem darauf, Mitglieder des Kantonsrates oder der Finanzkontrolle als Mitglieder des Verwaltungsrates vorzuschlagen oder in den Verwaltungsrat zu wählen.

Alle Organe und Mitarbeitenden müssen sich bei der Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit so verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Situationen, die zu einem Interessenkonflikt mit Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und der LUKB führen könnten, sind zu vermeiden. Falls sie dennoch auftreten, sind sie offenzulegen, und es sind Ausstandsregeln einzuhalten. Die Annahme von Geschenken ist ebenfalls restriktiv geregelt. Dazu hat die LUKB spezifische Vorschriften erlassen, die Teil des Personalreglements und von Weisungen sind und auch entsprechende Kontrollsysteme enthalten.

Die Anzahl der Mandate der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist beschränkt, und Mandate sind bewilligungspflichtig. Mandate und Beteiligungen sowie Interessenbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden im Geschäftsbericht veröffentlicht, ebenso wesentliche Organkredite. Es gibt keine kreuzweisen Einsitznahmen in Verwaltungsräten. Die Annahme von Mandaten der weiteren Mitarbeitenden ist ebenfalls geregelt und bewilligungspflichtig.

Details zu Eigengeschäften der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und der übrigen Mitarbeitenden sind in internen Reglementen und Weisungen geregelt.

Die Mitarbeitenden auf allen Stufen werden ebenso wie die Mitglieder des Verwaltungsrates regelmässig zu den relevanten Themen geschult.

Allfällige Interessenkonflikte gegenüber Anspruchsgruppen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und werden als vertraulich behandelt.

Menschenrechte

Die Schweiz ist Mitglied der UNO und hat alle rechtlich verbindlichen internationalen Menschenrechtsabkommen, die auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) basieren, unterzeichnet. Die Einsicht, dass es ohne den Schutz von Menschenrechten keinen nachhaltigen Frieden, keine Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung geben kann, entspricht den Werten und der Erfahrung der LUKB. Sie bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den zugrunde liegenden Werten und Anliegen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) dient als Orientierung. Die wesentlichen Aspekte sind in die Geschäftsprozesse integriert, insbesondere bei der Beschaffung, im Anlage- und Kreditgeschäft sowie im Personalmanagement.

Die Schweiz als Domizilland der LUKB hat 62 Konventionen und ein Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, darunter alle acht Kernkonventionen (d.h. die Kernkonventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182. Der aktuelle Stand der Umsetzung der Konventionen ist auf der Website der ILO1) festgehalten. Die nationale Gesetzgebung der Schweiz setzt die Vorgaben der ILO entsprechend um und ist auch für die LUKB verbindlich.

1) https://normlex.ilo.org/dyn/nrmlx_en/f?p=NORMLEXPUB:11200:0::NO::P11200_COUNTRY_ID:102861

Chancengleichheit, Diversität und Diskriminierungsfreiheit

Die Personalpolitik der LUKB ist auf Chancengleichheit, Diskriminierungsfreiheit, Diversität und Inklusion ausgerichtet. Dies umfasst insbesondere Kriterien wie Geschlecht, Alter, Religion, Nationalität bzw. ethnische Zugehörigkeit, körperliche Einschränkungen oder sexuelle Orientierung sowie die Rekrutierung von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Personalpolitische Initiativen werden von der Geschäftsleitung sowie dem Personal-­ und Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates (VA-VR) gesteuert. Die LUKB war die erste Bank der Schweiz, welche die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern nach einem anerkannten Verfahren nachgewiesen hat (im Jahr 2014). Sie überprüft die Lohngleichheit jährlich, vgl. das Kapitel «Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität», Abschnitt «Lohngleichheit».

Schutz der Integrität der Mitarbeitenden

Die LUKB verfolgt eine Nulltoleranzpolitik bei Vorfällen wie unkorrektem Verhalten, Mobbing oder sexueller Belästigung. Betroffene können sich an interne Ansprechpartner im Personalbereich wenden, die gezielte Massnahmen ergreifen. Diese Massnahmen können auch die Zuweisung an externe Fachpersonen umfassen. Alle involvierten Personen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Die LUKB legt besonderen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen. Entsprechend geniesst das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das sowohl die körperliche Gesundheit als auch das seelische Wohlbefinden adressiert, einen hohen Stellenwert – insbesondere durch Massnahmen in den Bereichen Prävention und Früherkennung. Zusätzlich hat die LUKB interne Ansprechpersonen im Personalbereich bezeichnet, an welche sich die ratsuchenden Mitarbeitenden bei Problemen aller Art vertraulich wenden können. Je nach Bedarf werden externe Fachpersonen beigezogen.

Koalitionsfreiheit

Die LUKB garantiert ihren Mitarbeitenden die Koalitionsfreiheit, sei es im Personalverein der LUKB (Arbeitnehmervertretung) oder in der nationalen Branchen­-Arbeitnehmerorganisation (Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV).

Sozialpartnerschaft

Die LUKB bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und steht im regelmässigen Kontakt mit dem Personalverein, um allfällige Fragestellungen frühzeitig zu erkennen und im Austausch mit dem Personalverein sachbezogene Lösungen zu finden.

Kritische Anliegen

Kritische Anliegen können über verschiedene Kanäle an die LUKB herangetragen werden:

  • Meldung von Verstössen: Mitarbeitende der LUKB sind verpflichtet, potenzielle Verstösse gegen externe oder interne Vorschriften ihren Linienvorgesetzten bzw. den Kontrollfunktionen zu melden.
  • Whistleblowing: Mitarbeitenden und externen Personen steht eine speziell bezeichnete Ansprechstelle für Whistleblowing (Leiter Rechtsdienst & Compliance, whistleblowing@lukb.ch) zur Verfügung, die ihnen Anonymität garantiert.
  • Verletzung der Integrität der Mitarbeitenden: Betroffene können sich an interne Ansprechpartner im Personalbereich wenden, die gezielte Massnahmen ergreifen. Diese Massnahmen können auch die Zuweisung an externe Fachpersonen umfassen. Alle involvierten Personen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Kundinnen und Kunden: Bei Fragen, Beschwerden und kritischen Anliegen können sich die Kundinnen und Kunden persönlich, telefonisch, brieflich oder via E-Mail an ihre Beraterin oder ihren Berater wenden oder sich via E-Banking-Mitteilung oder Kontaktformular auf der Website mit der LUKB in Verbindung setzen. Ein vorgegebener Prozess legt fest, welche Kundenreaktionen weiteren Kompetenzträgern vorgelegt werden müssen. Die Geschäftsleitung erhält halbjährlich eine Auswertung aller Beschwerden und Anliegen und geht diesen bei Auffälligkeiten nach. Zudem steht es den Kunden frei, sich an weitere Stellen wie den Bankenombudsman oder den Regulator zu wenden.
  • Übrige Anspruchsgruppen: Für die Kommunikation mit der LUKB stehen allen übrigen Anspruchsgruppen die öffentlichen Kanäle zur Verfügung, welche auch für die Kundinnen und Kunden zugänglich sind.

Über wichtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Risikomanagement wird der Verwaltungsrat im regulären internen Reporting- und Eskalationsprozess in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wird der Verwaltungsrat im Rahmen der jährlichen Legal- und Compliance-Berichterstattung über wichtige Anliegen unterrichtet. Der Leiter Rechtsdienst & Compliance hat zudem die Kompetenz, bei schweren Verstössen im Rahmen eines ausserordentlichen Reportings direkt an den Verwaltungsrat zu gelangen.

Ausserdem informiert die Geschäftsleitung über Beschwerden und Anliegen von Kundinnen und Kunden sowie von weiteren Anspruchsgruppen bei Bedarf den zuständigen VR-Ausschuss und in Abstimmung mit diesem, falls notwendig, den gesamten Verwaltungsrat.

Dem VR werden verschiedene Arten von kritischen Anliegen zur Kenntnis gebracht, welche von ihm und seinen Ausschüssen zu behandeln sind. Die Gesamtzahl und Art der kritischen Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrat mitgeteilt wurden, unterliegt dem Geschäftsgeheimnis und wird vertraulich behandelt.