Einleitung

Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) erfüllt sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen deutlich.

Über 72 % der anrechenbaren Eigenmittel bestehen aus hartem Kernkapital (4.159 Milliarden Franken). Hauptbestandteile der übrigen anrechenbaren Eigenmittel sind die vier von der LUKB emittierten nachrangigen Additional Tier 1-Anleihen sowie die zwei von der LUKB emittierten nachrangigen Tier 2-Anleihen. Seit Mai 2026 werden von der nachrangigen Tier 2-Anleihe CH111 224 6744 (Nominalwert 400 Millionen Franken, vertragliches Verfalldatum bei Nichtausübung der Kündigungsoption: 14. Mai 2031) regelkonform nur noch 80 % des Nominalwerts bei den Eigenmitteln angerechnet.

Die Gesamtkapitalquote beträgt per 30. Juni 2026 20.6 % (per 31. Dezember 2025: 20.6 %). Dieser Wert liegt innerhalb der strategischen Vorgabe von 19.0 bis 21.0 % (aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe per 30. Juni 2026: 13.2 %1). Auch die in der am 17. April 2025 publizierten Eignerstrategie des Kantons Luzern für die LUKB fixierte Mindestvorgabe von 19.0 % wird somit eingehalten.

Die Quote des harten Kernkapitals (CET1) beträgt per 30. Juni 2026 14.9 % (per 31. Dezember 2025: 14.7 %) und übertrifft das strategische Mindestziel von 14.0 % (aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe: 9.0 %1)) klar.

Die Leverage Ratio beträgt per 30. Juni 2026 7.7 % (per 31. Dezember 2025: 7.7 %).

Die durchschnittliche kurzfristige Liquiditätsquote (LCR) beträgt für das 1. bzw. 2. Quartal 2026 142.7 % bzw. 135.6 % und die Finanzierungsquote (NSFR) per 30. Juni 2026 121.6 % (per 31. März 2026: 121.7 %) bei einer jeweiligen Mindestanforderung gemäss Liquiditätsverordnung (LiqV) von 100 %.

Die in der «Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser» geforderten Angaben werden mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht erfüllt. Wo die in der Verordnung verlangten Zahlen und Erläuterungen für die LUKB nicht anwendbar sind (z.B. weil die entsprechenden Geschäftsaktivitäten nicht ausgeübt oder die Standards bzw. Berechnungsansätze und -modelle nicht verwendet werden), werden die entsprechenden Tabellen bzw. Zeilen in den Tabellen nicht dargestellt. Obwohl die LUKB quartalsweise Finanzinformationen offenlegt, kann sie sich im Sinne der Verordnung auf eine halbjährliche Offenlegung beschränken. Wo keine anderslautenden Angaben erfolgen, handelt es sich jeweils um die Zahlen für den LUKB-Konzern.

1) Inklusive antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV