Anhang Stammhaus

1 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Rechnungslegung (RelV-FINMA) und den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser sowie Finanzgruppen und -konglomerate gemäss FINMA-Rundschreiben 2020/01 «Rechnungslegung – Banken».

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses der Luzerner Kantonalbank AG stimmen weitgehend mit denjenigen des Konzerns überein. Im Gegensatz zum Konzernabschluss, der sich nach dem Prinzip «True and Fair View» richtet, stellt der statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung die wirtschaftliche Lage der Bank so dar, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Der statutarische Einzelabschluss kann durch stille Reserven beeinflusst sein.

Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt.

2 Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage des Instituts während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben

Bezüglich Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage des Instituts während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben, verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss.

3 Ausserordentlicher Erfolg

Ausserordentlicher Ertrag

Werte in 1 000 Franken

6M 2026

6M 2025

Veränderung

Fusionsgewinne1)

0

75

– 75

Realisationsgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen

0

208

– 208

Total Ausserordentlicher Ertrag

0

283

– 283

1)Im Jahr 2025 wurde die Refinum AG rückwirkend per 1. Januar 2025 vollständig ins Stammhaus integriert.

Ausserordentlicher Aufwand

Werte in 1 000 Franken

6M 2026

6M 2025

Veränderung

Realisationsverluste aus der Veräusserung von Beteiligungen

0

0

0

Total Ausserordentlicher Aufwand

0

0

0

4 Ereignisse nach dem Stichtag des Halbjahresabschlusses 2026

Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Luzerner Kantonalbank AG des vergangenen Semesters gehabt hätten.