Einleitung

Die LUKB erfüllt sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen deutlich.

Die Vorjahreskennzahlen zu den Eigenmitteln wurden nach den damals gültigen Bestimmungen ermittelt und sind entsprechend nur bedingt vergleichbar. Im Zuge der Umstellung hat die LUKB den Berechnungsansatz für Marktrisiken überarbeitet (neu Marktrisiko-Standardansatz - FRTB).

Die Gesamtkapitalquote beträgt per 30. Juni 2025 19.7 % (per 31. Dezember 2024: 18.5 %). Dieser Wert liegt sowohl innerhalb der bis 30. Juni 2025 gültigen LUKB-internen strategischen Bandbreite von 16.0 bis 20.0 % als auch der seit 1. Juli 2025 gültigen LUKB-internen Vorgabe von 19.0 bis 21.0 % (aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe: 13.2 %1). Somit wird auch die in der am 17. April 2025 publizierten Eignerstrategie des Kantons Luzern für die LUKB neu fixierte Mindestvorgabe von 19.0 % eingehalten.

Die Quote des harten Kernkapitals (CET1) beträgt per 30. Juni 2025 14.5 % (per 31. Dezember 2024: 13.9 %) und übertrifft die bisherige LUKB-interne Minimalquote von 12.0 % (aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe: 9.0 %1)) klar. Der Verwaltungsrat hat per 1. Juli 2025 diese LUKB-interne Minimalquote auf 14.0 % erhöht.

Die Leverage Ratio beträgt per 30. Juni 2025 7.9 % (per 31. Dezember 2024: 7.7 %).

Die durchschnittliche kurzfristige Liquiditätsquote (LCR) beträgt für das 1. bzw. 2. Quartal 2025 142.7 % bzw. 143.9 % bei einer Mindestanforderung gemäss Liquiditätsverordnung (LiqV) von 100 %. Die Finanzierungsquote (NSFR) beträgt per 30. Juni 2025 121.0 % (per 31. März 2025 118.9 %).

Die in der «Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser» geforderten Angaben werden mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht erfüllt. Wo die in der Verordnung verlangten Zahlen und Erläuterungen für die LUKB nicht anwendbar sind (z.B. weil entweder die entsprechenden Geschäftsaktivitäten nicht ausgeübt oder die Standards bzw. Berechnungsansätze und -modelle nicht verwendet werden), werden die entsprechenden Tabellen bzw. Zeilen in den Tabellen nicht dargestellt. Obwohl die LUKB quartalsweise Finanzinformationen offenlegt, kann sie sich im Sinne der Verordnung auf eine halbjährliche Offenlegung beschränken. Wo keine anderslautenden Angaben erfolgen, handelt es sich jeweils um die Zahlen für den LUKB-Konzern.

1) Inklusive antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV