Anhang Stammhaus
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Rechnungslegung (RelV-FINMA) und den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und -konglomerate gemäss FINMA-Rundschreiben 2020/01 «Rechnungslegung – Banken».
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses der Luzerner Kantonalbank AG stimmen weitgehend mit denjenigen des Konzerns überein. Im Gegensatz zum Konzernabschluss, der sich nach dem Prinzip «True and Fair View» richtet, stellt der statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung die wirtschaftliche Lage der Bank so dar, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Der statutarische Einzelabschluss kann durch stille Reserven beeinflusst sein.
Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt.
Bezüglich Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage des Instituts während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben, verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss.
Ausserordentlicher Ertrag
Werte in 1 000 Franken | 6M 2025 | 6M 2024 | Veränderung | |||
Realisationsgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen1) | 283 | 10 667 | – 10 384 | |||
Total Ausserordentlicher Ertrag | 283 | 10 667 | – 10 384 |
1)Das Vorjahr 2024 enthält den Gewinn aus der Veräusserung der Immobiliensparte der Fundamenta Group Holding AG.
Ausserordentlicher Aufwand
Werte in 1 000 Franken | 6M 2025 | 6M 2024 | Veränderung | |||
Realisationsverluste aus der Veräusserung von Beteiligungen | 0 | – 0 | 0 | |||
Total Ausserordentlicher Aufwand | 0 | – 0 | 0 |
Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Luzerner Kantonalbank AG des vergangenen Semesters gehabt hätten.