1. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Rechnungslegung (RelV-FINMA) und den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und -konglomerate gemäss FINMA-Rundschreiben 2020/01 «Rechnungslegung – Banken».

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses der Luzerner Kantonalbank AG stimmen weitgehend mit denjenigen des Konzerns überein. Im Gegensatz zum Konzernabschluss, der sich nach dem Prinzip «True and Fair View» richtet, stellt der statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung die wirtschaftliche Lage der Bank so dar, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Der statutarische Einzelabschluss kann durch stille Reserven beeinflusst sein.

Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt.