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Nachhaltigkeitsgrundsätze bei der Verwaltung von Finanzanlagen
Bei der Verwaltung von Finanzanlagen orientiert sich die LUKB ebenfalls an Nachhaltigkeitsgrundsätzen. Im Anlageprozess werden neben Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Sicherheitszielen auch ökologische und soziale Aspekte sowie Kriterien der guten Unternehmensführung (ESG: Umwelt, Soziales und Governance) berücksichtigt. Grundlage sind die internen Nachhaltigkeitseinstufungen der LUKB-Finanzanalyse, die für Einzeltitel die Faktoren ESG-Rating, Ausschlusskriterien, Geschäftsverhalten, Klima und Impact einbezieht. Für Kollektivanlagen in den Finanzanlagen gelten ebenfalls die Nachhaltigkeitskriterien der LUKB-Finanzanalyse. Weitere Informationen zu den Ansätzen finden sich im Kapitel «Anlagegeschäft».
Investitionen in Einzeltitel oder Kollektivanlagen mit einer ungenügenden Nachhaltigkeitseinstufung müssen intern durch den CFO begründet (mit Meldung an die Risiko-Funktion und die Fachstelle Nachhaltigkeit) und der Geschäftsleitung regelmässig berichtet werden. Zudem sind solche Investitionen durch eine Limite im Rahmen der Risikopolitik streng begrenzt.
Emission von Anleihen mit Nachhaltigkeitsbezug im Kapitalmarktgeschäft
Die LUKB hat im Jahr 2025 Joint-Lead-Mandate für die Emission von grünen Anleihen («Green Bonds») in der Höhe von insgesamt 395 Millionen Franken begleitet:
- 0.74 % Crédit Agricole next bank (Suisse) S.A., Laufzeit bis 24.01.2028, Volumen 100 Millionen Franken (ISIN CH1383924722)
- 1.35 % Mobimo Holding AG, Laufzeit bis 28.03.2031, Volumen 120 Millionen Franken (ISIN CH1405472056)
- 1.10 % Mobimo Holding AG, Laufzeit bis 27.08.2032, Volumen 175 Millionen Franken (ISIN CH1471403787)
Im Vorjahr war die LUKB an Emissionen von fünf grünen Anleihen im Umfang von 817 Millionen Franken und von einer Nachhaltigkeitsanleihe («Sustainable Bond») im Umfang von 145 Millionen Franken beteiligt. Die Abnahme zum Vorjahr ist auf den Rückgang der allgemeinen Emissionstätigkeit von grünen und nachhaltigen Anleihen auf dem Schweizer Kapitalmarkt im Jahr 2025 zurückzuführen.
Beschaffung und Entsorgung
Die LUKB will bei den umweltrelevanten Aspekten im Bankbetrieb (Energie-, Papier- und Wasserverbrauch, Abfallaufkommen usw.) dauerhafte Verbesserungen erzielen und legt besonderen Wert auf eine nachhaltige Beschaffungs- und Entsorgungspolitik. Dabei strebt die LUKB einen schonenden Umgang mit Ressourcen an:
- Primäres Ziel: Verbrauch vermeiden
- Sekundäres Ziel: Verbrauch reduzieren
Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen will die LUKB direkt und indirekt umweltfreundliche und sozialverträgliche Wertschöpfungsketten fördern.
Für sämtliche Beschaffungsvorgänge der LUKB gelten die folgenden übergeordneten Grundsätze:
- Wirtschaftlichkeit
- Sozialverträglichkeit, einschliesslich Einhaltung der Menschenrechte
- Umweltverträglichkeit
- Transparenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit
- Einhaltung geschäftlicher Integrität und Ethik
- Produktspezifische Anforderungen
Die produktspezifischen Anforderungen (d. h. die konkreten Beschaffungskriterien für die relevanten Produktgruppen) sind in der Weisung zur nachhaltigen Beschaffung festgehalten. Ein zentraler Bestandteil dieser Weisung ist der Lieferantenkodex1). Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel «Beziehungen zu Lieferanten und Partnern».
Materialverbrauch
Die LUKB konzentriert sich hauptsächlich auf die Bereitstellung von Bankdienstleistungen und -produkten für ihre Kundinnen und Kunden. Beschaffungen von Sachgütern spielen daher eine untergeordnete Rolle. Regelmässige Beschaffungsgüter sind vor allem Papier und Bürobedarf. Für die LUKB hat der Papierverbrauch – nach dem Energieverbrauch – die grösste ökologische Relevanz. Um die Papiermenge kontinuierlich zu reduzieren, arbeitet die LUKB darauf hin, das Verhalten der Mitarbeitenden und der Kunden entsprechend zu steuern. Zudem achtet die LUKB darauf, so oft wie möglich sogenannt «sauberes» Papier (chlorfrei gebleichte Papiere mit dem FSC-Siegel) einzusetzen und klimaneutral zu drucken.
Anfang 2021 setzte sich die LUKB das Ziel, den Papierverbrauch bis 2025 auf 50 Tonnen und den Kuvertverbrauch auf 2 Millionen Stück zu senken.
Im Geschäftsjahr 2024 konnte das Ziel für den Papierverbrauch von 50 Tonnen erreicht werden. Im Jahr 2025 lag der Verbrauch – gemessen an der eingekauften Papiermenge – jedoch über der Zielgrenze, da die während der Covid‑Pandemie aufgebauten Bestände bis 2024 vollständig abgebaut waren und im Berichtsjahr zusätzliche Beschaffungen notwendig wurden.
Das Ziel eines Kuvertverbrauchs von 2 Millionen Stück wurde hingegen erreicht. Die LUKB konnte ihren Verbrauch im vergangenen Geschäftsjahr weiter deutlich reduzieren, unterstützt durch den Entscheid, Geschäftsberichte nicht mehr postalisch zu versenden.
Trotz deutlicher Zunahme des Geschäftsvolumens sind seit 2010 der Papierverbrauch um 66 % und der Kuvertverbrauch um 64 % gesunken.
Einheit | 2023 | 2024 | 2025 | Veränderung in % zum Vorjahr | ||||||
Papierverbrauch | t | 53.6 | 48.7 | 75.3 | 55 % | |||||
Verbrauch für Anzeigen/Auszüge | t | 23.7 | 20.1 | 20.2 | 1 % | |||||
Übriger Verbrauch1) | t | 29.8 | 28.6 | 55.1 | 93 % | |||||
Kuvertverbrauch | 1 000 Stück | 1 933 | 1 878 | 1 612 | – 14 % | |||||
Verbrauch für Anzeigen/Auszüge | 1 000 Stück | 1 421 | 1 245 | 1 189 | – 4 % | |||||
Übriger Verbrauch2) | 1 000 Stück | 512 | 633 | 423 | – 33 % |
1)Kopierpapier und sonstiges Notizpapier
2)Kuverts für Mailings
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2026 wird die LUKB neue Zielsetzungen für den Papier- und Kuvertverbrauch festlegen.
Der Gesamtverbrauch einschliesslich des Verbrauchs von Papier und Kuverts für Publikationen ist in der unten stehenden Tabelle dargestellt. Der Entscheid, ab dem Jahr 2025 keine Geschäftsberichte mehr zu drucken, hat zu einer deutlichen Abnahme des Verbrauchs von Papier beigetragen (Position «Übriger Verbrauch»).
Der Anteil Recyclingpapier beträgt beim Papier 74 %, bei den Kuverts 87 %.
Einheit | 2024 | 2025 | Veränderung in % zum Vorjahr | |||||
Gesamter Papierverbrauch (GRI 301-1) | t | 100.2 | 77.9 | – 22 % | ||||
Verbrauch für Anzeigen/Auszüge | t | 20.1 | 20.2 | 1 % | ||||
Übriger Verbrauch1) | t | 80.1 | 57.7 | – 28 % | ||||
Anteil Normalpapier | % | 13 % | 18 % | |||||
Anteil Recyclingpapier (GRI 301-2) | % | 76 % | 74 % | |||||
Anteil FSC-Papier | % | 11 % | 8 % | |||||
Gesamter Kuvertverbrauch (GRI 301-1) | 1 000 Stück | 1 899 | 1 728 | – 9 % | ||||
Verbrauch für Anzeigen/Auszüge | 1 000 Stück | 1 245 | 1 189 | – 4 % | ||||
Übriger Verbrauch2) | 1 000 Stück | 654 | 539 | – 18 % | ||||
Anteil Normalpapier | % | 0 % | 1 % | |||||
Anteil Recyclingpapier (GRI 301-2) | % | 81 % | 87 % | |||||
Anteil FSC-Papier | % | 19 % | 12 % |
Zusätzlich: Verbrauch von Einschweissfolie für den Versand einer periodischen Publikation im Umfang von insgesamt rund 25 Kilogramm im Verlauf des Geschäftsjahres 2025 (Vorjahr: ca. 38 Kilogramm)
1)Kopierpapier, sonstiges Notizpapier und Papier für Publikationen
2)Kuverts für Mailings und für den Versand von Publikationen
Abfall
Durch die Digitalisierung konnte die LUKB insbesondere seit 2018 die Abfallmenge stark reduzieren. Das Altpapier besteht hauptsächlich aus Zeitungen, nicht mehr benötigten Drucksachen und betriebsinternem Druckpapier. Bei der Entsorgung gelten die höchsten Sicherheitsstandards. Die LUKB bemüht sich, einen grossen Teil des Abfalls zu recyceln (z. B. Papier, Karton, PET, Elektroschrott) und die Abfallmenge niedrig zu halten. Seit 2010 hat die Abfallmenge pro Mitarbeitenden um 51 % bzw. 107 Kilogramm abgenommen. Das Anfang 2021 gesetzte Ziel von 100 kg Abfall pro Mitarbeitenden bis 2025 konnte nicht vollständig erreicht werden.
Einheit | 2023 | 2024 | 2025 | Veränderung in % zum Vorjahr | ||||||
Gesamtes Abfallaufkommen (GRI 306-3) | t | 118 | 140 | 131 | – 6 % | |||||
Abfälle zum Recycling (Papier, Karton, PET, Elektroschrott usw.) (GRI 306-4)1) | t | 72 | 91 | 81 | – 11 % | |||||
Abfälle zur Verbrennung (Restmüll) (GRI 306-5)2) | t | 46 | 49 | 50 | 2 % | |||||
Abfälle zur Deponie (GRI 306-5) | t | 0 | 0 | 0 | n. a. | |||||
Sonderabfälle (Batterien usw.) (GRI 306-5) | t | 0 | 0 | 0 | n. a. | |||||
Recyclingquote | % | 61 % | 65 % | 62 % | ||||||
Anzahl Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalente) | FTE3) | 1 106.4 | 1 160.0 | 1 191.7 | ||||||
Abfall pro Mitarbeitenden | kg/FTE | 107 | 121 | 110 | – 9 % | |||||
Abfälle zum Recycling (Papier, Karton, PET, Elektroschrott usw.) | kg/FTE | 65 | 78 | 68 | – 13 % | |||||
Abfälle zur Verbrennung (Restmüll) | kg/FTE | 42 | 42 | 42 | – 1 % | |||||
Abfälle zur Deponie | kg/FTE | 0 | 0 | 0 | n. a. | |||||
Sonderabfälle (Batterien usw.) | kg/FTE | 0 | 0 | 0 | n. a. |
1)Korrektur der Vorjahreszahlen 2023 und 2024 nach Überprüfung der detaillierten Abrechnungen im Rahmen der internen Kontrolle im Verlauf des Berichterstattungsprozesses für den Nachhaltigkeitsbericht 2025
2)Korrektur der Vorjahreszahl 2024 nach Überprüfung der detaillierten Abrechnungen im Rahmen der internen Kontrolle im Verlauf des Berichterstattungsprozesses für den Nachhaltigkeitsbericht 2025
3)Vollzeitäquivalente (Full-time Equivalents, FTE)
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2026 wird die LUKB die Entwicklung des Abfallaufkommens analysieren, gegebenenfalls weitere Massnahmen einleiten und eine neue Zielsetzung für die kommenden Jahre für das Abfallaufkommen festlegen.
Wasser
Die LUKB nutzt Wasser hauptsächlich für die sanitären Einrichtungen, für die Reinigung sowie für die Bewässerung von Pflanzen und Rasen. Zudem wird Wasser für Wärmepumpen benötigt. An einzelnen Standorten wird mit Energie aus Seen geheizt und gekühlt. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Kreislauf, und die Wärme- und Kälteentnahme geschieht mittels Wärmetauscher. Die LUKB bezieht das Wasser jeweils bei der Gemeinde des Gebäudestandorts. Das betriebliche Abwasser wird über die Siedlungsentwässerung den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zugeführt. Ausser dem Wasser, das in den Gebäuden verbraucht wird, leitet die LUKB keine weiteren Abwässer ein.
Der Wasserverbrauch pro Vollzeitstelle hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert.
Einheit | 2023 | 2024 | 2025 | Veränderung in % zum Vorjahr | ||||||
Gesamter Wasserverbrauch (GRI 303-5) | m3 | 7 547 | 7 988 | 8 247 | 3 % | |||||
Anteil Trinkwasser | % | 100 % | 100 % | 100 % | ||||||
Anzahl Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalente) | FTE1) | 1 106.4 | 1 160.0 | 1 191.7 | ||||||
Wasserverbrauch pro Mitarbeitenden | m3/FTE | 6.8 | 6.9 | 6.9 | 0 % |
1)Vollzeitäquivalente (Full-time Equivalents, FTE)
Energie
Details zum Bezug und Verbrauch von Energie finden sich im Kapitel «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz».
Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit
Gemäss Artikel 964j Absatz 1 OR müssen Unternehmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Schweiz befindet, in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten und darüber Bericht erstatten, wenn sie:
1. Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in den freien Verkehr der Schweiz überführen oder in der Schweiz bearbeiten; oder
2. Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden.
Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten (Art. 964j Abs. 1 Ziff. 1 OR)
Die entsprechenden Vorgaben aus dem Schweizerischen Obligationenrecht finden für die LUKB keine Anwendung, da die LUKB weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einführt noch solche bearbeitet. Edelmetalle (z. B. Gold- und Silberbarren) bezieht die LUKB ausschliesslich von inländischen, FINMA-regulierten Finanzinstituten, die ihrerseits die regulatorischen Vorgaben einhalten. Siehe weitere Informationen im Kapitel «Anlagegeschäft», Abschnitt «Verantwortungsvolles und rückverfolgbares Gold».
Kinderarbeit (Art. 964j Abs. 1 Ziff. 2 OR)
Das Schweizerische Obligationenrecht verlangt von den Unternehmen eine Einschätzung, ob es im Rahmen des Beschaffungswesens in der Lieferkette zu Kinderarbeit hätte kommen können. Die LUKB hat insbesondere für ihre Werbeartikel und Kundengeschenke Beschaffungskriterien für nachhaltigere Produkte definiert, die von ihren lokalen Lieferanten eingehalten werden müssen. Bei der Wahl der Produkte werden grösstenteils Produzenten aus der Schweiz, der EU oder aus dem EWR berücksichtigt. Dadurch kann die LUKB das Risiko der Verletzung des Kinderarbeitsverbots in der Lieferkette eines Produkts a priori reduzieren. Für alle Artikel, die in einem Land produziert werden, das auf der Liste des Bureau of International Labor Affairs (United States Department of Labor) aufgeführt ist, lässt die LUKB beim Einkauf jährlich bestätigen, dass diese nicht unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden. Die letzte Überprüfung für das Jahr 2025 ergab, dass keine solchen Artikel bezogen wurden.
Weitere Informationen zum Umgang mit Lieferanten und Partnern: vgl. Kapitel «Beziehungen zu Lieferanten und Partnern».