Vergütung an die Geschäftsleitung
Vergütungsreglement für die Geschäftsleitung und Beschlüsse für die Geschäftsjahre 2025/2026
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung richtet sich nach dem vom Verwaltungsrat auf Antrag des VA-VR verabschiedeten GL-Vergütungsreglement. Es ist für das Geschäftsjahr 2025 die vom Verwaltungsrat am 27. Oktober 2022 verabschiedete Fassung des Vergütungsreglements der Geschäftsleitung relevant. Das Reglement basiert auf Artikel 24 Ziffern 4–10 der Statuten1), wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der RLCG3) sowie den FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) und 2016/01 «Offenlegung – Banken»4) relevanten Informationen in diesem Bericht enthalten sind. Die Höhe der Vergütung ist dabei auf das Umfeld der kotierten mittleren und grösseren Kantonal- und Regionalbanken abgestimmt (Basis: Informationen in den jeweiligen Geschäftsberichten), wobei die Eignerstrategie 2025 des Kantons Luzern individuelle Maximallimiten festlegt. Diese Maximallimiten führen zu einer Kürzung der individuellen variablen Vergütungen der einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrates jährlich die maximale Höhe der Basisvergütung, der Alters- und Risikobeiträge und der übrigen Personalnebenkosten der gesamten Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr. Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des VA-VR die individuellen Basisvergütungen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Generalversammlung fest. Dabei erfolgt die Antragsvorbereitung für den CEO durch den Präsidenten des Verwaltungsrates und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung durch den CEO. Gemäss Artikel 24 Absatz 8 der Statuten1) kann der Verwaltungsrat einen limitierten Zusatzbetrag fixieren, wenn ein Mitglied der Geschäftsleitung nach dem Zeitpunkt der Generalversammlung in die Geschäftsleitung eintritt. Die Beiträge für die Alters- und Risikovorsorge ergeben sich gemäss den bestehenden Anschlussverträgen aus der Höhe der individuellen Vergütung sowie dem Lebensalter.
Dabei ist das maximal versicherte Gehalt jeweils limitiert. Zusätzlich werden die Arbeitgeberbeiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen ausgewiesen. Die übrigen Personalnebenkosten können aufgrund spezifischer Faktoren schwanken, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstaltersgeschenken.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrates jährlich an der ordentlichen Generalversammlung die Höhe der variablen Vergütung der gesamten Geschäftsleitung für das abgelaufene Kalenderjahr. Der gemäss gültigem Reglement «Mitarbeitendenbeteiligungsprogramm» bis Ende Februar vorzunehmende Aktienübertrag erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung. Der Baranteil wird per 20. Mai 2026 überwiesen.
Die vom Regierungsrat am 17. April 2025 verabschiedete Eignerstrategie des Kantons Luzern 20255) setzt Limiten zur direkten individuellen Personalvergütung fest. Während in der Eignerstrategie 2021 Vorgaben für die gesamte kumulierte Personalvergütung (direkte Personalvergütung plus Nebenkosten) für alle GL-Mitglieder fixiert waren (5.35 Millionen Franken), ist bei der Eignerstrategie 2025 neu eine Maximallimite für die an die einzelnen GL-Mitglieder auszuzahlende direkte Personalvergütung (Basisvergütung und variable Vergütung) definiert. Bei GL-Mitgliedern, bei denen im Geschäftsjahr 2024 eine direkte Personalvergütung oberhalb der neu definierten Limite ausbezahlt wurde, gelten abweichende höhere Grenzbeträge. Die vom Verwaltungsrat gemäss nachfolgenden Ausführungen fixierten Maximalbeträge liegen nach erfolgten Kürzungen innerhalb der vom Regierungsrat definierten Maximalsumme.
Die Höhe der Basisvergütung wird jährlich an der ersten Sitzung des Verwaltungsrates oder bei der Neubesetzung von GL-Funktionen überprüft und bei Bedarf vorbehältlich der Genehmigung an der nächsten Generalversammlung angepasst.
Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom bereinigten Unternehmensgewinn vor Steuern auf Stufe Konzern, von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung sowie vom individuellen Leistungswert ab. Dabei will der Verwaltungsrat nur in Ausnahmefällen Bereinigungen vornehmen.
Aufgrund der Vorgaben der Eignerstrategie 2025 erfolgen bei allen Mitgliedern der Geschäftsleitung individuelle Kürzungen der variablen Vergütungen. Entsprechend haben die nachfolgenden Grundsätze von Vergütungsmodellen analog Vorjahr nur bedingt Gültigkeit, da sich die arbeitsvertraglichen Vergütungen oberhalb der Vorgaben der Eignerstrategie bewegen und entsprechend individuelle Kürzungen vorgenommen werden müssen: Erhöht sich der bereinigte Unternehmensgewinn vor Steuern gegenüber dem Vorjahr und/oder werden festgelegte Ziele übertroffen, so wirkt sich dies entsprechend positiv auf die variable Vergütung aus. Dabei kann gemäss dem seit 2023 gültigen Vergütungsmodell die variable Vergütung je Geschäftsleitungsmitglied eine individuell aufgrund des Funktionswertes fixierte Obergrenze (CEO: 450 000 Franken) nicht überschreiten. Bei einer Verschlechterung des bereinigten Unternehmensgewinns vor Steuern und/oder Nichterreichung der festgelegten Ziele reduziert sich die variable Vergütung. Die Beurteilung der individuellen Zielerreichung basiert teilweise auf einem Ermessensentscheid von CEO (für übrige Mitglieder der Geschäftsleitung) und VR (für die gesamte Geschäftsleitung).
Der Verwaltungsrat hat am 29. Januar 2026 die variablen Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder für das Jahr 2025 festgelegt, wie sie an der Generalversammlung vom 13. April 2026 zur Genehmigung beantragt werden.
Die Geschäftsleitung beeinflusst das Konzernergebnis und damit mittel- und langfristig auch den Unternehmenswert. Aus diesem Grund wird ein bedeutender Teil der variablen Vergütung in Form von Aktien ausbezahlt. Um die Nachhaltigkeit der Geschäftspolitik zu betonen, beträgt die Sperrfrist der Aktien, die der Geschäftsleitung zugeteilt werden, im Normalfall sechs Jahre (mindestens aber drei Jahre). Die Sperrfrist der zugeteilten Aktien wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Die bei der Aktienzuteilung definierte Sperrfrist bleibt auch nach einer Aufgabe der Geschäftsleitungsfunktion unverändert, unabhängig von der Fragestellung, ob es um eine Pensionierung oder einen sonstigen Rücktritt handelt. Das heisst, die zugeteilten Aktien können damit nicht vor Ablauf der definierten Sperrfrist veräussert werden.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind verpflichtet, die variable Entschädigung normalerweise zu 70 % in Form von gesperrten Aktien der Bank zu beziehen. Die für das Geschäftsjahr 2025 zugeteilten Aktien sind gemäss der gültigen Regelung bis am 27. März 2032 gesperrt. Der Rest der variablen Vergütung wird bar ausbezahlt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind bei der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank alters- und risikoversichert; zusätzlich besteht eine Ergänzungsversicherung.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden gemäss GL-Vergütungsreglement zwischen 61 und 63 Jahren pensioniert (in der Regel mit 62 Jahren). Vorzeitige Pensionierungen sind für alle Mitarbeitenden gemäss dem gültigen Personalreglement ab Vollendung des 58. Lebensjahrs möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach der reglementarischen oder arbeitsvertraglichen Pensionierung. Die Bank kann aber in Einzelfällen eine Weiterbeschäftigung bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahrs anbieten.
Die gesetzlich fixierten Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV/EO/FAK und UVG sowie die reglementarisch vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge an die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule werden gemäss dem Kapitel «Vergütungssystem generell» unter «Beiträge Alters- und Risikovorsorge» ausgewiesen.
Unter die übrigen Personalnebenkosten fallen insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstaltersgeschenken (frühestens nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit), betriebliche Kinderzulagen sowie die für die LUKB anfallenden Kosten des periodisch durchgeführten limitierten freiwilligen Mitarbeitendenbeteiligungsprogramms. Ebenfalls unter die übrigen Personalnebenkosten fallen allfällige steuerrechtliche Aufrechnungen für von der LUKB geleistete Auslagen inklusive Privatanteil des Geschäftsautos, das die LUKB zur Verfügung stellt.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben Anspruch auf die für LUKB-Mitarbeitende geltenden Sonderkonditionen. So haben sie ebenfalls Anspruch darauf, im Rahmen des in unregelmässigen Abständen für das gesamte Personal durchgeführten Mitarbeitendenbeteiligungsprogramms Aktien zu einem vom VA-VR fixierten reduzierten Preis zu beziehen. Für das Mitarbeitendenbeteiligungsprogramm besteht ein Reglement. Dabei kann jedes Mitglied der Geschäftsleitung maximal 300 Aktien zu einem vom VA-VR fixierten und für alle Mitarbeitenden identischen Kurs beziehen. Seit 2018 verzichten die Mitglieder der Geschäftsleitung in Absprache mit dem VA-VR freiwillig darauf, ihre Bezugsrechte auszuüben.
Vergütungssystem CEO und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung im Überblick
Die individuellen direkte Personalvergütungen für das Geschäftsjahr 2025 sind gemäss Eignerstrategie wie folgt limitiert.
Thema | Regelung | |
Direkte Personalvergütungen | ||
Basisvergütungen |
| |
Variable Vergütungen |
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Personalnebenkosten | ||
Beiträge Alters- und Risikovorsorge |
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Übrige Personalnebenkosten | Gemäss Reglementen | |
Bei personellen Mutationen können Zusatzkosten für die LUKB entstehen. So können im Rahmen einer Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses während maximal zwölf Monaten noch durch den Arbeitgeber zu finanzierende direkte Personalvergütungskosten und Personalnebenkosten gemäss dem generellen Vergütungssystem anfallen. Auch im Rahmen eines Eintritts in die Geschäftsleitung können Zusatzzahlungen anfallen, die unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere des Aktienrechts1)) erfolgen und separat ausgewiesen werden.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten Pauschalspesen, die nicht verrechenbare Kosten decken und deren Höhe durch die Steuerbehörde bewilligt wurde. Pauschalspesen haben keinen Vergütungscharakter und sind nicht Bestandteil der Gesamtvergütung.
Fixe Vergütung 2025
Im Sinne von Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe a der Statuten1) werden unter fixer Vergütung die Basisvergütung, die Arbeitgeberbeiträge an die Alters- und Risikovorsorge und die übrigen Personalnebenkosten zugunsten der operativ tätigen Mitglieder der Geschäftsleitung verstanden. Dabei wird die relevante Maximalsumme jährlich der Generalversammlung vorgelegt. Diese Bestimmung wurde erstmals an der GV 2015 umgesetzt. Die effektive fixe Vergütung 2025 gemäss Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe a der Statuten1) zugunsten der operativ tätigen Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt:
- Total Basisvergütung: 2 386 020 Franken
- Total Beiträge Alters- und Risikovorsorge (für Basis- und variable Vergütungen): 1 244 521 Franken
- Total übrige Personalnebenkosten: 56 300 Franken
Die Summe der obigen Komponenten von total 3 686 841 Franken liegt innerhalb der von der Generalversammlung am 14. April 2025 genehmigten Maximalsumme von 3 730 000 Franken. Zusätzlich wurden zur Abgeltung der nicht verrechenbaren Auslagen Pauschalspesen von 96 000 Franken an die operativ tätigen Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt, die keinen Vergütungscharakter haben. Seit 2016 wurden keine Vergütungen an ein- und ausgetretene Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt.
Variable Vergütung 2025
Gemäss Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe b der Statuten1) genehmigt die Generalversammlung die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Grundsätzlich ist die variable Vergütung von der Entwicklung des Unternehmensgewinns vor Steuern und der Zielerreichung des einzelnen Geschäftsleitungsmitglieds abhängig. Der Unternehmenserfolg vor Steuern nahm 2025 gegenüber 2024 um 3.0 % zu. Basierend auf dem Unternehmenserfolg und der zusätzlichen individuellen Mitarbeitendenbewertung hat der Verwaltungsrat folgende Gesamtsumme für die variable Vergütung 2025 der Geschäftsleitung beschlossen:
- Total variable Vergütung: 1 748 658 Franken
Dabei hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass – entsprechend dem Vergütungsreglement der Geschäftsleitung vom 27. Oktober 2022 – 70 % der variablen Vergütung in während sechs Jahren gesperrten Aktien (gesperrt bis 27.03.2032) ausbezahlt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 beträgt der relevante Anrechnungswert aufgrund der 6-jährigen Sperrfrist 63.18 Franken. Dies entspricht dem bei einer 6-jährigen Sperrfrist steuerlich anrechenbaren reduzierten Verkehrswert von 70.50 % des relevanten Aktienwertes von 89.62 Franken (volumengewichteter Durchschnittskurs der Handelstage des Monats Dezember 2025). Im Vorjahr betrug der massgebliche Börsenkurs bei einer ebenfalls 6-jährigen Sperrfrist 63.70 Franken. Optionen werden keine zugeteilt. Gemäss reglementarischer Grundlage und Beschluss VA-VR erfolgte die Eigentumsübertragung der Aktien per 24. Februar 2026 unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung. Die restliche Barauszahlung – abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen – erfolgt erst nach der GV per 20. Mai 2026. Die variable Vergütung betrug 1 702 533 Franken für 2024 bzw. 1 722 244 Franken für 2023.
Gesamtvergütung 2025
Die Gesamtvergütung berücksichtigt die Basisvergütung und die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2025, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung. Dazu kommen die vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge an die Alters- und Risikovorsorge und die übrigen Personalnebenkosten.
Im Geschäftsjahr 2025 betrug das Verhältnis von Basisvergütung zur variablen Vergütung der Geschäftsleitung 1 : 0.74.
Die Basisvergütung für die gesamte Geschäftsleitung betrug für das Geschäftsjahr 2025 2 386 020 Franken, für das Geschäftsjahr 2024 2 373 020 Franken.
Die Personalnebenkosten basieren auf den vertraglichen Anstellungsbedingungen. Dabei wurden 2025 keine von den Vorgaben abweichenden Beschlüsse getroffen. Die Alters- und Risikovorsorgebeiträge beliefen sich 2025 auf 1 244 521 Franken und 2024 auf 1 217 243 Franken. Die übrigen Personalnebenkosten können auf tiefem Niveau schwanken. Dabei waren 2024 und 2025 keine Zahlungen im Zusammenhang mit Ein- und Austritten in die Geschäftsleitung fällig. Die übrigen Personalnebenkosten betrugen 2025 56 300 Franken, 2024 57 202 Franken. Der Verwaltungsrat hat am 29. Januar 2026 die variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2025 fixiert (siehe Kapitel «Variable Vergütung 2025»).
Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung
2025 | 2024 | |||||||
Werte in Franken | Daniel Salzmann CEO | Geschäftsleitung | Daniel Salzmann CEO | Geschäftsleitung | ||||
Basisvergütung | 600 002 | 2 386 020 | 600 002 | 2 373 020 | ||||
Variable Vergütung | ||||||||
davon bar ausbezahlt | 125 100 | 525 900 | 123 000 | 511 000 | ||||
davon in Aktien ausbezahlt1) | 291 885 | 1 222 758 | 285 916 | 1 191 533 | ||||
Total direkte Personalvergütungen (Bruttosalär) | 1 016 987A) | 4 134 678A) | 1 008 918 | 4 075 553 | ||||
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/ALV/EO/FAK (1. Säule) und UVG | 71 213 | 292 178 | 70 676 | 288 212 | ||||
Arbeitgeberbeiträge Alters- und Risikovorsorge (2. Säule)2) | 207 585 | 952 343 | 200 784 | 929 031 | ||||
Total Arbeitgeberbeiträge Alters- und Risikovorsorge | 278 798 | 1 244 521 | 271 460 | 1 217 243 | ||||
Dienstaltersgeschenk3) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Betriebliche Kinderzulagen | 800 | 6 200 | 800 | 7 600 | ||||
Auslagenersatz, Sachleistungen, Spesen4) | 12 111 | 50 100 | 12 111 | 49 602 | ||||
Total übrige Personalnebenkosten | 12 911 | 56 300 | 12 911 | 57 202 | ||||
Total Personalnebenkosten | 291 709 | 1 300 821 | 284 371 | 1 274 445 | ||||
Total Aufwand (brutto) inklusive Arbeitgeberbeiträge | 1 308 696 | 5 435 499 | 1 293 289 | 5 349 998B) |
A)Maximallimite der individuellen direkten Personalvergütung gemäss Eignerstrategie 2025 für 2025: 854 281 Franken. Für Mitglieder, deren individuelle direkte Personalvergütung im Geschäftsjahr 2024 oberhalb des Betrags von 847 501 Franken lag, gelten höhere Maximalbeträge.
B)Maximallimite der Gesamtvergütungen (direkte Personalvergütungen brutto plus Personalnebenkosten inkl. Arbeitgeberbeiträge) gemäss Vorgaben des Verwaltungsrates bzw. der Eignerstrategie 2021 des Kantons Luzern an die gesamte Geschäftsleitung: 5 350 000 Franken (gilt für 2024)
1)Aktien: Anrechnung zu dem unter Berücksichtigung der Sperrfrist festgelegten Aktienkurs von 63.18 Franken (2025) bzw. 44.91 Franken (2024)
2)Alters- und gehaltsabhängige Versicherungsbeiträge an 2. Säule (Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank und Ergänzungsversicherung) gemäss ordentlichen Vorsorgeelementen
3)Alle Mitarbeitenden der LUKB haben ab Vollendung des 10. Dienstjahres periodisch Anrecht auf ein Dienstaltersgeschenk. Der Bezug kann entweder mit zusätzlichen 10 bis 20 Ferientagen oder in entsprechenden Geldwerten erfolgen. Während des Geschäftsjahres 2025 feierte kein GL-Mitglied ein entsprechendes Dienstjubiläum, welches mit Ferientagen bezogen wurde (Vorjahr: kein Dienstjubiläum mit Ferienabgeltung).
4)Spesen und Auslagen, soweit steuerpflichtig
Zusätzlich wurden für das Geschäftsjahr 2025 Pauschalspesen von 96 000 Franken ausbezahlt, wovon 24 000 Franken an Daniel Salzmann (Beträge unverändert). Diese Pauschalspesen haben keinen Vergütungscharakter.
Vergütung an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung
Die LUKB hat im Jahr 2025 wie auch im Jahr 2024 keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung entrichtet.
Fixe Vergütung 2026
Gemäss Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe a der Statuten1) genehmigt die Generalversammlung die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr. Dabei umfasst die zu beantragende Summe die Basisvergütung, die Beiträge an die Alters- und Risikovorsorge sowie die übrigen Personalnebenkosten.
Basierend auf dem GL-Vergütungsreglement hat der Verwaltungsrat auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses (VA-VR) am 29. Januar 2026 nachfolgende maximale Fixvergütung für das Jahr 2026 beschlossen, vorbehältlich der Genehmigung der Gesamtsumme von 3 890 000 Franken durch die Generalversammlung:
- Total Basisvergütung: 2 390 000 Franken
- Total Beiträge Alters- und Risikovorsorge (für Basis- und variable Vergütungen): 1 280 000 Franken
- Total übrige Personalnebenkosten plus allfällige Einmalkosten Ein-/Austritte: 220 000 Franken
Basierend auf den vorgenannten Komponenten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 13. April 2026 die Maximalsumme für die fixe Vergütung von 3 890 000 Franken für das Geschäftsjahr 2026.
Unter den übrigen Personalnebenkosten ist eine arbeitsvertragliche Sonderzahlung im Zusammenhang mit dem Eintritt eines neues Geschäftsleitungsmitglied von 140 000 Franken enthalten. Die übrigen ordentlichen Personalnebenkosten betragen analog Vorjahr maximal 80 000 Franken.
Bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 13. April 2026 werden unverändert die bisherigen Basisvergütungen ausbezahlt. Bei Genehmigung des Antrags erfolgt im Mai 2026 die nachträgliche Auszahlung für die Periode Januar bis April, so dass eine beschlossene Vergütungsanpassung rückwirkend per 1. Januar 2026 erfolgt.
Zusätzlich werden 2026 Pauschalspesen von 96 000 Franken ausbezahlt. Die Pauschalspesen betrugen 2025 und 2024 ebenfalls je 96 000 Franken.