Revisionsstelle

Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Seit 2012 ist PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Luzern, die bankengesetzliche Prüfgesellschaft und obligationenrechtliche Revisionsstelle der LUKB. Sie prüft auch deren Gruppengesellschaften.

Die Revisionsgesellschaft PwC erfüllt die Voraussetzungen des Banken- und Börsengesetzes und ist von der FINMA zur Prüfung von Bankinstituten zugelassen. Gemäss Statuten1) wird die Revisionsstelle jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.

Als Revisionsstelle prüft PwC insbesondere, ob die Buchführung, die Jahresrechnung, der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Konzernrechnung Gesetz und Statuten entsprechen. Sie berichtet an der Generalversammlung der Gesellschaft über das Ergebnis ihrer Prüfung. Gemäss Artikel 26 Absatz 2 der Statuten1) der Luzerner Kantonalbank und im Einklang mit dem Umwandlungsgesetz2) erstattet die Revisionsstelle dem Regierungsrat des Kantons Luzern jährlich Bericht über die Eigenmittel- und Risikosituation der Gesellschaft.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Mandatsdauer des leitenden Prüfers ist der seit dem Geschäftsjahr 2019 amtierende leitende Prüfer der gewählten Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) berechtigt, seine Funktion höchstens bis und mit dem Geschäftsjahr 2025 auszuüben. Im Hinblick auf diesen Termin hat die Luzerner Kantonalbank Anfang 2025 das Mandat der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft und obligationenrechtlichen Revisionsstelle ausgeschrieben. Nach Prüfung der Offerten hat sich die Luzerner Kantonalbank für die KPMG AG, Zürich, als neue Prüfgesellschaft und Revisionsstelle ab dem Geschäftsjahr 2026 entschieden.

Der Wechsel zur KPMG AG als neue Revisionsstelle im Sinne des Obligationenrechts wird form- und fristgerecht als Traktandum für die Generalversammlung vom 13. April 2026 vorgesehen.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/690/versions/2356

Revisionshonorar

Das Revisionsjahr dauert jeweils für die Rechnungsprüfung und die Aufsichtsprüfung vom 1. Januar bis 31. Dezember. Da die effektiven Leistungen über das Kalenderjahr unregelmässig anfallen, publiziert die Luzerner Kantonalbank das während des Revisionsjahres anfallende und in Rechnung gestellte ordentliche Honorar. Die Prüfgesellschaft stellte im Jahr 2025 den Betrag von rund 706 000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer und Spesen) in Rechnung.

Zusätzliche Honorare

Die Prüfgesellschaft PwC stellte im Kalenderjahr 2025 Rechnungen für übrige Tätigkeiten im Umfang von rund 62 000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer und Spesen).

Informationsinstrumente der externen Revision

Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates überwacht und beurteilt die Wirksamkeit der Prüfgesellschaft. Risikoanalyse und Prüfstrategie der Prüfgesellschaft werden an einer Sitzung des Prüfungs- und Finanzausschusses des Verwaltungsrates zusammen mit der Planung der internen Revision zur Kenntnis genommen. Die interne Revision und die Prüfgesellschaft sind an dieser Sitzung anwesend. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates analysiert die Prüfberichte der Prüfgesellschaft kritisch und bespricht diese mit dem leitenden Prüfer. Er vergewissert sich zudem, dass Mängel behoben bzw. Empfehlungen der Prüfgesellschaft umgesetzt wurden. Jährlich nach Abschluss der Aufsichtsprüfung beurteilt der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates die Leistung, Rechnungsstellung und Unabhängigkeit der Prüfgesellschaft und bespricht seine Beurteilung mit der Prüfgesellschaft. Für die Beurteilung besteht ein Kriterienraster.