8.17 Nahestehende Personen
Forderungen | Verpflichtungen | |||||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | ||||
Qualifiziert Beteiligte1) | 6 823 | 40 317 | 31 748 | 327 | ||||
Verbundene Gesellschaften2) | 194 790 | 208 408 | 209 491 | 208 542 | ||||
Organgeschäfte | 13 135 | 11 327 | 14 377 | 13 578 | ||||
Weitere nahestehende Personen3) | 26 350 | 25 156 | 2 844 | 2 751 | ||||
1)Kanton Luzern
2)Öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Luzern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Luzern qualifiziert beteiligt ist
3)Dabei handelt es sich um Forderungen und Verpflichtungen gegenüber den Organen der Bank nahestehenden juristischen Personen.
Zu den nahestehenden Personen zählen massgebliche Aktionäre, Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle sowie von diesem Kreis beherrschte Gesellschaften / Personen.
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Die aktiven und pensionierten Mitarbeitenden (inkl. Mitglieder der Geschäftsleitung) sowie deren im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen erhalten branchenübliche, zumeist limitierte Vorzugskonditionen. Für alle übrigen nahestehenden Personen werden – mit Ausnahme der vom Kanton gebührenfrei bei der LUKB deponierten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG – Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Unter den Transaktionen werden Kreditgewährungen, Verzinsung der Einlagen, Kontoführung, Zahlungsverkehr, Wertschriftengeschäfte usw. verstanden.
Unternehmen, die Verwaltungsratsmitgliedern nahestehen, können sich an Ausschreibungen von Aufträgen der LUKB beteiligen. Das betroffene Organmitglied hat bei der Auftragsvergabe keine Vorrechte und ist an der Entscheidverhandlung nicht vertreten (Ausstand). Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Aufträge zu marktunüblichen Konditionen an Verwaltungsratsmitgliedern nahestehende Gesellschaften und Personen vergeben.