11. Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz

Für die LUKB sind faire und fortschrittliche Anstellungsbedingungen die Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis. Dazu gehört, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten.

Die LUKB hat sich bereits 2014 freiwillig am Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner und des Bundes beteiligt und diesen als erste Bank in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen. Die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat, erfüllt die LUKB mit einer umfassenden Analyse für die Periode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Diese wurde von PricewaterhouseCoopers AG (PwC) geprüft. PwC bestätigte in ihrem Prüfbericht vom 15. Juni 2022, dass die Analyse den regulatorischen Vorgaben entspricht. Das Ergebnis zeigt, dass die LUKB – wie ununterbrochen seit dem Jahr 2014 – beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern unter dem tolerierten Wert von 5 % liegt und damit Lohngleichheit gewährleistet.

Die LUKB betont die Wichtigkeit dieses Anliegens mit dem Erhalt des Zertifikats «We Pay Fair» des Competence Centre for Diversity, Disability and Inclusion CCDI der Universität St. Gallen im Juli 2023.