Kreditgeschäft
Relevanz des Themas
Das Kreditgeschäft ist nach wie vor das wichtigste Geschäftsfeld der LUKB, sowohl hinsichtlich des finanziellen Volumens als auch des Beitrags zum Geschäftsertrag.
Durch die Vergabe von Hypotheken und anderen Krediten beeinflusst eine Bank direkt oder indirekt Umwelt und Gesellschaft. Dies gilt ebenso für die Ausgestaltung ihres Finanzierungs- und Produktangebots. Zum Beispiel kann eine Bank durch ihre Preisgestaltung Anreize schaffen, damit Eigentümer bei Bau- oder Sanierungsprojekten die Energieeffizienz und die Klimawirkung ihrer Gebäude verbessern.
Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Finanzinstitute wirtschaftliche Aktivitäten finanzieren, die nicht nachhaltig sind. Dazu gehören etwa Kreditgeschäfte mit Unternehmen, die beispielsweise in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder durch ihre Geschäftstätigkeit erheblich zur Umweltverschmutzung beitragen.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Kreditgeschäft hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewirtschaften, und leistet somit einen Beitrag zur langfristigen Stabilität der Bank.
Grundsatz
Das Kreditgeschäft der LUKB konzentriert sich traditionell auf Kundinnen und Kunden mit Domizil Schweiz und primär auf den Wirtschaftsraum Luzern. Ungefähr 60 % des Wohnbau-Hypothekarbestandes entfällt auf Objekte im Kanton Luzern. Geschäfte mit Kreditnehmern im Ausland spielen eine untergeordnete Rolle und sind intern im Rahmen der Risikopolitik begrenzt. Die Kreditnehmer der LUKB sind hauptsächlich Private, kleine und mittlere Unternehmen, Grossunternehmen, Kollektivanlagegesellschaften, professionelle Immobiliengesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Die LUKB vergibt keine Konsumkredite. An Privatpersonen gewährt sie vor allem Hypothekarkredite. Um sicherzustellen, dass die Hypothekarkredite auch bei Zinssteigerungen tragbar bleiben, rechnet die LUKB bei deren Vergabe – unabhängig von tieferen Marktzinsen – mit einem höheren kalkulatorischen Zinssatz. So soll sichergestellt werden, dass die Hypothekarfinanzierungen – unabhängig vom Umfeld und von der persönlichen Lebenssituation – langfristig tragbar sind.
Die LUKB stellt bei der Kreditvergabe die Einhaltung ethischer und ökologischer Grundsätze sicher und finanziert keine Geschäfte, die nicht mit ihrer nachhaltigen Ausrichtung vereinbar sind. Erfolgreiches wirtschaftliches Handeln ist für die LUKB untrennbar mit Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft verbunden.
Die LUKB unterstützt die Klimapolitik des Bundes und des Kantons Luzern mit dem Ziel, bis 2050 Netto-Null zu erreichen. Sie hat zudem Zwischenziele für 2030 zur Reduktion der Treibhausgasemissionen festgelegt (siehe Kapitel «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz»).
Darüber hinaus hat sich die LUKB mit ihrem Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF)1) im Jahr 2023 verpflichtet, indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 3) aus dem Anlage- und Finanzierungsgeschäft zu messen und transparent offenzulegen.
Ziele
Die LUKB hat sich die folgenden Ziele gesetzt:
- Einhaltung der vom Verwaltungsrat der LUKB festgelegten Nachhaltigkeitskriterien im Kreditgeschäft (vgl. die unten stehenden Ausführungen)
- Einhaltung der «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz»1) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Basierend auf diesen Richtlinien sollen unter anderem im Rahmen der Kreditberatung in Bezug auf selbstgenutzte Gebäude die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes thematisiert werden, insbesondere bei älteren Liegenschaften oder Gebäuden mit Sanierungsbedarf. Dabei sollen Sanierungsthemen proaktiv angesprochen und mögliche Massnahmen erörtert werden.
- Absenkung der CO2-Emissionen auf den Eigenheim-, Wohn- und Gewerbehypotheken um mindestens 40 % pro Quadratmeter Energiebezugsfläche gegenüber 2023 bis 2030
Stand 2025
Nachhaltigkeitskriterien im Kreditgeschäft
Konzernweit gelten seit 1. Januar 2025 bei der Kreditvergabe für sämtliche bilanzielle und ausserbilanzielle Kreditneugeschäfte die folgenden Nachhaltigkeitskriterien, die der Verwaltungsrat der LUKB im Jahr 2024 verabschiedet hat. Unter Kreditneugeschäften fallen auch Erneuerungen und Verlängerungen bestehender, vertraglich ablaufender Kreditpositionen, sofern der Kreditbetrag erhöht und/oder die bisherigen Amortisationsregelungen reduziert werden.
Im Rahmen der allgemeinen Ausschlusskriterien sind bei der LUKB die folgenden Kreditgeschäfte für alle Kreditnehmer generell ausgeschlossen (keine Anwendung von Schwellenwerten):
- Kreditgeschäfte unter Inkaufnahme von widerrechtlichen (Grund-)Wasserverschmutzungen
- Kreditgeschäfte an Personen und Unternehmen, die geschützte Bereiche oder Bereiche mit hohem Schutzwert im Inland und Ausland beeinträchtigen (z. B. Urwälder, bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Feuchtgebiete, Biotope, Kulturgüter und Weltkulturerbestätten)
- Kreditgeschäfte an Personen und Unternehmen, deren (Geschäfts-)Tätigkeit gegen massgebende Menschen- und Arbeitsrechte verstösst, namentlich gegen die von der Schweiz ratifizierten internationalen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsübereinkommen und gegen übriges in diesem Zusammenhang massgebendes Schweizer Recht
- Kreditgeschäfte an Personen und Unternehmen, welche Rechte der indigenen Bevölkerung verletzen oder welche in ernstzunehmende Korruptionsfälle verwickelt sind
Darüber hinaus hat die LUKB die folgenden spezifischen Ausschlüsse festgelegt, die ebenfalls für alle Kreditnehmer generell gelten (keine Anwendung von Schwellenwerten):
- Finanzierungen im Bereich der Förderung/Gewinnung von fossilen Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Kohle). Dazu gehören auch umstrittene Verfahren zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas wie beispielsweise Antarctic/Arctic Drilling, Fracking, Offshore-Ölprojekte, Tiefseebohrungen sowie Projekte im Zusammenhang mit der Ausbeutung von ölhaltigem Teersand.
- Finanzierung von Projekten zum Neubau von fossilen Kraftwerken und von Kernkraftwerken
- Finanzierung von Uranbergbau und von übrigen Bergbauprojekten im Ausland
- Finanzierung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Fischfangs im Ausland; insbesondere ausgeschlossen sind dabei Finanzierungen für nichtzertifizierte Land- und Forstwirtschaft (z. B. keine FSC- oder gleichwertige Zertifikate vorliegend) sowie für nichtzertifizierten Fischfang (z. B. keine MSC- oder gleichwertige Zertifikate vorliegend). Ebenfalls ausgeschlossen sind Finanzierungen zur Herstellung von nichtzertifiziertem Palmöl.
- Finanzierung der Entwicklung, Herstellung sowie des Vertriebs (Verkauf und Handel) von Problem-Pestiziden (z. B. Neonikotinoide, organische Chlorverbindungen)
- Finanzierung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- Finanzierung von Geschäften mit Bezug zum Verkauf und Handel von kritischen Produkten, u. a. thermische Kohle, Roh- und Schweröl, Asbest, Uran, nichtzertifizierte Edelhölzer, Konflikt-Diamanten und nichtzertifiziertes Palmöl
- Finanzierung der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und/oder des Vertriebs von kontroversen Waffen. Zu den kontroversen Waffen gehören unter anderem Streubomben, Streumunition, Antipersonen- und Landminen, biologische und chemische Waffen, Kernwaffen, angereichertes Uran, Blendlaser-Waffen und Brandwaffen.
- Finanzierung von Glücksspiel, für welches keine Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBKB)1) vorliegt
- Finanzierungen von Personen und Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Herstellung von pornografischen Inhalten oder die Prostitution betrifft
Zudem gelten für kapitalmarktorientierte Kreditnehmer seit 1. Januar 2025 Ausschlüsse in Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken und in Bezug auf hohe Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung/Governance (ESG). Die Beurteilung der kontroversen Geschäftspraktiken orientiert sich an den folgenden Normen und Konventionen:
- Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (OECD Guidelines for Multinational Enterprises)
- Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNGP)
- Grundlegende Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Die jährlich vom Risikoausschuss des Verwaltungsrates (RA-VR) verabschiedete Risiko-Subpolitik für Nichtbanken nennt im Kapitel «Grundprinzipien» unter anderem die «Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells» als Kriterium für die Kreditwürdigkeit der Kundinnen und Kunden der Bank. Wird die Kreditwürdigkeit als unzureichend beurteilt, verzichtet die LUKB auf eine Kreditvergabe.
Kredite für Kohle-, Öl- und Gasförderung
Wie im Vorjahr bestanden im gesamten Geschäftsjahr 2025 keine Kreditgeschäfte zur direkten Finanzierung von Kohle-, Öl- oder Gasförderung. Dies gilt auch in Bezug auf Kreditgeschäfte zur direkten Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der unkonventionellen Öl- und Gasförderung, wie etwa Ölsande, Schieferöl und -gas, arktische Öl- und Gasvorkommen, Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) oder Öl- und Gasförderung in ultra-tiefen Gewässern (Ultra-Deep Water, UDW).
Förderung der Energieeffizienz bei Hypotheken
Im Beratungsprozess für selbstgenutzte Eigenheimfinanzierungen hat die LUKB die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) umgesetzt. Diese Vorgaben verlangen, dass im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes thematisiert werden. Dies gilt vor allem bei älteren Liegenschaften oder solchen mit Sanierungsbedarf. Entsprechende Sanierungsthemen sollen angesprochen und Sanierungsmassnahmen erörtert werden.
Zur Umsetzung stellt die LUKB sicher, dass ihre Beraterinnen und Berater regelmässig und angemessen geschult werden, sowohl hinsichtlich des Vorgehens zur langfristigen Werterhaltung und Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien als auch zur Finanzierung entsprechender Massnahmen.
Im Beratungsgespräch sprechen die Beraterinnen und Berater ihre Kundinnen und Kunden systematisch auf nachhaltigkeitsrelevante Themen an und orientieren sich dabei am Lebenszyklus der jeweiligen Immobilie. Ein Renovationskosten- und CO2-Rechner unterstützt die Visualisierung der Kosten und des CO2-Fussabdrucks für zentrale Themen wie Heizungsersatz, Gebäudehüllenerneuerung und Installation von Photovoltaikanlagen, die zur Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Dieser Rechner steht auch den Kundinnen und Kunden bereits seit 2021 kostenlos im E-Banking zur Verfügung.
Bei Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz weisen die Beraterinnen und Berater zudem auf mögliche Förderbeiträge hin und stellen bei Bedarf detaillierte Checklisten für die Sanierung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäusern bereit.
Energiespar-Hypothek plus
Mit der Energiespar-Hypothek plus bietet die LUKB zinsvergünstigte Hypotheken für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser, um die folgenden Investitionen zu finanzieren:
- Energetische Sanierungen von bestehenden Liegenschaften, wobei der Anteil der energetischen Massnahmen an den gesamten Sanierungskosten mindestens 60 % betragen muss
- Solar- und Photovoltaikanlagen (PV) für den Eigenverbrauch, Batteriespeicher und E-Ladestationen
- Realisierung von Neubauten, wobei ein Gebäudeenergieausweis (GEAK A/A/A), ein Minergie- oder ein SNBS-Zertifikat (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) Voraussetzung ist
Zudem verschafft die LUKB mit diesem Angebot einfachen Zugang zum LUKB-Netzwerk qualifizierter, unabhängiger Energieexperten. Diese Experten stehen den Kundinnen und Kunden mit ihrer Expertise, Beratung und Begleitung zur Verfügung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und die CO2-Emissionen damit zu reduzieren.
Weiterführende Informationen: https://www.lukb.ch/energiespar-hypothek
Finanzierungsvolumen
Das Volumen in Kreditprodukten zur Finanzierung von ökologisch nachhaltigen Baumassnahmen hat sich wie folgt entwickelt:
Einheit | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | ||||||||
Kreditprodukte | ||||||||||||||
Energiespar-Hypotheken plus1) | Mio. CHF | n. a. | n. a. | n. a. | 1.5 | 18.4 | 33.5 | |||||||
Energiespar-Hypotheken | Mio. CHF | 2.6 | 7.6 | 14.1 | 19.0 | 18.4 | 15.0 | |||||||
Renovations-Hypotheken2) | Mio. CHF | 16.1 | 12.0 | 8.9 | 5.8 | 4.5 | 3.1 | |||||||
Minergie-Hypotheken2) | Mio. CHF | 182.2 | 145.8 | 107.8 | 76.7 | 49.8 | 27.0 |
Volumina jeweils zum Stichtag 31. Dezember
1)Das Produkt «Energiespar-Hypothek plus» wurde erst im Oktober 2023 lanciert und hat die bisherige Energiespar-Hypothek abgelöst.
2)Diese Produkte werden seit 31. Juli 2020 nicht mehr angeboten.
Nachhaltiges Eigenheim «myky»
Gemeinsam mit 18 anderen Kantonalbanken ist die LUKB indirekt an der Plattform «myky» beteiligt. Die Plattform verfolgt das Ziel, das Thema Nachhaltigkeit bei selbstbewohnten Gebäuden weiter zu etablieren. «myky» bietet umfassende Dienstleistungen und Expertenwissen rund um das Eigenheim aus einer Hand.
Weiterführende Informationen: https://www.myky.ch
Leistungen für Immobilieninvestoren und Unternehmenskunden
Die LUKB bietet Immobilieninvestoren und Unternehmenskunden neben Finanzierungslösungen eine umfassende und massgeschneiderte Immobilienexpertise über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Die LUKB-Immobilienexperten begleiten Kunden ganzheitlich – von der Analyse und Strategie über Planung und Realisierung bis zur Finanzierung. Ein zentrales Element ist dabei stets die Berücksichtigung von Ökologie und Nachhaltigkeit.
Weiterführende Informationen: https://www.lukb.ch/unternehmen/immobilien
Ratgeber und Informationen für Bevölkerung und Wirtschaft
Als führende Anbieterin von Immobilienfinanzierungen und -dienstleistungen im Wirtschaftsraum Luzern verfügt die LUKB über umfassende Marktkenntnisse und Expertise. Dieses Wissen stellt sie der Öffentlichkeit über kostenlose Ratgeber und Newsletter auf ihrer Website zur Verfügung. Zusätzlich veröffentlicht die LUKB regelmässig einen umfassenden Bericht zum Luzerner Immobilienmarkt mit Marktzahlen, Experteneinschätzungen, aktuellen Entwicklungen, Trends und Herausforderungen – darunter auch Themen wie die Verknappung des Wohnungsangebots.
Weiterführende Informationen: https://www.lukb.ch/private/immobilienfinanzierung/hilfsmittel/luzerner-immobilienmarkt
Darüber hinaus führt die LUKB regelmässig Veranstaltungen wie Fachvorträge und Informationsanlässe für die Bevölkerung und die Wirtschaft durch und ist auf themenbezogenen Messen präsent.
Datenmanagement
Die LUKB arbeitet seit dem Jahr 2022 daran, die Datenerhebung, -bewirtschaftung und -analyse des finanzierten Gebäudebestandes an die neuen Bedürfnisse auszurichten, die sich aus den erhöhten Anforderungen an die Berichterstattung in den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz ergeben. Im Mittelpunkt der letzten Jahre stand die Integration der eidgenössischen Gebäudeidentifikatoren (EGID) in das Kernbankensystem Avaloq. Dadurch hat die LUKB eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um Gebäudedaten in ihrem Kreditportfolio um zusätzliche Informationen zur Berechnung von Energieeffizienz und CO2-Ausstoss zu ergänzen.
Weiter hat die LUKB die Daten des Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) in ihr Kernbankensystem und in ihre Beratungslösung integriert. Dies ermöglicht, dass die verschiedenen Eigenschaften von Gebäuden (z. B. die Heizungsinformationen) in der Kundenberatung und -information berücksichtigt werden können. Die Daten werden zweimal jährlich aktualisiert.
Energieeffizienz der finanzierten Gebäude
Alle von der LUKB finanzierten Gebäude erhalten ein Energieeffizienzrating von A bis G (A = beste Energieeffizienz). Die Einstufung orientiert sich am Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Für die Berechnungen und Einstufungen arbeitet die LUKB mit einem auf Immobilien spezialisierten Schweizer Datendienstleister zusammen.
Im Folgenden die Ergebnisse der Teilportfolios:
31.12.2024 | 31.12.2025 | Veränderung zum Vorjahr | ||||||||
Einfamilienhäuser | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | |||||
Gute Energieeffizienz1) | 3 456 | 22 % | 3 582 | 22 % | 126 | |||||
Mittlere Energieeffizienz2) | 5 143 | 31 % | 5 252 | 31 % | 109 | |||||
Schlechte Energieeffizienz3) | 7 768 | 47 % | 7 904 | 47 % | 136 | |||||
Total | 16 367 | 100 % | 16 738 | 100 % | 371 |
1)Ratingklassen A bis C (0 bis 120 kWh pro m2 Energiebezugsfläche, EBF)
2)Ratingklassen D und E (121 kWh bis 200 kWh pro m2 EBF)
3)Ratingklassen F und G (> 200 kWh pro m2 EBF)
31.12.2024 | 31.12.2025 | Veränderung zum Vorjahr | ||||||||
Eigentumswohnungen | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | |||||
Gute Energieeffizienz | 12 535 | 72 % | 12 655 | 70 % | 120 | |||||
Mittlere Energieeffizienz | 4 304 | 24 % | 4 659 | 26 % | 355 | |||||
Schlechte Energieeffizienz | 745 | 4 % | 823 | 4 % | 78 | |||||
Total | 17 584 | 100 % | 18 137 | 100 % | 553 |
Es gelten die gleichen Definitionen für die Energieeffizienzklassen wie bei den Einfamilienhäusern (vgl. Tabelle oben).
Ungefähr 70 % der Eigentumswohnungen verfügen über eine gute Energieeffizienz – ein Ergebnis, das auch auf die Entwicklungsgeschichte des Stockwerkeigentums zurückzuführen ist. Bei Einfamilienhäusern besteht hingegen weiterhin ein hoher Investitionsbedarf: Fast 50 % sind einem schlechten Energieeffizienzrating zugeordnet.
31.12.2024 | 31.12.2025 | Veränderung zum Vorjahr | ||||||||
Mehrfamilienhäuser | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | |||||
Gute Energieeffizienz | 1 408 | 20 % | 1 558 | 21 % | 150 | |||||
Mittlere Energieeffizienz | 3 302 | 46 % | 3 336 | 46 % | 34 | |||||
Schlechte Energieeffizienz | 2 392 | 34 % | 2 447 | 33 % | 55 | |||||
Total | 7 102 | 100 % | 7 341 | 100 % | 239 |
Es gelten die gleichen Definitionen für die Energieeffizienzklassen wie bei den Einfamilienhäusern (vgl. Tabelle oben).
Rund zwei Drittel der Mehrfamilienhäuser verfügen über ein gutes oder mittleres Energieeffizienzrating. Gebäude in ländlichen Regionen schneiden dabei im Durchschnitt schlechter ab als solche in städtischen Gebieten.
31.12.2024 | 31.12.2025 | Veränderung zum Vorjahr | ||||||||
Übrige Gebäude | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | Anteil Gebäude in % | Anzahl Gebäude | |||||
Gute Energieeffizienz | 1 022 | 51 % | 1 007 | 50 % | – 15 | |||||
Mittlere Energieeffizienz | 783 | 38 % | 783 | 39 % | 0 | |||||
Schlechte Energieeffizienz | 232 | 11 % | 237 | 11 % | 5 | |||||
Total | 2 037 | 100 % | 2 027 | 100 % | – 10 |
Es gelten die gleichen Definitionen für die Energieeffizienzklassen wie bei den Einfamilienhäusern (vgl. Tabelle oben).
Gewerblich genutzte Gebäude wie Hotel-, Industrie- und Gewerbegebäude sowie Geschäftshäuser erreichen im Durchschnitt bessere Energieeffizienzwerte als Wohnobjekte. Auch hier zeigt sich ein ähnliches Muster wie bei Mehrfamilienhäusern: In städtischen Gebieten schneiden Gebäude tendenziell besser ab als in ländlichen Regionen.
Treibhausgasemissionen und Klimaschutz
Weitere Angaben zu den finanzierten Treibhausgasemissionen für Wohn- und Gewerbegebäude sowie Unternehmenskredite sowie die Absenkziele für das Hypothekenportfolio sind im Kapitel «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz» offengelegt.
Covid-19-Kredite
Nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat die LUKB schnell Verantwortung übernommen. Im Rahmen des Covid-19-Kreditprogramms des Bundes hat die LUKB im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Tage über 1 700 Kredite im Gesamtwert von 250 Millionen Franken ausbezahlt. Zusätzlich hat die LUKB eigenständig und unabhängig von den Bundeskrediten weitere Liquiditätshilfen für KMU-Kunden bereitgestellt und durch die Sistierung vertraglich vereinbarter Amortisationen schnell zusätzliche Entlastungen ermöglicht.
Ende 2025 bestanden bei der LUKB nach Rückzahlungen von 18.9 Millionen Franken im Geschäftsjahr 2025 noch 607 Covid-19-Kredite in der Höhe von 26.2 Millionen Franken (Ende 2024: 718 Covid-19-Kredite in der Höhe von 45.1 Millionen Franken). Im Vorjahr betrugen die Rückzahlungen 25.2 Millionen Franken.