Handelssperrzeiten

Handelssperrzeiten

Die Luzerner Kantonalbank AG hat für exponierte Funktionen generelle Handelssperrzeiten definiert, die jeweils vom 15. eines jeden Monats vor einer Abschlusspublikation bis zur Publikation gelten. Ausserdem können aufgrund von Projekten usw. fallbezogen zusätzliche Handelssperren erlassen werden. Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen zu den allgemeinen Regeln gewährt.

Exponierte Funktionen

Exponierte Funktionen sind Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie Personen, die mit dem Abschluss betraut sind. Zudem zählen Personen, die über abschlussrelevante Informationen verfügen, ebenfalls zu den exponierten Funktionen.