Geschäftsethik und Compliance

Relevanz des Themas

Verantwortungsvolle und faire Geschäftspraktiken im Einklang mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie den anerkannten beruflichen Grundsätzen der Bankbranche bilden die Vertrauensgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen der LUKB und ihren Anspruchsgruppen. Sie tragen dazu bei, die Compliance- und Reputationsrisiken der LUKB zu verringern.

Grundsatz

Die LUKB verpflichtet sich zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken und stellt eine nachhaltige, ethische Unternehmensführung sicher. Sie bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte sowie der damit verbundenen internationalen Standards und aller geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften. Gesetzliche und regulatorische Entwicklungen werden kontinuierlich beobachtet, um neue Anforderungen fristgerecht und konsequent umzusetzen.

Ziel

Die LUKB bleibt frei von Reputationsschäden, die auf Nichteinhaltung von geltenden Gesetzen und Regularien zurückzuführen wären.

Stand 2025

Compliance-Management

Die LUKB verfügt über eine zentral geführte, von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance­-Funktion für den Konzern, die direkt dem CEO unterstellt ist. Die Compliance-­Funktion unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance.

Die LUKB verfolgt die folgende Compliance-Risikostrategie:

  • Gesetzliche, regulatorische und interne Vorschriften werden eingehalten.
  • Marktübliche Standards und Standesregeln werden beachtet.
  • Die Steuerung der Compliance-Risiken ist integraler Bestandteil des konzernweiten Risikomanagements und richtet sich nach dem vom Verwaltungsrat festgelegten Risikoappetit bzw. nach den definierten Compliance-Risiko-Toleranzen. Die Einhaltung des Risikoappetits bzw. der Risikotoleranzen wird regelmässig dem Verwaltungsrat berichtet.
  • Zentrale Elemente der Compliance-Kultur sind der Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie die Werte der LUKB.

Das Compliance-Management umfasst ein systematisches internes Regelwerk, umfassende Aus-­ und Weiterbildungsprogramme, ein engmaschiges Kontrollsystem sowie konsequente Sanktionierungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten.

Die Compliance­-Funktion berichtet jährlich an die Geschäftsleitung, den Prüfungs-­ und Finanzausschuss des Verwaltungsrates (PA-­VR) sowie an den Verwaltungsrat über ihre Tätigkeiten, ihre Einschätzung des Compliance­-Risikos sowie über die Einhaltung der festgelegten Risikotoleranzen. Sie ist berechtigt, bei Bedarf direkt an den Verwaltungsrat zu gelangen. Zudem verfügt die LUKB über eine unabhängige Funktion Risikokontrolle.

Das Compliance- und das Risiko-Management-System der LUKB decken alle relevanten Compliance-Themen und Risikoarten vollständig ab. Sie umfassen den gesamten Konzern LUKB mit seinen 23 Geschäftsstellen und Verkaufsstützpunkten sowie mit seiner 100-prozentigen Tochtergesellschaft LUKB Expert Fondsleitung AG. Sämtliche Geschäftsstellen, Verkaufsstützpunkte sowie die 100-prozentige Tochtergesellschaft befinden sich in der Schweiz. Mit Ausnahme der Geschäftsstelle in Zürich sowie der Verkaufsstützpunkte in der Romandie und im Tessin liegen alle Standorte in unmittelbarer Nähe zueinander im Kanton Luzern. Die Geschäftsstellen und Verkaufsstützpunkte verfügen über keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern sind integrale Bestandteile des Stammhauses, Luzerner Kantonalbank AG, und unterstehen vollständig dessen Führungsstruktur und Führungskultur.

Die LUKB verfügt über Systeme zur Identifizierung und Überwachung von Änderungen im gesetzlichen und regulatorischen Umfeld. Die relevanten regulatorischen Entwicklungen, deren Auswirkungen auf die LUKB sowie der Stand der Umsetzung werden periodisch an die Geschäftsleitung, den Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR) sowie den Verwaltungsrat berichtet und von diesen Gremien behandelt. Der jährliche Bericht der Compliance-Funktion umfasst die aktuellen, geänderten und neuen für die LUKB relevanten Normen und deren Einhaltung, den Umsetzungsstand in den Geschäftsfeldern sowie der Stand bezüglich der relevanten Verhaltens- und Compliance-Themen wie Geldwäschereibekämpfung, Datenschutz, Sanktionen, Marktverhalten, Marketing und Verkauf sowie Suitability. Letzteres bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Eignungsprüfung, mit der sichergestellt wird, dass empfohlene Finanzprodukte den Kenntnissen, Erfahrungen, Zielen und der Risikobereitschaft der Kundinnen und Kunden entsprechen. Die LUKB richtet die Entwicklung und den Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen konsequent nach diesen Vorgaben aus.

Sämtliche LUKB-Mitarbeitende müssen regelmässig obligatorische Compliance-Trainings absolvieren. Die Schulungen umfassen unter anderem die folgenden Themen:

  • Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, einschliesslich Vermeidung der Beihilfe von Steuerhinterziehung
  • Einhaltung von Marktverhaltensregeln
  • Bekämpfung von Korruption
  • Schutz personenbezogener Daten und Informationssicherheit
  • Einhaltung von Sanktionsmassnahmen

Neue Mitarbeitende müssen im Rahmen ihrer Einführung die entsprechenden Schulungen besuchen, die sich speziell auf ihre Rolle oder ihr Geschäftsfeld beziehen. Dabei werden auch die Inhalte und Funktionsweisen der angebotenen Produkte und Dienstleistungen vermittelt, einschliesslich der entsprechenden Marketing- und Verkaufsaspekte sowie der in diesem Zusammenhang einzuhaltenden Sorgfaltspflichten.

Für die Mitarbeitenden der LUKB auf sämtlichen Führungsstufen gelten die spezifischen Weisungen, in denen die Grundsätze und Richtlinien der LUKB festgehalten sind. Die Werte des konzernweit gültigen Verhaltenskodex1) (Code of Conduct) werden regelmässig thematisiert und vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung vorgelebt.

Die LUKB erwartet von den betroffenen Lieferanten die Einhaltung des Lieferantenkodex2). Dieser hält Standards für geschäftliche Integrität und Ethik, soziale und ökologische Verantwortung sowie für damit korrespondierende Managementsysteme fest. Die LUKB fordert, dass die Lieferanten und Subunternehmer die geltenden Gesetze sowie die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien stets einhalten. Korruption und sonstige kriminelle Aktivitäten sind in jeder Form untersagt.

Weitere Einzelheiten zur Compliance-Funktion und zur Funktion Risikokontrolle: siehe LUKB-Geschäftsbericht 2025, Finanzbericht Konzern, Kapitel «Risikomanagement».

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/rechtliches/code-of-conduct
2) https://www.lukb.ch/lieferantenkodex

Einhaltung der Sorgfaltspflichten

Die LUKB verpflichtet sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Dazu setzt sie die nationalen und globalen Vorschriften sowie Sanktionen konsequent um, zum Beispiel durch automatischen Abgleich von Personen- und Zahlungstransaktionsdaten mit anwendbaren Sanktionslisten, um sanktionierte Personen sowie Entitäten zu erkennen und um verbotene Zahlungen zu verhindern. Darüber hinaus eröffnet die LUKB keine Geschäftsbeziehungen, die nicht ihrem Risikoappetit entsprechen. Beispielsweise geht die LUKB keine Geschäftsbeziehungen mit Kundinnen und Kunden aus Ländern ein, die von der Financial Action Task Force (FATF)1) als Hochrisiko-Jurisdiktionen («High-Risk Jurisdictions») eingestuft sind. Zudem wendet sie besondere Sorgfaltspflichten bei Ländern «unter erhöhter Beobachtung» («Under Increased Monitoring») an.

1)  https://www.fatf-gafi.org

Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch ein internes Kontrollsystem sichergestellt, das den regulatorischen Anforderungen entspricht. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird regelmässig von der internen Revision und der externen Prüfgesellschaft überprüft.

Im Sinne der Maxime «Know Your Customer» (KYC) identifiziert die LUKB ihre Vertragspartner (einschliesslich wirtschaftlich Berechtigter) gemäss den Vorschriften der Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)1) und der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung. Dazu gehören Kontrollen und Hintergrundabklärungen («Enhanced Due Diligence») bei Kundenbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken, sowohl bei der Eröffnung als auch im Verlauf der Geschäftsbeziehung.

1)  https://www.swissbanking.ch

Die LUKB eröffnet oder unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Kunden, wenn die KYC­-Informationen nicht ausreichend sind oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass Produkte oder Dienstleistungen der LUKB für illegale Zwecke verwendet werden, die Absicht dazu besteht oder wenn die Eröffnung oder der Unterhalt einer Geschäftsbeziehung ein zu hohes Risiko für Finanzkriminalität oder ein zu hohes Reputationsrisiko bedeutet.

Die LUKB überwacht Kundenbeziehungen und Transaktionen mithilfe verschiedener Systeme, die unter anderem einen automatisierten Namensabgleich mit aktuellen Personenlisten eines weltweit tätigen Datenlieferanten durchführen. Wird ein potenzieller Bezug zu einem Verbrechen festgestellt, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismus, Drogenhandel, Korruption, Waffen-­ oder Menschenhandel, werden die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen ergriffen. Verdächtige Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen werden den zuständigen Behörden gemäss der geltenden Geldwäscherei­- oder Embargo­-Gesetzgebung gemeldet.

Die LUKB führt Weisungen, Arbeitsanweisungen, Handbücher und Prozesse, in denen die Sorgfaltspflichten bezüglich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, der Einhaltung von Sanktionen sowie der weiteren Conduct-Themen wie Marktverhaltensregeln, Suitability, Produkthinweise und Verkaufstrainings definiert sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) von den Linienverantwortlichen kontrolliert und von den unabhängigen Kontrollinstanzen überprüft. Zudem wird das IKS durch die interne Revision sowie die externe Prüfgesellschaft geprüft.

Verantwortung in Steuerangelegenheiten

Die LUKB lehnt jede Form der Steuerhinterziehung ab und erwartet auch von ihren Kunden und Geschäftspartnern, dass sie dasselbe tun. Sie unterstützt weder ihre Kunden noch Dritte dabei, die Zahlung von geschuldeten Steuern zu vermeiden, und lehnt aggressive Steuerplanung, die der Absicht des Gesetzes und der Praxis zuwiderläuft, ab.

Bei der LUKB ist jede aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung verboten. So verlangt sie unter anderem von ihren Neukunden eine Bestätigung über die Steuerkonformität der Gelder, die der Bank anvertraut werden. Als Schweizer Finanzinstitut setzt die LUKB ihre Verpflichtungen aus dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) basierend auf den Vorgaben der OECD1) und der schweizerischen Umsetzungsgesetzgebung sowie des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)2) der Vereinigten Staaten von Amerika vollständig um.

1)  https://www.oecd.org
2)  https://www.irs.gov/businesses/corporations/foreign-account-tax-compliance-act-fatca

Die Weisungen bezüglich Steuerkonformität sollen verhindern, dass nicht deklarierte Gelder in die LUKB gelangen. Sie basieren auf der Prämisse, dass Kunden für die Erstellung ihrer Steuererklärungen, die Zahlung ihrer Steuern und die Einhaltung aller anderen für sie geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen verantwortlich sind. Die LUKB verlangt von allen Neukundinnen und -kunden eine schriftliche Erklärung betreffend ihrer Steuerkonformität.

Die LUKB erfüllt die Anforderungen des OECD-Standards zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen in Steuersachen. Die LUKB hält sich an das Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Sie beobachtet ständig die regulatorischen Rahmenbedingungen und aktualisiert bei Bedarf ihre Weisungen, Prozesse und Dokumente zur Steuerkonformität.

Darüber hinaus ist die LUKB bestrebt, ihren Kundinnen und Kunden die Steuererklärung so einfach wie möglich zu machen. Die Kundinnen und Kunden erhalten von der LUKB automatisch ein vollständiges Steuerverzeichnis.

Die Luzerner Kantonalbank AG (Stammhaus) und ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft LUKB Expert Fondsleitung AG haben ihren rechtlichen Sitz in der Schweiz und sind daher vollumfänglich in der Schweiz steuerpflichtig. Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit über die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte bestehen verbindliche Auskünfte oder Vereinbarungen mit den zuständigen Steuerbehörden (Steuerrulings).

Bekämpfung von Marktmissbrauch und Korruption

Die LUKB untersagt allen Mitarbeitenden (auf allen Führungsstufen, einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitung) und allen Mitgliedern des Verwaltungsrats jegliches marktmissbräuchliches Verhalten. Dazu zählen die Nutzung von Insiderinformationen (z. B. Front-, Parallel- oder After-Running), Markt- und Kursmanipulationen sowie jede andere Form betrügerischer Handlungen.

Diese Regeln sind in Reglementen und Weisungen festgehalten und gelten auch für marktmissbräuchliches Verhalten von Kundinnen und Kunden. Für die Handelsabteilung besteht zusätzlich eine separate Weisung zum Handel.

Zur Sicherstellung der Compliance führt die LUKB regelmässige Schulungen durch. Mitarbeitende der Handelsabteilung absolvieren diese jährlich. Darüber hinaus überwacht die LUKB das Marktverhalten von Mitarbeitenden sowie von Kundinnen und Kunden mittels implementierter Systeme und Kontrollen. Externe Mitarbeitende und Outsourcing-Partner werden vertraglich zur Einhaltung der entsprechenden Pflichten verpflichtet.

Die LUKB toleriert weder aktive noch passive Bestechung. Diese Vorgaben sind verbindlich in Weisungen und Reglementen verankert. Die Annahme von Geschenken oberhalb eines definierten Schwellenwerts oder in Situationen mit Interessenkonflikten ist verboten. Die Einhaltung dieser Regeln wird systematisch kontrolliert. Korruptionsbekämpfung ist integraler Bestandteil der internen Regelwerke der LUKB.

Die entsprechenden Standards sind in die Beschaffungsprozesse eingebunden und werden vertraglich festgelegt. Bei der Auswahl sowie der Pflege von Beziehungen zu Dienstleistern, Lieferanten und Drittanbietern wird deren Einhaltung berücksichtigt. Beziehungen zu den wichtigsten Lieferanten werden regelmässig überprüft und überwacht. Alle Lieferanten sind verpflichtet, die Einhaltung der Standards zu bestätigen.

Wie im Vorjahr wurden auch im Berichtsjahr 2025 keine erheblichen Korruptionsrisiken identifiziert und keine bestätigten Fälle von Korruption unter den Mitarbeitenden und den Führungsgremien der LUKB festgestellt.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Eignerstrategie der LUKB verlangt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates den Interessen der LUKB oberste Priorität einräumen. Dies wird bei der Planung und Zusammensetzung des Verwaltungsrates berücksichtigt.

Der Umgang mit Interessenkonflikten richtet sich nach dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Interessenkonflikte sind transparent offenzulegen und im Einzelfall zu beurteilen. Personen, die in einem dauernden Interessenkonflikt stehen, dürfen dem Verwaltungsrat nicht angehören. Ebenso dürfen gemäss gesetzlicher Vorgabe die Mitlieder des Regierungsrates des Kantons Luzern, des Mehrheitsanteilseigners der LUKB, nicht dem Verwaltungsrat angehören. Zudem verzichtet der Regierungsrat darauf, Mitglieder des Kantonsrats oder der Finanzkontrolle für den Verwaltungsrat vorzuschlagen oder in den Verwaltungsrat zu wählen.

Alle Organe und Mitarbeitenden müssen sich bei der Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit so verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Situationen, die zu einem Interessenkonflikt mit Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und der LUKB führen könnten, sind zu vermeiden.

Besteht bei Lieferanten oder externen Mitarbeitenden ein nicht ausräumbarer Interessenkonflikt, verzichtet die LUKB auf den Abschluss einer Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Lieferanten oder externen Mitarbeitenden. Falls Interessenkonflikte dennoch auftreten, sind sie offenzulegen, und es sind Ausstandsregeln einzuhalten.

Die Annahme von Geschenken ist ebenfalls restriktiv geregelt. Dazu hat die LUKB spezifische Vorschriften erlassen, die Bestandteil des Personalreglements und von Weisungen sind. Diese enthalten auch entsprechende Kontrollsysteme.

Die Anzahl der Mandate der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist beschränkt, und Mandate sind bewilligungspflichtig. Mandate und Beteiligungen sowie Interessenbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden im Geschäftsbericht veröffentlicht, ebenso wesentliche Organkredite. Es gibt keine kreuzweisen Einsitznahmen in Verwaltungsräten. Die Annahme von Mandaten der weiteren Mitarbeitenden ist ebenfalls geregelt und bewilligungspflichtig.

Für den Verwaltungsrat besteht ein separates Reglement betreffend die Vermeidung von Interessenkonflikten und betreffend die Mandatsnahme. Für alle anderen Mitarbeitenden gelten Weisungen betreffend Marktverhaltensregeln und Eigengeschäfte.

Details zu Eigengeschäften der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und der übrigen Mitarbeitenden sind in internen Reglementen und Weisungen geregelt.

Die Mitarbeitenden auf allen Stufen werden ebenso wie die Mitglieder des Verwaltungsrates regelmässig zu den relevanten Themen geschult.

Allfällige Interessenkonflikte gegenüber Anspruchsgruppen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und werden als vertraulich behandelt.

Verantwortungsvolle Marketing- und Verkaufspraktiken

Die LUKB stellt sicher, dass die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, einschliesslich der Finanzberatung, verlässlich erfolgt und der Umgang mit Kundinnen und Kunden offen und transparent ist. Zudem prüft sie das Risiko von Greenwashing. Zu den Massnahmen zur Gewährleistung verantwortungsvoller Marketing- und Verkaufspraktiken gehören:

  • Die LUKB verfügt über klare Governance-Strukturen, Weisungen und Prozesse, um sicherzustellen, dass Werbung verantwortungsvoll, transparent, sachlich und unter Einhaltung der anwendbaren Rechts- und Compliancestandards, einschliesslich der Suitability-Standards, erfolgt. Entscheidungen zur Markenentwicklung (Brand Evolution) und Werbekonzeption werden von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat getroffen. Die Umsetzung erfolgt durch erfahrene Marketingverantwortliche, welche die Werte der Bank kennen, gegebenenfalls unterstützt durch externe Spezialisten. Bei rechtlich relevanten oder risikobehafteten Inhalten überprüft die Rechtsabteilung die Werbung.
  • Bei der Bewerbung von Produkten legt die LUKB grossen Wert auf wahrheitsgetreue Aussagen. Produktinformationen werden so formuliert, dass sie für Kundinnen und Kunden klar und verständlich sind. Übertriebene oder irreführende Aussagen, auch im Kleingedruckten, sind ausgeschlossen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Kundinnen und Kunden die Sicherheit zu geben, dass sie sich auf die kommunizierten Vorteile und Nachhaltigkeitsversprechen verlassen können.
  • Zum Schutz vor Überschuldung trifft die LUKB insbesondere bei der Vergabe von Privatkrediten und Bankkarten Vorsichtsmassnahmen. Zudem fördert sie die Finanzkompetenz ihrer Kundinnen und Kunden durch regelmässige, edukative Blogbeiträge. Weitere Informationen finden sich im Kapitel «Engagement für die Region», Abschnitt «Förderung der Finanzkompetenz».
  • Die Kundenberaterinnen und -berater der LUKB werden regelmässig darin geschult, Kundinnen und Kunden über die finanziellen Risiken der verschiedenen Produkte und Dienstleistungen aufzuklären.
  • Kundinnen und Kunden können Beschwerden oder Kommentare per Online-Kontaktformular auf der LUKB-Website, per E-Mail oder per Telefon einreichen. Auf der Website informiert die LUKB zudem über das Recht, den Schweizerischen Bankenombudsman einzuschalten – einen kostenlosen, unabhängigen Informations- und Vermittlungsdienst für Beschwerden gegen Banken mit Sitz in der Schweiz. Dort stellt sie auch die entsprechenden Kontaktdaten bereit.

Die folgenden Abschnitte enthalten weitere Massnahmen, mit denen die LUKB die Qualität und Kundenorientierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherstellt:

Produktentwicklung und Ausbau des Dienstleistungsangebots

Die LUKB berücksichtigt bei der Produktentwicklung und beim Ausbau ihres Dienstleistungsangebots die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie branchenübliche Best Practices. Verbindliche Rechtsnormen und die anwendbaren hohen ethischen Geschäftsstandards werden dabei in der Entwicklung und im Vertrieb standardmässig berücksichtigt und eingehalten. Dabei ist sich die LUKB ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kundinnen und Kunden sowie weiteren Stakeholdern bewusst.

Produktneuentwicklungen werden im Rahmen eines standardisierten Produktentwicklungsprozesses initiiert. Dabei müssen neben den unabhängigen Kontrollinstanzen, namentlich der Risiko-Funktion und der Compliance-Funktion, auch weitere Prozess- bzw. Prozessausführungsverantwortliche, das Kreditrisikomanagement sowie die interne Revision in die Vernehmlassungsprozesse einbezogen werden. Ihre Rückmeldungen fliessen direkt in die weitere Ausgestaltung der Produkte ein.

Die abschliessende Genehmigung neuer Produkte erfolgt durch die Geschäftsleitung. Bei Produkten mit erhöhtem Risikopotenzial ist zusätzlich die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. Ohne diese vorgängigen Bewilligungen dürfen neue Produkte nicht lanciert werden.

Transparente Gebühren

Die Bank veröffentlicht seit Jahren Broschüren, in denen die Gebühren für ihre Produkte und Dienstleistungen wie Konten, Kredit- und Debitkarten sowie Anlageberatung und Vermögensverwaltung übersichtlich dargestellt sind. Änderungen bei Gebühren oder Konditionen werden den Kundinnen und Kunden im Normalfall mindestens 30 Tage im Voraus kommuniziert.

Beratung und Aufklärung

Kundinnen und Kunden, die ein Depot bei der LUKB eröffnen, werden über die mit Anlagen verbundenen finanziellen Risiken informiert. Sie erhalten kostenlos eine digitale Kopie – oder auf Wunsch eine gedruckte Version – des Leitfadens «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten»1) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).

1)  https://www.swissbanking.ch

Die LUKB sieht es als ihre Aufgabe, Chancen und Risiken ihrer Finanzangebote fair, verständlich und wahrheitsgetreu zu kommunizieren. Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zum Schutz der Kundschaft ist in internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen verbindlich verankert.

Die Kundenberaterinnen und -berater sind entsprechend ausgebildet und extern zertifiziert, um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen. Sie werden zusätzlich durch Fachwissen, klare Prozesse und moderne Softwarelösungen unterstützt. Die Vergütung der Vertriebsmitarbeitenden ist so ausgestaltet, dass keine Anreize bestehen, ungeeignete Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen.

Anlagegeschäft

Die LUKB erfüllt die Anforderungen des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), das den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sicherstellt. Im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung prüft die LUKB unter Verwendung von Fachapplikationen dauernd und automatisiert, ob ihre Empfehlungen mit dem individuellen Anlageprofil übereinstimmen. Dabei werden finanzielle Verhältnisse, Ziele, Kenntnisse und Erfahrungen, Anlagehorizont sowie Risikotoleranz berücksichtigt. Die Beraterinnen und Berater werden regelmässig zu den relevanten Regeln und Prozessen geschult.

Darüber hinaus hält die LUKB die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung»1) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) ein. Kundinnen und Kunden werden nach ihren Präferenzen für nachhaltige Anlagen gefragt und erhalten Zugang zu einer breiten Palette von Lösungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen und verbreiteten Marktpraktiken auf dem Gebiet der nachhaltigen Anlagen folgen. Die von der LUKB angewandten Nachhaltigkeitsansätze im Anlagegeschäft sind detailliert auf der LUKB-Website beschrieben.

1)  https://www.swissbanking.ch

Die LUKB bietet für jedes Bedürfnis die richtige Anlagelösung an. Im Rahmen der diskretionären Vermögensverwaltung bestimmen die Kundinnen und Kunden gemeinsam mit der LUKB die am besten geeignete Anlagestrategie. Bei Anlagefonds in Wertpapierportfolios berücksichtigt die LUKB die vorteilhaftesten Anteilsklassen.

In der Anlageberatung empfiehlt die LUKB – je nach Anlagelösung – verschiedene Anlageuniversen. Diese umfassen eine ausgewogene Mischung aus LUKB-eigenen und externen Produkten, die anhand qualitativer und quantitativer Kriterien ausgewählt werden. Die Gebührenstruktur basiert auf einer jährlichen Beratungsgebühr, unabhängig von der Anzahl der Transaktionen. Dies stellt sicher, dass die Beratung objektiv und frei von Verkaufsanreizen erfolgt.

Im Berichtsjahr wurden keine relevanten Unregelmässigkeiten bei Produkt- oder Dienstleistungsinformationen festgestellt, die zu Sanktionen geführt hätten. Der Schutz der Kundschaft gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und die Vermeidung von Greenwashing haben für die LUKB höchste Priorität.

Darüber hinaus ist die LUKB Mitglied im Verein FinanceMission, der Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld sensibilisiert.

Menschenrechte

Die Schweiz ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) und hat alle rechtlich verbindlichen internationalen Menschenrechtsabkommen, die auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)1) basieren, unterzeichnet. Die Einsicht, dass es ohne den Schutz von Menschenrechten keinen nachhaltigen Frieden, keine Sicherheit und keine wirtschaftliche Entwicklung geben kann, entspricht den Werten und der Erfahrung der LUKB. Sie bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den zugrunde liegenden Werten und Anliegen. Die Standards werden von der LUKB in den anwendbaren Personalreglementen umgesetzt und gelebt.

1)  https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) dient als Orientierung. Die wesentlichen Aspekte sind in die Geschäftsprozesse integriert, insbesondere bei der Beschaffung, im Anlage- und Kreditgeschäft sowie im Personalmanagement.

Die Schweiz als Domizilland der LUKB hat 62 Konventionen und ein Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, darunter alle acht Kernkonventionen (d. h. die Kernkonventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182). Der aktuelle Stand der Umsetzung der Konventionen ist auf der Website der ILO1) festgehalten. Die nationale Gesetzgebung der Schweiz setzt die Vorgaben der ILO entsprechend um und ist auch für die LUKB verbindlich.

Die Prinzipien zum Verbot von Zwangsarbeit, zur Einhaltung von Mindestlöhnen und zu maximalen Arbeitszeiten werden den Lieferanten der LUKB vertraglich auferlegt. Die LUKB selbst hält sich an das Schweizer Recht, das im Einklang mit internationalen Standards steht.

Aufgrund der regionalen und nationalen Geschäftstätigkeit der LUKB sind die OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct und die UN Guiding Principles on Business and Human Rights für die LUKB nicht von primärer Bedeutung. Die nationale Gesetzgebung der Schweiz setzt die OECD-Guidelines und die UN Guiding Principles entsprechend um und ist auch für die LUKB verbindlich.

1) https://normlex.ilo.org/dyn/nrmlx_en/f?p=NORMLEXPUB:11200:0::NO::P11200_COUNTRY_ID:102861

Chancengleichheit, Diversität und Diskriminierungsfreiheit

Die Personalpolitik der LUKB ist auf Chancengleichheit, Diskriminierungsfreiheit, Diversität und Inklusion ausgerichtet. Dies umfasst insbesondere Kriterien wie Geschlecht, Geschlechtsidentität, Alter, Familienstand, Religion, Nationalität, ethnische Herkunft, Hautfarbe, sozialer Hintergrund, körperliche Einschränkungen, sexuelle Orientierung oder politische Überzeugung sowie die Rekrutierung von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Personalpolitische Initiativen werden von der Geschäftsleitung sowie dem Personal-­ und Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates (VA-VR) gesteuert. Die LUKB war die erste Bank der Schweiz, welche die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern nach einem anerkannten Verfahren nachgewiesen hat (im Jahr 2014). Sie überprüft die Lohngleichheit jährlich, vgl. das Kapitel «Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität», Abschnitt «Lohngleichheit».

Schutz der Integrität der Mitarbeitenden

Die LUKB verfolgt eine Nulltoleranzpolitik bei Vorfällen wie unkorrektem Verhalten, Mobbing oder sexueller Belästigung. Betroffene können sich an interne Ansprechpartner im Personalbereich wenden, die gezielte Massnahmen ergreifen. Diese Massnahmen können auch die Zuweisung an externe Fachpersonen umfassen. Alle involvierten Personen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Die LUKB legt besonderen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen. Entsprechend geniesst das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das sowohl die körperliche Gesundheit als auch das seelische Wohlbefinden adressiert, einen hohen Stellenwert – insbesondere durch Massnahmen in den Bereichen Prävention und Früherkennung. Zusätzlich hat die LUKB interne Ansprechpersonen im Personalbereich bezeichnet, an welche sich die ratsuchenden Mitarbeitenden bei Problemen aller Art vertraulich wenden können. Je nach Bedarf werden externe Fachpersonen beigezogen. Weitere Angaben zum BGM finden sich im Kapitel «Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität», Abschnitt «Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz».

Koalitionsfreiheit

Die Vereinigungsfreiheit ist in der Schweiz gewährleistet und in Art. 23 der Bundesverfassung verankert. Demnach hat jede Person das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.

Die LUKB garantiert ihren Mitarbeitenden die Koalitionsfreiheit. Sie ermöglicht ihnen ohne Hindernisse, einer Gewerkschaft beizutreten. An Veranstaltungen mit Mitarbeitenden und im Intranet weist sie auf den Personalverein der LUKB (Arbeitnehmervertretung) und auf die nationale Branchen­-Arbeitnehmerorganisation (Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV1)) hin. Die Mitarbeitenden der LUKB haben selbstverständlich das Recht, weitere Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften, Arbeitnehmervereinigungen, Arbeitnehmerräte usw.) zur Förderung beruflicher Interessen zu bilden und ihnen beizutreten.

1)  https://sbpv.ch

Sozialpartnerschaft

Die LUKB bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und steht im regelmässigen Kontakt mit dem Personalverein, um allfällige Fragestellungen frühzeitig zu erkennen und im Austausch mit dem Personalverein sachbezogene Lösungen zu finden. Weitere Angaben zum Personalverein der LUKB finden sich im Kapitel «Arbeitgeberverantwortung und -attraktivität».

Politische Spenden und sonstige Unterstützung

Die LUKB leistet Beiträge an die im Kantonsrat des Kantons Luzern vertretenen Parteien proportional zur Sitzverteilung. In den Jahren 2024 und 2025 betrugen die Gesamtbeiträge CHF 60 000 pro Jahr, im Wahljahr 2023 CHF 96 000.

Sie nimmt zu politischen Themen keine Stellung, ausser wenn diese die Geschäftstätigkeit der LUKB betreffen oder wesentliche Auswirkungen auf ihr Geschäftsumfeld haben könnten. Die LUKB ermutigt ihre Mitarbeitenden jedoch, sich in der Gemeinschaft zu engagieren, auch in Organisationen politischer Natur, und einige Mitarbeitende bekleiden neben ihrer Tätigkeit bei der LUKB ein öffentliches Amt.

Kritische Anliegen

Kritische Anliegen können über verschiedene Kanäle an die LUKB herangetragen werden:

  • Meldung von Verstössen: Mitarbeitende der LUKB sind verpflichtet, potenzielle Verstösse gegen externe oder interne Vorschriften ihren Linienvorgesetzten bzw. den Kontrollfunktionen zu melden. Externen Mitarbeitenden steht die Whisleblowing-E-Mail-Adresse zur Verfügung (vgl. unten). Sie können sich auch an ihren Auftraggeber innerhalb der LUKB oder persönlich an den Leiter Rechtsdienst & Compliance der LUKB wenden.
  • Whistleblowing: Mitarbeitenden und externen Personen steht eine speziell bezeichnete Ansprechstelle für Whistleblowing (Leiter Rechtsdienst & Compliance, whistleblowing@lukb.ch) zur Verfügung. Falls gewünscht kann auch anonym gemeldet werden. Der Leiter Rechtsdienst & Compliance beurteilt die eingegangenen Hinweise vertraulich. Auch alle weiteren Abklärungen werden vertraulich behandelt. Falls notwendig leitet der Leiter Rechtsdienst & Compliance weiterführende Untersuchungen gemäss den internen Vorgaben und Weisungen ein. Dabei werden allfällige Interessenkonflikte entsprechend berücksichtigt. Der Leiter Rechtsdienst & Compliance ist verpflichtet, auf Verlangen des Informanten zu dessen Schutz die Informationsquelle nicht offenzulegen («Quellenschutz»). Mitarbeitende, die eine Meldung erstatten, haben keine nachteiligen Konsequenzen zu befürchten («Zero Tolerance for Retaliation»).
  • Verletzung der Integrität der Mitarbeitenden: Betroffene können sich an interne Ansprechpartner im Personalbereich wenden, die gezielte Massnahmen ergreifen. Diese Massnahmen können auch die Zuweisung an externe Fachpersonen umfassen. Alle involvierten Personen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Kundinnen und Kunden: Bei Fragen, Beschwerden und kritischen Anliegen können sich die Kundinnen und Kunden persönlich, telefonisch, brieflich oder via E-Mail an ihre Beraterin oder ihren Berater wenden oder sich via E-Banking-Mitteilung oder Kontaktformular auf der Website mit der LUKB in Verbindung setzen. Ein vorgegebener Prozess legt fest, welche Kundenreaktionen weiteren Kompetenzträgern vorgelegt werden müssen. Die Geschäftsleitung erhält halbjährlich eine Auswertung aller Beschwerden und Anliegen und geht diesen bei Auffälligkeiten nach. Zudem steht es den Kunden frei, sich an weitere Stellen wie den Bankenombudsman oder den Regulator zu wenden.
  • Übrige Anspruchsgruppen: Für die Kommunikation mit der LUKB stehen allen übrigen Anspruchsgruppen die öffentlichen Kanäle zur Verfügung, welche auch für die Kundinnen und Kunden zugänglich sind.

Die LUKB informiert auch auf ihrer Website zu Whistleblowing1). Dort findet sich auch die LUKB Whistleblowing Policy.

1)  https://www.lukb.ch/ueber-uns/rechtliches/whistleblowing

Kundenreaktionen und Beschwerden werden von der LUKB systematisch erfasst und ausgewertet. Die Vertriebseinheiten berichten quartalsweise an die Geschäftsleitung über die Ergebnisse. Auf dieser Grundlage beschliesst die Geschäftsleitung bei Bedarf Massnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungen.

Über wichtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Risikomanagement wird der Verwaltungsrat im regulären internen Reporting- und Eskalationsprozess in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wird der Verwaltungsrat im Rahmen der jährlichen Legal- und Compliance-Berichterstattung über wichtige Anliegen unterrichtet. Der Leiter Rechtsdienst & Compliance hat zudem die Kompetenz, bei schweren Verstössen im Rahmen eines ausserordentlichen Reportings direkt an den Verwaltungsrat zu gelangen.

Ausserdem informiert die Geschäftsleitung bei Bedarf den zuständigen Verwaltungsratsausschuss und in Abstimmung mit diesem, falls notwendig, den gesamten Verwaltungsrat über Beschwerden und Anliegen von Kundinnen und Kunden sowie von weiteren Anspruchsgruppen.

Dem Verwaltungsrat werden verschiedene Arten von kritischen Anliegen zur Kenntnis gebracht, welche von ihm und seinen Ausschüssen zu behandeln sind. Die Gesamtzahl und Art der kritischen Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrat mitgeteilt wurden, unterliegt dem Geschäftsgeheimnis und wird vertraulich behandelt.