6. Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten / Hedge Accounting

Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Derivative Finanzinstrumente werden sowohl im Handels- wie auch im Bankenbuch eingesetzt (im Bankenbuch zu Absicherungszwecken im Rahmen des Asset & Liability Management und der Beteiligungstitel in den Finanzanlagen). Zudem erfolgen auch Geschäfte für Rechnung der Kunden. Mit derivativen Finanzinstrumenten handeln einzig die beiden Organisationseinheiten Trading & Treasury Services und Trading Strukturierte Produkte. Der Eigen- und Kundenhandel (inkl. auf Kommissionsbasis) erfolgt mit standardisierten börsengehandelten wie auch OTC-Instrumenten auf Zinsen, Währungen, Beteiligungstiteln / Indizes, Edelmetallen und Rohstoffen. Derivative Finanzinstrumente können auch als Teile von Strukturierten Produkten (z. B. Doppelwährungsanlagen, Discount-Zertifikaten) eingesetzt werden. Strukturierte Produkte im Sinne von Art. 18 Abs. 1 RelV-FINMA setzen sich zusammen aus einem Basisinstrument und einem eingebetteten Derivat. Bei selbst emittierten Strukturierten Produkten wird das Derivat vom Basisinstrument getrennt und separat bewertet und bilanziert, sofern

  • keine enge Verbindung zwischen den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des eingebetteten Derivates und dem Basisinstrument besteht,
  • das Strukturierte Produkt als Ganzes die Bedingung für eine Erfassung als Handelsgeschäft nicht erfüllt bzw. die Fair-Value-Option nicht gewählt wird, und
  • das eingebettete Derivat als eigenständiges Instrument die Definition eines derivativen Finanzinstruments erfüllt.

Die Schuldverschreibungen (Basisinstrument) werden dabei unter «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» zum Nominalwert bilanziert. Die Derivatkomponente wird in der Bilanzposition «Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» bzw. «Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» zum Fair Value ausgewiesen.

Der Erfolg aus selbst emittierten Strukturierten Produkten wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Hedge Accounting

Hedge Accounting wird zur Absicherung von Zinsrisiko-Positionen im Bankenbuch im Rahmen des Asset & Liability Management und von Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen eingesetzt.

Absicherung von Zinsrisiken im Bankenbuch

Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten sollen die Auswirkungen von zukünftigen Zinsänderungen gesteuert werden. Dabei werden Zinsänderungsrisiken von zinssensitiven Positionen im Bankenbuch durch Zinssatzswaps und Zinsfutures abgesichert.

Die Sicherungsbeziehung sowie die Ziele und die Strategie für Absicherungsinstrumente werden bei Geschäftsabschluss dokumentiert, während die Effektivität der Absicherung periodisch überprüft wird. Dazu werden die Aktiven und Passiven separat betrachtet. Als «effektiv» wird eine Absicherung eingestuft, wenn die Barwertveränderung der derivativen Finanzinstrumente gegenläufig zu derjenigen der damit abgesicherten Gruppe von Grundgeschäften erfolgt. Ist dies nicht der Fall, werden die Absicherungsgeschäfte als ineffektiv qualifiziert, und der überschreitende Teil des derivativen Instruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden Zinsswaps zwischen dem Handels- und dem Bankenbuch abgeschlossen. Die Behandlung derselben ist im Kapitel «Detailbestimmungen» im Abschnitt «Positive und Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» beschrieben.

Absicherung von Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen

Als Absicherungsinstrumente von Beteiligungstiteln in Schweizer Franken oder Euro in den Finanzanlagen qualifizieren an der Börse auf die Indizes SMI, SLI oder DAX verkaufte Futures oder gekaufte Put-Optionen. Das Verhältnis des Kontraktwerts der Absicherungsinstrumente (bei Optionen deltagewichtet) zu den Marktwerten der abgesicherten Beteiligungstitel (korrigiert um das bei Absicherungsauslösung berechnete Verhältnis  von Buch- zu Marktwerten und das Beta) muss während der Laufzeit des Absicherungsgeschäfts zwischen 50 % und 150 % liegen. Bricht das Verhältnis aus diesem Korridor aus, gilt das Absicherungsgeschäft als ineffektiv und wird zum Handelsgeschäft umqualifiziert.

Situation am Bilanzstichtag

Am Bilanzstichtag (wie auch im Vorjahr) mussten keine Absicherungsgeschäfte als ineffektiv qualifiziert werden.