2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Grundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Rechnungslegung (RelV-FINMA) und den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und -konglomerate gemäss FINMA-Rundschreiben 2020 / 01 «Rechnungslegung – Banken». Die Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage («True and Fair View») des Konzerns LUKB. Die einzelnen Zahlen sind für die Publikation gerundet. Die Berechnungen wurden jedoch anhand der ungerundeten Zahlen vorgenommen.
Konsolidierungskreis
Die Konzernrechnung umfasst die Abschlüsse des Stammhauses sowie der direkt oder indirekt gehaltenen Konzerngesellschaften, an denen die LUKB die Stimmen- oder Kapitalmehrheit besitzt (siehe Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» und «Konsolidierungsmethode»).
Konsolidierungsmethode
Die im Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» im Absatz «Vollkonsolidierte Beteiligungen» erwähnte Gesellschaft wird nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Für die Kapitalkonsolidierung erfolgt die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs nach der Purchase-Methode. Bei dieser Methode werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 % erfasst. Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit Beteiligungsquoten von 20 % bis 50 % werden nach der Equity-Methode in der Konzernrechnung berücksichtigt, wobei bei Zwischenholdings zur Ermittlung der Beteiligungsquote auf die operative Einheit durchgegriffen wird. Ein sich aus der Erstbewertung ergebender Aktivüberschuss (Goodwill) wird unter «Immaterielle Werte» bilanziert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der aktivierte Goodwill wird in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren, in begründeten Fällen über maximal zehn Jahre abgeschrieben. Der Goodwill, dessen Aktivierung aufgrund einer Beurteilung per Bilanzstichtag nicht mehr gerechtfertigt ist, wird zum entsprechenden Zeitpunkt zusätzlich abgeschrieben. Diese Beurteilung erfolgt, wenn Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen vorliegen (Impairment). Konzerninterne Geschäfte werden bei der Erstellung der Konzernrechnung eliminiert. Es entstehen keine Zwischengewinne.
Konsolidierungszeitraum
Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr. Sofern konsolidierte Beteiligungen vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre haben, wird zum Bilanzstichtag ein Zwischenabschluss erstellt.
Detailbestimmungen
Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Konzerns und der Konzerngesellschaften ausgegangen. Damit erfolgt die Bilanzierung zu Fortführungswerten.
Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen und enthaltenen Positionen werden einzeln bewertet. Sind Aktiven am Bilanzstichtag in ihrem Wert beeinträchtigt, werden individuelle Wertberichtigungen und Abschreibungen vorgenommen. Folgende Positionen werden zum Nominalwert bewertet:
Bilanz: Aktiven
- Flüssige Mittel
- Forderungen gegenüber Banken
- Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
- Forderungen gegenüber Kunden
- Hypothekarforderungen
Bilanz: Passiven
- Verpflichtungen gegenüber Banken
- Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
- Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
- Kassenobligationen
- Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Ausserbilanz
- Eventualverpflichtungen
- Unwiderrufliche Zusagen
- Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen
- Verpflichtungskredite
- Treuhandgeschäfte
Für bonitätsbedingte Ausfallrisiken werden für Aktiven Wertberichtigungen und für Ausserbilanzpositionen Rückstellungen gebildet. Zinsen und Diskont werden zeitlich abgegrenzt und im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» berücksichtigt.
Grundsätzlich erfolgt keine Verrechnung von Aktiven und Passiven. Eine Verrechnung von Aktiven und Passiven kann hingegen in folgenden Fällen vorgenommen werden:
- Forderungen und Verbindlichkeiten, sofern sie aus gleichartigen Geschäften mit derselben Gegenpartei erwachsen, eine gleiche oder frühere Fälligkeit der Forderung aufweisen sowie auf die gleiche Währung lauten und zu keinem Gegenparteirisiko führen. Diese Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein.
- Nicht erfolgswirksam erfasste positive und negative Wertanpassungen im Ausgleichskonto
- Passive latente Ertragssteuern mit aktiven latenten Ertragssteuern, wenn sie sowohl das gleiche Steuersubjekt als auch die gleiche Steuerbehörde betreffen
- Aufrechnung (Netting) von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten von derivativen Finanzinstrumenten sowie der in diesem Zusammenhang zur Sicherheit hinterlegten Barbestände (Cash Collateral), sofern anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen
Eine Verrechnung von Aktiven und Passiven wird zudem in folgenden Fällen vorgenommen:
- Eigene Schuldtitel mit der entsprechenden Passivposition
- Wertberichtigungen mit der entsprechenden Aktivposition
- Als federführende Bank abgegebene Unterbeteiligungen an einem Kredit mit der entsprechenden Hauptforderung
Grundsätzlich erfolgt keine Verrechnung von Aufwänden und Erträgen. Eine Verrechnung von Aufwänden und Erträgen kann hingegen in folgenden Fällen vorgenommen werden:
- Neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Wertberichtigungen (Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft»)
- Neu gebildete Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen und Verluste mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Rückstellungen und Wertberichtigungen (Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste»)
- Kursgewinne aus Handelsgeschäften und von gemäss der Fair-Value-Option bewerteten Transaktionen mit den Kursverlusten aus diesen Geschäften
- Positive Wertanpassungen von zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen mit den entsprechend negativen Wertanpassungen
- Aufwände und Erträge aus Liegenschaften werden in der Position «Liegenschaftenerfolg » ausgewiesen.
- Refinanzierungserfolg für Handelsgeschäfte mit der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option»
- Erfolg aus Absicherungsgeschäften mit entsprechendem Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Münzen, Banknoten und Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank sowie bei von der FINMA anerkannten Girozentralen.
Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Der Konzern LUKB verkauft einerseits im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes und Geldmarktbuchforderungen mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft anderseits im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung. Die Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften, die Reverse-Repurchase-Geschäfte als Vorschuss mit Wertschriftendeckung behandelt. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften, welche nicht bar gedeckt sind, werden nicht bilanziert, jedoch im Anhang ausgewiesen.
Ebenfalls unter den Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften ausgewiesen sind die Rückerstattungsansprüche und -pflichten aus dem «Securities Lending und Borrowing», welche aus Bareinlagen für die geborgten bzw. geliehenen, nicht monetären Werte entstehen. Aufwendungen sowie Erträge im Rahmen des «Securities Lending und Borrowing » (z. B. Ausgleichszahlungen für Dividenden oder Zinsen von ausgeliehenen Titeln) werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen
Für erkennbare Verlustrisiken werden Wertkorrekturen gebildet, wobei Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen und Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen (inkl. solche für Länderrisiken) mit den Forderungen verrechnet werden. Die Methoden zur Ermittlung der Wertkorrekturen sind in Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» beschrieben. Basis für die Ermittlung der Wertkorrektur von Forderungen bildet, wie in Kapitel 4 erwähnt, mindestens die vereinbarte Kreditlimite. Die Benützung dieser Limite unterliegt bei Kontokorrentkrediten typischerweise häufigen und hohen Schwankungen. Deshalb wird bei der erstmaligen Bildung die gesamte Wertkorrektur (sowohl aufgrund des Forderungs- wie auch des offenen Limitenanteils) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht. Dabei erfolgt die Gegenbuchung:
- in der Höhe der Forderung abzüglich allfälliger Liquidationserlöse der Sicherheiten als Wertberichtigung der entsprechenden Bilanzposition;
- in der Höhe der unbenutzten Limite bzw. der restlichen Wertkorrektur als Rückstellung.
Dies führt dazu, dass die Kundenausleihungen mindestens im Umfang der werthaltigen Sicherheiten bilanziert werden.
Verändert sich nun die Forderungshöhe und damit auch der Anteil der unbenutzten Limite, so wird der entsprechende Betrag erfolgsneutral zwischen der Wertberichtigung für die entsprechende Bilanzposition und der Rückstellung umgebucht. Diese Umbuchung wird in der Tabelle 8.14 «Wertberichtigungen und Rückstellungen / Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt. Die Wertkorrektur der gefährdeten Forderung erfolgt wie in Kapitel 4 erwähnt unter Berücksichtigung allfälliger Liquidationserlöse der Sicherheiten. Damit bleibt die gefährdete Forderung im Umfang der Liquidationserlöse in der Bilanz bestehen. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden direkt mit den Wertberichtigungen oder Rückstellungen für Kreditrisiken verrechnet. Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen und Rückstellungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» aufgelöst.
Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus Handelsgeschäften
Die aktiv bewirtschafteten und damit für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden zum Fair Value am Bilanzstichtag bewertet (Wert an einem preiseffizienten und liquiden Markt). Die Bewertungsgewinne oder -verluste bilden Bestandteil des «Erfolgs aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option». Die Zins- und Dividendenerträge werden ebenfalls unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Integralen Bestandteil des Handelsgeschäfts bilden die im Rahmen der Absicherung der von der LUKB emittierten Strukturierten Produkte getätigten Wertschriftenkäufe. Für die Behandlung eigener Schuld- und Beteiligungstitel verweisen wir auf das entsprechende Kapitel.
Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente werden wie folgt verbucht:
Absicherungsgeschäft
Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen eingesetzt. Die Grundsätze und das Hedge Accounting sind im Kapitel «Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten / Hedge Accounting» beschrieben.
Bei den im Rahmen des Asset & Liability Managements (ALM) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten gelangt die Accrual-Methode zur Anwendung. Der Erfolg aus derivativen Absicherungsgeschäften wird derselben Erfolgsposition zugewiesen wie der Erfolg aus dem Grundgeschäft.
Der Erfolg von Makro-Hedges im Zinsabsicherungsbereich ist zusammen mit dem Zinserfolg für im Bankenbuch abgeschlossene Währungsswaps im «Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften» gesamthaft je nach Vorzeichen im Zinsertrag oder -aufwand enthalten.
Der Absicherungserfolg von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen wird während der Laufzeit der Absicherungsgeschäfte, so lange diese als effektiv gelten, pauschal in ein unter den Finanzanlagen bilanziertes Abwicklungskonto gebucht. Nach Ablauf oder Auflösung der Absicherung werden die Einstandspreise der abgesicherten Titel um den gesamten effektiv wirksamen Absicherungserfolg im Verhältnis zu den Buchwerten der abgesicherten Titel angepasst. Nicht oder nur teilweise wirksame Absicherungsgeschäfte werden im Umfang des nicht wirksamen Teils wie Handelsgeschäfte behandelt.
Die Wiederbeschaffungswerte von derivativen Absicherungsinstrumenten werden in den «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» gegen das Ausgleichskonto gebucht. In das Ausgleichskonto werden auch die aufgelaufenen Zinsen der Absicherungspositionen einbezogen. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos aus Absicherungen von Zinsgeschäften wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.
Absicherungen von Zinsrisiken im Bankenbuch werden über die Organisationseinheit Trading & Treasury Services (Handel) abgeschlossen. Der Zinsertrag für im Bankenbuch abgeschlossene Währungsswaps wird im «Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften» im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» ausgewiesen. Dabei schliesst der Handel die entsprechenden derivativen Finanzinstrumente mit externen Gegenparteien ab. Während der Währungserfolg dem Handelsgeschäft zugeordnet wird, erfolgt die Vereinnahmung des Zinserfolgs im Bankenbuch («Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft»). In Kapitel 8.4 «Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)» werden diese Geschäfte als Handelsinstrumente gezeigt.
Handelsgeschäft
Bei den Handelsgeschäften kommt das Marktwertprinzip zur Anwendung, sofern die Kontrakte börsenkotiert sind oder ein repräsentativer Markt besteht. Nicht börsenkotierte derivative Finanzinstrumente werden auf Discounted-Cashflow-Basis oder anhand von Optionspreis-Modellen bewertet. Realisierte und nicht realisierte Erfolge von derivativen Finanzinstrumenten zu Handelszwecken werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht, während die positiven oder negativen Wiederbeschaffungswerte in der entsprechenden Position bilanziert werden.
Kommissionsgeschäft
Neben dem Derivatgeschäft auf eigene Rechnung als Eigenhändler betreibt die LUKB auch das Kommissionsgeschäft mit Kunden. Hier erfolgt die Bilanzierung der Wiederbeschaffungswerte nach folgenden Regeln:
- Ausserbörslicher Handel (OTC): Sämtliche Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente werden bilanziert.
- Börsenhandel (exchange traded): Es werden nur die Wiederbeschaffungswerte der von Kunden verkauften derivativen Finanzinstrumente bilanziert (und die Gegenposition als an der Börse erworbene derivative Finanzinstrumente).
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung sowie Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung
Unter den «Übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» werden Finanzinstrumente verbucht, welche nicht Bestandteil des Handelsgeschäfts sind, aber trotzdem zum Fair Value bewertet werden.
Selbst emittierte Strukturierte Produkte, für welche im Sinne von Art. 18 Abs. 2 RelV-FINMA die Fair-Value-Option gewählt wurde, werden als Einheit behandelt und in der Bilanzposition «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» verbucht.
Bewertungsveränderungen werden, mit Ausnahme des Bewertungserfolgs von eigenen Aktien in selbst emittierten Trackern, in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht, während der Zinsaufwand im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» berücksichtigt wird. Der Bewertungserfolg der eigenen Aktien in selbst emittierten Trackern wird während der Laufzeit abgegrenzt und bei Realisierung analog dem Kapitel «Eigene Schuld- und Beteiligungstitel» im Eigenkapital verbucht.
Finanzanlagen
Die mit der Absicht der langfristigen Anlage erworbenen Wertschriften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Für die mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit erworbenen Schuldtitel kommt die Accrual-Methode zur Anwendung, das heisst, ein allfälliges Agio bzw. Disagio wird über die Laufzeit bis zum Endverfall diskontiert bzw. aufgezinst. Eine Abgrenzung der Zinskomponenten über die Restlaufzeit erfolgt bei diesen Titeln in gleicher Weise auch bei einer vorzeitigen Veräusserung oder bei einer vorzeitigen Kündigung. Allfällige bonitätsbedingte Wertkorrekturen werden zulasten der Erfolgsposition «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht. Unter den Finanzanlagen geführte, zur Absicherung der Bestände auf den Metallkonten von Banken und Kunden gehaltene physische Edelmetallbestände werden zum Fair Value bewertet.
Alle Schuldtitel in der Form von Wandel- und Optionsanleihen, mit der Absicht zur Wiederveräusserung gehaltene Schuld- sowie alle Beteiligungstitel inklusive Anlagefonds werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst zu Anschaffungskosten oder zum allenfalls tieferen Marktpreis. Marktbedingte Wertanpassungen sowie die Absicherungserfolge werden im «Anderen ordentlichen Ertrag bzw. Aufwand» verbucht. Allfällige Zahlungseingänge infolge Nominalkapitalreduktionen bei Beteiligungstiteln werden zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen und damit nicht als Ertrag verbucht. Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Wiederverkauf bestimmten Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet (Anschaffungskosten oder allenfalls vorsichtig geschätzter tieferer Liquidationswert). Allfällig notwendige Wertanpassungen der zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen werden über die Erfolgspositionen «Anderer ordentlicher Ertrag bzw. Aufwand» verbucht, wobei maximal eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten erfolgt.
Für die Behandlung eigener Schuld- und Beteiligungstitel verweisen wir auf das entsprechende Kapitel «Eigene Schuld- und Beteiligungstitel».
Nicht konsolidierte Beteiligungen
Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit Beteiligungsquoten von 20 % bis 50 % werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital per Bilanzstichtag in der Konzernrechnung erfasst (siehe auch Kapitel «Konsolidierungsmethode»). Erträge der nach der Equity-Methode erfassten Beteiligungen werden in der Erfolgsrechnung unter dem «Beteiligungsertrag aus nach Equity-Methode erfassten Beteiligungen» gebucht, während negative Wertanpassungen den «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten» belastet werden. Gesellschaften, an denen die LUKB mit einem Anteil von weniger als 20 % beteiligt ist oder deren Grösse keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung hat, werden jeweils zum Niederstwert bilanziert. Darunter fallen insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen der Banken und an lokalen Institutionen im Kanton Luzern.
Beteiligungen an kleineren, lokalen Institutionen werden generell sofort auf den Erinnerungsfranken abgeschrieben. Diesbezügliche Wertanpassungen erfolgen jeweils über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten». Realisierte Erfolge aus der Veräusserung von Beteiligungen werden im «Ausserordentlichen Ertrag» oder «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.
Die nicht konsolidierten Beteiligungen sind – soweit wesentlich – im Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» aufgelistet.
Sachanlagen Immobilien
Die unter den «Sachanlagen» bilanzierten Bankgebäude und anderen Liegenschaften werden höchstens zu Anschaffungswerten abzüglich linearer Abschreibungen über die Nutzungsdauer bis zu einem Restwert ausgewiesen. Die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern im Konzern betragen für:
- Grundstücke: n. a., keine Abschreibungen
- Gebäude bzw. Hülle: 33 Jahre
- Innenausbau: 20 Jahre
- Technische Anlagen: 10 Jahre
Der Restwert entspricht dem Grundstückwert sowie einem Zuschlag von maximal 25 % des Investitionsbetrags in die Gebäudehülle. Ein allfällig tieferer Verkehrswert der pro Objekt einzeln bewerteten Liegenschaften bildet immer die Obergrenze der Bilanzierung, das heisst, dass in diesem Fall zusätzliche Abschreibungen auf den Verkehrswert vorgenommen werden. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen wird auf jeden Bilanzstichtag überprüft, ob die Immobilien in ihrem Wert beeinträchtigt sind.
IT-Software
Einmallizenzen für EDV-Software werden unter den «Sachanlagen» aktiviert, sofern der Grenzwert von 100 000 Franken überschritten wird und die Software während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt wird. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer ab tatsächlichem Beginn der betrieblichen Nutzung, über:
- Gesamtbank-Software: maximal 5 Jahre
- Spezialsoftware: maximal 3 Jahre
Bei Investitionsvolumen kleiner als 5 Millionen Franken erfolgt üblicherweise eine Sofortabschreibung. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen.
Übrige Sachanlagen
Übrige Sachanlagen werden aktiviert, sofern sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsgrenze von 100 000 Franken überschreiten. Die Abschreibung erfolgt sofort oder linear über die Nutzungsdauer. Die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern im Konzern betragen für:
- Betriebseinrichtungen inkl. Kundentresor: maximal 10 Jahre
- Geschäftsmobiliar: maximal 5 Jahre
- Büromaschinen: maximal 4 Jahre
- Telekommunikation / Arbeitsplatztechnik: maximal 4 Jahre
- IT-Hardware: maximal 4 Jahre
- Integrationskosten Software: maximal 4 Jahre
Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer. Bei Investitionsvolumen kleiner als 5 Millionen Franken erfolgt üblicherweise eine Sofortabschreibung. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen.
Zuschreibungen erfolgen, wenn der Grund für ausserplanmässige Abschreibungen wegfällt. Realisierte Gewinne und Verluste werden über die Erfolgsrechnung im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.
Immaterielle Werte
Für die Behandlung eines allfälligen Goodwills im Zusammenhang mit der erstmaligen Konsolidierung einer Gesellschaft verweisen wir auf das Kapitel «Konsolidierungsmethode». Übrige erworbene Immaterielle Werte werden aktiviert, wenn sie über mehrere Rechnungsperioden einen Nutzen bringen und die Aktivierungsgrenze von 100 000 Franken überschreiten. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei der erstmaligen Aktivierung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen. Realisierte Gewinne und Verluste werden über die Erfolgsrechnung im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.
Für die Kategorien Sachanlagen Immobilien, IT-Software, Übrige Sachanlagen sowie für Immaterielle Werte erfolgen plan- und ausserplanmässige Abschreibungen zulasten der «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten».
Die LUKB hat per 31. Dezember 2025 keine Immateriellen Werte aktiviert.
Rückstellungen
Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden gemäss dem Kapitel «Allgemeine Grundsätze» entsprechende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Betriebswirtschaftlich nicht mehr notwendige Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Die Bildung und Auflösung von Vorsorgerückstellungen erfolgen über den «Personalaufwand», während andere Rückstellungen über «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebucht werden. Für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Eventualverbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Die Methoden zur Ermittlung der entsprechenden Rückstellungen sind in Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs» beschrieben. Bezüglich latenter Steuern verweisen wir auf das Kapitel «Steuern».
Vorsorgeverpflichtungen
Die Mitarbeitenden des Konzerns LUKB sind bei der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank versichert. Zusätzlich besteht eine Kaderversicherung (Anschluss an eine Sammelstiftung). Per 31. Dezember 2025 sind fünf Mitarbeitende dieser Kaderversicherung angeschlossen.
Die LUKB trägt die Arbeitgeberkosten der beruflichen Vorsorge der Mitarbeitenden sowie deren Hinterbliebenen aufgrund der gesetzlichen sowie der reglementarischen Vorschriften. Sämtliche Vorsorgepläne sind beitragsorientiert. Die Vorsorgeverpflichtungen bzw. die zur Deckung dienenden Vermögenswerte sind in rechtlich selbständige Stiftungen ausgegliedert. Die Arbeitgeberbeiträge aus diesen Vorsorgeplänen sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten.
Es wird jährlich für jeden Vorsorgeplan beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der LUKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Dieser wirtschaftliche Nutzen (unter den «Sonstigen Aktiven») oder die wirtschaftliche Verpflichtung (unter den «Rückstellungen») der einzelnen Vorsorgepläne werden bilanziert (eine Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn die Bedingungen für eine Rückstellungsbildung erfüllt sind). Die Differenz zum Wert der Vorperiode wird als «Personalaufwand» erfasst. Als Basis zur Ermittlung des Nutzens oder der Verpflichtung dienen die Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen, die nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden. Diese stellen die finanzielle Situation sowie die bestehende Über- oder Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen für die entsprechende Vorsorgeeinrichtung dar. Weiterführende Angaben können dem nachstehenden Kapitel «Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen» sowie dem Kapitel 8.11 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen» entnommen werden.
Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen
Für die vor 1986 beförderten Direktionsmitglieder und für die vor 1990 beförderten Geschäftsleitungsmitglieder wird eine bankinterne Altersvorsorgekasse für Fixgehaltskomponenten, die nicht durch die Pensionskasse versichert waren, geführt. Die Leistungen orientieren sich am letzten versicherten Gehalt vor der Pensionierung und umfassen Altersrenten und Renten für die Hinterbliebenen. Anstelle einer Rentenleistung konnte der Destinatär bei der Pensionierung einen einmaligen Kapitalbezug tätigen.
Diese Altersvorsorgekasse wurde im Zusammenhang mit dem Primatwechsel der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank (seit dem 1. Januar 2002 gilt das Beitragsprimat) eingestellt. Per 31. Dezember 2025 umfasst sie noch fünf Destinatäre. In den Vorjahren wurden die notwendigen Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenrenten der Destinatäre zulasten der Erfolgsrechnung gebildet. Seit 2010 erfolgte auch keine zusätzliche Verzinsung des Vorsorgekapitals.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden auf einem separaten Konto ausgeschieden und als Eigenmittel angerechnet. Sie sind im «Eigenkapitalnachweis Konzern» und im Kapitel 8.14 «Wertberichtigungen und Rückstellungen / Reserven für allgemeine Bankrisiken» entsprechend ausgewiesen.
Eigene Schuld- und Beteiligungstitel
Eigene Anleihens- und Kassenobligationen werden mit den entsprechenden unter den Passiven ausgewiesenen Posten verrechnet. Zinserträge auf eigenen Anleihens- und Kassenobligationen werden erfolgsneutral mit dem Zinsaufwand verrechnet. Eigene Beteiligungstitel werden zu den Anschaffungskosten unter der Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital abgezogen. Die zur Absicherung von selbst emittierten Trackern gehaltenen eigenen Aktien werden ebenfalls in dieser Bilanzposition berücksichtigt. Allfällige Zahlungseingänge infolge einer Nominalkapitalreduktion für die eigenen Beteiligungstitel werden zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen. Dividendenzahlungen und Wiederveräusserungserfolge werden der «Kapitalreserve» zugewiesen.
Beteiligungsprogramme
Ein Teil der variablen Entschädigung der Geschäftsleitung sowie des obersten Kaders wird über ein Aktienbeteiligungsprogramm ausbezahlt. Zusätzlich kann die Bank periodisch allen Mitarbeitenden ein Recht zum Bezug einer limitierten Anzahl Mitarbeiteraktien einräumen. Die aus den Beteiligungsprogrammen resultierenden Aufwendungen basieren auf Bewertungen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung eines Abzugs für Sperrfristen und sind im «Personalaufwand» enthalten. Weiterführende Angaben zur Ausgestaltung der Programme können den Ausführungen im Vergütungsbericht entnommen werden.
Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungskredite
Der Ausweis der Ausserbilanzgeschäfte erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet. Bezüglich Methodik der Ermittlung dieser Rückstellungen verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs».
Wertschriften und Treuhandanlagen
Die Bestände an Wertschriften und Wertrechten, Münzen und Edelmetallen, börsengehandelten derivativen Finanzinstrumenten und Strukturierten Produkten sowie Kryptowährungen in offenen Kundendepots werden in dieser Position dargestellt. Die Kryptowährungen sind gemäss Art. 16 Abs. 1bis Bst. b BankG einer Gemeinschaft zugeordnet und es ist ersichtlich, welcher Anteil am Gemeinschaftsvermögen dem einzelnen Depotkunden zusteht. Die Kryptowährungen sind im Konkursfall der Bank somit aussonderbar. Die Treuhandgeschäfte sind Anlagen oder Kredite, welche die Konzerngesellschaften in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden tätigen oder gewähren.
Steuern
Der Steueraufwand setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Die laufenden Steuern richten sich nach den einschlägigen Steuergesetzen und werden in derjenigen Berichtsperiode der Erfolgsrechnung belastet, in der die jeweiligen Gewinne anfallen. Für zeitliche Unterschiede zwischen den in der «Bilanz Konzern» ausgewiesenen und den von der Steuerbehörde anerkannten Buchwerten der Aktiven und Passiven werden latente Steuerguthaben und -verpflichtungen berechnet. Diese werden für jede Geschäftsperiode und pro Steuersubjekt separat ermittelt. Dabei werden latente Steuerguthaben nur aktiviert, falls sie kurzfristig realisierbar sind. Änderungen der latenten Steuern werden erfolgswirksam verbucht und im Kapitel 10.12 «Steuern und Steuersatz» ausgewiesen. Sowohl der laufende Ertrags- und Kapitalsteueraufwand wie die Veränderung der latenten Steuern innerhalb der «Rückstellungen» werden über die Position «Steuern» gebucht.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Geschäftsjahr 2025 hat die LUKB die folgenden Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen:
- Neu werden ab Geschäftsjahr 2025 Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Ausserbilanzpositionen (Eventualverbindlichkeiten) gebildet. Für weitere Details verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»
- Positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten sowie die in diesem Zusammenhang zur Sicherheit hinterlegten Barbestände (Cash Collateral) pro Gegenpartei werden neu auch in der Bilanz miteinander verrechnet, sofern anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken wie folgt angepasst:
Veränderung | ||||||||
Werte in 1 000 Franken | 31.12.2024 bisher | 31.12.2024 neu | absolut | in % | ||||
Aktiven | ||||||||
Forderungen gegenüber Banken | 383 621 | 346 240 | – 37 381 | – 9.7 | ||||
Kundenausleihungen | 43 402 869 | 43 374 016 | – 28 853 | – 0.1 | ||||
Forderungen gegenüber Kunden | 5 167 446 | 5 138 593 | – 28 853 | – 0.6 | ||||
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 416 540 | 174 381 | – 242 159 | – 58.1 | ||||
Total Aktiven | 59 462 485 | 59 154 092 | – 308 393 | – 0.5 | ||||
Passiven | ||||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 4 120 147 | 4 102 377 | – 17 770 | – 0.4 | ||||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 29 101 723 | 29 101 601 | – 122 | – 0.0 | ||||
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 480 946 | 190 445 | – 290 501 | – 60.4 | ||||
Total Passiven | 59 462 485 | 59 154 092 | – 308 393 | – 0.5 | ||||
- Vermittlungsprovisionen für Kredite an Makler und Plattformen werden ab Geschäftsjahr 2025 nicht mehr im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verbucht, sondern direkt mit dem entsprechenden Zinsertrag verrechnet. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der entsprechende Kommissionsaufwand 1.0 Millionen Franken.
- Zudem wurden die zweckbestimmten Reserven für allgemeine Bankrisiken per 31. Dezember 2025 mit den Reserven für allgemeine Bankrisiken ohne Zweckbestimmung zusammengeführt. Entsprechend ist der Gesamtbetrag der Reserven für allgemeine Bankrisiken neu ohne Zweckbestimmung.
Erfassung der Geschäftsvorfälle
Alle abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag erfasst und gemäss den Bestimmungen in den Kapiteln «Fremdwährungsumrechnungen» und «Detailbestimmungen» bewertet. Entsprechend wird auch der Erfolg ab dem Abschlusstag in die Erfolgsrechnung einbezogen. Derivative Finanzinstrumente (mit Ausnahme der über das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement [CLS] abgewickelten Geschäfte) werden zwei Tage vor Verfall auf Konten ausgebucht, welche auf die Gegenpartei lauten. Die Ausbuchung der CLS-fähigen Devisengeschäfte findet am Erfüllungstag statt.
Behandlung von überfälligen Zinsen
Mehr als 90 Tage überfällige, nicht bezahlte Zinsen und Kommissionen werden nicht in den «Zins- und Diskontertrag» einbezogen, sondern direkt den Wertberichtigungen zugewiesen. Ebenfalls nicht im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» enthalten sind die Marchzinsen dieser Positionen. Zudem werden Ausleihungen zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen unwahrscheinlich scheint.
Fremdwährungsumrechnungen
Forderungen und Verpflichtungen in fremden Währungen und Edelmetallen sowie Sortenbestände für das Change-Geschäft werden in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften zu den am Bilanzstichtag geltenden und konzernweit einheitlichen Mittelkursen bewertet. Die aus dieser Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste sind unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Transaktionen in fremden Währungen werden jeweils zum Tageskurs umgerechnet und die anfallenden Gewinne und Verluste in der Erfolgsrechnung verbucht. Die im Konzern der Luzerner Kantonalbank einheitlich angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse betrugen per Stichtag:
Einheit | Währungscode | 31.12.2025 | 31.12.2024 | |||
1 US-Dollar | USD | 0.793 | 0.906 | |||
1 Pfund Sterling | GBP | 1.067 | 1.134 | |||
1 Euro | EUR | 0.931 | 0.938 | |||
100 Japanische Yen | JPY | 0.506 | 0.576 |
Refinanzierung der Positionen im Handelsgeschäft
Die Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Der auf der Basis des Tom / Next-Zinssatzes berechnete Refinanzierungserfolg für das Handelsgeschäft (Funding) wird dagegen im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» sowie im «Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen» innerhalb des «Zins- und Diskontertrags» gebucht.