Anhang Konzern

1 Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft gemäss Schweizerischem Obligationenrecht mit Sitz in Luzern. Der Konzern LUKB verfügt über ein dichtes Niederlassungsnetz mit 22 Geschäftsstellen im Kanton Luzern und einem Standort in Zürich (Private Banking und Strukturierte Produkte). Für das Geschäft mit Strukturierten Produkten hat die LUKB zwei Verkaufsstützpunkte in der lateinischen Schweiz (Lausanne und Lugano).

2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Grundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Rechnungslegung (RelV-FINMA) und den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und -konglomerate gemäss FINMA-Rundschreiben 2020 / 01 «Rechnungslegung – Banken». Die Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage («True and Fair View») des Konzerns LUKB. Die einzelnen Zahlen sind für die Publikation gerundet. Die Berechnungen wurden jedoch anhand der ungerundeten Zahlen vorgenommen.

Konsolidierungskreis

Die Konzernrechnung umfasst die Abschlüsse des Stammhauses sowie der direkt oder indirekt gehaltenen Konzerngesellschaften, an denen die LUKB die Stimmen- oder Kapitalmehrheit besitzt (siehe Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» und «Konsolidierungsmethode»).

Konsolidierungsmethode

Die im Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» im Absatz «Vollkonsolidierte Beteiligungen» erwähnte Gesellschaft wird nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Für die Kapitalkonsolidierung erfolgt die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs nach der Purchase-Methode. Bei dieser Methode werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 % erfasst. Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit Beteiligungsquoten von 20 % bis 50 % werden nach der Equity-Methode in der Konzernrechnung berücksichtigt, wobei bei Zwischenholdings zur Ermittlung der Beteiligungsquote auf die operative Einheit durchgegriffen wird. Ein sich aus der Erstbewertung ergebender Aktivüberschuss (Goodwill) wird unter «Immaterielle Werte» bilanziert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der aktivierte Goodwill wird in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren, in begründeten Fällen über maximal zehn Jahre abgeschrieben. Der Goodwill, dessen Aktivierung aufgrund einer Beurteilung per Bilanzstichtag nicht mehr gerechtfertigt ist, wird zum entsprechenden Zeitpunkt zusätzlich abgeschrieben. Diese Beurteilung erfolgt, wenn Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen vorliegen (Impairment). Konzerninterne Geschäfte werden bei der Erstellung der Konzernrechnung eliminiert. Es entstehen keine Zwischengewinne.

Konsolidierungszeitraum

Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr. Sofern konsolidierte Beteiligungen vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre haben, wird zum Bilanzstichtag ein Zwischenabschluss erstellt.

Detailbestimmungen

Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Konzerns und der Konzerngesellschaften ausgegangen. Damit erfolgt die Bilanzierung zu Fortführungswerten.

Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen und enthaltenen Positionen werden einzeln bewertet. Sind Aktiven am Bilanzstichtag in ihrem Wert beeinträchtigt, werden individuelle Wertberichtigungen und Abschreibungen vorgenommen. Folgende Positionen werden zum Nominalwert bewertet:

Bilanz: Aktiven

  • Flüssige Mittel
  • Forderungen gegenüber Banken
  • Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
  • Forderungen gegenüber Kunden
  • Hypothekarforderungen

Bilanz: Passiven

  • Verpflichtungen gegenüber Banken
  • Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
  • Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
  • Kassenobligationen
  • Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Ausserbilanz

  • Eventualverpflichtungen
  • Unwiderrufliche Zusagen
  • Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen
  • Verpflichtungskredite
  • Treuhandgeschäfte

Für bonitätsbedingte Ausfallrisiken werden für Aktiven Wertberichtigungen und für Ausserbilanzpositionen Rückstellungen gebildet. Zinsen und Diskont werden zeitlich abgegrenzt und im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» berücksichtigt.

Grundsätzlich erfolgt keine Verrechnung von Aktiven und Passiven. Eine Verrechnung von Aktiven und Passiven kann hingegen in folgenden Fällen vorgenommen werden:

  • Forderungen und Verbindlichkeiten, sofern sie aus gleichartigen Geschäften mit derselben Gegenpartei erwachsen, eine gleiche oder frühere Fälligkeit der Forderung aufweisen sowie auf die gleiche Währung lauten und zu keinem Gegenparteirisiko führen. Diese Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein.
  • Nicht erfolgswirksam erfasste positive und negative Wertanpassungen im Ausgleichskonto
  • Passive latente Ertragssteuern mit aktiven latenten Ertragssteuern, wenn sie sowohl das gleiche Steuersubjekt als auch die gleiche Steuerbehörde betreffen
  • Aufrechnung (Netting) von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten von derivativen Finanzinstrumenten sowie der in diesem Zusammenhang zur Sicherheit hinterlegten Barbestände (Cash Collateral), sofern anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen

Eine Verrechnung von Aktiven und Passiven wird zudem in folgenden Fällen vorgenommen:

  • Eigene Schuldtitel mit der entsprechenden Passivposition
  • Wertberichtigungen mit der entsprechenden Aktivposition
  • Als federführende Bank abgegebene Unterbeteiligungen an einem Kredit mit der entsprechenden Hauptforderung

Grundsätzlich erfolgt keine Verrechnung von Aufwänden und Erträgen. Eine Verrechnung von Aufwänden und Erträgen kann hingegen in folgenden Fällen vorgenommen werden:

  • Neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Wertberichtigungen (Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft»)
  • Neu gebildete Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen und Verluste mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Rückstellungen und Wertberichtigungen (Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste»)
  • Kursgewinne aus Handelsgeschäften und von gemäss der Fair-Value-Option bewerteten Transaktionen mit den Kursverlusten aus diesen Geschäften
  • Positive Wertanpassungen von zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen mit den entsprechend negativen Wertanpassungen
  • Aufwände und Erträge aus Liegenschaften werden in der Position «Liegenschaftenerfolg » ausgewiesen.
  • Refinanzierungserfolg für Handelsgeschäfte mit der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option»
  • Erfolg aus Absicherungsgeschäften mit entsprechendem Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Münzen, Banknoten und Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank sowie bei von der FINMA anerkannten Girozentralen.

Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Der Konzern LUKB verkauft einerseits im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes und Geldmarktbuchforderungen mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft anderseits im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung. Die Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften, die Reverse-Repurchase-Geschäfte als Vorschuss mit Wertschriftendeckung behandelt. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften, welche nicht bar gedeckt sind, werden nicht bilanziert, jedoch im Anhang ausgewiesen.

Ebenfalls unter den Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften ausgewiesen sind die Rückerstattungsansprüche und -pflichten aus dem «Securities Lending und Borrowing», welche aus Bareinlagen für die geborgten bzw. geliehenen, nicht monetären Werte entstehen. Aufwendungen sowie Erträge im Rahmen des «Securities Lending und Borrowing » (z. B. Ausgleichszahlungen für Dividenden oder Zinsen von ausgeliehenen Titeln) werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Für erkennbare Verlustrisiken werden Wertkorrekturen gebildet, wobei Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen und Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen (inkl. solche für Länderrisiken) mit den Forderungen verrechnet werden. Die Methoden zur Ermittlung der Wertkorrekturen sind in Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» beschrieben. Basis für die Ermittlung der Wertkorrektur von Forderungen bildet, wie in Kapitel 4 erwähnt, mindestens die vereinbarte Kreditlimite. Die Benützung dieser Limite unterliegt bei Kontokorrentkrediten typischerweise häufigen und hohen Schwankungen. Deshalb wird bei der erstmaligen Bildung die gesamte Wertkorrektur (sowohl aufgrund des Forderungs- wie auch des offenen Limitenanteils) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht. Dabei erfolgt die Gegenbuchung:

  • in der Höhe der Forderung abzüglich allfälliger Liquidationserlöse der Sicherheiten als Wertberichtigung der entsprechenden Bilanzposition;
  • in der Höhe der unbenutzten Limite bzw. der restlichen Wertkorrektur als Rückstellung.

Dies führt dazu, dass die Kundenausleihungen mindestens im Umfang der werthaltigen Sicherheiten bilanziert werden.

Verändert sich nun die Forderungshöhe und damit auch der Anteil der unbenutzten Limite, so wird der entsprechende Betrag erfolgsneutral zwischen der Wertberichtigung für die entsprechende Bilanzposition und der Rückstellung umgebucht. Diese Umbuchung wird in der Tabelle 8.14 «Wertberichtigungen und Rückstellungen / Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt. Die Wertkorrektur der gefährdeten Forderung erfolgt wie in Kapitel 4 erwähnt unter Berücksichtigung allfälliger Liquidationserlöse der Sicherheiten. Damit bleibt die gefährdete Forderung im Umfang der Liquidationserlöse in der Bilanz bestehen. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden direkt mit den Wertberichtigungen oder Rückstellungen für Kreditrisiken verrechnet. Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen und Rückstellungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» aufgelöst.

Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Die aktiv bewirtschafteten und damit für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden zum Fair Value am Bilanzstichtag bewertet (Wert an einem preiseffizienten und liquiden Markt). Die Bewertungsgewinne oder -verluste bilden Bestandteil des «Erfolgs aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option». Die Zins- und Dividendenerträge werden ebenfalls unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Integralen Bestandteil des Handelsgeschäfts bilden die im Rahmen der Absicherung der von der LUKB emittierten Strukturierten Produkte getätigten Wertschriftenkäufe. Für die Behandlung eigener Schuld- und Beteiligungstitel verweisen wir auf das entsprechende Kapitel.

Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente werden wie folgt verbucht:

Absicherungsgeschäft

Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen eingesetzt. Die Grundsätze und das Hedge Accounting sind im Kapitel «Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten / Hedge Accounting» beschrieben.

Bei den im Rahmen des Asset & Liability Managements (ALM) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten gelangt die Accrual-Methode zur Anwendung. Der Erfolg aus derivativen Absicherungsgeschäften wird derselben Erfolgsposition zugewiesen wie der Erfolg aus dem Grundgeschäft.

Der Erfolg von Makro-Hedges im Zinsabsicherungsbereich ist zusammen mit dem Zinserfolg für im Bankenbuch abgeschlossene Währungsswaps im «Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften» gesamthaft je nach Vorzeichen im Zinsertrag oder -aufwand enthalten.

Der Absicherungserfolg von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen wird während der Laufzeit der Absicherungsgeschäfte, so lange diese als effektiv gelten, pauschal in ein unter den Finanzanlagen bilanziertes Abwicklungskonto gebucht. Nach Ablauf oder Auflösung der Absicherung werden die Einstandspreise der abgesicherten Titel um den gesamten effektiv wirksamen Absicherungserfolg im Verhältnis zu den Buchwerten der abgesicherten Titel angepasst. Nicht oder nur teilweise wirksame Absicherungsgeschäfte werden im Umfang des nicht wirksamen Teils wie Handelsgeschäfte behandelt.

Die Wiederbeschaffungswerte von derivativen Absicherungsinstrumenten werden in den «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» gegen das Ausgleichskonto gebucht. In das Ausgleichskonto werden auch die aufgelaufenen Zinsen der Absicherungspositionen einbezogen. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos aus Absicherungen von Zinsgeschäften wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.

Absicherungen von Zinsrisiken im Bankenbuch werden über die Organisationseinheit Trading & Treasury Services (Handel) abgeschlossen. Der Zinsertrag für im Bankenbuch abgeschlossene Währungsswaps wird im «Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften» im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» ausgewiesen. Dabei schliesst der Handel die entsprechenden derivativen Finanzinstrumente mit externen Gegenparteien ab. Während der Währungserfolg dem Handelsgeschäft zugeordnet wird, erfolgt die Vereinnahmung des Zinserfolgs im Bankenbuch («Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft»). In Kapitel 8.4 «Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)» werden diese Geschäfte als Handelsinstrumente gezeigt.

Handelsgeschäft

Bei den Handelsgeschäften kommt das Marktwertprinzip zur Anwendung, sofern die Kontrakte börsenkotiert sind oder ein repräsentativer Markt besteht. Nicht börsenkotierte derivative Finanzinstrumente werden auf Discounted-Cashflow-Basis oder anhand von Optionspreis-Modellen bewertet. Realisierte und nicht realisierte Erfolge von derivativen Finanzinstrumenten zu Handelszwecken werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht, während die positiven oder negativen Wiederbeschaffungswerte in der entsprechenden Position bilanziert werden.

Kommissionsgeschäft

Neben dem Derivatgeschäft auf eigene Rechnung als Eigenhändler betreibt die LUKB auch das Kommissionsgeschäft mit Kunden. Hier erfolgt die Bilanzierung der Wiederbeschaffungswerte nach folgenden Regeln:

  • Ausserbörslicher Handel (OTC): Sämtliche Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente werden bilanziert.
  • Börsenhandel (exchange traded): Es werden nur die Wiederbeschaffungswerte der von Kunden verkauften derivativen Finanzinstrumente bilanziert (und die Gegenposition als an der Börse erworbene derivative Finanzinstrumente).

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung sowie Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Unter den «Übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» werden Finanzinstrumente verbucht, welche nicht Bestandteil des Handelsgeschäfts sind, aber trotzdem zum Fair Value bewertet werden.

Selbst emittierte Strukturierte Produkte, für welche im Sinne von Art. 18 Abs. 2 RelV-FINMA die Fair-Value-Option gewählt wurde, werden als Einheit behandelt und in der Bilanzposition «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» verbucht.

Bewertungsveränderungen werden, mit Ausnahme des Bewertungserfolgs von eigenen Aktien in selbst emittierten Trackern, in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht, während der Zinsaufwand im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» berücksichtigt wird. Der Bewertungserfolg der eigenen Aktien in selbst emittierten Trackern wird während der Laufzeit abgegrenzt und bei Realisierung analog dem Kapitel «Eigene Schuld- und Beteiligungstitel» im Eigenkapital verbucht.

Finanzanlagen

Die mit der Absicht der langfristigen Anlage erworbenen Wertschriften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Für die mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit erworbenen Schuldtitel kommt die Accrual-Methode zur Anwendung, das heisst, ein allfälliges Agio bzw. Disagio wird über die Laufzeit bis zum Endverfall diskontiert bzw. aufgezinst. Eine Abgrenzung der Zinskomponenten über die Restlaufzeit erfolgt bei diesen Titeln in gleicher Weise auch bei einer vorzeitigen Veräusserung oder bei einer vorzeitigen Kündigung. Allfällige bonitätsbedingte Wertkorrekturen werden zulasten der Erfolgsposition «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht. Unter den Finanzanlagen geführte, zur Absicherung der Bestände auf den Metallkonten von Banken und Kunden gehaltene physische Edelmetallbestände werden zum Fair Value bewertet.

Alle Schuldtitel in der Form von Wandel- und Optionsanleihen, mit der Absicht zur Wiederveräusserung gehaltene Schuld- sowie alle Beteiligungstitel inklusive Anlagefonds werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst zu Anschaffungskosten oder zum allenfalls tieferen Marktpreis. Marktbedingte Wertanpassungen sowie die Absicherungserfolge werden im «Anderen ordentlichen Ertrag bzw. Aufwand» verbucht. Allfällige Zahlungseingänge infolge Nominalkapitalreduktionen bei Beteiligungstiteln werden zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen und damit nicht als Ertrag verbucht. Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Wiederverkauf bestimmten Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet (Anschaffungskosten oder allenfalls vorsichtig geschätzter tieferer Liquidationswert). Allfällig notwendige Wertanpassungen der zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen werden über die Erfolgspositionen «Anderer ordentlicher Ertrag bzw. Aufwand» verbucht, wobei maximal eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten erfolgt.

Für die Behandlung eigener Schuld- und Beteiligungstitel verweisen wir auf das entsprechende Kapitel «Eigene Schuld- und Beteiligungstitel».

Nicht konsolidierte Beteiligungen

Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit Beteiligungsquoten von 20 % bis 50 % werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital per Bilanzstichtag in der Konzernrechnung erfasst (siehe auch Kapitel «Konsolidierungsmethode»). Erträge der nach der Equity-Methode erfassten Beteiligungen werden in der Erfolgsrechnung unter dem «Beteiligungsertrag aus nach Equity-Methode erfassten Beteiligungen» gebucht, während negative Wertanpassungen den «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten» belastet werden. Gesellschaften, an denen die LUKB mit einem Anteil von weniger als 20 % beteiligt ist oder deren Grösse keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung hat, werden jeweils zum Niederstwert bilanziert. Darunter fallen insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen der Banken und an lokalen Institutionen im Kanton Luzern.

Beteiligungen an kleineren, lokalen Institutionen werden generell sofort auf den Erinnerungsfranken abgeschrieben. Diesbezügliche Wertanpassungen erfolgen jeweils über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten». Realisierte Erfolge aus der Veräusserung von Beteiligungen werden im «Ausserordentlichen Ertrag» oder «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.

Die nicht konsolidierten Beteiligungen sind – soweit wesentlich – im Kapitel «Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen» aufgelistet.

Sachanlagen Immobilien

Die unter den «Sachanlagen» bilanzierten Bankgebäude und anderen Liegenschaften werden höchstens zu Anschaffungswerten abzüglich linearer Abschreibungen über die Nutzungsdauer bis zu einem Restwert ausgewiesen. Die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern im Konzern betragen für:

  • Grundstücke: n. a., keine Abschreibungen
  • Gebäude bzw. Hülle: 33 Jahre
  • Innenausbau: 20 Jahre
  • Technische Anlagen: 10 Jahre

Der Restwert entspricht dem Grundstückwert sowie einem Zuschlag von maximal 25 % des Investitionsbetrags in die Gebäudehülle. Ein allfällig tieferer Verkehrswert der pro Objekt einzeln bewerteten Liegenschaften bildet immer die Obergrenze der Bilanzierung, das heisst, dass in diesem Fall zusätzliche Abschreibungen auf den Verkehrswert vorgenommen werden. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen wird auf jeden Bilanzstichtag überprüft, ob die Immobilien in ihrem Wert beeinträchtigt sind.

IT-Software

Einmallizenzen für EDV-Software werden unter den «Sachanlagen» aktiviert, sofern der Grenzwert von 100 000 Franken überschritten wird und die Software während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt wird. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer ab tatsächlichem Beginn der betrieblichen Nutzung, über:

  • Gesamtbank-Software: maximal 5 Jahre
  • Spezialsoftware: maximal 3 Jahre

Bei Investitionsvolumen kleiner als 5 Millionen Franken erfolgt üblicherweise eine Sofortabschreibung. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen.

Übrige Sachanlagen

Übrige Sachanlagen werden aktiviert, sofern sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsgrenze von 100 000 Franken überschreiten. Die Abschreibung erfolgt sofort oder linear über die Nutzungsdauer. Die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern im Konzern betragen für:

  • Betriebseinrichtungen inkl. Kundentresor: maximal 10 Jahre
  • Geschäftsmobiliar: maximal 5 Jahre
  • Büromaschinen: maximal 4 Jahre
  • Telekommunikation / Arbeitsplatztechnik: maximal 4 Jahre
  • IT-Hardware: maximal 4 Jahre
  • Integrationskosten Software: maximal 4 Jahre

Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer. Bei Investitionsvolumen kleiner als 5 Millionen Franken erfolgt üblicherweise eine Sofortabschreibung. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen.

Zuschreibungen erfolgen, wenn der Grund für ausserplanmässige Abschreibungen wegfällt. Realisierte Gewinne und Verluste werden über die Erfolgsrechnung im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.

Immaterielle Werte

Für die Behandlung eines allfälligen Goodwills im Zusammenhang mit der erstmaligen Konsolidierung einer Gesellschaft verweisen wir auf das Kapitel «Konsolidierungsmethode». Übrige erworbene Immaterielle Werte werden aktiviert, wenn sie über mehrere Rechnungsperioden einen Nutzen bringen und die Aktivierungsgrenze von 100 000 Franken überschreiten. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei der erstmaligen Aktivierung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen ist der Nutzwert zu überprüfen und allenfalls eine zusätzliche Abschreibung vorzunehmen. Realisierte Gewinne und Verluste werden über die Erfolgsrechnung im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht.

Für die Kategorien Sachanlagen Immobilien, IT-Software, Übrige Sachanlagen sowie für Immaterielle Werte erfolgen plan- und ausserplanmässige Abschreibungen zulasten der «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten».

Die LUKB hat per 31. Dezember 2025 keine Immateriellen Werte aktiviert.

Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden gemäss dem Kapitel «Allgemeine Grundsätze» entsprechende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Betriebswirtschaftlich nicht mehr notwendige Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Die Bildung und Auflösung von Vorsorgerückstellungen erfolgen über den «Personalaufwand», während andere Rückstellungen über «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebucht werden. Für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Eventualverbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Die Methoden zur Ermittlung der entsprechenden Rückstellungen sind in Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs» beschrieben. Bezüglich latenter Steuern verweisen wir auf das Kapitel «Steuern».

Vorsorgeverpflichtungen

Die Mitarbeitenden des Konzerns LUKB sind bei der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank versichert. Zusätzlich besteht eine Kaderversicherung (Anschluss an eine Sammelstiftung). Per 31. Dezember 2025 sind fünf Mitarbeitende dieser Kaderversicherung angeschlossen.

Die LUKB trägt die Arbeitgeberkosten der beruflichen Vorsorge der Mitarbeitenden sowie deren Hinterbliebenen aufgrund der gesetzlichen sowie der reglementarischen Vorschriften. Sämtliche Vorsorgepläne sind beitragsorientiert. Die Vorsorgeverpflichtungen bzw. die zur Deckung dienenden Vermögenswerte sind in rechtlich selbständige Stiftungen ausgegliedert. Die Arbeitgeberbeiträge aus diesen Vorsorgeplänen sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten.

Es wird jährlich für jeden Vorsorgeplan beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der LUKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Dieser wirtschaftliche Nutzen (unter den «Sonstigen Aktiven») oder die wirtschaftliche Verpflichtung (unter den «Rückstellungen») der einzelnen Vorsorgepläne werden bilanziert (eine Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn die Bedingungen für eine Rückstellungsbildung erfüllt sind). Die Differenz zum Wert der Vorperiode wird als «Personalaufwand» erfasst. Als Basis zur Ermittlung des Nutzens oder der Verpflichtung dienen die Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen, die nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden. Diese stellen die finanzielle Situation sowie die bestehende Über- oder Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen für die entsprechende Vorsorgeeinrichtung dar. Weiterführende Angaben können dem nachstehenden Kapitel «Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen» sowie dem Kapitel 8.11 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen» entnommen werden.

Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen

Für die vor 1986 beförderten Direktionsmitglieder und für die vor 1990 beförderten Geschäftsleitungsmitglieder wird eine bankinterne Altersvorsorgekasse für Fixgehaltskomponenten, die nicht durch die Pensionskasse versichert waren, geführt. Die Leistungen orientieren sich am letzten versicherten Gehalt vor der Pensionierung und umfassen Altersrenten und Renten für die Hinterbliebenen. Anstelle einer Rentenleistung konnte der Destinatär bei der Pensionierung einen einmaligen Kapitalbezug tätigen.

Diese Altersvorsorgekasse wurde im Zusammenhang mit dem Primatwechsel der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank (seit dem 1. Januar 2002 gilt das Beitragsprimat) eingestellt. Per 31. Dezember 2025 umfasst sie noch fünf Destinatäre. In den Vorjahren wurden die notwendigen Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenrenten der Destinatäre zulasten der Erfolgsrechnung gebildet. Seit 2010 erfolgte auch keine zusätzliche Verzinsung des Vorsorgekapitals.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden auf einem separaten Konto ausgeschieden und als Eigenmittel angerechnet. Sie sind im «Eigenkapitalnachweis Konzern» und im Kapitel 8.14 «Wertberichtigungen und Rückstellungen / Reserven für allgemeine Bankrisiken» entsprechend ausgewiesen.

Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Anleihens- und Kassenobligationen werden mit den entsprechenden unter den Passiven ausgewiesenen Posten verrechnet. Zinserträge auf eigenen Anleihens- und Kassenobligationen werden erfolgsneutral mit dem Zinsaufwand verrechnet. Eigene Beteiligungstitel werden zu den Anschaffungskosten unter der Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital abgezogen. Die zur Absicherung von selbst emittierten Trackern gehaltenen eigenen Aktien werden ebenfalls in dieser Bilanzposition berücksichtigt. Allfällige Zahlungseingänge infolge einer Nominalkapitalreduktion für die eigenen Beteiligungstitel werden zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen. Dividendenzahlungen und Wiederveräusserungserfolge werden der «Kapitalreserve» zugewiesen.

Beteiligungsprogramme

Ein Teil der variablen Entschädigung der Geschäftsleitung sowie des obersten Kaders wird über ein Aktienbeteiligungsprogramm ausbezahlt. Zusätzlich kann die Bank periodisch allen Mitarbeitenden ein Recht zum Bezug einer limitierten Anzahl Mitarbeiteraktien einräumen. Die aus den Beteiligungsprogrammen resultierenden Aufwendungen basieren auf Bewertungen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung eines Abzugs für Sperrfristen und sind im «Personalaufwand» enthalten. Weiterführende Angaben zur Ausgestaltung der Programme können den Ausführungen im Vergütungsbericht entnommen werden.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungskredite

Der Ausweis der Ausserbilanzgeschäfte erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet. Bezüglich Methodik der Ermittlung dieser Rückstellungen verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs».

Wertschriften und Treuhandanlagen

Die Bestände an Wertschriften und Wertrechten, Münzen und Edelmetallen, börsengehandelten derivativen Finanzinstrumenten und Strukturierten Produkten sowie Kryptowährungen in offenen Kundendepots werden in dieser Position dargestellt. Die Kryptowährungen sind gemäss Art. 16 Abs. 1bis Bst. b BankG einer Gemeinschaft zugeordnet und es ist ersichtlich, welcher Anteil am Gemeinschaftsvermögen dem einzelnen Depotkunden zusteht. Die Kryptowährungen sind im Konkursfall der Bank somit aussonderbar. Die Treuhandgeschäfte sind Anlagen oder Kredite, welche die Konzerngesellschaften in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden tätigen oder gewähren.

Steuern

Der Steueraufwand setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Die laufenden Steuern richten sich nach den einschlägigen Steuergesetzen und werden in derjenigen Berichtsperiode der Erfolgsrechnung belastet, in der die jeweiligen Gewinne anfallen. Für zeitliche Unterschiede zwischen den in der «Bilanz Konzern» ausgewiesenen und den von der Steuerbehörde anerkannten Buchwerten der Aktiven und Passiven werden latente Steuerguthaben und -verpflichtungen berechnet. Diese werden für jede Geschäftsperiode und pro Steuersubjekt separat ermittelt. Dabei werden latente Steuerguthaben nur aktiviert, falls sie kurzfristig realisierbar sind. Änderungen der latenten Steuern werden erfolgswirksam verbucht und im Kapitel 10.12 «Steuern und Steuersatz» ausgewiesen. Sowohl der laufende Ertrags- und Kapitalsteueraufwand wie die Veränderung der latenten Steuern innerhalb der «Rückstellungen» werden über die Position «Steuern» gebucht.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Geschäftsjahr 2025 hat die LUKB die folgenden Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen:

  • Neu werden ab Geschäftsjahr 2025 Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Ausserbilanzpositionen (Eventualverbindlichkeiten) gebildet. Für weitere Details verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»
  • Positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten sowie die in diesem Zusammenhang zur Sicherheit hinterlegten Barbestände (Cash Collateral) pro Gegenpartei werden neu auch in der Bilanz miteinander verrechnet, sofern anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken wie folgt angepasst:

Veränderung

Werte in 1 000 Franken

31.12.2024 bisher

31.12.2024 neu

absolut

in %

Aktiven

Forderungen gegenüber Banken

383 621

346 240

– 37 381

– 9.7

Kundenausleihungen

43 402 869

43 374 016

– 28 853

– 0.1

Forderungen gegenüber Kunden

5 167 446

5 138 593

– 28 853

– 0.6

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

416 540

174 381

– 242 159

– 58.1

Total Aktiven

59 462 485

59 154 092

– 308 393

– 0.5

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

4 120 147

4 102 377

– 17 770

– 0.4

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

29 101 723

29 101 601

– 122

– 0.0

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

480 946

190 445

– 290 501

– 60.4

Total Passiven

59 462 485

59 154 092

– 308 393

– 0.5

  • Vermittlungsprovisionen für Kredite an Makler und Plattformen werden ab Geschäftsjahr 2025 nicht mehr im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verbucht, sondern direkt mit dem entsprechenden Zinsertrag verrechnet. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der entsprechende Kommissionsaufwand 1.0 Millionen Franken.
  • Zudem wurden die zweckbestimmten Reserven für allgemeine Bankrisiken per 31. Dezember 2025 mit den Reserven für allgemeine Bankrisiken ohne Zweckbestimmung zusammengeführt. Entsprechend ist der Gesamtbetrag der Reserven für allgemeine Bankrisiken neu ohne Zweckbestimmung.

Erfassung der Geschäftsvorfälle

Alle abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag erfasst und gemäss den Bestimmungen in den Kapiteln «Fremdwährungsumrechnungen» und «Detailbestimmungen» bewertet. Entsprechend wird auch der Erfolg ab dem Abschlusstag in die Erfolgsrechnung einbezogen. Derivative Finanzinstrumente (mit Ausnahme der über das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement [CLS] abgewickelten Geschäfte) werden zwei Tage vor Verfall auf Konten ausgebucht, welche auf die Gegenpartei lauten. Die Ausbuchung der CLS-fähigen Devisengeschäfte findet am Erfüllungstag statt.

Behandlung von überfälligen Zinsen

Mehr als 90 Tage überfällige, nicht bezahlte Zinsen und Kommissionen werden nicht in den «Zins- und Diskontertrag» einbezogen, sondern direkt den Wertberichtigungen zugewiesen. Ebenfalls nicht im «Bruttoerfolg aus dem Zinsengeschäft» enthalten sind die Marchzinsen dieser Positionen. Zudem werden Ausleihungen zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen unwahrscheinlich scheint.

Fremdwährungsumrechnungen

Forderungen und Verpflichtungen in fremden Währungen und Edelmetallen sowie Sortenbestände für das Change-Geschäft werden in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften zu den am Bilanzstichtag geltenden und konzernweit einheitlichen Mittelkursen bewertet. Die aus dieser Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste sind unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Transaktionen in fremden Währungen werden jeweils zum Tageskurs umgerechnet und die anfallenden Gewinne und Verluste in der Erfolgsrechnung verbucht. Die im Konzern der Luzerner Kantonalbank einheitlich angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse betrugen per Stichtag:

Einheit

Währungscode

31.12.2025

31.12.2024

1 US-Dollar

USD

0.793

0.906

1 Pfund Sterling

GBP

1.067

1.134

1 Euro

EUR

0.931

0.938

100 Japanische Yen

JPY

0.506

0.576

Refinanzierung der Positionen im Handelsgeschäft

Die Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Der auf der Basis des Tom / Next-Zinssatzes berechnete Refinanzierungserfolg für das Handelsgeschäft (Funding) wird dagegen im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» sowie im «Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen» innerhalb des «Zins- und Diskontertrags» gebucht.

3 Risikomanagement

Risikopolitik

Als Finanzinstitut ist die LUKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Dies sind Ausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle, Compliance-, Strategie- sowie Reputationsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken (ESG) sowie darin enthaltene Klimarisiken und weitere naturbezogene Finanzrisiken sind dabei keine eigenständige Risikokategorie, sondern vielmehr Treiber für die oben aufgeführten Risikokategorien.

Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der LUKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Verwaltungsrat verabschiedete Risikopolitik definiert das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017 / 01 «Corporate Governance – Banken».

Die LUKB stebt gemäss Unternehmsstrategie einen vorsichtigen Umgang mit Risiken an. Dazu definiert die LUKB nachhaltige risikopolitische Vorgaben, auch wenn sie damit nicht alle Trends verfolgt. Entsprechend tätigt die LUKB nur jene Geschäfte, für welche sichergestellt ist, dass die Bank über die Grundlagen zur Beherrschung der damit verbundenen Risiken verfügt. Damit strebt die LUKB neben dem Schutz der Finanzkraft auch die Wahrung der Reputation an. Die LUKB entwickelt die Mitarbeitenden durch regelmässige Schulungen kontinuierlich weiter, so dass alle Mitarbeitenden dem Risikomanagement einen hohen Stellenwert beimessen.

Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die in der Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser (OffV-FINMA) geforderten qualitativen Angaben. Die Erläuterungen der für die Eigenmittelberechnung angewendeten Ansätze für die Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie Ausführungen zur Quantität finden sich im separaten Offenlegungsbericht 2025.

Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ in der Risikomanagement-Organisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die Risikostrategie, die -identifikation, -messung, -beurteilung, -steuerung und -überwachung sowie die Grundsätze der Risikomanagement-Organisation bezüglich der unabhängigen Compliance-Funktion und der unabhängigen Funktion Risikokontrolle. Zudem legt er die Risikotoleranz fest und genehmigt strategische Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der LUKB. Bei der Festlegung der strategischen Risikolimiten wird darauf geachtet, dass auch beim Eintreten verschiedener negativer Ereignisse die gesetzlich erforderlichen Eigenmittel erhalten bleiben. Mittels eines stufengerechten, periodischen und standardisierten Reportings sowie unverzüglicher Informationen in Ausnahmefällen sind die Überwachung der Risiken sowie die Einhaltung der Risikopolitik durch das oberste Organ sichergestellt (dazu verweisen wir auch auf die Ausführungen im Kapitel zur Corporate Governance «Interne Organisation»). Der Verwaltungsrat überprüft periodisch – mindestens jährlich – die Risikopolitik und passt sie bei Bedarf an.

Der Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates bereitet die Entscheidungsgrundlagen bezüglich Risikopolitik vor (Grundsätze und Ausgestaltung des internen Kontrollsystems sowie Bestimmung des Risikoprofils, der Risikotragfähigkeit und der Risikobereitschaft). Ferner beurteilt er die Gesamtrisikosituation der LUKB und überwacht die Angemessenheit der Risikopolitik und deren Umsetzung. Die Vorgaben der Risikopolitik werden durch den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates in entsprechenden Risiko-Subpolitiken weiter konkretisiert. Diese werden durch den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates periodisch überprüft – mindestens alle zwei Jahre – und bei Bedarf angepasst.

Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates bildet sich ein eigenständiges Urteil über die interne Revision, die externe Prüfgesellschaft, das interne Kontrollsystem (IKS) und den Jahresabschluss. Er überwacht die Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.

Die Konzernleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und der Risiko-Subpolitiken und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Messung und Beurteilung, Steuerung und Überwachung der durch den Konzern eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Zuteilung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikolimiten an die einzelnen Geschäftsbereiche, die Delegation der entsprechenden Kompetenzen sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Funktion Risikokontrolle und der Compliance-Funktion. Die Konzernleitung vergewissert sich regelmässig über die Angemessenheit des internen Kontrollsystems und damit auch über die Effektivität des Risikomanagements.

Funktion Risikokontrolle

Die LUKB verfügt über eine zentral geführte, von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Risiko-Funktion, die auch die Funktion Risikokontrolle ausübt. Sie ist zuständig für alle Risiken im Konzern und hat folgende Aufgaben:

  • Konzeption: Konzeption der Risikosystematik, der IKS-Massnahmen in den Prozessen bezüglich Methodik, Grundsätze und Anforderungen sowie der Risikotragfähigkeit, Risikobereitschaft und der Risikolimiten
  • Unabhängige Risikokontrolle: Kontrolle der Limiten gemäss Risikopolitik und zugehörigem Regelwerk; Abnahme der Steuerungsinstrumente und Risikomodelle sowie Risikobeurteilung zu Veränderungen der Bank zuhanden der Entscheidungsinstanz
  • Risikoreporting: Berichterstattung über die Risikosituation und Limiteneinhaltung gemäss Risikopolitik und zugehörigem Regelwerk

Die Risiko-Funktion ist direkt dem CEO unterstellt. Sie rapportiert quartalsweise mittels Risikoreport über alle Risikokategorien an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat. Zu jeder Risikokategorie werden eine Risikobeurteilung und ein Vergleich der aktuellen Situation mit den dazugehörenden Limiten vorgenommen. Bei ausserordentlichen Ereignissen oder Limitenüberschreitungen erfolgt unverzüglich ein ausserordentliches Reporting (Exception-Report) an die zuständigen Kompetenzträger.

Compliance-Funktion

Die LUKB verfügt über eine zentral geführte, von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion für den Konzern. Diese unterstützt die Konzernleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko und berichtet über dessen Änderungen sowie über schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist direkt dem CEO unterstellt. Sie rapportiert jährlich an die Konzernleitung, den Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos. Bei ausserordentlichen Ereignissen erfolgt unverzüglich ein Exception-Report an die zuständigen Kompetenzträger.

Interne Revision

Die interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Der Verwaltungsrat genehmigt die risikoorientierte Jahresplanung und den jährlichen Tätigkeitsbericht der internen Revision. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates ist für die Führung der internen Revision zuständig. Die interne Revision prüft das IKS regelmässig. Die Prüfberichte der internen Revision werden im Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates behandelt, der falls erforderlich neben den in den Berichten vorgesehenen Massnahmen zusätzliche Schritte veranlasst.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Das in der Risikopolitik definierte IKS der LUKB umfasst alle Aufgaben und Prozesse, welche die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und den ordnungsgemässen Betrieb sicherstellen.

Das IKS der LUKB besteht aus drei Ebenen:

  • In einer ersten Linie stellt das IKS in allen Bankprozessen ein angemessenes Management der Risiken sicher, indem die Risiken systematisch identifiziert, gemessen, bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.
  • In einer zweiten Linie kontrollieren die von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängigen Funktionen Risikokontrolle und Compliance die Geschäftsprozesse.
  • In einer dritten Linie prüft die interne Revision das Institut.

Ausserhalb der eigentlichen Risikoorganisation der Bank prüft die Prüfgesellschaft das Institut.

Umgang mit den Risiken

Ausfallrisiken

Als Ausfallrisiko (Kreditrisiko) wird das Risiko eines finanziellen Verlustes bezeichnet, wenn eine Gegenpartei ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zeitweilig oder dauernd nicht nachkommen kann oder will. Ausfallrisiken können durch gegenparteispezifische Faktoren, Störungen des Erfüllungsprozesses (Erfüllungsrisiko, beispielsweise Settlement-Risiko bei Devisentransaktionen) oder auch wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten eines Landes (Länderrisiko) hervorgerufen werden.

Ausfallrisiken bestehen sowohl im eigentlichen Kreditgeschäft (Ausleihungen, feste Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten) wie auch im Interbank- und Handelsgeschäft (Derivate wie Termingeschäfte, Optionen und Swaps, Finanzanlagen sowie Repo-Transaktionen).

Methodik und Instrumente

Die Grundlage für das Kreditgeschäft bilden die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates verabschiedeten und bei Bedarf (mindestens alle zwei Jahre) zu überprüfenden Risiko-Subpolitiken Nicht-Banken, Banken und Länder sowie zugehörige präzisierende Weisungen. Darin sind die Zielkundensegmente, die wesentlichen Produkte und deren Grundsätze, der Kreditbewilligungs- und Kreditüberwachungsprozess, Standards und Restriktionen sowie Limiten für eingegangene Positionen und die angewendeten Ratings (bei kommerziellen Kunden, Banken und Ländern) festgehalten.

Ausfallrisiken bei den Kundenausleihungen

Bei allen Geschäften ist die Bewilligungsinstanz durch die Kompetenzregelung für das Kreditgeschäft bestimmt. Abhängig von der Struktur des Geschäfts können gewisse Kredite direkt innerhalb des Marktbereiches (z. B. Kundenberater) bewilligt werden. Diese Geschäfte werden im Sinne der Risikoeinhaltungs- und Kompetenzkontrolle nachträglich durch das zentrale Kreditrisikomanagement mittels Stichproben geprüft (Second Opinion). Alle übrigen Kreditgeschäfte werden erst nach Prüfung durch das zentrale Kreditrisikomanagement bewilligt bzw. das Kreditrisikomanagement bereitet die Kreditgeschäfte zur Bewilligung für den Kompetenzträger auf (z. B. für den aus den Departementsleitern bestehenden Kreditausschuss).

Die von den Kundenberatern und dem Kreditrisikomanagement unabhängige zentrale Kreditproduktion ist für die korrekte Datenerfassung, die Kontrolle der Sicherheiten und Verträge, die Limitenaussetzung sowie die Schlusskontrolle der Limitenverfügbarkeit und die Auszahlung zuständig. Sie stellt damit sicher, dass die Kreditabwicklung auch mit den Vorgaben der Kreditbewilligung übereinstimmt.

Buchführungspflichtige Unternehmen werden zusätzlich einem Ratingprozess durch das System CreditMaster (RSN Risk Solution Network AG) unterzogen. Bei grossen Unternehmen werden die Finanzkennzahlen mit qualitativen Einschätzungen zu Strategie und Führung ergänzt. Es stehen fünf Ratingsysteme zur Verfügung, für grosse Unternehmen (Produktion sowie Handel / Dienstleistung), für kleine Unternehmen (Produktion sowie Handel / Dienstleistung) und eines für Immobiliengesellschaften. Zur Risikobeurteilung und -früherkennung wird bei kommerziellen Kunden das Kundenrating periodisch aufgrund der einzureichenden Jahresrechnung aktualisiert und beurteilt.

Überfällige, gefährdete oder notleidende Forderungen werden durch Fachspezialisten des Bereichs Spezialfinanzierungen (mit-)betreut. Ziel ist es, das Ausfallrisiko zu minimieren. Kreditgeschäfte ausserhalb der üblichen Norm (Exception-to-Policy-Transaktionen) erfordern im Rahmen des Bewilligungsprozesses eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine spezielle Kompetenzregelung. Die Konzernleitung und der Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates erhalten quartalsweise ein entsprechendes Reporting über das Neugeschäft. Als Exception to Policy (EtP) werden unter anderem Kredite verstanden, bei denen eine oder mehrere der folgenden Vorgaben bei Kreditvergabe nicht eingehalten werden:

  • Belehnung ausserhalb definierter Grenzwerte (z. B. Renditeliegenschaften Wohnbau > 75 %, Bauland > 60 %)
  • Tragbarkeit ausserhalb definierter Grenzwerte (z. B. Eigenheimfinanzierungen: kalkulatorische Kosten übersteigen 34 % bis 40 % des Nettoeinkommens [je nach Höhe des Nettoeinkommens])
  • Amortisationen liegen unter der definierten Sollvorgabe gemäss Risiko-Subpolitik Nicht-Banken. Dabei wird jeweils die einzelne Immobilie betrachtet, auch wenn bei einer Portfolio-Betrachtung keine Amortisation notwendig wäre.
Ausfallrisiken im Interbankengeschäft

Im Interbankengeschäft wird zur Bewirtschaftung der Gegenparteirisiken ein mehrstufiges, systemunterstütztes Limitensystem eingesetzt, welches Delkredere- und Settlement-Risiken unterscheidet. Die Limitenhöhe hängt grundsätzlich vom Rating der Gegenpartei und deren Eigenkapitalausstattung ab. Das Limitensystem ist derart aufgebaut, dass einer adäquaten Diversifikation der Gegenparteien Rechnung getragen wird. In Abhängigkeit der Risikosituation der Gegenpartei und der Marktsituation werden Interbankengeschäfte punktuell gegen Besicherung (Repo) abgewickelt. Zudem werden mit den Gegenparteien im Rahmen der ISDA-Verträge Vereinbarungen über Besicherungen (Credit Support Annex – CSA) abgeschlossen. Die Einhaltung der Limiten wird täglich kontrolliert.

Länderrisiken

Die Auslandexposures umfassen alle Aktiven mit Risikodomizil Ausland zum Buchwert bzw. bei Derivaten zum Wiederbeschaffungswert zuzüglich Add-on. Basierend auf Länderratings erfolgt die Bewirtschaftung mittels eines mehrstufigen, einer adäquaten Diversifikation Rechnung tragenden Limitensystems. Die Einhaltung der Limiten wird monatlich kontrolliert.

Marktrisiken

Mit dem Marktrisiko wird das Verlustpotenzial bezeichnet, das auf ungünstige Veränderungen von Zinssätzen, Aktienpreisen, Devisen- und Kryptowährungskursen und Immobilienpreisen sowie anderen relevanten Marktparametern wie Volatilitäten zurückzuführen ist. Marktrisiken sind sowohl im Banken- als auch im Handelsbuch vorhanden.

Methodik und Instrumente

Die Steuerung der Marktrisiken erfolgt über die Modified Duration des Barwerts des Eigenkapitals (Bankenbuch), Value-at-Risk-Limiten (Banken- und Handelsbuch) und weitere Limiten. Diese werden durch periodisch vorgenommene Szenarioanalysen und Stresstests ergänzt.

Die Grundlagen für die Bewirtschaftung des Marktrisikos bilden im Wesentlichen die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates verabschiedeten und bei Bedarf (mindestens aber alle zwei Jahre) zu überprüfenden Risiko-Subpolitiken Asset & Liability Management und Handel sowie zugehörige präzisierende Weisungen.

Marktrisiken im Bankenbuch

Aufgrund der starken Positionierung der LUKB im Zinsdifferenzgeschäft stellt das Zinsänderungsrisiko ein wesentliches Risiko dar. Dabei können Zinsänderungsrisiken aufgrund zeitlicher Inkongruenzen der Zinsbindung oder der Zinsneufestsetzung von Aktiven, Passiven und ausserbilanziellen Positionen (Zinsneufestsetzungsrisiko) oder aus Bilanzstrukturveränderungen sowie bei Veränderungen der Zinssätze für Instrumente, die zwar eine ähnliche Laufzeit aufweisen, aber auf Basis unterschiedlicher Zinssätze bewertet werden (Basisrisiko), entstehen. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt durch das aus den Departementsleitern bestehende Asset & Liability Committee (ALCO) auf Antrag des ALCO-Vorbereitungsgremiums. Monatlich werden im Rahmen der Überwachung durch den Bereich Finanzen die Zinsrisiko-Messgrössen sowie die Beanspruchung der definierten Limiten ermittelt und von der unabhängigen Risiko-Funktion überprüft. Dabei werden kündbare oder auf Sicht fällige Positionen mittels eines jährlich zu überprüfenden Replikationsmodells in den einzelnen Kenngrössen berücksichtigt. Ergänzend erfolgt quartalsweise eine dynamische Analyse des Einkommenseffektes basierend auf verschiedenen Szenarien. Die Resultate regelmässig vorgenommener Stresstests runden die Entscheidungsgrundlagen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos ab. Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden im Rahmen des Asset & Liability Managements zusätzlich derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Für weiterführende Informationen zum Management der Zinsrisiken verweisen wir auf das Kapitel «Zinsrisiken des Bankenbuchs» im Offenlegungsbericht 2025.

Neben dem Zinsänderungsrisiko sind auf dem Bankenbuch weitere Marktrisiken zu bewirtschaften. Das Fremdwährungsrisiko von Bilanzpositionen im Bankenbuch gehört zum Handelsbuch und wird über die Value-at-Risk-Limiten des Handelsbuchs begrenzt (siehe im nachfolgenden Kapitel «Marktrisiken im Handelsbuch»). Mittels Limitensystem (Positions- und Verlustlimiten sowie Risikospreadlimiten) werden die aus den Finanzanlagen und Immobilien hervorgehenden Risiken gesteuert. Die Finanzanlagen umfassen grösstenteils kotierte, an anerkannten Märkten gehandelte Titel in guter Qualität. Der überwiegende Teil betrifft Zinspapiere (siehe Kapitel 8.5 «Finanzanlagen»).

Marktrisiken im Handelsbuch

Die LUKB führt ein Handelsbuch mit Beständen an Wertschriften, Devisen, Kryptowährungen, Zinspapieren und den jeweiligen Derivaten, die den Kursschwankungen bzw. deren Volatilitäten ausgesetzt sind. Integralen Bestandteil des Handelsbuchs bilden auch die Derivatkomponenten und die entsprechenden Absicherungsgeschäfte der von der LUKB emittierten Strukturierten Produkte. Zudem wird das Fremdwährungsrisiko von Bilanzpositionen im Bankenbuch über das Handelsbuch bewirtschaftet.

Die Steuerung der Marktrisiken des Handelsbuchs erfolgt in den Organisationseinheiten Trading & Treasury Services sowie Trading Strukturierte Produkte, während die Überwachung der Limiten durch die unabhängige Risiko-Funktion vorgenommen wird. Die Limiten werden täglich auf deren Einhaltung überprüft. Neben Volumen- und Sensitivitätslimiten gelangen Value-at-Risk-Limiten auf Stufe Gesamthandel und auf Stufe einzelner Handelsdesks (Wertschriften- und Geldhandel, Devisenhandel und Strukturierte Produkte) auf einem Konfidenzniveau von 99 % mit einer Haltedauer von einem Tag zur Anwendung. Mit einem täglichen Backtesting wird die Prognosegüte des Value-at-Risk-Modells überprüft.

Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Bank ihre Aktiven (und Erhöhungen derselben) oder Verpflichtungen nicht zu marktgängigen Bedingungen refinanzieren oder erfüllen kann. Liquiditätsrisiken können sich für die Bank durch unerwartete Ereignisse ergeben. Beispiele sind unplanmässige Inanspruchnahme von Kreditlimiten seitens der Kunden, Abflüsse von Kundengeldern sowie die Streichung von Refinanzierungslimiten durch Gegenparteien.

Methodik und Instrumente

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt im Rahmen des Asset & Liability Management (ALM). Die Grundlagen für die Bewirtschaftung des Liquiditätsrisikos bilden im Wesentlichen die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates verabschiedete und bei Bedarf (mindestens aber alle zwei Jahre) zu überprüfende Risiko-Subpolitik ALM und interne Weisungen. Während die kurzfristige Steuerung der Liquidität am Geldmarkt dem Handel obliegt, wird die langfristige Refinanzierung im Treasury vorgenommen.

Der Bereich Finanzen ermittelt periodisch die Ausnutzung der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Limiten und Zielwerte zur Liquiditätssteuerung betreffend Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio sowie weiterer Liquiditätsrisiko-Kenngrössen und rapportiert diese an das ALCO-Vorbereitungsgremium, das ALCO, den Handel und die unabhängige Risiko-Funktion. Die unabhängige Risiko-Funktion überprüft die Informationen und nimmt die Berichterstattung an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat im Rahmen des quartalsweisen Risikoreports vor. Zudem führt die Risiko-Funktion zusammen mit dem Bereich Finanzen periodisch Liquiditätsstresstests durch. Für unerwartete Liquiditätsereignisse besteht ein Notfallplan.

Kurzfristige und strukturelle Liquidität

Durch eine vorsichtige Liquiditätsbewirtschaftung strebt die LUKB eine solide Liquiditätsposition an, um ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit rechtzeitig erfüllen zu können. Bezüglich Entwicklung der Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio [LCR]) sowie der Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio [NSFR]) verweisen wir auf den Offenlegungsbericht 2025 (siehe Kapitel «LIQ1: Informationen zur Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, LCR)» und «LIQ2: Informationen zur Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)»).

In Ergänzung zu den erwähnten regulatorischen Mindestanforderungen wird das Liquiditätsrisiko über interne Limiten und Zielwerte gesteuert.

Operationelle Risiken

Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen oder Systemen, des unangemessenen Handelns von Mitarbeitenden, durch diese begangener Fehler oder infolge von externen Ereignissen eintreten.

Methodik und Instrumente

Die vom Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates bei Bedarf (mindestens aber alle zwei Jahre) zu überprüfende Subpolitik operationelle Risiken sowie zugehörige Weisungen bilden im Wesentlichen die Grundlage zur Bewirtschaftung der operationellen Risiken.

Die operationellen Risiken werden mittels einer durch die Risiko-Funktion mit den Prozessverantwortlichen durchgeführten strukturierten Selbstdiagnose identifiziert und quantifiziert. Dabei erfolgt eine Klassierung nach den Verlustereigniskategorien gemäss Rahmenwerk des Basel Committee on Banking Supervision bzw. der FINMA. Zur Messung der Risiken sind das potenzielle Schadensausmass sowohl im Normalfall (95 % der möglichen Risiken, die bei normalem Geschäftsgang eintreten können) wie auch bei Eintreten von Extremfällen (Risiken mit einem sehr hohen Schadenspotenzial und einem wenig wahrscheinlichen Ereigniseintritt) zu ermitteln. Ergänzend führt die Risiko-Funktion eine Schadenfalldatenbank über eingetretene Verluste.

Zur Risikosteuerung werden die möglichen Verlustereignisse in vier verschiedene Risikozonen aufgeteilt. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung werden anschliessend stufengerechte Massnahmen zur Eindämmung der identifizierten Verlustpotenziale definiert.

Die Kompetenz zur Genehmigung der operationellen Risiken und deren Steuerungsmassnahmen ergibt sich gemäss Subpolitik operationelle Risiken aus der Risikoeinschätzung und liegt in Abhängigkeit der Risikozone bei den Prozessverantwortlichen, der Konzernleitung oder dem Verwaltungsrat.

Das Management der operationellen Risiken und die Dokumentation der Risiken und des IKS erfolgt in einem spezialisierten GRC-Tool, welches in der Verantwortung der Risiko-Funktion liegt. Die Kontrollmeldungen der inventarisierten nachgelagerten Kontrollen durch die Kontrolldurchführungsverantwortlichen erfolgt ebenfalls direkt über das GRC-Tool zu Handen der Risiko-Funktion.

Die Risiko-Funktion rapportiert quartalsweise im Rahmen des Risikoreports über die operationellen Risiken an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat. Dies umfasst neben der Entwicklung der operationellen Risiken insbesondere auch eingetretene Schäden und Vorfälle, eine zusammenfassende Berichterstattung bezüglich der nachgelagerten Kontrollaktivitäten und Schlüsselkontrollen sowie weiterer spezifischer Aspekte im Management der operationellen Risiken wie beispielsweise Massnahmen in den Bereichen BCM, operationelle Resilienz, Cyberrisiken oder Modellrisikomanagement.

Zusätzlich legt die Risiko-Funktion jährlich sämtliche identifizierten Risiken im Rahmen der strukturierten Selbstdiagnose in einem Reporting über die operationellen Risiken den entsprechenden Kompetenzträgern zur Genehmigung vor.

Verfahren, Prozesse und Personen

Die LUKB unternimmt grosse Anstrengungen, risikoreduzierende Massnahmen in den Bereichen Prozess- und Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und interne Kontrollen zu implementieren. Zu diesem Zweck wird unter anderem ein hohes Risikobewusstsein auf allen Stufen gefördert, und die Mitarbeitenden der LUKB werden zielgerichtet aus- und weitergebildet. Zusätzlich wird die Überprüfung aller risikorelevanten Aspekte vor Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen sichergestellt, der Ausbau eines effizienten Frühwarnsystems gefördert und die Gewährleistung eines reibungslosen operativen Geschäftsbetriebs – auch im Fall von Infrastrukturausfällen und Katastrophen – sichergestellt. Zudem befassen sich Spezialisten der unabhängigen Risiko-Funktion sowohl mit der ICT-Sicherheit als auch mit dem Gebäude- und Personenschutz (physische Sicherheit).

Business Continuity Management

Das Business Continuity Management (BCM) bezeichnet den institutsweiten Ansatz, um im Falle einer über das Vorfallmanagement hinausgehenden, bedeutenden Störung oder Unterbrechung den Betrieb der kritischen Prozesse wiederherzustellen. Es definiert die Reaktion auf bedeutende Störungen oder Unterbrechungen.

Mittels einer jährlichen Business-Impact-Analyse werden die Kritikalität der Geschäftsprozesse sowie deren ihr zugrunde liegenden kritischen Ressourcen (Einrichtungen, Personal, ICT, Informationen, Externe) identifiziert. Basierend darauf werden für kritische Prozesse entsprechende Business-Continuity-Pläne (BCP) erstellt, welche die notwendigen Vorgehensweisen, Wiederherstellungsoptionen und Ersatzressourcen zur Sicherstellung der Kontinuität und zur Wiederherstellung der kritischen Prozesse festlegen. Die BCP sind in einem Krisen- und BCP-Handbuch dokumentiert.

Das BCM wird jährlich auf seine Funktionalität getestet und im Fall von identifizierten Mängeln verbessert.

Operationelle Resilienz

Operationelle Resilienz bezeichnet die Fähigkeit der Bank, ihre kritischen Funktionen bei Unterbrechungen innerhalb der Unterbrechungstoleranz wiederherstellen zu können. Das heisst, die Fähigkeit der LUKB, interne oder externe Gefahren und mögliche Ausfälle zu identifizieren, sich davor zu schützen und darauf zu reagieren, bei Unterbrechungen den ordentlichen Geschäftsbetrieb wiederherzustellen und daraus zu lernen, um die Auswirkungen von Unterbrechungen auf die Erbringung der kritischen Funktionen zu minimieren.

Die unabhängige Risiko-Funktion führt ein Inventar über die kritischen Funktionen der Bank und deren Unterbrechungstoleranzen sowie die Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen den benötigten kritischen Prozessen und deren Ressourcen zur Erbringung der kritischen Funktionen. Die Einhaltung der definierten Unterbrechungstoleranzen wird regelmässig mittels szenariobasierter Tests und Übungen getestet. Dabei identifizierte Schwachstellen sind zu beurteilen und nach Möglichkeit durch zusätzliche Verbesserungsmassnahmen zu beheben.

Der Verwaltungsrat genehmigt jährlich die identifizierten kritischen Funktionen und deren Unterbrechungstoleranzen. Zudem genehmigt und überwacht er das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz mittels einer jährlichen Berichterstattung zur operationellen Resilienz durch die unabhängige Risiko-Funktion.

Compliance-Risiken

Als Compliance-Risiko gilt die Gefahr von Verstössen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorschriften, marktübliche Standards und Standesregeln sowie von entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen und finanziellen Schäden. Die Umsetzung von Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten. Die zentrale Compliance-Funktion unterstützt die Konzernleitung und die Mitarbeitenden bei dieser Aufgabe.

Der Verwaltungsrat legt im Rahmen der Risikopolitik die konzernweite Compliance-Organisation und die Compliance-Risikopolitik fest. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates beurteilt und überwacht die Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit der Compliance-Organisation und des Compliance-Risikomanagements.

Die LUKB ist im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit in einzelne Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren involviert. Für diese Fälle werden adäquate Rückstellungen vorgenommen. Die bankinterne Bearbeitung aller Rechtsfälle erfolgt durch den zentralen Rechtsdienst.

Strategierisiken

Die strategischen Ziele und Ausrichtungen werden durch den Verwaltungsrat vorgegeben. Unter einem Strategierisiko wird die Gefahr verstanden,

  • den Strategieprozess nicht oder nicht strukturiert anzugehen,
  • eine falsche Strategie zu verfolgen oder
  • die definierte Strategie nicht umsetzen zu können.

Strategierisiken werden durch eine periodische Überprüfung der Strategie im Rahmen der rollenden Unternehmensplanung und anhand entsprechender in der Strategie definierter Schlüsselkennzahlen (KPI) überwacht. Die unabhängige Risiko-Funktion rapportiert über die Strategierisiken im Rahmen ihres quartalsweisen Risikoreports an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat.

Reputationsrisiken

Unter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass das wahrgenommene Verhalten der LUKB nicht den Erwartungen der Stakeholder entspricht und daraus ein Verlust entsteht. Das Reputationsrisiko wird quartalsweise identifiziert und beurteilt. Bei Bedarf werden risikoreduzierende Massnahmen definiert und deren Umsetzung kontrolliert. Die vorangehend erwähnten Risikomanagement- und -kontrollmechanismen dienen dem Schutz vor Reputationsverlusten. Wesentliche Elemente sind dabei insbesondere:

  • die konsequente Umsetzung des Leitbilds,
  • ein Geschäftsgebaren, das keine Schädigung des guten Rufs zur Folge hat, sowie
  • eine offene interne und externe Kommunikation.

Die unabhängige Risiko-Funktion rapportiert über die Reputationsrisiken im Rahmen ihres quartalsweisen Risikoreports an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat.

Stresstesting

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Methoden und Instrumenten zum Umgang mit den Risiken führt die LUKB unter Leitung der unabhängigen Risiko-Funktion periodisch Gesamtbankstresstests durch. Mittels Szenarioanalysen werden die Auswirkungen der Änderung verschiedener makroökonomischer Faktoren ermittelt. Dabei wird über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren die Entwicklung von Bilanz und Erfolgsrechnung sowie der wichtigsten Finanzkennzahlen simuliert. Die Resultate der Gesamtbankstresstests werden unter anderem bei der Kapitalplanung berücksichtigt.

Auf Basis der Gesamtbankstresstests wird zusätzlich über einen Zeitraum von acht Quartalen ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Ergänzend werden Intraday-Stressanalysen durchgeführt.

Die Resultate des Stresstestings werden durch die unabhängige Risiko-Funktion jährlich an die Konzernleitung, den Risiko- und Strategieausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat rapportiert.

4 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs

Ausleihungen mit einem Gesamtobligo von über 100 000 Franken sind in folgenden Fällen speziell zu überwachen (Watch-List) und bezüglich Wertberichtigungs-/Rückstellungsbedarfs zu prüfen:

  • Vertragsbruch (Zins- und Amortisationsausstände älter als 90 Tage, andauernde Kreditüberschreitungen länger als 90 Tage, durch LUKB gekündigte Kreditpositionen)
  • Störungen im Vertrauensverhältnis mit Kreditnehmern (z. B. überfällige Dokumentationen)
  • Kreditnehmer in Liquidation
  • Negativabweichungen der Basisfaktoren von der ursprünglichen Kreditbeurteilung:
  • Ratingstufe 9 und 10 bei ungenügender Deckung oder ungedeckten Ausleihungen
  • ungenügende Ertragslage / Tragbarkeitsprobleme
  • rückläufige Ertragswerte bei Renditeobjekten
  • ungeregelte, aber anstehende Nachfolge
  • sonstige Gründe (z. B. Strafuntersuchungsverfahren / Strafanzeigen gegenüber Kreditnehmer, Risikobeurteilungen durch den Kundenbetreuer oder den Kompetenzträger)

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Die Einzelwertberichtigung bzw. -rückstellung wird als Differenz zwischen Engagement (Kreditlimite oder höhere Schuld, inkl. Eventualverbindlichkeiten) und Realisierungswert allfälliger Sicherheiten ermittelt. Als Realisierungswert der Deckung gilt der Liquidationswert (geschätzter realisierbarer Veräusserungswert abzüglich Halte- und Liquidationskosten). Dabei ist immer das gesamte Engagement des Kunden bzw. der wirtschaftlichen Einheit miteinzubeziehen.

Gefährdete Forderungen werden durch den Bereich Spezialfinanzierungen (mit-)betreut, der auch die Höhe der Einzelwertberichtigung bzw. -rückstellung festlegt.

Einzelwertberichtigungen werden bei gefährdeten Forderungen gebildet, sofern die Unterdeckung nach dem Impairment-Test höher als 100 000 Franken ist. Für überfällige Forderungen (Non-Performing Loans), welche diese Schwelle nicht erreichen, bestehen pauschalierte Einzelwertberichtigungen, die aufgrund von Erfahrungswerten berechnet werden. Als überfällige Forderungen (Non-Performing Loans) gelten:

  • Forderungen mit Zins-/Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen länger als 90 Tage (sind Zins-/Amortisationsausstände aus einer Grundforderung [z. B. Hypothek] entstanden, so gilt auch die Grundforderung als non-performing)
  • Forderungen gegenüber Schuldnern in Liquidation (gerichtlich oder aussergerichtlich)
  • Forderungen, bei denen bonitätsbedingte Zinszugeständnisse unter den eigenen Refinanzierungskosten gemacht wurden

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Als Bank der Kategorie 3 bildet die LUKB im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Bst. b RelV-FINMA Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (inkl. Länderrisiken) auf nicht gefährdeten Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen sowie Ausserbilanzgeschäften (Eventualverbindlichkeiten).

Zur Berechnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden jeweils im ersten Quartal des Jahres auf Basis von Erfahrungswerten bezüglich effektiver Ausfälle im Kreditgeschäft fixe Wertberichtigungs- und Rückstellungssätze hergeleitet und auf ihre Angemessenheit überprüft. Als Basis werden die effektiven, während der vergangenen 30 Kalenderjahre verbuchten Kreditverluste verwendet, ergänzt um die gemäss jeweiligem Finanzplan erwarteten Verluste für die Planperiode. Bei dem Wertberichtigungssatz auf Kundenausleihungen kommt aktuell ein Floor von 0.12 % zur Anwendung, da der Durchschnittswert über die letzten 30 Jahre mittlerweile unterhalb des Floors liegt.

Aufgrund der historisch tiefen Ausfälle und der daraus resultierenden tiefen Wertberichtigungs- und Rückstellungssätze wendet die LUKB zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbestandes ergänzend einen Marktadjustierungsfaktor an, welcher maximal 2.0 beträgt. Die effektive Festlegung erfolgt jeweils unter Würdigung der Marktsituation und der Erwartungshaltung der FINMA. Per 31. Dezember 2025 wird unverändert ein Faktor von 1.60 angewendet.

Die Berechnung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen erfolgt auf Stufe Einzelkredit, während die Verbuchung anschliessend aggregiert den jeweiligen Bilanzpositionen in Abzug gebracht wird. Die Wertberichtigungen werden monatlich auf die Bilanzpositionen verteilt und über die «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.

Die Berechnung der Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Stufe Gesamtposition in Schweizer Franken mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) von 100 % und wird in der Bilanz- bzw. Erfolgsrechnungsposition «Rückstellungen» bzw. «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» verbucht.

Zweckkonforme Verwendung

Eine bestehende Wertberichtigung / Rückstellung wird erfolgswirksam aufgelöst, wenn die Ausleihung amortisiert ist oder sich die Realisierungswerte und/oder die Kundenbonität nachhaltig erhöht bzw. verbessert haben. Ausbuchungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht.

Die bestehenden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können insbesondere in einer Situation mit ausserordentlich hohem Bedarf an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken (Krisensituation) zur Brechung der Prozyklizität für die Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen oder Ausserbilanzgeschäften ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden. Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser brutto 1 % der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 % des Bruttozinserfolgs des Konzerns (Ebene Vorjahresende) übersteigt. Der CFO entscheidet über die Verwendung und informiert die Geschäftsleitung, den Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat über die Höhe der Verwendung (inkl. der zur Betragsfixierung gewählten Parameter) sowie den geplanten Zeitraum des Wiederaufbaus (maximal sechs Jahre). Damit wird der Marktadjustierungsfaktor vorübergehend reduziert und die dadurch freigelegten Wertberichtigungen zweckkonform verwendet. Spätestens nach sechs Jahren muss der Marktadjustierungsfaktor wieder bei mindestens 1.0 sein.

Im Berichtsjahr erfolgte keine Verwendung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Zudem besteht per 31. Dezember 2025 keine Unterdeckung.

Die Verbuchung der Wertberichtigungen und Rückstellungen ist im Kapitel «Detailbestimmungen» (zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen) geregelt.

5 Bewertung der Deckungen / Kriterien zur Ermittlung der Verkehrs- und Belehnungswerte

Als Bestandteil der Risikobegrenzung werden Sicherheiten abzüglich einer Risikomarge als Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften berücksichtigt (siehe Kapitel 8.2 «Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften / gefährdete Forderungen / überfällige Forderungen»). Die Berechnungsbasis richtet sich nach der Marktfähigkeit und der Liquidität der Besicherung.

Die LUKB legt hohen Wert auf eine gute Besicherung ihrer Kredite. Die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten wird in risikoadäquaten Zeitabständen überprüft.

Illustrativ zeigen wir in der nachfolgenden Grafik die Belehnungswerte der per Stichtag laufenden Wohnbauhypotheken.

Abbildung: Belastungshöhe Wohnbauhypotheken per 31. Dezember 2025

Hypothekarisch gedeckte Kredite

Zur Ermittlung der Verkehrswerte (Belehnungsbasis) von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit zur jeweiligen Objektnutzung (z. B. Eigenheime: hedonisches Modell; Renditeobjekte: Ertragswertmethodik). Es gilt für alle Bewertungen das Niederstwertprinzip als Belehnungsbasis. Die Kredite sind in Abhängigkeit von Objektart, Belehnungshöhe und Verwendungszweck zu amortisieren.

Übrige Sicherheiten

Zur Deckung von Lombardkrediten und anderen gedeckten Krediten werden insbesondere Wertpapiere (wie Aktien, Anleihen oder Fonds), Geldanlagen und Edelmetalle als Sicherheiten angenommen. Je nach Liquidität und Handelbarkeit wendet die LUKB unterschiedlich hohe Abschläge auf die Markt- oder Nominalwerte an, um das mit der Sicherheit verbundene Marktrisiko abzudecken.

6 Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten / Hedge Accounting

Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Derivative Finanzinstrumente werden sowohl im Handels- wie auch im Bankenbuch eingesetzt (im Bankenbuch zu Absicherungszwecken im Rahmen des Asset & Liability Management und der Beteiligungstitel in den Finanzanlagen). Zudem erfolgen auch Geschäfte für Rechnung der Kunden. Mit derivativen Finanzinstrumenten handeln einzig die beiden Organisationseinheiten Trading & Treasury Services und Trading Strukturierte Produkte. Der Eigen- und Kundenhandel (inkl. auf Kommissionsbasis) erfolgt mit standardisierten börsengehandelten wie auch OTC-Instrumenten auf Zinsen, Währungen, Beteiligungstiteln / Indizes, Edelmetallen und Rohstoffen. Derivative Finanzinstrumente können auch als Teile von Strukturierten Produkten (z. B. Doppelwährungsanlagen, Discount-Zertifikaten) eingesetzt werden. Strukturierte Produkte im Sinne von Art. 18 Abs. 1 RelV-FINMA setzen sich zusammen aus einem Basisinstrument und einem eingebetteten Derivat. Bei selbst emittierten Strukturierten Produkten wird das Derivat vom Basisinstrument getrennt und separat bewertet und bilanziert, sofern

  • keine enge Verbindung zwischen den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des eingebetteten Derivates und dem Basisinstrument besteht,
  • das Strukturierte Produkt als Ganzes die Bedingung für eine Erfassung als Handelsgeschäft nicht erfüllt bzw. die Fair-Value-Option nicht gewählt wird, und
  • das eingebettete Derivat als eigenständiges Instrument die Definition eines derivativen Finanzinstruments erfüllt.

Die Schuldverschreibungen (Basisinstrument) werden dabei unter «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» zum Nominalwert bilanziert. Die Derivatkomponente wird in der Bilanzposition «Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» bzw. «Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» zum Fair Value ausgewiesen.

Der Erfolg aus selbst emittierten Strukturierten Produkten wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Hedge Accounting

Hedge Accounting wird zur Absicherung von Zinsrisiko-Positionen im Bankenbuch im Rahmen des Asset & Liability Management und von Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen eingesetzt.

Absicherung von Zinsrisiken im Bankenbuch

Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten sollen die Auswirkungen von zukünftigen Zinsänderungen gesteuert werden. Dabei werden Zinsänderungsrisiken von zinssensitiven Positionen im Bankenbuch durch Zinssatzswaps und Zinsfutures abgesichert.

Die Sicherungsbeziehung sowie die Ziele und die Strategie für Absicherungsinstrumente werden bei Geschäftsabschluss dokumentiert, während die Effektivität der Absicherung periodisch überprüft wird. Dazu werden die Aktiven und Passiven separat betrachtet. Als «effektiv» wird eine Absicherung eingestuft, wenn die Barwertveränderung der derivativen Finanzinstrumente gegenläufig zu derjenigen der damit abgesicherten Gruppe von Grundgeschäften erfolgt. Ist dies nicht der Fall, werden die Absicherungsgeschäfte als ineffektiv qualifiziert, und der überschreitende Teil des derivativen Instruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden Zinsswaps zwischen dem Handels- und dem Bankenbuch abgeschlossen. Die Behandlung derselben ist im Kapitel «Detailbestimmungen» im Abschnitt «Positive und Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» beschrieben.

Absicherung von Wertschwankungen von Beteiligungstiteln in den Finanzanlagen

Als Absicherungsinstrumente von Beteiligungstiteln in Schweizer Franken oder Euro in den Finanzanlagen qualifizieren an der Börse auf die Indizes SMI, SLI oder DAX verkaufte Futures oder gekaufte Put-Optionen. Das Verhältnis des Kontraktwerts der Absicherungsinstrumente (bei Optionen deltagewichtet) zu den Marktwerten der abgesicherten Beteiligungstitel (korrigiert um das bei Absicherungsauslösung berechnete Verhältnis  von Buch- zu Marktwerten und das Beta) muss während der Laufzeit des Absicherungsgeschäfts zwischen 50 % und 150 % liegen. Bricht das Verhältnis aus diesem Korridor aus, gilt das Absicherungsgeschäft als ineffektiv und wird zum Handelsgeschäft umqualifiziert.

Situation am Bilanzstichtag

Am Bilanzstichtag (wie auch im Vorjahr) mussten keine Absicherungsgeschäfte als ineffektiv qualifiziert werden.

7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns LUKB haben.

8 Informationen zur Bilanz
8.1 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften1)

0

0

0

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften1)

2 571 911

3 861 798

– 1 289 887

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

2 617 412

3 957 324

– 1 339 911

davon bei denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

2 617 412

3 957 324

– 1 339 911

Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

61 175

92 968

– 31 793

davon weiterverpfändete Wertschriften

0

0

0

davon weiterveräusserte Wertschriften

55 948

88 166

– 32 219

1)Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge

8.2 Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften / gefährdete Forderungen / überfällige Forderungen

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Werte in 1 000 Franken

Hypothekarische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Forderungen gegenüber Kunden

490 263

2 263 058

2 804 781

5 558 102

Hypothekarforderungen

40 996 311

0

6 4171)

41 002 729

  • Wohnliegenschaften

33 873 269

0

4 436

33 877 705

  • Büro- und Geschäftshäuser

4 925 931

0

1 000

4 926 931

  • Gewerbe und Industrie

892 852

0

467

893 319

  • Übrige

1 304 259

0

515

1 304 774

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

41 486 574

2 263 058

2 811 198

46 560 831

Anteil in %

89.1

4.9

6.0

100.0

Vorjahr

38 924 324

1 978 860

2 657 617

43 560 801

Anteil in %

89.4

4.5

6.1

100.0

Wertberichtigungen

0

0

208 203

208 203

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

41 486 574

2 263 058

2 602 995

46 352 628

Anteil in %

89.5

4.9

5.6

100.0

Vorjahr

38 924 324

1 978 860

2 470 832

43 374 016

Anteil in %

89.7

4.6

5.7

100.0

Ausserbilanzgeschäfte

Eventualverpflichtungen

39 769

111 725

147 454

298 948

Unwiderrufliche Zusagen

526 656

310 404

1 558 972

2 396 031

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

101 691

101 691

Verpflichtungskredite

0

0

0

0

Total Ausserbilanzgeschäfte

566 424

422 129

1 808 117

2 796 670

Vorjahr

476 733

429 317

1 522 850

2 428 901

1)Dabei handelt es sich um wertberichtigte Positionen.

Gefährdete Forderungen

Werte in 1 000 Franken

Bruttoschuldbetrag

Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten

Netto- schuldbetrag

Einzelwert- berichtigungen

Gefährdete Forderungen

232 555

73 838

158 717

119 275

Vorjahr

192 797

75 720

117 077

103 537

Die Einzelwertberichtigungen decken den Nettoschuldbetrag dann nicht vollständig ab, wenn ein Anteil des Nettoschuldbetrags noch als einbringbar erachtet wird.

Überfällige Forderungen (Non-Performing Loans)

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Kundenausleihungen

79 684

55 585

24 099

Total Überfällige Forderungen

79 684

55 585

24 099

Für die Definition der überfälligen Forderungen verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs». Insbesondere ist zwischen gefährdeten Forderungen und überfälligen Forderungen zu unterscheiden. Ist eine Forderung überfällig, kann dies ein Anzeichen für eine Gefährdung sein. Besteht jedoch mindestens im Umfang der Forderung eine einwandfreie Deckung, so ist keine Wertberichtigung notwendig.

8.3 Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

Buchwert

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Aktiven

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte

308 625

326 089

– 17 465

davon kotiert

303 920

316 262

– 12 342

Beteiligungstitel

1 266 542

1 096 569

169 974

Edelmetalle

1 809

1 238

570

Kryptowährungen

0

0

0

Weitere Handelsaktiven

115 944

65 302

50 642

Total Handelsgeschäfte

1 692 920

1 489 198

203 722

Strukturierte Produkte

0

0

0

Total übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

0

0

0

Total Aktiven

1 692 920

1 489 198

203 722

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

0

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

166 369

242 985

– 76 616

Verpflichtungen1)

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte

55 948

88 166

– 32 218

davon kotiert

55 948

88 166

– 32 219

Beteiligungstitel

1

0

0

Edelmetalle

0

0

0

Kryptowährungen

0

0

0

Weitere Handelspassiven

0

0

0

Total Handelsgeschäfte

55 949

88 167

– 32 218

Strukturierte Produkte

927 691

695 172

232 519

Total übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

927 691

695 172

232 519

Total Verpflichtungen

983 640

783 339

200 301

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

927 691

695 172

232 519

1)Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip)

8.4 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Aufgliederung nach Kontraktarten

Handels-Instrumente

«Hedging»-Instrumente

Werte in 1 000 Franken

Positive WBW

Negative WBW

Kontraktvolumen

Positive WBW

Negative WBW

Kontraktvolumen

Zinsinstrumente

38 283

46 294

2 051 788

116 840

142 283

11 664 310

Terminkontrakte inkl. FRA

0

0

0

0

0

0

Swaps

38 283

46 294

2 030 803

116 840

142 283

11 664 310

Tom Next Indexed Swaps (TOIS)

0

0

0

0

0

0

Caps / Floors / Collars

0

0

0

0

0

0

Optionen (OTC)

0

0

0

0

0

0

Optionen (exchange traded)

0

0

0

0

0

0

Futures

0

0

20 985

0

0

0

Devisen / Edelmetalle

37 774

31 614

8 611 132

0

0

0

Terminkontrakte

36 238

30 831

8 397 563

0

0

0

Kombinierte Zins- / Währungsswaps

0

0

0

0

0

0

Futures

0

0

0

0

0

0

Optionen (OTC)

1 536

783

213 568

0

0

0

Optionen (exchange traded)

0

0

0

0

0

0

Beteiligungspapiere / Indizes

65 888

175 107

3 211 996

0

0

0

Terminkontrakte

0

0

0

0

0

0

Swaps

0

0

0

0

0

0

Futures

0

0

2 082

0

0

0

Optionen (OTC)

57 696

40 087

1 827 380

0

0

0

Optionen (exchange traded)

8 192

135 021

1 382 534

0

0

0

Kreditderivate

114

1 174

36 894

0

0

0

Credit Default Swaps

114

1 174

36 894

0

0

0

Total Return Swaps

0

0

0

0

0

0

First-to-Default Swaps

0

0

0

0

0

0

Andere Kreditderivate

0

0

0

0

0

0

Übrige Derivative Finanzinstrumente

473

473

4 232

0

0

0

Terminkontrakte

0

0

0

0

0

0

Swaps

0

0

0

0

0

0

Futures

0

0

0

0

0

0

Optionen (OTC)

0

0

0

0

0

0

Optionen (exchange traded)

473

473

4 232

0

0

0

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

142 532

254 662

13 916 041

116 840

142 283

11 664 310

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

133 867

119 168

116 840

142 283

Vorjahr

274 104

293 896

13 652 134

142 436

187 050

10 663 453

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

263 057

190 382

142 436

187 050

Positive WBW

Negative WBW

Kontraktvolumen

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge

89 613

176 627

25 580 351

Vorjahr

174 381

190 445

24 315 587

FRA = Forward Rate Agreement

OTC = Over the Counter

WBW = Wiederbeschaffungswerte

Aufgliederung nach Gegenparteien

Werte in 1 000 Franken

Zentrale Clearing- stellen

Banken und Wertpapier- häuser

Übrige Kunden

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

271

7 787

81 555

Vorjahr

0

54 489

119 891

8.5 Finanzanlagen

Aufgliederung nach Kontraktarten

Buchwert

Fair Value

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Schuldtitel

4 886 181

4 749 301

4 909 396

4 782 163

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

4 868 666

4 730 490

4 890 493

4 762 470

davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

17 515

18 811

18 903

19 693

Beteiligungstitel

403 920

404 386

462 615

447 101

davon qualifizierte Beteiligungen1)

0

0

0

0

Geldmarktpapiere

0

0

0

0

Edelmetalle

0

0

0

0

Liegenschaften

0

0

0

0

Total Finanzanlagen

5 290 101

5 153 687

5 372 011

5 229 265

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

4 727 180

4 624 854

1)Mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen

Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating

Werte in 1 000 Franken

Sehr gute bis gute Bonität (AAA bis AA-)

Gute bis befriedigende Bonität (A+ bis A-)

Befriedigende Bonität (BBB+ bis BBB-)

Ausreichende Bonität (BB+ bis BB-)

Mangelhafte Bonität (B+ bis B-)

Ungenügende Bonität (CCC+ bis CCC-)

Ohne Rating

Buchwert der Schuldtitel1)

4 550 959

270 523

42 067

0

0

750

21 882

Vorjahr

4 623 632

48 954

20 013

0

0

1 200

55 501

1)Inkl. Geldmarktpapiere

Die Einteilung in die verschiedenen Ratingklassen wurde mit einem auf externen Ratings basierenden Modell vorgenommen. In Klammern sind die den Ratingklassen entsprechenden Ratings von Standard & Poor's angegeben.

8.6 Beteiligungen

Übersicht der Beteiligungen

Werte in 1 000 Franken

Anschaf- fungswert

Bisher aufge- laufene Wert- berichtigun- gen bzw. Wertanpas- sungen (Equity- Bewertung)

Buchwert per 31.12.2024

Investitionen

Desinvesti- tionen

Wertberich- tigungen

Wertan- passungen der nach Equity bewer- teten Beteili- gungen / Zuschrei- bungen

Buchwert per 31.12.2025

Beteiligungen ohne Kurswert

35 523

– 6 478

29 045

481

0

– 1 423

240

28 343

davon nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen

2 069

1 791

3 860

0

0

0

240

4 100

davon übrige Beteiligungen

33 454

– 8 269

25 185

481

0

– 1 423

0

24 243

Total Beteiligungen

35 523

– 6 478

29 045

481

0

– 1 423

240

28 343

Im Vorjahr verkaufte Beteiligungen werden beim Anschaffungswert und bei den bisher aufgelaufenen Wertberichtigungen nicht mehr berücksichtigt.

Angaben zu den wesentlichen Beteiligungen

Beteiligungsquote in %

Firmenname

Sitz

Geschäftstätigkeit

Gesellschafts- kapital in 1 000 Franken

Kapital 31.12.2025

Stimmen 31.12.2025

Vollkonsolidierte Beteiligungen

LUKB Expert Fondsleitung AG

Luzern

Finanzgesellschaft

5 000

100.0

100.0

Nach Equity-Methode erfasste Beteiligungen

RSN Risk Solution Network AG

Zürich

Finanzdienstleistungen

4 500

33.3

33.3

FG Next Holding AG

Zug

Finanzdienstleistungen

373

26.8

26.8

Beteiligungen an Gemeinschaftswerken1)

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG

Zürich

Pfandbriefzentrale

2 225 0002)

4.3

4.3

Viseca Payment Services AG

Zürich

Finanzdienstleistungen

25 000

2.7

2.7

1)Mit Beteiligungsquote ≥ 2 % und Kapitalanteil LUKB ≥ 0.5 Millionen Franken

2)Davon einbezahlt 20 % bzw. 445 Millionen Franken

Die Beteiligungsquote entspricht auch der Stimmrechtsquote, da keine der aufgeführten Gesellschaften über Stimmrechtsaktien verfügt. Sämtliche Stimmen sind in direktem Besitz. Neben den vorstehend aufgeführten wesentlichen Beteiligungen bzw. Beteiligungen an Gemeinschaftswerken bestehen auch Beteiligungen an Lokalwerten.

8.7 Sachanlagen

Werte in 1 000 Franken

Anschaf- fungswert

Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen

Buchwert per 31.12.2024

Umglie- derungen

Investi- tionen

Desinvesti- tionen

Abschrei- bungen

Zuschrei- bungen

Buchwert per 31.12.2025

Liegenschaften

405 345

– 186 808

218 537

0

3 988

0

– 8 762

0

213 763

davon Bankgebäude

370 303

– 184 101

186 202

31

3 935

0

– 8 358

0

181 810

davon andere Liegenschaften

35 042

– 2 707

32 335

– 31

53

0

– 404

0

31 953

Übrige Sachanlagen

33 920

– 33 920

0

0

20 164

0

– 20 164

0

0

Total Sachanlagen

439 265

– 220 728

218 537

0

24 152

0

– 28 926

0

213 763

Verpflichtungen:

Nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten

(Operatives Leasing)1)

1)Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Niederlassungen) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, welche die Bank nicht als operatives Leasing betrachtet.

Im Vorjahr verkaufte oder liquidierte Sachanlagen werden beim Anschaffungswert und bei den bisher aufgelaufenen Abschreibungen nicht mehr berücksichtigt.

8.8 Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Sonstige Aktiven

Ausgleichskonto

1 495

43 667

Indirekte Steuern

20 227

9 974

Abrechnungskonten

2 850

1 808

Übrige Aktiven

2

0

Total Sonstige Aktiven

24 574

55 449

Sonstige Passiven

Ausgleichskonto

0

0

Indirekte Steuern

9 116

33 241

Abrechnungskonten

4 978

15 896

Nicht eingelöste Coupons, Kassenobligationen und Obligationenanleihen

3 130

3 126

Übrige Passiven

0

2

Total Sonstige Passiven

17 223

52 265

8.9 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven / Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

31.12.2025

31.12.2024

Werte in 1 000 Franken

Buchwert

Effektive Verpflichtung

Buchwert

Effektive Verpflichtung

Flüssige Mittel1)

69 097

69 097

68 992

68 992

Forderungen gegenüber Banken

198 478

198 478

202 728

202 054

Forderungen gegenüber Kunden

505

505

29 872

31 539

Eigene Wertschriften

240 502

23 451

230 454

31 308

Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen

11 190 068

8 525 000

11 271 419

7 821 000

Total verpfändete / abgetretene Aktiven

11 698 651

8 816 531

11 803 465

8 154 894

Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

0

0

0

0

1)Verpfändete oder abgetretene Flüssige Mittel zur Sicherstellung der hälftigen Zahlungsverpflichtung an die esisuisse im Zusammenhang mit der Einlagensicherung

Als Sicherheit dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden im Kapitel 8.1 «Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)» dargestellt.

8.10 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen / Eigenkapitalinstrumente, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

18 363

22 722

– 4 359

Total Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank

18 363

22 722

– 4 359

Diese Verpflichtungen stammen aus Geldanlagen, die durch die Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank im Konzern getätigt wurden.

Eigene Beteiligungstitel bei eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Werte in Stückzahlen

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank

0

0

0

8.11 Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Arbeitgeberbeitragsreserven

Nettobetrag

Einfluss der Arbeitgeberbeitrags- reserven auf Personalaufwand

Werte in 1 000 Franken

Nominalwert

Verwendungs- verzicht

31.12.2025

31.12.2024

2025

2024

Vorsorgeeinrichtungen

0

0

0

0

0

0

Total Arbeitgeberbeitragsreserven

0

0

0

0

0

0

Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Über- / Unterdeckung

Wirtschaftlicher Anteil der Bank

Veränderung wirtschaftlicher Anteil zum

Bezahlte Beiträge

Vorsorgeaufwand im Personalaufwand

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2025

31.12.2024

Vorjahr

2025

2025

2024

Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung1)

0

0

0

0

20 616

20 616

19 883

Total

0

0

0

0

20 616

20 616

19 883

1)Im nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Abschluss der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank beträgt der Deckungsgrad per 31. Dezember 2025 128.1 % (Vorjahr 127.4 %). Damit haben die Wertschwankungsreserven – anders als im Vorjahr – den Zielwert von 25.6 % erreicht. Die sorgfältige Beurteilung hat gezeigt, dass sich daraus trotz des freien Kapitals keine wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bank ergeben.

8.12 Emittierte Strukturierte Produkte

Buchwert

Gesamtbewertung

Getrennte Bewertung

Werte in 1 000 Franken Zugrunde liegendes Risiko (Underlying Risk) des eingebetteten Derivates

Verbuchung im Handels- geschäft

Verbuchung in den übrigen Finanzinstru- menten mit Fair-Value- Bewertung

Wert des Basis- instruments

Wert des Derivats

Total

Zinsinstrumente

mit eigener Schuldverschreibung (eSV)

0

0

0

0

ohne eSV

0

0

0

0

0

Beteiligungstitel

mit eigener Schuldverschreibung (eSV)

927 691

1 164 123

49 656

2 141 470

ohne eSV

0

0

0

0

0

Devisen

mit eigener Schuldverschreibung (eSV)

0

29 848

117

29 965

ohne eSV

0

0

0

0

0

Rohstoffe / Edelmetalle

mit eigener Schuldverschreibung (eSV)

0

104

0

104

ohne eSV

0

0

0

0

0

Total Emittierte Strukturierte Produkte

0

927 691

1 194 075

49 773

2 171 539

Vorjahr

0

695 172

1 022 212

71 825

1 789 209

8.13 Obligationenanleihen / Pflichtwandelanleihen

Übersicht der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Werte in Millionen Franken

Ausstehender Betrag

Gewichteter Durchschnittszinssatz

Fälligkeiten1)

Obligationenanleihen (Emittent: Luzerner Kantonalbank AG)

8 334

davon nicht nachrangig

6 774

1.015 %

2027 bis 2071

davon nachrangig ohne PONV-Klausel2)

davon nachrangig mit PONV-Klausel2)

1 560

1.583 %

2031 bis unbefristet

davon nachrangige Additional-Tier-1-Anleihen

960

2.208 %

unbefristet

davon nachrangige Tier-2-Anleihen

600

1.050 %

2031 bis 2037

Pfandbriefdarlehen

8 525

0.799 %

2026 – 2046

Funding-Teil Strukturierte Produkte3)

1 194

0.340 %

2026 – 2029

1)Unter Fälligkeit ist die vertragliche Fälligkeit der einzelnen Anleihen festgehalten. Dabei kann die Bank bei einzelnen Valoren vertraglich geregelt frühere Kündigungsrechte haben.

2)PONV-Klausel = Point of no viability / Zeitpunkt drohender Insolvenz

3)Wert der Basisinstrumente gemäss Tabelle «Emittierte Strukturierte Produkte»

Fälligkeitsstruktur der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Werte in Millionen Franken

2026

2027

2028

2029

2030

nach 2030

Total

Obligationenanleihen

475

450

100

475

6 834

8 334

Pfandbriefdarlehen

442

647

1 012

780

909

4 735

8 525

Funding-Teil Strukturierte Produkte1)

924

238

31

0

1 194

Total

1 366

1 360

1 493

880

1 384

11 569

18 053

1)Wert der Basisinstrumente gemäss Tabelle «Emittierte Strukturierte Produkte»

8.14 Wertberichtigungen und Rückstellungen / Reserven für allgemeine Bankrisiken

Werte in 1 000 Franken

Stand per 31.12.2024

Zweck- konforme Verwendung

Umbuchungen

Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge

Neubildungen zulasten Erfolgs- rechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung

Stand per 31.12.2025

Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen

710

– 106

0

0

604

Rückstellungen für Ausfallrisiken1)

16 649

0

– 2 948

0

615

– 805

13 511

davon für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

16 649

0

– 2 948

0

41

– 805

12 937

Einzelrückstellung Kundenkredite

16 649

0

– 2 948

0

12

– 786

12 927

Pauschalierte Einzelrückstellungen

0

0

0

0

29

– 19

10

davon für inhärente Ausfallrisiken

0

0

0

0

574

0

574

Rückstellung für inhärente Ausfallrisiken

0

0

0

0

574

0

574

Rückstellungen für Restrukturierungen

2 119

– 212

0

0

0

1 907

Übrige Rückstellungen

10 886

– 785

0

43

760

– 82

10 822

Total Rückstellungen

30 364

– 1 103

– 2 948

43

1 375

– 887

26 844

Reserven für allgemeine Bankrisiken2)

694 354

0

0

0

694 354

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken

194 224

– 5 820

2 948

1 663

34 287

– 16 773

210 530

davon für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen / Finanzanlagen

110 923

– 5 820

2 948

1 663

28 639

– 16 773

121 581

Einzelwertberichtigung Banken

0

0

0

0

0

0

0

Einzelwertberichtigung Kundenkredite

102 728

– 1 803

2 948

1 280

27 894

– 14 446

118 602

Einzelwertberichtigung Zinsen

631

0

0

384

0

– 477

538

Pauschalierte Einzelwertberichtigung

177

– 256

0

0

295

– 82

135

Bonitätsbedingte Einzelwertberichtigung Finanzanlagen

7 386

– 3 761

0

0

450

– 1 769

2 306

davon für inhärente Ausfallrisiken

83 301

0

0

0

5 648

0

88 949

Wertberichtigung für inhärente Ausfallrisiken

83 301

0

0

0

5 648

0

88 949

1)Für potenzielle Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften

2)Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.

8.15 Gesellschaftskapital

31.12.2025

31.12.2024

Werte in 1 000 Franken

Gesamt- nominal- wert

Stückzahl

Dividenden- berechtigtes Kapital

Gesamt- nominal- wert

Stückzahl

Dividenden- berechtigtes Kapital

Aktienkapital, vollständig liberiert

183 458

49 583 333

183 458

183 458

49 583 333

183 458

8.16 Zugeteilte Beteiligungsrechte und Optionen für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat sowie Mitarbeitende

2025

2024

Beteiligungsrechte

Beteiligungsrechte

Werte in 1 000 Franken

Anzahl

Wert

Anzahl

Wert

Mitglieder des Verwaltungsrates1)

n.a.2)

465 500

8 448

407 6163)

Mitglieder der Geschäftsleitung

19 354

1 222 786

26 534

1 191 642

Mitarbeitende

188 2964)

10 601 588

22 848

1 321 781

Total

n.a.

12 289 873

57 830

2 921 039

1)Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen sich auf die Perioden GV 2025 bis GV 2026 (14. April 2025 bis 13. April 2026) und GV 2024 bis GV 2025 (15. April 2024 bis 14. April 2025).

2)Der Verwaltungsrat erhält 50 % der beantragten Vergütung (Gesamtvergütung Wahlperiode GV 2025 bis GV 2026: 931 000 Franken) in während mindestens sechs Jahren gesperrten Aktien (Sperrfrist bis 30. April 2032) ausbezahlt. Dabei werden 50 % der VR-Vergütung in Aktienform zum massgeblichen Steuerkurs ausbezahlt, wobei jeweils die Aktienzahl auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Der massgebliche Anrechnungswert für die im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Beteiligungsrechte wird aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses der Periode vom 1. März 2026 bis 13. April 2026 ermittelt. Die genaue Anzahl der zugeteilten Aktien wird im Finanzbericht 2026 offengelegt.

3)Die im Vorjahr dem Verwaltungsrat als Teil der Entschädigung nach der Generalversammlung 2025 zugewiesenen Aktien wurden aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses der Periode vom 1. März 2025 bis 14. April 2025 ermittelt, wobei die Anzahl der Aktien zum massgeblichen Steuerkurs jeweils auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Die genaue Anzahl war bei Drucklegung des Finanzberichts 2024 noch nicht bekannt. Deshalb ergeben sich zu den im Vorjahr ausgewiesenen Zahlen geringe Differenzen.

4)In periodischen Abständen wird den Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zum Erwerb von gesperrten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG zu Vorzugskonditionen eingeräumt. 2025 wurden 169 648 Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG mit einem Kurs von 63.70 Franken (Durchschnittskurs des Monats Dezember 2024) zu 45.00 Franken durch die Mitarbeitenden erworben. Die Vergünstigung von rund 3.2 Millionen Franken ist im Personalaufwand enthalten (teilweise in den Vorjahren abgegrenzt).

Die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und der zweiten Führungsstufe erhalten einen definierten Teil ihrer Vergütung in Form von während mehrerer Jahre gesperrten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG zugeteilt. Die entsprechenden Details dazu können dem Vergütungsbericht entnommen werden.

8.17 Nahestehende Personen

Forderungen

Verpflichtungen

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Qualifiziert Beteiligte1)

6 823

40 317

31 748

327

Verbundene Gesellschaften2)

194 790

208 408

209 491

208 542

Organgeschäfte

13 135

11 327

14 377

13 578

Weitere nahestehende Personen3)

26 350

25 156

2 844

2 751

1)Kanton Luzern

2)Öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Luzern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Luzern qualifiziert beteiligt ist

3)Dabei handelt es sich um Forderungen und Verpflichtungen gegenüber den Organen der Bank nahestehenden juristischen Personen.

Zu den nahestehenden Personen zählen massgebliche Aktionäre, Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle sowie von diesem Kreis beherrschte Gesellschaften / Personen.

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Die aktiven und pensionierten Mitarbeitenden (inkl. Mitglieder der Geschäftsleitung) sowie deren im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen erhalten branchenübliche, zumeist limitierte Vorzugskonditionen. Für alle übrigen nahestehenden Personen werden – mit Ausnahme der vom Kanton gebührenfrei bei der LUKB deponierten Namenaktien der Luzerner Kantonalbank AG – Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Unter den Transaktionen werden Kreditgewährungen, Verzinsung der Einlagen, Kontoführung, Zahlungsverkehr, Wertschriftengeschäfte usw. verstanden.

Unternehmen, die Verwaltungsratsmitgliedern nahestehen, können sich an Ausschreibungen von Aufträgen der LUKB beteiligen. Das betroffene Organmitglied hat bei der Auftragsvergabe keine Vorrechte und ist an der Entscheidverhandlung nicht vertreten (Ausstand). Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Aufträge zu marktunüblichen Konditionen an Verwaltungsratsmitgliedern nahestehende Gesellschaften und Personen vergeben.

8.18 Wesentliche Beteiligte

31.12.2025

31.12.2024

Werte in 1 000 Franken

Nominalwert

Anteil in %

Nominalwert

Anteil in %

Kanton Luzern

112 786

61.5

112 786

61.5

Total Wesentliche Beteiligte

112 786

61.5

112 786

61.5

8.19 Eigene Kapitalanteile

2025

2024

Eigene Beteiligungstitel (Namenaktien)

Anzahl

Durchschnitts- preis pro Aktie in Franken

Anzahl

Durchschnitts- preis pro Aktie in Franken

Aktien à nominal 3.70 CHF

Aktien à nominal 3.70 CHF

Bestand am 01.01.

263 496

273 104

+ Käufe Aktien

36 627

69.41

64 780

68.35

– Verkäufe Aktien1), 2)

– 236 115

70.00

– 74 388

70.16

Bestand am 31.12.3)

64 008

263 496

1)Davon stehen im Jahr 2025 57 830 Pflichtaktien im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen.

2)2025 wurde ein Verlust aus dem Handelsbestand von 13 153 Franken und ein Verlust aus dem übrigen Bestand von 1 365 316 Franken erzielt (ebenfalls erfasst in der Kapitalreserve). 2024 wurde ein Gewinn aus dem Handelsbestand von 72 265 Franken und ein Gewinn aus dem übrigen Bestand von 52 382 Franken erzielt (ebenfalls erfasst in der Kapitalreserve).

3)Per 31. Dezember 2025 wurden 27 062 eigene Aktien à nominal 3.70 Franken (Vorjahr: 30 595 eigene Aktien à nominal 3.70 Franken) zur Absicherung von selbst emittierten Strukturierten Produkten (Tracker-Zertifikaten) gehalten.

Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 wurden keine Optionen zugeteilt und es sind keine Optionen ausstehend.

8.20 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

Werte in Millionen Franken

Auf Sicht

Kündbar

Fällig innert 3 Monaten

Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten

Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren

Fällig nach 5 Jahren

Immo- bilisiert

Total

Umlaufvermögen

Flüssige Mittel

7 728.8

69.11)

7 797.9

Forderungen gegenüber Banken

475.5

0.0

78.1

70.0

35.0

0.0

658.6

Forderungen gegenüber Kunden

37.8

639.2

1 985.1

847.1

1 550.7

375.0

5 434.9

Hypothekarforderungen

0.1

1 561.0

4 449.5

5 894.8

22 089.5

6 922.7

0.0

40 917.7

Handelsgeschäft

1 692.9

0.0

1 692.9

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

89.6

0.0

89.6

Finanzanlagen

421.4

0.0

45.2

253.0

2 136.3

2 434.2

0.0

5 290.1

Total Umlaufvermögen

10 446.2

2 269.3

6 557.9

7 064.9

25 811.5

9 731.9

0.0

61 881.7

Vorjahr

10 539.4

1 898.8

5 945.5

5 771.1

23 996.4

10 599.0

0.0

58 750.1

Fremdkapital

Verpflichtungen gegenüber Banken

242.5

9.4

3 967.0

1 447.4

40.0

0.0

5 706.2

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

0.0

0.0

2 571.9

0.0

0.0

0.0

2 571.9

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

15 991.8

9 741.5

2 528.4

1 141.9

550.5

55.5

30 009.6

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

55.9

0.0

55.9

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

176.6

0.0

176.6

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

927.7

0.0

927.7

Kassenobligationen

18.8

68.4

107.0

12.0

206.2

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

197.6

1 168.9

5 112.4

11 574.1

18 053.0

Total Fremdkapital

17 394.6

9 750.8

9 283.7

3 826.7

5 809.9

11 641.7

57 707.3

Vorjahr

14 150.0

10 155.9

10 917.5

4 032.6

4 408.5

11 074.7

0.0

54 739.2

1)Betrifft die Sicherstellung der hälftigen Zahlungsverpflichtung an die esisuisse im Zusammenhang mit der Einlagensicherung

8.21 Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Rating1)

Betrag

Anteil in %

Betrag

Anteil in %

Schweiz

59 891 296

96.21

57 047 027

96.44

0 / «High Income»

2 275 294

3.66

2 043 273

3.45

1

n.a.

n.a.

2

40 269

0.06

29 459

0.05

3

22 816

0.04

21 654

0.04

4

2 872

0.00

717

0.00

5, 6

7 749

0.01

5 719

0.01

7

184

0.00

98

0.00

Kein Rating

8 650

0.01

6 141

0.01

Total Ausland

2 357 834

3.79

2 107 061

3.56

Keinem Land zuordenbar2)

0

0.00

4

0.00

Total Aktiven

62 249 130

100.00

59 154 092

100.00

1)Ratings der SERV (Schweizer Exportrisikoversicherung)

2)Dabei handelt es sich um Aktiven in Kryptowährungen.

Unter dem Rating versteht die SERV die Einstufung der Länder durch die OECD in die Kategorien LK 0 bis LK 7 und «High Income». LK 0 steht für das tiefste, LK 7 für das höchste Risiko. Die Kategorie «High Income» beinhaltet die einkommensstarken OECD-Länder sowie die einkommensstarken Länder der Eurozone, die nicht nach ihrem Risiko klassifiziert werden.

8.22 Aktiven und Passiven nach wesentlichsten Währungen

Währungen, umgerechnet in CHF

Werte in Millionen Franken

CHF

EUR

USD

Übrige

Total

Aktiven

Flüssige Mittel

7 790.9

6.4

0.3

0.3

7 797.9

Forderungen gegenüber Banken

167.5

85.0

201.5

204.6

658.6

Forderungen gegenüber Kunden

4 848.4

451.4

128.6

6.5

5 434.9

Hypothekarforderungen

40 860.6

42.3

14.7

0.0

40 917.7

Handelsgeschäft

1 136.1

204.1

264.8

87.9

1 692.9

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

79.5

5.0

4.9

0.2

89.6

Finanzanlagen

4 792.2

349.5

127.5

20.8

5 290.1

Aktive Rechnungsabgrenzungen

95.6

2.9

2.0

0.2

100.7

Nicht konsolidierte Beteiligungen

28.3

0.0

0.0

0.0

28.3

Sachanlagen

213.8

0.0

0.0

0.0

213.8

Sonstige Aktiven

24.7

– 0.3

0.1

0.1

24.6

Total bilanzwirksame Aktiven

60 037.8

1 146.2

744.5

320.7

62 249.1

Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Kontraktwerte deltagewichtet)

2 111.3

2 563.2

3 403.8

358.0

8 436.2

Total Aktiven

62 149.1

3 709.4

4 148.2

678.6

70 685.3

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

3 724.9

1 130.2

703.1

148.1

5 706.2

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

2 434.0

74.5

63.4

0.0

2 571.9

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

27 846.8

1 421.5

501.1

240.2

30 009.6

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

55.9

0.0

0.0

0.0

55.9

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

173.6

1.7

1.3

0.0

176.6

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

618.6

182.1

127.0

0.0

927.7

Kassenobligationen

206.2

0.0

0.0

0.0

206.2

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

17 867.9

102.8

80.4

1.9

18 053.0

Passive Rechnungsabgrenzungen

260.5

5.7

6.6

0.3

273.2

Sonstige Passiven

17.0

0.0

0.2

0.0

17.2

Rückstellungen

26.6

0.3

0.0

0.0

26.8

Reserven für allgemeine Bankrisiken

694.4

0.0

0.0

0.0

694.4

Gesellschaftskapital

183.5

0.0

0.0

0.0

183.5

Kapitalreserve

487.1

0.0

0.0

0.0

487.1

Gewinnreserve

2 568.8

0.0

0.0

0.0

2 568.8

Eigene Kapitalanteile

– 4.5

0.0

0.0

0.0

– 4.5

Konzerngewinn

295.5

0.0

0.0

0.0

295.5

Total bilanzwirksame Passiven

57 456.6

2 918.9

1 483.1

390.5

62 249.1

Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Kontraktwerte deltagewichtet)

4 843.1

799.3

2 571.3

218.5

8 432.1

Total Passiven

62 299.7

3 718.1

4 054.5

608.9

70 681.3

Nettoposition pro Währung

– 150.7

– 8.8

93.8

n.a.

4.1

Vorjahr

– 56.1

– 15.3

64.9

n.a.

55.7

9 Informationen zum Ausserbilanzgeschäft
9.1 Eventualverpflichtungen

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

93 297

83 542

9 755

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

190 648

191 340

– 692

Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven

15 003

42 391

– 27 388

Total Eventualverpflichtungen

298 948

317 273

– 18 325

9.2 Verpflichtungskredite

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

Verpflichtungen aus aufgeschobenen Zahlungen

0

688

– 688

Total Verpflichtungskredite

0

688

– 688

9.3 Wertschriften- und Treuhandanlagen

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

Anteil in %

31.12.2024

Anteil in %

Veränderung

Geldmarktpapiere

8 977.7

0.0

26 990.2

0.1

– 18 012.5

Kassenobligationen

206 243.0

0.6

283 012.0

0.9

– 76 769.0

Obligationen

3 126 035.1

8.9

3 080 661.6

10.2

45 373.5

Aktien (inkl. PS / GS)

16 879 968.7

48.2

14 040 841.0

46.6

2 839 127.7

Eigene Anlagefonds

6 389 323.8

18.2

5 594 507.5

18.6

794 816.3

Fremde Anlagefonds

6 641 604.2

19.0

5 831 501.0

19.4

810 103.2

Strukturierte Produkte

634 434.1

1.8

526 184.8

1.7

108 249.4

Kryptobasierte Vermögenswerte

50 830.9

0.1

37 091.3

0.1

13 739.6

Übrige Wertpapiere

1 073 314.9

3.1

692 465.8

2.3

380 849.1

Deponierte Wertschriften

35 010 732.4

100.0

30 113 255.2

100.0

4 897 477.2

Global Custody

907 485.9

756 744.2

150 741.7

Betreute Wertschriften

35 918 218.3

30 869 999.4

5 048 218.9

Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften

142 509.6

164 939.1

– 22 429.5

Total Wertschriften- und Treuhandanlagen

36 060 728.0

31 034 938.6

5 025 789.4

GS = Genussschein

PS = Partizipationsschein

10 Informationen zur Erfolgsrechnung
10.1 Erfolg aus dem Zinsengeschäft

Zins- und Diskontertrag

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Zinsertrag gegenüber Banken

6 066

4 977

1 089

Zinsertrag aus Kundenausleihungen

614 496

718 742

– 104 246

Zinsertrag aus übrigen Forderungen

13 471

111 072

– 97 601

Kreditkommissionen

5 463

6 024

– 561

Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen

1 708

4 097

– 2 388

Erfolg aus Zinsabsicherungs- und übrigen Derivatgeschäften

80 465

116 820

– 36 354

Negativzinsen auf Aktivgeschäften

– 14

0

– 14

Total Zins- und Diskontertrag

721 655

961 731

– 240 075

Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Zinsertrag aus Finanzanlagen

39 571

34 983

4 589

Dividendenertrag aus Finanzanlagen

13 165

11 390

1 775

Total Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen

52 736

46 372

6 364

Zinsaufwand

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Zinsaufwand gegenüber Banken

75 953

176 002

– 100 049

Zinsaufwand aus Kundeneinlagen

66 959

201 661

– 134 702

Zinsaufwand aus Kassenobligationen

2 464

3 181

– 717

Zinsaufwand aus Anleihen und Pfandbriefdarlehen1)

152 982

156 539

– 3 557

Zinsaufwand aus übrigen Verpflichtungen

1 169

11 620

– 10 450

Negativzinsen auf Passivgeschäften

– 747

0

– 747

Total Zinsaufwand

298 780

549 002

– 250 222

1)Der Zinsaufwand aus unter Anleihen und Pfandbriefdarlehen bilanzierten strukturierten Produkten wird in der Zeile Anleihen und Pfandbriefdarlehen ausgewiesen.

Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Einzelwertberichtigung Kundenkredite

12 971

9 083

3 889

Einzelwertberichtigung Banken

0

0

0

Pauschalierte Einzelwertberichtigung

213

304

– 91

Bonitätsbedingte Einzelwertberichtigung Finanzanlagen

– 1 319

2 469

– 3 788

Verluste

0

24

– 24

Total für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen / Finanzanlagen

11 866

11 880

– 14

Wertberichtigung für inhärente Ausfallrisiken

5 648

3 245

2 403

Total für inhärente Ausfallrisiken

5 648

3 245

2 403

Total Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft

17 514

15 125

2 389

10.2 Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Fondsgeschäft

41 619

37 813

3 806

Vermögensverwaltung

23 350

19 301

4 049

Vermögensberatung

27 957

24 829

3 128

Administrationspauschale / Depotbankentschädigung

15 349

15 140

210

Courtage

13 282

10 992

2 290

Treuhandkonten

166

220

– 53

Übriges Wertschriften- und Anlagegeschäft

2 770

2 926

– 156

Kommissionsertrag Wertschriften- und Anlagegeschäft

124 494

111 221

13 273

Kommissionsertrag Kreditgeschäft

4 086

3 704

382

Kartenerträge

15 225

14 736

490

Kontoführungsspesen

9 337

9 401

– 65

Schrankfachmieten

1 197

1 157

41

Übriges Dienstleistungsgeschäft

3 348

3 124

224

Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft

29 107

28 418

689

Kommissionsaufwand

– 14 464

– 13 231

– 1 233

Total Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft

143 223

130 111

13 112

10.3 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Erfolg aus dem Handelsgeschäft gegliedert nach Geschäftssparten

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Kundenhandel

27 811

26 015

1 796

Eigenhandel

48 165

30 488

17 677

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

75 976

56 503

19 473

Erfolg aus dem Handelsgeschäft gegliedert nach Risiken

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Devisen / Edelmetalle / Kryptowährungen

40 302

36 215

4 088

Beteiligungstitel (inkl. Fonds)

27 453

27 679

– 226

Zinsinstrumente (inkl. Fonds)

9 929

– 3 294

13 223

Refinanzierungserfolg

– 1 708

– 4 097

2 388

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

75 976

56 503

19 473

Die Absicherungsgeschäfte der selbst emittierten Strukturierten Produkte, deren Bewertung aufgrund der Fair-Value-Option erfolgt und die folglich in der Position «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» erfasst sind, werden auf der Aktivseite im Handelsgeschäft zu Fair Value geführt. Der entsprechende Erfolg ist im Total «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» integriert. Ein separater Ausweis des Erfolgs aus der Anwendung der Fair-Value-Option nur auf Verpflichtungen ist nicht aussagekräftig, weshalb darauf verzichtet wird.

10.4 Personalaufwand

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Gehälter und Zulagen

176 115

167 867

8 248

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen

5 016

4 694

322

Sozialleistungen (AHV, IV, ALV usw.)

11 509

11 104

405

Vorsorgeaufwand

20 619

19 885

735

Aus- und Weiterbildung

2 179

2 100

79

Übriger Personalaufwand

7 983

8 036

– 53

Total Personalaufwand

218 405

208 991

9 414

10.5 Sachaufwand

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Raumaufwand

6 504

5 868

636

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

49 531

46 535

2 996

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

883

971

– 87

Honorare der Prüfgesellschaft

769

749

20

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

706

625

81

davon für andere Dienstleistungen

62

124

– 62

Übriger Geschäftsaufwand

39 083

32 647

6 436

Total Sachaufwand

96 771

86 770

10 001

10.6 Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Wertberichtigungen auf Beteiligungen

1 423

720

703

Abschreibungen auf Bankgebäuden

8 358

8 435

– 77

Abschreibungen auf anderen Liegenschaften

404

396

8

Abschreibungen auf übrigen Sachanlagen

20 164

19 363

801

Total Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und Immateriellen Werten

30 349

28 913

1 436

10.7 Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Rückstellungen für Ausfallrisiken

– 189

– 3 345

3 156

davon für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

– 763

– 3 345

2 582

davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

574

0

574

Rückstellungen für übrige Risiken

678

634

44

Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen

488

– 2 711

3 199

10.8 Ausserordentlicher Ertrag

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Realisationsgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen

212

31 580

– 31 368

Total Ausserordentlicher Ertrag

212

31 580

– 31 368

10.9 Ausserordentlicher Aufwand

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Realisationsverluste aus der Veräusserung von Beteiligungen

0

0

0

Total Ausserordentlicher Aufwand

0

0

0

10.10 Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

0

25 000

– 25 000

Total Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

0

25 000

– 25 000

10.11 Steuern und Steuersatz

Werte in 1 000 Franken

2025

2024

Veränderung

Laufende Ertragssteuern

35 127

30 860

4 268

Laufende Kapitalsteuern1)

3 364

6 852

– 3 488

Total laufende Steuern

38 491

37 711

780

Latente Steuern

0

0

0

Total Steueraufwand

38 491

37 711

780

Rückstellungen für latente Steuern

0

0

0

Durchschnittlich gewichteter Steuersatz (Basis: Geschäftserfolg)

11.5 %

11.9 %

– 0.3 %

1)Aufgrund der Halbierung des ordentlichen Kapitalsteuersatzes im Kanton Luzern von 0.5 Promille auf 0.25 Promille ab dem Steuerjahr 2025 reduziert sich die Kapitalsteuer entsprechend.

Allfällige latente Steuerforderungen und -verpflichtungen werden pro Steuersubjekt saldiert. Überwiegende latente Steuerforderungen eines Steuersubjekts werden nur aktiviert, wenn absehbar ist, wann diese realisiert werden können. Hingegen werden überwiegende latente Steuerverpflichtungen immer ausgewiesen.

10.12 Ergebnis je Aktie

Namenaktien

Werte in 1 000 Franken

31.12.2025

31.12.2024

Konzerngewinn

295 497

286 642

Unternehmensgewinn nach Steuern

295 497

311 642

Ausstehende Beteiligungsrechte

Durchschnittliche zeitgewichtete Anzahl

49 474 029

49 330 079

Ergebnis je Beteiligungstitel

Konzerngewinn unverwässert / verwässert

5.97

5.81

Unternehmensgewinn nach Steuern unverwässert / verwässert

5.97

6.32

11 Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz

Für die LUKB sind faire und fortschrittliche Anstellungsbedingungen die Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis. Dazu gehört, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten.

Die LUKB hat sich bereits 2014 freiwillig am Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner und des Bundes beteiligt und diesen als erste Bank in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen. Die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat, erfüllt die LUKB mit einer umfassenden Analyse für die Periode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Diese wurde von PricewaterhouseCoopers AG (PwC) geprüft. PwC bestätigte in ihrem Prüfbericht vom 15. Juni 2022, dass die Analyse den regulatorischen Vorgaben entspricht. Das Ergebnis zeigt, dass die LUKB – wie ununterbrochen seit dem Jahr 2014 – beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern unter dem tolerierten Wert von 5 % liegt und damit Lohngleichheit gewährleistet.

Die LUKB betont die Wichtigkeit dieses Anliegens mit dem Erhalt des Zertifikats «We Pay Fair» des Competence Centre for Diversity, Disability and Inclusion CCDI der Universität St. Gallen im Juli 2023.