2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Geschäftsjahr 2025 hat die LUKB die folgenden Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen (siehe auch entsprechendes Kapitel im Anhang zur Konzernrechnung):

  • Neu werden ab Geschäftsjahr 2025 Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Ausserbilanzpositionen (Eventualverbindlichkeiten) gebildet. Für weitere Details verweisen wir auf Kapitel 4 «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»
  • Positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten sowie die in diesem Zusammenhang zur Sicherheit hinterlegten Barbestände (Cash Collateral) pro Gegenpartei werden neu auch in der Bilanz miteinander verrechnet, sofern anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken wie folgt angepasst:

Veränderung

Werte in 1 000 Franken

31.12.2024 bisher

31.12.2024 neu

absolut

in %

Aktiven

Forderungen gegenüber Banken

383 289

345 908

– 37 381

– 9.8

Kundenausleihungen

43 402 869

43 374 016

– 28 853

– 0.1

Forderungen gegenüber Kunden

5 167 446

5 138 593

– 28 853

– 0.6

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

416 540

174 381

– 242 159

– 58.1

Total Aktiven

59 463 272

59 154 879

– 308 393

– 0.5

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

4 120 147

4 102 377

– 17 770

– 0.4

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

29 134 134

29 134 012

– 122

– 0.0

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

480 946

190 445

– 290 501

– 60.4

Total Passiven

59 463 272

59 154 879

– 308 393

– 0.5

  • Vermittlungsprovisionen für Kredite an Makler und Plattformen werden ab Geschäftsjahr 2025 nicht mehr im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verbucht, sondern direkt mit dem entsprechenden Zinsertrag verrechnet. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der entsprechende Kommissionsaufwand 1.0 Millionen Franken.
  • Zudem wurden die zweckbestimmten Reserven für allgemeine Bankrisiken per 31. Dezember 2025 mit den Reserven für allgemeine Bankrisiken ohne Zweckbestimmung zusammengeführt. Entsprechend ist der Gesamtbetrag der Reserven für allgemeine Bankrisiken neu ohne Zweckbestimmung.