Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und des Personal- und Vergütungsaus­schusses

Artikel 21 der Statuten1) der Luzerner Kantonalbank regelt die Eckpunkte der Vergütung an den Verwaltungsrat und Artikel 24 der Statuten1) die Eckpunkte der Vergütung und Anstellungsbedingungen der Mitglieder der Geschäftsleitung. Die statutarischen Aufgaben werden im Organisations- und Geschäftsreglement2) und in der Kompetenzordnung weiter konkretisiert, wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht3) (OR), der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG)4) der Schweizer Börse sowie die in den FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»5) und 2016/01 «Offenlegung – Banken»5) relevanten Punkte in diesem Bericht enthalten sind.

Gemäss Artikel 23 der Statuten1) können Ausschüsse des Verwaltungsrates gebildet werden. Es bestehen ein Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR), ein Prüfungs- und Finanzausschuss (PA-VR) und ein Risiko- und Strategieausschuss (RA-VR). Die durch das Aktienrecht3) thematisierten Aufgaben werden insbesondere vom VA-VR wahrgenommen.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
3) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
4) https://www.ser-ag.com/de/topics/corporate-reporting.html
5) https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der LUKB ist für die Geschäftsstrategie verantwortlich. Er legt die strategischen, organisatorischen und finanzplanerischen Grundsätze fest und genehmigt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement (Risikopolitik). Der Verwaltungsrat nominiert die Mitglieder des Verwaltungsrates zuhanden der Generalversammlung und wählt auf Antrag des VA-VR die Geschäftsleitungsmitglieder. Er verabschiedet auf Antrag des VA-VR die Vergütungsreglemente und beantragt die Maximalsummen der Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zuhanden der Generalversammlung. Zudem bereitet der Verwaltungsrat die Generalversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus.

Personal- und Vergütungsausschuss (VA-VR)

Der VA-VR unterstützt den Verwaltungsrat bei seinen gemäss Artikel 716a OR1) unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben. Die Aufgaben des VA-VR sind in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement geregelt, dessen Aktualität periodisch überprüft wird. Dabei bereitet der VA-VR im Rahmen der Kompetenzordnung die Beschlüsse des Verwaltungsrates vor und fällt Umsetzungsentscheide. Der VA-VR hat insbesondere folgende Aufgaben:

1) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22

Vergütungspolitik

  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Festsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
  • Vorbereitung der Anträge des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Erstellung des Vergütungsberichts
  • Jährliche Festlegung der Salärpolitik für das LUKB-Personal im Sinne eines Umsetzungsentscheides

Personalpolitik

  • Strategische Personalplanung für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
  • Definition der Anforderungsprofile und Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
  • Nomination der Mitglieder der Verwaltungsratsausschüsse zuhanden des Verwaltungsrates
  • Vorbereitung der Anträge des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die Wahl und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, der Mitglieder des VA-VR sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Ernennung und Entlassung des CEO, der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung und des Sekretärs des Verwaltungsrates
  • Unterstützung des Verwaltungsrates beim Erlass von Richtlinien zur Beschränkung von Mandaten der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung im Rahmen der Statuten1)
  • Überwachung der Mandatsaktivitäten der Organmitglieder
  • Überprüfung der Spesen der Geschäftsleitungsmitglieder
  • Festlegung der strategischen Personalpolitik für die Mitarbeitenden der Bank
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Erstellung des Vergütungsberichts
  • Unterstützung des Verwaltungsrates beim Erlass der notwendigen Reglemente über die Beschränkung von Eigengeschäften der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Der VA-VR besteht aus drei Verwaltungsratsmitgliedern. Derzeit sind dies Dr. Martha Scheiber (Vorsitz), Markus Hongler und Marc Gläser. Sie erfüllen uneingeschränkt die Unabhängigkeitskriterien des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance2).

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://economiesuisse.ch/de/publikationen/swiss-code

Berater

Zur Unterstützung kann der VA-VR bei Bedarf interne und/oder externe Berater beiziehen.

Sitzungen VA-VR

Im Normalfall nehmen der Vorsitzende der Geschäftsleitung (CEO) und die Leiterin Personal mit beratender Stimme an den Sitzungen des VA-VR teil. Die Vorsitzende des VA-VR entscheidet nach Bedarf über die Teilnahme weiterer Mitglieder der Geschäftsleitung und weiterer Mitarbeitenden, externer Vergütungsexperten und sonstiger Dritten. Der VA-VR tagt so oft wie notwendig, mindestens jedoch vier Mal jährlich.

Schwerpunkte 2024

Im Jahr 2024 hielt der VA-VR vier ordentliche Sitzungen und zwei ausserordentliche Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten ab:

  • Festlegung der Gesamtsumme der variablen Vergütungen aller Mitarbeitenden sowie des für die Anpassung der fixen Vergütung aller Mitarbeitenden zur Verfügung stehenden Betrages
  • Überprüfung von Höhe und Zusammensetzung der Vergütung an die Geschäftsleitungsmitglieder unter Berücksichtigung von Rückmeldungen von Aktionären sowie Best-Practice-Entwicklungen bei vergleichbaren Universalbanken, insbesondere kotierten mittleren und grösseren Kantonal- und Regionalbanken
  • Überprüfung der durch die Mitglieder der Geschäftsleitung bezogenen Spesen und wahrgenommenen Mandate
  • Vorbereitung der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Basisvergütung, variable Vergütung) und Antragstellung
  • Vorbereitung des Vergütungsberichts und Antragstellung
  • Vorbereitung der Nomination der Mitglieder der einzelnen VR-Ausschüsse und Antragstellung
  • Überprüfung der Umsetzung der Personalstrategie (inkl. Diversity-Strategie)
  • Behandlung von ausgewählten Personalthemen (z.B. Talent- und Nachfolgemanagement, Arbeitsplatzgestaltung, Führungsentwicklung usw.)
  • Überprüfung Prozess Mandats- und Beteiligungsannahme sowie Behandlung von Interessenkonflikten bei den Mitgliedern des Verwaltungsrates