Vergütungen an den Verwaltungsrat

Vergütungsreglement für den Verwaltungsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates richtet sich nach dem vom Verwaltungsrat auf Antrag des VA-VR verabschiedeten VR-Vergütungsreglement. Das aktuelle Reglement wurde vom Verwaltungsrat am 18. Mai 2021 verabschiedet. Das Reglement basiert auf Artikel 21 der Statuten1), wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der RLCG3) sowie die in den FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) und 2016/01 «Offenlegung – Banken»4) relevanten Informationen in diesem Bericht enthalten sind. Die Höhe der Vergütung ist dabei auf das Umfeld der kotierten mittleren und grösseren Kantonal- und Regionalbanken abgestimmt (Basis: Information in den jeweiligen Geschäftsberichten). Eine Vergütungsperiode dauert von einer Generalversammlung bis zur nächsten Generalversammlung der LUKB (Wahlperiode). Dabei erfolgt die Auszahlung der vom Verwaltungsrat beantragten Vergütung erst, nachdem die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrates gemäss Artikel 21 Ziffer 4 der Statuten1) den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer seit der letzten Generalversammlung genehmigt hat. Die vom Regierungsrat am 23. März 2021 verabschiedete Eignerstrategie des Kantons Luzern 20215) setzt die Limite für das Total aus direkter Personalvergütung und Personalnebenkosten auf jährlich maximal 1 000 000 Franken für alle Mitglieder des Verwaltungsrates fest.

Der Verwaltungsratspräsident erhält eine Pauschalvergütung. Die übrigen Verwaltungsratsmitglieder erhalten eine Grundpauschale sowie allfällige Funktionspauschalen, die je nach Zusatzaufgabe(n) definiert sind. Diese Beträge werden grundsätzlich unabhängig vom Geschäftsergebnis festgelegt. Eine variable Vergütung wird nicht entrichtet. Für die Bearbeitung besonderer Aufgaben kann der Verwaltungsrat auf Antrag des VA-VR zusätzlich individuell eine Sonderentschädigung innerhalb einer bestimmten Bandbreite (pro Einzelmitglied maximal 75 000 Franken; kumuliert über alle Mitglieder des Verwaltungsrates maximal 200 000 Franken pro Vergütungsperiode) festlegen. Die Festlegung der Sonderentschädigung basiert auf einem Ermessensentscheid des Verwaltungsrates. Sitzungsgelder werden keine ausbezahlt.

Mindestens 50 % der von der Generalversammlung genehmigten Vergütung werden im Normalfall in Form von gesperrten Aktien der Bank entrichtet. Die Sperrfrist beträgt im Normalfall sechs Jahre. Die Anzahl der zuzuteilenden Aktien wird nach der Generalversammlung ermittelt. Dies erfolgt anhand des massgeblichen Aktienkurses, der sich aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten 30 Börsentage vor der Generalversammlung und des gemäss Steuergesetz6) relevanten Abschlags infolge der Sperrfrist ergibt. Diese Aktien werden den Mitgliedern des Verwaltungsrates frühestens 10 Kalendertage, spätestens 30 Kalendertage nach der Generalversammlung übertragen. Die Zahlung der übrigen Vergütung erfolgt spätestens 40 Kalendertage nach der Generalversammlung in bar.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträgen an die obligatorischen Sozialversicherungen werden durch die LUKB normalerweise keine weiteren Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (im Normalfall kein Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge, jährliche individuelle Prüfung des Nicht-Anschlusses) zugunsten der Mitglieder des Verwaltungsrates geleistet. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben keinen Anspruch auf die für Bankmitarbeitende üblichen Sonderkonditionen und sind vom freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der LUKB ausgeschlossen.

Zur Abdeckung der mit der VR-Funktion zusammenhängenden Kosten werden Pauschalspesen ausbezahlt. Pauschalspesen stellen keinen Bestandteil der Vergütung dar. Weitere Spesen werden nicht rückvergütet.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22
3) https://www.ser-ag.com/de/topics/corporate-reporting.html
4) https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/
5) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
6) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/620

Vergütungssystem Verwaltungsrat im Überblick (Vergütungsperiode GV bis GV)

Die nachfolgende Tabelle fasst die Eckpunkte des seit GV 2021 in Kraft stehenden VR-Vergütungsreglements zusammen:

Thema

Regelung

Direkte Personalvergütungen

Basisvergütungen

  • Pauschale VR-Präsident: 250 000 Franken (fix, keine zusätzlichen Funktionspauschalen)
  • Grundpauschale übrige VR-Mitglieder: 45 000 Franken
  • Zusätzliche Funktionspauschalen:
    • VR-Vizepräsident: 30 000 Franken
    • Vorsitzende VA-VR, PA-VR, RA-VR: je 40 000 Franken
    • Weitere Mitglieder der einzelnen Ausschüsse: je 20 000 Franken
  • Auszahlung der Grund- und Funktionspauschalen: mindestens 50 % in Aktien, mit Sperrfrist im Normalfall von 6 Jahren (mindestens 3 Jahren), Rest in bar
  • Ermittlung Anrechnungswert Aktien: volumengewichteter Durchschnittskurs letzte 30 Börsentage vor GV abzüglich des steuerrechtlichen Abschlags infolge Sperrfrist
  • Auszahlungstermine/Übertragung Aktien: frühestens 10 Kalendertage, spätestens 30 Kalendertage nach der die Wahlperiode abschliessenden GV

Variable Vergütungen

Generell keine variablen Vergütungen

Sondervergütungen

  • Sondervergütungen für allfällige Zusatzaufgaben inklusive Ad-hoc-Ausschüsse: maximal 75 000 Franken pro VR-Mitglied und Wahlperiode, maximal 200 000 Franken pro einjährige Wahlperiode für den gesamten Verwaltungsrat
  • Auszahlungsmodalitäten analog Basisvergütungen

Personalnebenkosten

Beiträge Alters- und Risikovorsorge

  • Nur AHV/IV/ALV/EO/FAK (1. Säule)
  • Im Normalfall kein Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Jährliche, individuelle Prüfung des Nicht-Anschlusses: Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, schliesst die Bank eine entsprechende Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung ab, wobei die damit verbundenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge vollständig zulasten des VR-Mitglieds abgerechnet werden.

Übrige Personalnebenkosten

Keine

Übrige

Pauschalspesen

  • Anstelle individueller Spesenentschädigungen werden in Absprache mit der kantonalen Steuerbehörde folgende Pauschalspesen ausbezahlt, die nicht Bestandteil der Vergütung sind: VR-Präsident: 12 000 Franken, VR-Vizepräsident, Vorsitzende Risiko- und Strategieausschuss, Prüfungs- und Finanzausschuss bzw. Personal- und Vergütungsausschuss: 7 000 Franken, übrige VR-Mitglieder: 4 000 Franken
  • Barauszahlung: spätestens 40 Kalendertage nach der die Wahlperiode abschliessenden GV

Gesamthaft dürfen die direkten Personalvergütungen und Personalnebenkosten (exklusiv Pauschalspesen) für alle VR-Mitglieder kumuliert maximal 1 000 000 Franken betragen.

Vergütung für das Kalenderjahr 2024

Basierend auf dem Beschluss der Generalversammlung vom 15. April 2024 (Wahlperiode GV 2023 bis GV 2024) sowie dem aktuellen Vergütungsantrag für die Wahlperiode GV 2024 bis GV 2025 ergibt sich eine Gesamtvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates von 830 000 Franken plus Arbeitgeberbeiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen (1. Säule) von 61 525 Franken für das Kalenderjahr 2024. Die Aufteilung dieser Summe auf die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates ist der nachstehenden Tabelle «Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates» insbesondere in der Zeile «2024» dargestellt.

Vergütung für die Periode Generalversammlung 2024 bis Generalversammlung 2025

Für die Periode GV 2024 bis GV 2025 (15. April 2024 bis 14. April 2025) beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Auszahlung folgender Gesamtvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates:

  • Basisvergütung (Grundpauschalen und Funktionspauschalen): 815 000 Franken
  • Sondervergütungen: keine
  • Total direkte Vergütung: 815 000 Franken

Dabei hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass 50 % der beantragten Vergütung in während sechs Jahren gesperrten Aktien (Sperrfrist bis 30. April 2031) ausbezahlt werden. Der Anrechnungswert wird aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses in der Periode vom 4. März 2025 bis 14. April 2025 ermittelt.

Die Restsumme wird abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen (1. Säule) per 20. Mai 2025 bar ausbezahlt.

Die Arbeitgeberbeiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen 1. Säule (AHV/IV/ALV/EO/FAK) betragen 59 522 Franken. Zusätzlich werden an den Verwaltungsrat die reglementarisch fixierten Pauschalspesen von insgesamt 49 000 Franken ausbezahlt, die keinen Vergütungscharakter haben.

Für die Periode GV 2024 bis GV 2025 werden vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung 2025 Vergütungen gemäss der nachstehenden Tabelle «Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates» ausbezahlt.

Die gemäss Reglement für die Wahlperiode 2024/2025 auszuzahlende Bruttovergütung wird je zur Hälfte in Aktien und in bar ausbezahlt. Da gemäss VR-Vergütungsreglement die volumengewichteten Durchschnittskurse während der letzten 30 Börsentage vor der Generalversammlung herangezogen werden müssen, kann sich die für die Periode GV 2024 bis GV 2025 bar auszuzahlende Basisvergütung noch leicht verändern. Im Vergütungsbericht 2025 werden die Zahlen 2024 entsprechend angepasst.

Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates

Werte in der nachstehenden Tabelle «Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates» in Franken für Wahlperiode GV bis nächste GV (1. und 2. Zeile) bzw. Kalenderjahr (3. Zeile).

Die im Vorjahr publizierten Zahlen zur Aufteilung der Basisvergütung in bar und in Aktien für die Periode 23/24 weichen leicht von den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Zahlen ab, da sich der Anrechnungswert der Aktien aufgrund des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten 30 Börsentage vor der Generalversammlung und des gemäss Steuergesetz relevanten Abschlags für die Sperrfrist ergibt und die Anzahl Aktien im Anschluss auf eine ganze Zahl gerundet wird.

Direkte Personalvergütung

Personalnebenkosten

Werte in Franken Zusatzfunktionen im VR per 31. Dezember 2024

Basis- vergütung bar (brutto)

Basis- vergütung in Aktien (brutto)

Sonder- vergütung bar (brutto)

Sonder- vergütung in Aktien (brutto)

Total Vergütung (brutto)

Beiträge Alters- und Risiko- vorsorge

Übrige Personal- neben- kosten

Total Aufwand

Markus Hongler

24/25

125 000

125 000

0

0

250 000

15 735

0

265 735

Präsident VR

23/24

124 981

125 019

0

0

250 000

18 255

0

268 255

Mitglied VA-VR

2024

124 994

125 006

0

0

250 000

16 575

0

266 575

Prof. Dr. Andreas Dietrich

24/25

42 500

42 500

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Mitglied VR

23/24

42 483

42 518

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Vorsitz RA-VR

2024

42 494

42 506

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Dr. Erica Dubach Spiegler

24/25

32 500

32 500

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied VR

23/24

32 466

32 534

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied RA-VR

2024

32 489

32 511

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Andreas Emmenegger

24/25

42 500

42 500

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Mitglied VR

23/24

42 483

42 518

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Vorsitz PA-VR

2024

42 494

42 506

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Marc Gläser

24/25

42 500

42 500

0

0

85 000

6 588

0

91 588

Mitglied VR

23/24

32 466

32 534

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied PA-VR, VA-VR

2024

39 155

39 178

0

0

78 333

6 071

0

84 404

Stefan Portmann A)

24/25

n.a

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Mitglied VR

23/24

32 466

32 534

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied VA-VR

2024

10 822

10 845

0

0

21 667

1 679

0

23 346

Dr. Martha Scheiber

24/25

57 500

57 500

0

0

115 000

8 913

0

123 913

Vizepräsidentin VR

23/24

57 482

57 518

0

0

115 000

8 913

0

123 913

Vorsitz VA-VR

2024

57 494

57 506

0

0

115 000

8 913

0

123 913

Roger Studer

24/25

32 500

32 500

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied VR

23/24

32 466

32 534

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied RA-VR

2024

32 489

32 511

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Nicole Willimann Vyskocil

24/25

32 500

32 500

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied VR

23/24

32 466

32 534

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Mitglied PA-VR

2024

32 489

32 511

0

0

65 000

5 038

0

70 038

Total Mitglieder Verwaltungsrat

24/25

407 500

407 500

0

0

815 000

59 522

0

874 522

23/24

429 759

430 242

0

0

860 000

65 530

0

925 530

2024

414 920

415 081

0

0

830 000

61 525

0

891 525

PA-VR Prüfungs- und Finanzausschuss

RA-VR Risiko- und Strategieausschuss

VA-VR Personal- und Vergütungsausschuss

A)Keine Wiederkandidatur anlässlich der Generalversammlung vom 15. April 2024

Pauschalspesen an die Mitglieder des Verwaltungsrates

Zusätzlich werden für die Periode GV 2024 bis GV 2025 Pauschalspesen von insgesamt 49 000 Franken ausbezahlt, die keinen Vergütungscharakter haben:

Werte in Franken

2024/2025

2023/2024

Markus Hongler

12 000

12 000

Prof. Dr. Andreas Dietrich

7 000

7 000

Dr. Erica Dubach Spiegler

4 000

4 000

Andreas Emmenegger

7 000

7 000

Marc Gläser

4 000

4 000

Stefan PortmannA)

n.a.

4 000

Dr. Martha Scheiber

7 000

7 000

Roger Studer

4 000

4 000

Nicole Willimann Vyskocil

4 000

4 000

Total Pauschalspesen

49 000

53 000

A)Keine Wiederkandidatur anlässlich der Generalversammlung vom 15. April 2024

Vergütung an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates

Die LUKB hat im Jahr 2024 – soweit während des Kalenderjahres zurücktretende Mitglieder des Verwaltungsrates aufgrund ihrer Organfunktion nicht ordentlichen Anspruch hatten – keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates entrichtet.