Vergütung an die Geschäftsleitung
Vergütungsreglement für die Geschäftsleitung und Beschlüsse für die Geschäftsjahre 2024/2025
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung richtet sich nach dem vom Verwaltungsrat auf Antrag des VA-VR verabschiedeten GL-Vergütungsreglement. Es ist für das Geschäftsjahr 2024 die vom Verwaltungsrat am 27. Oktober 2022 verabschiedete Fassung des Vergütungsreglements der Geschäftsleitung relevant. Das Reglement basiert auf Artikel 24 Ziffern 4–10 der Statuten1), wobei die im Zusammenhang mit dem Aktienrecht2), der RLCG3) sowie die in den FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken»4) und 2016/01 «Offenlegung – Banken»4) relevanten Informationen in diesem Bericht enthalten sind. Die Höhe der Vergütung ist dabei auf das Umfeld der kotierten mittleren und grösseren Kantonal- und Regionalbanken abgestimmt (Basis: Informationen in den jeweiligen Geschäftsberichten). Es gilt auch nach der am 27. Oktober 2022 beschlossenen Erhöhung der Basisvergütung weiterhin die Grenze von 5 350 000 Franken gemäss gültiger Eignerstrategie.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrates jährlich die maximale Höhe der Basisvergütung, der Alters- und Risikobeiträge und der übrigen Personalnebenkosten der gesamten Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr. Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des VA-VR die individuellen Basisvergütungen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Generalversammlung fest. Dabei erfolgt die Antragsvorbereitung für den CEO durch den Präsidenten des Verwaltungsrates und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung durch den CEO. Gemäss Artikel 24 Absatz 8 der Statuten1) kann der Verwaltungsrat einen limitierten Zusatzbeitrag fixieren, wenn ein Mitglied der Geschäftsleitung nach dem Zeitpunkt der Generalversammlung in die Geschäftsleitung eintritt. Die Beiträge für die Alters- und Risikovorsorge ergeben sich gemäss den bestehenden Anschlussverträgen aus der Höhe der individuellen Vergütung sowie dem Lebensalter.
Dabei ist das maximal versicherte Gehalt jeweils limitiert. Zusätzlich werden die Arbeitgeberbeiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen ausgewiesen. Die übrigen Personalnebenkosten können aufgrund spezifischer Faktoren schwanken, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstaltersgeschenken.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrates jährlich an der ordentlichen Generalversammlung die Höhe der variablen Vergütung der gesamten Geschäftsleitung für das abgelaufene Kalenderjahr. Der gemäss gültigem Reglement «Mitarbeiterbeteiligungsprogramm» bis Ende Februar vorzunehmende Aktienübertrag erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung. Der Baranteil wird per 20. Mai 2025 überwiesen.
Die vom Regierungsrat am 23. März 2021 verabschiedete Eignerstrategie des Kantons Luzern 20215) setzt die Limite für das Total aus direkter Personalvergütung und Personalnebenkosten unter Kapitel «Vergütungspolitik und Ziele» auf jährlich maximal 5 350 000 Franken für alle Mitglieder der Geschäftsleitung fest. Die vom Verwaltungsrat gemäss nachfolgenden Ausführungen fixierten Maximalbeträge liegen einschliesslich Personalnebenkostenanteil innerhalb der vom Regierungsrat definierten Maximalsumme.
Die Höhe der Basisvergütung wird jährlich an der ersten Sitzung des Verwaltungsrates oder bei der Neubesetzung von GL-Funktionen überprüft und bei Bedarf vorbehältlich der Genehmigung an der nächsten Generalversammlung angepasst.
Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom bereinigten Unternehmensgewinn vor Steuern auf Stufe Konzern, von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung sowie vom individuellen Leistungswert ab. Dabei will der Verwaltungsrat nur in Ausnahmefällen Bereinigungen vornehmen.
Erhöht sich der bereinigte Unternehmensgewinn vor Steuern gegenüber dem Vorjahr und/oder werden festgelegte Ziele übertroffen, so wirkt sich dies, soweit nicht die definierte Obergrenze von 5 350 000 Franken überschritten ist, entsprechend auf die variable Vergütung aus. Dabei kann gemäss dem seit 2023 gültigen Vergütungsmodell die variable Vergütung je Geschäftsleitungsmitglied eine individuell aufgrund des Funktionswertes fixierte Obergrenze (CEO: 450 000 Franken) nicht überschreiten. Bei einer Verschlechterung des bereinigten Unternehmensgewinns vor Steuern und/oder Nichterreichung der festgelegten Ziele reduziert sich die variable Vergütung. Die Beurteilung der individuellen Zielerreichung basiert teilweise auf einem Ermessensentscheid von CEO und VR.
Der Verwaltungsrat hat am 31. Januar 2025 die variablen Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder für das Jahr 2024 festgelegt, wie sie an der Generalversammlung vom 14. April 2025 zur Genehmigung beantragt werden.
Die Geschäftsleitung beeinflusst das Konzernergebnis und damit mittel- und langfristig auch den Unternehmenswert. Aus diesem Grund wird ein bedeutender Teil der variablen Vergütung in Form von Aktien ausbezahlt. Um die Nachhaltigkeit der Geschäftspolitik zu betonen, beträgt die Sperrfrist der Aktien, die der Geschäftsleitung zugeteilt werden, im Normalfall sechs Jahre (mindestens aber drei Jahre). Die Sperrfrist der zugeteilten Aktien wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind verpflichtet, die variable Entschädigung normalerweise zu 70 % in Form von gesperrten Aktien der Bank zu beziehen. Die für das Geschäftsjahr 2024 zugeteilten Aktien sind gemäss der gültigen Regelung bis am 29. März 2031 gesperrt. Der Rest der variablen Vergütung wird bar ausbezahlt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind bei der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank alters- und risikoversichert; zusätzlich besteht eine Ergänzungsversicherung.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden gemäss GL-Vergütungsreglement zwischen 61 und 63 Jahren pensioniert (in der Regel mit 62 Jahren). Die gesetzlich fixierten Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV/EO/FAK und UVG sowie die reglementarisch vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge an die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule werden gemäss Kapitel «Vergütungssystem generell» unter «Beiträge Alters- und Risikovorsorge» ausgewiesen.
Unter die übrigen Personalnebenkosten fallen insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstaltersgeschenken (frühestens nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit), betriebliche Kinderzulagen sowie für die Bank anfallenden Kosten des periodisch durchgeführten limitierten freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Ebenfalls unter die übrigen Personalnebenkosten fallen allfällige steuerrechtliche Aufrechnungen für von der Bank geleistete Auslagen inklusive Privatanteil des Geschäftsautos, das die Bank zur Verfügung stellt.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben Anspruch auf die für Bankmitarbeitende geltenden Sonderkonditionen. So haben sie ebenfalls Anspruch darauf, im Rahmen des in unregelmässigen Abständen für das gesamte Personal durchgeführten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Aktien zu einem vom VA-VR fixierten reduzierten Preis zu beziehen. Für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm besteht ein Reglement. Dabei kann jedes Mitglied der Geschäftsleitung maximal 300 Aktien zu einem vom VA-VR fixierten und für alle Mitarbeitenden identischen Kurs beziehen. Seit 2018 verzichten die Mitglieder der Geschäftsleitung in Absprache mit dem VA-VR freiwillig darauf, ihre Bezugsrechte auszuüben.
Vergütungssystem CEO und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung im Überblick
Die Gesamtvergütung (Basisvergütung, variable Vergütung, Personalnebenkosten) bleibt gemäss dem Vergütungsreglement der Geschäftsleitung weiterhin auf 5 350 000 Franken limitiert.
Thema | Regelung | |
Direkte Personalvergütungen | ||
Basisvergütungen |
| |
Variable Vergütungen |
| |
Personalnebenkosten | ||
Beiträge Alters- und Risikovorsorge |
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Übrige Personalnebenkosten | Gemäss Reglementen |
Bei personellen Mutationen können Zusatzkosten für die LUKB entstehen. So können im Rahmen einer Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses während maximal zwölf Monaten noch durch den Arbeitgeber zu finanzierende direkte Personalvergütungskosten und Personalnebenkosten gemäss dem generellen Vergütungssystem anfallen. Auch im Rahmen eines Eintritts in die Geschäftsleitung können Zusatzzahlungen anfallen, die unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Aktienrecht1)) erfolgen und separat ausgewiesen werden.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten Pauschalspesen, die nicht verrechenbare Kosten decken und deren Höhe durch die Steuerbehörde bewilligt wurde. Pauschalspesen sind nicht Bestandteil der Gesamtvergütung.
Fixe Vergütung 2024
Im Sinne von Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe a der Statuten1) werden unter fixer Vergütung die Basisvergütung, die Arbeitgeberbeiträge an die Alters- und Risikovorsorge und die übrigen Personalnebenkosten zugunsten der operativen Mitglieder der Geschäftsleitung verstanden. Dabei wird die relevante Maximalsumme jährlich der Generalversammlung vorgelegt. Diese Bestimmung wurde erstmals an der GV 2015 umgesetzt. Die effektive fixe Vergütung 2024 gemäss Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe a der Statuten1) zugunsten der operativen Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt:
- Total Basisvergütung: 2 373 020 Franken
- Total Arbeitgeberbeiträge Alters-/Risikovorsorge: 1 217 243 Franken
- Total übrige Personalnebenkosten plus allfällige Einmalkosten Ein-/Austritte: 57 202 Franken
Die Summe der obigen Komponenten von total 3 647 465 Franken liegt innerhalb der von der Generalversammlung am 15. April 2024 genehmigten Maximalsumme von 3 720 000 Franken. Zusätzlich wurden zur Abgeltung der nicht verrechenbaren Auslagen Pauschalspesen von 96 000 Franken an die Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt, die keinen Vergütungscharakter haben. Seit 2016 wurden keine Vergütungen an ein- und ausgetretene Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt.
Variable Vergütung 2024
Gemäss Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe b der Statuten1) genehmigt die Generalversammlung die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Grundsätzlich ist die variable Vergütung von der Entwicklung des Unternehmensgewinns vor Steuern und der Zielerreichung des einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedes abhängig. Der Verwaltungsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen, dass der Erfolg aus der Veräusserung des Immobilienteils der Fundamenta Real Estate von 31.58 Millionen Franken nicht Bestandteil des relevanten Unternehmensgewinns ist. Dementsprechend beträgt der bereinigte Unternehmensgewinn vor Steuern 317.77 Millionen Franken. Basierend auf dem bereinigten Unternehmensgewinn, der individuellen Mitarbeiterbewertung sowie den definierten Maximalvorgaben hat der Verwaltungsrat folgende Gesamtsumme für die variable Vergütung 2024 der Geschäftsleitung beschlossen:
- Total variable Vergütung: 1 702 533 Franken
Dabei hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass – entsprechend dem Vergütungsreglement der Geschäftsleitung vom 27. Oktober 2022 – 70 % der variablen Vergütung in während sechs Jahren gesperrten Aktien (29.03.2031) ausbezahlt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der relevante Anrechnungswert aufgrund der 6-jährigen Sperrfrist 44.91 Franken. Dies entspricht dem bei einer 6-jährigen Sperrfrist steuerlich anrechenbaren reduzierten Verkehrswert von 70.50 % des relevanten Aktienwertes von 63.70 Franken (volumengewichteter Durchschnittskurs der Handelstage des Monats Dezember 2024). Im Vorjahr hat der massgebliche Börsenkurs bei einer ebenfalls 6-jährigen Sperrfrist 71.08 Franken betragen. Optionen werden keine zugeteilt. Gemäss reglementarischer Grundlage und Beschluss VA-VR erfolgte die Eigentumsübertragung der Aktien per 24. Februar 2025 unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung. Die restliche Barauszahlung – abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen – erfolgt erst nach der GV per 20. Mai 2025. Die variable Vergütung betrug 1 722 216 Franken für 2023 bzw. 2 098 475 Franken für 2022.
Gesamtvergütung 2024
Die Gesamtvergütung berücksichtigt die Basisvergütung und die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2024, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung. Dazu kommen die vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge an die Alters- und Risikovorsorge und die übrigen Personalnebenkosten.
Im Geschäftsjahr 2024 betrug das Verhältnis von Basisvergütung zur variablen Vergütung der Geschäftsleitung 1 : 0.72.
Die Basisvergütung für die gesamte Geschäftsleitung betrug für das Geschäftsjahr 2024 2 373 020 Franken bzw. 2023 2 360 020 Franken.
Die Personalnebenkosten basieren auf den vertraglichen Anstellungsbedingungen. Dabei wurden 2024 keine von den Vorgaben abweichenden Beschlüsse getroffen. Die Alters- und Risikovorsorgebeiträge beliefen sich 2024 auf 1 217 243 Franken und 2023 auf 1 213 653 Franken. Die übrigen Personalnebenkosten können auf tiefem Niveau schwanken. Dabei waren 2023 und 2024 keine Zahlungen im Zusammenhang mit Ein- und Austritten in der Geschäftsleitung fällig. Die übrigen Personalnebenkosten betrugen 2024 57 202 Franken bzw. 2023 54 072 Franken. Der Verwaltungsrat hat am 31. Januar 2025 die variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2024 fixiert (siehe Kapitel «Variable Vergütung 2024»).
Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung
2024 | 2023 | |||||||
Werte in Franken | Daniel Salzmann CEO | Geschäftsleitung | Daniel Salzmann CEO | Geschäftsleitung | ||||
Basisvergütung | 600 002 | 2 373 020 | 600 002 | 2 360 020 | ||||
Variable Vergütung | ||||||||
davon bar ausbezahlt | 123 000 | 511 000 | 125 000 | 518 000 | ||||
davon in Aktien ausbezahlt1) | 285 916 | 1 191 533 | 291 433 | 1 204 216 | ||||
Total direkte Personalvergütungen (Bruttosalär) | 1 008 918 | 4 075 553 | 1 016 435 | 4 082 236 | ||||
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/ALV/EO/FAK (1. Säule) und UVG | 70 676 | 288 212 | 71 190 | 288 102 | ||||
Arbeitgeberbeiträge Alters- und Risikovorsorge (2. Säule)2) | 200 784 | 929 031 | 203 458 | 925 550 | ||||
Total Arbeitgeberbeiträge Alters- und Risikovorsorge | 271 460 | 1 217 243 | 274 648 | 1 213 653 | ||||
Dienstaltersgeschenk3) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Betriebliche Kinderzulagen | 800 | 7 600 | 2 800 | 13 850 | ||||
Auslagenersatz, Sachleistungen, Spesen4) | 12 111 | 49 602 | 12 111 | 40 222 | ||||
Aktien im Rahmen des freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms5) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Total übrige Personalnebenkosten | 12 911 | 57 202 | 14 911 | 54 072 | ||||
Total Personalnebenkosten | 284 371 | 1 274 445 | 289 559 | 1 267 725 | ||||
Total Aufwand (brutto) inklusive ArbeitgeberbeiträgeA) | 1 293 289 | 5 349 997 | 1 305 994 | 5 349 961 |
A)Maximallimiten der Gesamtvergütungen (direkte Personalvergütungen brutto plus Personalnebenkosten inkl. Arbeitgeberbeiträge) gemäss Vorgaben des Verwaltungsrates bzw. der Eignerstrategie Kanton Luzern an die gesamte Geschäftsleitung: 5 350 000 Franken (gilt für 2023 und 2024)
1)Aktien: Anrechnung zu dem unter Berücksichtigung der Sperrfrist festgelegten Aktienkurs von 44.91 Franken (2024) bzw. 50.11 Franken (2023)
2)Alters- und gehaltsabhängige Versicherungsbeiträge an 2. Säule (Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank und Ergänzungsversicherung) gemäss ordentlichen Vorsorgeelementen
3)Alle Mitarbeitenden der LUKB haben ab Vollendung des 10. Dienstjahres periodisch Anrecht auf ein Dienstaltersgeschenk. Der Bezug kann entweder mit zusätzlichen 10 bis 20 Ferientagen oder in entsprechenden Geldwerten erfolgen. Während des Geschäftsjahres 2024 feierte kein GL-Mitglied ein entsprechendes Dienstjubiläum, welches mit Ferientagen bezogen wurde (Vorjahr: kein Dienstjubiläum mit Ferienabgeltung).
4)Spesen und Auslagen, soweit steuerpflichtig
5)Alle Bankmitarbeitenden können periodisch freiwillig Aktien beziehen, die während 3 Jahren gesperrt bleiben. 2024 wurde keine entsprechende Bezugsmöglichkeit gewährt (im Vorjahr wurde eine Bezugsmöglichkeit gewährt, wobei für die GL-Mitglieder die Nutzung der Bezugsrechte ausgeschlossen war).
Zusätzlich wurden für das Geschäftsjahr 2024 Pauschalspesen von 96 000 Franken ausbezahlt, wovon 24 000 Franken an Daniel Salzmann (Beträge unverändert). Diese Pauschalspesen haben keinen Vergütungscharakter.
Vergütung an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung
Die LUKB hat im Jahr 2024 wie auch im Jahr 2023 keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung entrichtet.
Fixe Vergütung 2025
Gemäss Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe a der Statuten1) genehmigt die Generalversammlung die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr. Dabei umfasst die zu beantragende Summe die Basisvergütung, die Beiträge an die Alters- und Risikovorsorge sowie die übrigen Personalnebenkosten.
Basierend auf dem GL-Vergütungsreglement hat der Verwaltungsrat auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses am 31. Januar 2025 nachfolgende maximale Fixvergütung für das Jahr 2025 beschlossen, vorbehältlich der Genehmigung der Gesamtsumme von 3 730 000 Franken durch die Generalversammlung:
- Total Basisvergütung: 2 390 000 Franken
- Total Beiträge Alters- und Risikovorsorge: 1 260 000 Franken
- Total übrige Personalnebenkosten: 80 000 Franken
Basierend auf den vorgenannten Komponenten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 14. April 2025 die Maximalsumme für die fixe Vergütung von 3 730 000 Franken für das Geschäftsjahr 2025.
Bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 14. April 2025 werden unverändert die bisherigen Basisvergütungen ausbezahlt. Bei Genehmigung des Antrags erfolgt im Mai 2025 die nachträgliche Auszahlung für die Periode Januar bis April, so dass eine beschlossene Vergütungsanpassung rückwirkend per 1. Januar 2025 erfolgt.
Zusätzlich werden 2025 Pauschalspesen von 96 000 Franken ausbezahlt. Die Pauschalspesen betrugen 2024 und 2023 ebenfalls je 96 000 Franken.