Revisionsstelle

Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Seit 2012 ist PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Luzern, die bankengesetzliche Prüfgesellschaft und obligationenrechtliche Revisionsstelle der LUKB. Zudem prüft sie auch Gruppengesellschaften.

Die Revisionsgesellschaft PwC erfüllt die Voraussetzungen des Banken- und Börsengesetzes und ist von der FINMA zur Prüfung von Bankinstituten zugelassen. Gemäss Statuten1) wird die Revisionsstelle jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.

Als Revisionsstelle prüft PwC insbesondere, ob die Buchführung, die Jahresrechnung, der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Konzernrechnung Gesetz und Statuten entsprechen. Sie berichtet an der Generalversammlung der Gesellschaft über das Ergebnis ihrer Prüfung. Gemäss Artikel 26 Absatz 2 der Statuten1) der Luzerner Kantonalbank und im Einklang mit dem Umwandlungsgesetz2) erstattet die Revisionsstelle dem Regierungsrat des Kantons Luzern jährlich Bericht über die Eigenmittel- und Risikosituation der Gesellschaft. Seit dem Geschäftsjahr 2019 ist Philippe Bingert, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte. Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann Philippe Bingert die Funktion als leitender Prüfer der LUKB längstens bis und mit dem Geschäftsjahr 2025 wahrnehmen.

1) https://www.lukb.ch/ueber-uns/portraet/statuten
2) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/690/versions/1068

Revisionshonorar

Das Revisionsjahr dauert jeweils für die Rechnungsprüfung und die Aufsichtsprüfung vom 1. Januar bis 31. Dezember. Da die effektiven Leistungen über das Kalenderjahr unregelmässig anfallen, publiziert die Luzerner Kantonalbank das während des Revisionsjahres anfallende und in Rechnung gestellte ordentliche Honorar. Die Prüfgesellschaft stellte im Jahr 2024 den Betrag von rund 580 000 Franken (inkl. MwSt und Spesen) in Rechnung.

Zusätzliche Honorare

Die Prüfgesellschaft PwC stellte im Kalenderjahr 2024 Rechnungen für übrige Tätigkeiten im Umfang von rund 124 000 Franken (inkl. MwSt und Spesen).

Informationsinstrumente der externen Revision

Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates überwacht und beurteilt die Wirksamkeit der Prüfgesellschaft. Die Risikoanalyse und Prüfstrategie der Prüfgesellschaft wird an einer Sitzung des Prüfungs- und Finanzausschusses des Verwaltungsrates zusammen mit der Jahresplanung der internen Revision zur Kenntnis genommen. Die interne Revision und die Prüfgesellschaft sind an dieser Sitzung anwesend. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates analysiert die Prüfberichte der Prüfgesellschaft kritisch und bespricht diese mit dem leitenden Prüfer. Er vergewissert sich zudem, dass Mängel behoben bzw. Empfehlungen der Prüfgesellschaft umgesetzt wurden. Jährlich nach Abschluss der Aufsichtsprüfung beurteilt der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates die Leistung, Rechnungsstellung und Unabhängigkeit der Prüfgesellschaft und bespricht seine Beurteilung mit der Prüfgesellschaft. Für die Beurteilung besteht ein klar definierter Kriterienraster.