Kreditgeschäft
Relevanz des Themas
Das Kreditgeschäft ist nach wie vor das wichtigste Geschäftsfeld der LUKB, sowohl gemessen am finanziellen Volumen als auch am Anteil am Geschäftsertrag.
Durch die Vergabe von Hypotheken und anderen Krediten beeinflusst eine Bank direkt oder indirekt die Umwelt und Gesellschaft. Dies gilt auch für die Gestaltung ihres Finanzierungs- und Produktangebots. Zum Beispiel kann eine Bank durch ihre Preisgestaltung Anreize schaffen, damit Eigentümer bei Bau- oder Sanierungsprojekten die Energieeffizienz und Klimawirkung ihrer Gebäude verbessern.
Es besteht jedoch auch das Risiko, dass Kredite wirtschaftliche Aktivitäten mitfinanzieren, die nicht nachhaltig sind. Dazu gehören Kreditgeschäfte mit Unternehmen, die beispielsweise in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder durch ihre Geschäftstätigkeit stark zur Umweltverschmutzung beitragen.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Kreditgeschäft hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewirtschaften, und leistet somit einen Beitrag zur langfristigen Stabilität der Bank.
Grundsatz
Das Kreditgeschäft der LUKB ist traditionell auf Kundinnen und Kunden mit Domizil Schweiz und primär auf den Wirtschaftsraum Luzern konzentriert. 62.7 % des Wohnbau-Hypothekarbestandes sind Finanzierungen von Objekten mit Standort im Kanton Luzern. Geschäfte mit Kreditnehmern im Ausland spielen eine untergeordnete Rolle und werden intern im Rahmen der Risikopolitik begrenzt. Kreditnehmer sind hauptsächlich Private, kleine und mittlere Unternehmen, Grossunternehmen, Kollektivanlagegesellschaften, professionelle Immobiliengesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die LUKB vergibt keine Konsumkredite.
Die LUKB setzt bei der Kreditvergabe die Einhaltung ethischer und ökologischer Grundsätze voraus und tätigt keine Finanzierungsgeschäfte, die nicht mit der nachhaltigen Ausrichtung der LUKB im Einklang stehen. Erfolgreiches wirtschaftliches Handeln ist somit verbunden mit der Verantwortung für die Umwelt und Gesellschaft.
Die LUKB unterstützt die Klimapolitik des Bundes und des Kantons Luzern mit dem Ziel, Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Sie hat im Berichtsjahr entsprechende Zwischenziele 2030 für die Reduktion der Treibhausgasemissionen festgelegt, siehe Kapitel «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz».
Ergänzend hat sich die LUKB zudem mit ihrem Beitritt zur Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) im Jahr 2023 dazu verpflichtet, indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 3) im Anlage- und Finanzierungsgeschäft zu messen und offenzulegen.
Ziel
Die LUKB hat sich die folgenden Ziele gesetzt:
- Einhaltung der vom Verwaltungsrat der LUKB festgelegten Nachhaltigkeitskriterien im Kreditgeschäft (vgl. die untenstehenden Ausführungen)
- Einhaltung der «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) – unter der Berücksichtigung der jeweils gültigen Umsetzungsfristen. Basierend auf diesen Richtlinien sollen unter anderem im Rahmen der Kreditberatung in Bezug auf selbstgenutzte Gebäude die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes thematisiert werden, insbesondere bei älteren Liegenschaften oder Gebäuden mit Sanierungsbedarf. Dabei sollen Sanierungsthemen angesprochen und mögliche Massnahmen erörtert werden.
- Absenkung der CO2-Emissionen auf den Eigenheim-, Wohn- und Gewerbehypotheken um mindestens 40 % pro Quadratmeter Energiebezugsfläche gegenüber 2023 bis 2030
Stand 2024
Nachhaltigkeitskriterien im Kreditgeschäft
Nebst den genannten Grundsätzen im Kreditgeschäft hat der Verwaltungsrat der LUKB im Geschäftsjahr 2024 die bisher geltenden Kriterien überprüft und neue Nachhaltigkeitskriterien bei der Kreditvergabe verabschiedet, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind. Sie gelten konzernweit für sämtliche bilanziellen und ausserbilanziellen Kreditneugeschäfte. Unter Kreditneugeschäften sind auch Erneuerungen und Verlängerungen bisheriger, vertraglich ablaufender Kreditpositionen zu verstehen, sofern der Kreditbetrag erhöht und/oder die bisherigen Amortisationsregelungen reduziert werden.
Im Rahmen der allgemeinen Ausschlusskriterien sind bei der LUKB die folgenden Kreditgeschäfte nicht möglich:
- Kreditgeschäfte unter Inkaufnahme von widerrechtlichen (Grund-)Wasserverschmutzungen
- Kreditgeschäfte an Personen und Unternehmen, die geschützte Bereiche oder Bereiche mit hohem Schutzwert im Inland und Ausland beeinträchtigen (z.B. Urwälder, bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Feuchtgebiete, Biotope, Kulturgüter und Weltkulturerbestätten)
- Kreditgeschäfte an Personen und Unternehmen, deren (Geschäfts-)Tätigkeit gegen massgebende Menschen- und Arbeitsrechte verstossen, namentlich gegen die von der Schweiz ratifizierten internationalen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsübereinkommen und gegen übriges in diesem Zusammenhang massgebendes Schweizer Recht
- Kreditgeschäfte an Personen und Unternehmen, welche Rechte der indigenen Bevölkerung verletzen oder welche in ernstzunehmende Korruptionsfälle verwickelt sind
Zudem hat die LUKB unter anderem die folgenden spezifischen Ausschlüsse festgelegt:
- Finanzierungen im Bereich der Förderung/Gewinnung von fossilen Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Kohle). Dazu gehören auch umstrittene Verfahren zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas wie beispielsweise Antarctic-/Arctic Drilling, Fracking, Offshore-Ölprojekte, Tiefseebohrungen sowie Projekte im Zusammenhang mit der Ausbeutung von ölhaltigem Teersand.
- Finanzierung von Projekten zum Neubau von fossilen Kraftwerken und von Kernkraftwerken
- Finanzierung von Uranbergbau und von übrigen Bergbauprojekten im Ausland
- Finanzierung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Fischfangs im Ausland; insbesondere ausgeschlossen sind dabei Finanzierungen für nichtzertifizierte Land- und Forstwirtschaft (z.B. keine FSC- oder gleichwertige Zertifikate vorliegend) sowie für nichtzertifizierten Fischfang (z.B. keine MSC- oder gleichwertige Zertifikate vorliegend). Ebenfalls ausgeschlossen sind Finanzierungen zur Herstellung von nichtzertifiziertem Palmöl.
- Finanzierung der Entwicklung, Herstellung sowie des Vertriebs (Verkauf und Handel) von Problem-Pestiziden (z.B. Neonikotinoide, organische Chlorverbindungen)
- Finanzierung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- Finanzierung von Geschäften mit Bezug zum Verkauf und Handel von kritischen Produkten, u.a. thermische Kohle, Roh- und Schweröl, Asbest, Uran, nichtzertifizierte Edelhölzer, Konflikt-Diamanten und nichtzertifiziertes Palmöl
- Finanzierung der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und/oder des Vertriebs von kontroversen Waffen. Zu den kontroversen Waffen gehören unter anderem Streubomben, Streumunition, Antipersonen- und Landminen, biologische und chemische Waffen, Kernwaffen, angereichertes Uran, Blendlaser-Waffen und Brandwaffen.
- Finanzierung von Glücksspiel, für welches keine Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBKB) vorliegt
- Finanzierungen von Personen und Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Herstellung von pornografischen Inhalten oder die Prostitution betrifft
Zudem gelten für kapitalmarktorientierte Kreditnehmer seit 1. Januar 2025 Ausschlüsse in Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken und in Bezug auf hohe Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung/Governance (ESG). Die Beurteilung der kontroversen Geschäftspraktiken orientiert sich an den folgenden Normen und Konventionen:
- Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (OECD Guidelines for Multinational Enterprises)
- Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
- Grundlegende Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Die jährlich vom Risikoausschuss des Verwaltungsrates (RA-VR) verabschiedete Risiko-Subpolitik für Nichtbanken nennt im Kapitel «Grundprinzipien» unter anderem die «Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells» als Kriterium für die Kreditwürdigkeit der Kundinnen und Kunden der Bank. Wird die Kreditwürdigkeit als unzureichend beurteilt, verzichtet die LUKB auf eine Kreditvergabe.
Förderung der Energieeffizienz bei Hypotheken
Im Beratungsprozess für selbstgenutzte Eigenheimfinanzierungen hat die LUKB die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) umgesetzt. Die Regulierung verlangt, dass im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes thematisiert werden sollen. Dies gilt insbesondere bei älteren Liegenschaften oder solchen mit Sanierungsbedarf. Dabei sollen entsprechende Sanierungsthemen angesprochen und Sanierungsmassnahmen erörtert werden. Dafür hat die Bank eine angemessene und regelmässige Weiterbildung ihrer Beraterinnen und Berater bezüglich des Vorgehens zur langfristigen Werterhaltung und Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien sowie zur Finanzierung entsprechender Massnahmen sicherzustellen.
Die LUKB-Beraterinnen und -Berater sprechen ihre Immobilienkunden im Beratungsgespräch systematisch auf nachhaltigkeitsrelevante Themen an. Sie folgen dabei dem Lebenszyklus der jeweiligen Immobilien. Ein Renovationskosten- und CO2-Rechner unterstützt die Visualisierung der Kosten und des CO2-Fussabdrucks entlang der Fokusthemen wie Heizungsersatz, Gebäudehüllenerneuerung und Installation von Photovoltaikanlagen, welche zur Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Ein solcher Rechner steht den Kundinnen und Kunden der LUKB bereits seit dem Jahr 2021 kostenlos im E-Banking zur Verfügung.
Bei Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz weisen die Beraterinnen und Berater auf mögliche Förderbeiträge der öffentlichen Hand hin und geben bei Bedarf detaillierte Checklisten für die Sanierung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäusern ab.
Energiespar-Hypothek plus
Mit der Energiespar-Hypothek plus bietet die LUKB zinsvergünstigte Hypotheken für die folgenden Investitionsfelder an:
- Energetische Sanierungen von bestehenden Liegenschaften, wobei der Anteil der energetischen Massnahmen an den gesamten Sanierungskosten mindestens 60 % betragen muss
- Photovoltaikanlagen (PV) für den Eigenverbrauch, für Batteriespeicher und E-Ladestationen
- Realisierung von Neubauten, wobei ein Gebäudeenergieausweis (GEAK A/A/A), ein Minergie- oder ein SNBS-Zertifikat (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) Voraussetzung ist
Zudem verschafft die LUKB mit diesem Angebot einfachen Zugang zum LUKB-Netzwerk qualifizierter, unabhängiger Energieexperten. Diese Experten stehen den Kundinnen und Kunden mit ihrer Expertise, Beratung und Begleitung zur Verfügung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und die CO2-Emissionen damit zu reduzieren.
Weiterführende Informationen: https://www.lukb.ch/energiespar-hypothek
Finanzierungsvolumen
Das Volumen in Kreditprodukten zur Finanzierung von ökologisch nachhaltigen Baumassnahmen hat sich wie folgt entwickelt:
Einheit | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |||||||
Kreditprodukte | ||||||||||||
Energiespar-Hypotheken plus1) | Mio. CHF | n.a. | n.a. | n.a. | 1.5 | 18.4 | ||||||
Energiespar-Hypotheken | Mio. CHF | 2.6 | 7.6 | 14.1 | 19.0 | 18.4 | ||||||
Renovations-Hypotheken2) | Mio. CHF | 16.1 | 12.0 | 8.9 | 5.8 | 4.5 | ||||||
Minergie-Hypotheken2) | Mio. CHF | 182.2 | 145.8 | 107.8 | 76.7 | 49.8 |
1)Das Produkt «Energiespar-Hypothek plus» wurde erst im Oktober 2023 lanciert und hat die bisherige Energiespar-Hypothek abgelöst.
2)Diese Produkte werden seit 31. Juli 2020 nicht mehr angeboten.
Nachhaltiges Eigenheim «myky»
Gemeinsam mit 16 anderen Kantonalbanken ist die LUKB indirekt an der Plattform «myky» beteiligt. Die Plattform verfolgt das Ziel, das Thema Nachhaltigkeit bei selbstbewohnten Gebäuden weiter zu etablieren. «myky» bietet umfassende Dienstleistungen und Expertenwissen rund um das Eigenheim aus einer Hand.
Weiterführende Informationen: https://www.myky.ch
Leistungen für Immobilieninvestoren und Unternehmenskunden
Die LUKB bietet auch für Immobilieninvestoren und Unternehmenskunden umfassende und massgeschneiderte Dienstleistungen und Finanzierungen an. Im Immobilienbereich unterstützen Experten in den Themen Ökologie und Nachhaltigkeit die Kunden ganzheitlich von der Planung über die Realisierung bis zur Finanzierung.
Ratgeber und Informationen für die Bevölkerung und Wirtschaft
Als führende Anbieterin von Immobilienfinanzierungen im Wirtschaftsraum Luzern verfügt die LUKB über umfassende Marktkenntnisse. Dieses Wissen teilt sie mittels kostenloser Ratgeber, welche auf der Website öffentlich zugänglich sind. Zudem veröffentlicht die LUKB regelmässig einen ausführlichen Bericht über den Luzerner Immobilienmarkt. Dieser Bericht enthält Marktzahlen, Einschätzungen von Fachexperten, aktuelle Entwicklungen, Trends und Herausforderungen der Immobilienbranche. Wichtige Themen wie die Verknappung des Wohnungsangebots werden ebenfalls behandelt.
Zudem führt die LUKB regelmässig Vortragsreihen und sonstige Veranstaltungen für die Bevölkerung und Wirtschaft durch und nimmt an themenbezogenen Messen teil.
Datenmanagement
Die LUKB arbeitet seit dem Jahr 2022 daran, die Datenerhebung, -bewirtschaftung und -analyse des finanzierten Gebäudebestandes an die neuen Bedürfnisse auszurichten, die sich aus den erhöhten Anforderungen an die Berichterstattung in den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz ergeben. Im Mittelpunkt der letzten Jahre stand die Integration der eidgenössischen Gebäudeidentifikatoren (EGID) in das Kernbankensystem Avaloq. Dadurch hat die LUKB eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um Gebäudedaten in ihrem Kreditportfolio um zusätzliche Informationen zur Berechnung von Energieeffizienz und CO2-Ausstoss zu ergänzen.
Covid-19-Kredite
Nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat die LUKB schnell Verantwortung übernommen. Im Rahmen des Covid-19-Kreditprogramms des Bundes hat die LUKB im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Tage über 1 700 Kredite im Gesamtwert von 250 Millionen Franken ausbezahlt. Zusätzlich hat die LUKB eigenständig und unabhängig von den Bundeskrediten weitere Liquiditätshilfen für KMU-Kunden bereitgestellt und durch die Sistierung vertraglich vereinbarter Amortisationen schnell zusätzliche Entlastungen ermöglicht.
Ende 2024 bestanden bei der LUKB nach Rückzahlungen von 25.2 Millionen Franken im Geschäftsjahr 2024 noch 718 Covid-19-Kredite in der Höhe von 45.1 Millionen Franken (Ende 2023: 883 Covid-19-Kredite in der Höhe von 70.3 Millionen Franken).
Treibhausgasemissionen und Klimaschutz
Die LUKB hat für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 erstmals die finanzierten Treibhausgasemissionen für Wohn- und Gewerbegebäude sowie Unternehmenskredite offengelegt und Absenkziele für das Hypothekenportfolio festgelegt (siehe Kapitel «Treibhausgasemissionen und Klimaschutz»).